tegerbär
Schweizer Marke · 50061/2016 · Wortmarke · Gelöscht
Registereintrag
- Gesuchsnummer
- 50061/2016
- Status
- Gelöscht
- Markenart
- Wortmarke
- Hinterlegt
- 05.01.2016
- Gelöscht
- 05.01.2016
- Grund
- Zurückgezogen
- Quelle
- Swissreg
Waren und Dienstleistungen
Fahrzeuge
Sonnenschirme zum Anbringen an Kinderwagen; Regenschirme zum Anbringen an Kinderwagen; Kinderwagen; Kinderfahrräder; Abdeckungen für Kinderwagen; Autositze für Kinder.
Papier und Druckerzeugnisse
Bastel- und Spielbücher; Märchenbücher für Kinder; Kinderbücher
Eingereichter Text
Bastel- und Spielbücher; Märchenbücher für Kinder; Kinderbücher.
Leder und Reisegepäck
Regenschirme für Kinder; Kindertragtaschen
Eingereichter Text
Regenschirme für Kinder; Kindertragtaschen.
Möbel
Laufställe für Kleinkinder; Kinderhochstühle; Kinderlauflerngeräte; Kleinkinderschaukel; Kleinkinderschaukel (Sitze).
Textilien
Kinderdecken; Handtücher für Kinder
Eingereichter Text
Kinderdecken; Handtücher für Kinder.
Bekleidung und Schuhe
Schuhwaren für Kleinkinder; Mützen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder und Kinder; Kostüme zum Verkleiden für Kinder; Kopfbedeckungen für Kinder; Kinderschuhe und -stiefel; Kinderschuhe; Kinderlätzchen aus Stoff; Hosen für Kinder; Bekleidungsartikel für Babys und Kleinkinder; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Babys und Kleinkinder
Eingereichter Text
Schuhwaren für Kleinkinder; Mützen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder und Kinder; Kostüme zum Verkleiden für Kinder; Kopfbedeckungen für Kinder; Kinderschuhe und -stiefel; Kinderschuhe; Kinderlätzchen aus Stoff; Hosen für Kinder; Bekleidungsartikel für Babys und Kleinkinder; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Babys und Kleinkinder.
Spiele, Spielzeug und Sportartikel
Spiele, Spielzeug; Spielbälle; Plastikspielzeug; Kreisel (Spielwaren); Bauklötze (Spielwaren)
Eingereichter Text
Spiele, Spielzeug; Spielbälle; Plastikspielzeug; Kreisel (Spielwaren); Bauklötze (Spielwaren).
Recht und Sicherheit
persönliche Geschenkauswahl für Dritte.
Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.
Beteiligte
Vertreterin
Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.