NIGHT GUIDE

Schweizer Marke · 54378/2005 · Wortmarke · Gelöscht

Registereintrag

Gesuchsnummer
54378/2005
Status
Gelöscht
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
26.10.2005
Gelöscht
24.01.2006
Grund
Zurückgezogen
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Elektronik, Software und Messgeräte

Elektronisch herunterladbare Daten, Software; Datenträger.

Papier und Druckerzeugnisse

Druckereierzeugnisse

Eingereichter Text

Druckereierzeugnisse.

Werbung und Unternehmensdienste

Werbung; Verkaufsförderung von Waren und Dienstleistungen Dritter, insbesondere durch die Platzierung von Werbung und Informationen in einer elektronischen Site, auf die über globale Kommunikationsnetzwerke zugegriffen werden kann; betriebswirtschaftliche Beratung; Marketing; Absatzforderung in Form von Zurverfügungstellung von Plattformen für Online Angebote von Waren und Dienstleistungen; Detailhandel für Waren aller Art, auch mittels Telekommunikationsnetzwerken; Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in Computerdatenbanken; Veranstaltung und Durchführung von kommerziellen Messen und Ausstellungen; Verkaufsforderung; Büroarbeiten.

Bildung, Unterhaltung und Sport

Erziehung; Aus- und Weiterbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Veranstaltung und Organisation von kulturellen Anlässen; Durchführung von Life-Veranstaltungen sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Verlagswesen, namentlich Redaktion, Herausgabe und Veröffentlichung von Texten, Büchern, Broschüren, Publikationen, Zeitungen und Zeitschriften.

Wissenschaft, Technik und IT

Vermieten von Zugriffszeit auf elektronische Dokumente und Datenbanken (Informatikdienstleistung); Design (Entwicklung) von Auftritten und Kommunikationsmöglichkeiten in globalen Netzwerken; Webdesign; Vermieten von Zugriffszeit zu globalen Netzwerken (Informatikdienstleistung); technische Computerberatungsdienstleistungen auf dem Gebiet des Internets; Entwicklung und Design von Software; Vermietung von Software; Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten.

Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.