Zahlungsbefehl Bogdan Puch

Zahlungsbefehl · Zürich · 30.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
30.10.2026
Betreibungsnummer
620'518
Zahlungsbefehl ausgestellt
10.07.2026
Gefordert
CHF 554.45
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Uster, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster
Publikationsnummer
SB02-0000105192
Publiziert bis
30.10.2027

Forderungen

HauptforderungZins 4 % pro Jahr seit 03.07.2026
CHF 533
Zins zu Ihren Lasten
CHF 14.60
Zins bis 02.07.2026
CHF 6.85
Total
CHF 554.45
Forderungsgrund
Direkte Bundessteuer 2024 Verfügung vom 30.01.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-203.697.177 · 0221

Schuldner

geboren am 10.04.1974 · Im Langacher 1, 8606 Greifensee

Vertreter

Kantonales Steueramt Zürich

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Uster Oberlandstrasse 82 8610 Uster
Weitere Rechtsmittel
Die publizierten Fristen werden um 10 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG)
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.