02.010
Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
Verfahrensbeitrag
Antrag Zisyadis
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, in die Vorlage eine gesamthafte Regelung für alle irregulären Arbeitskräfte aufzunehmen.
Proposition Zisyadis
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'inclure une régularisation collective de tous les travailleurs en situation irrégulière.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Schwarzarbeit in der Schweiz erreicht nach einer Studie von Professor Schneider ein Ausmass von jährlich gegen 40 Milliarden Franken. Das sind fast 10 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes. Sie hat damit schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Staat. Sie führt zu Einkommensverlusten für die Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, sie bewirkt erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten der so genannt ehrlichen Arbeitgebenden - und das ist die grosse Mehrheit, die absolute Mehrheit, würde ich sagen - und ebenso der Arbeitnehmenden. Sie gefährdet den effizienten Vollzug des Arbeitnehmerschutzes, und sie verzerrt schliesslich den Finanzausgleich und erhält damit eine staatspolitische Dimension.
Obwohl die heutige materielle Gesetzgebung eigentlich ausreichend wäre, indem sie die Schwarzarbeit bereits verbietet, hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich der Vollzug problematisch gestaltet. Eine Anhörung der kantonalen Polizei-, Justiz- und Volkswirtschaftsdirektoren sowie der Sozialpartner hat denn auch ergeben, dass es zwar hier und dort Bestimmungen gibt, dass aber zu wenige Ressourcen bereitstehen, um die verschiedenen Bereiche, in denen schwarzgearbeitet wird, zu durchleuchten. Es kommt vor, dass die Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die AHV/IV/EO-Beiträge umgangen werden; das stellt eine Form von Schwarzarbeit dar. Zudem gibt es Steuern, die nicht bezahlt werden, es gibt Leute, die Arbeitslosenentschädigung beziehen, aber trotzdem arbeiten, und es gibt solche, die keine Ausländerbewilligung haben.
Heute ist es so: Jede Instanz, die kontrolliert, schaut nur für sich oder überhaupt nicht, weil ihr nämlich die Ressourcen für die Kontrollen fehlen. Lassen Sie mich darum auch ein weiteres interessantes Faktum zur heutigen Situation aufzeigen: Die kantonalen Polizeidirektoren haben sich im Rahmen dieser Befragung darüber beklagt, dass sich das, was sie bei der Kontrolle von Schwarzarbeit hereinholen können - im Gegensatz zu den Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen - finanziell nicht lohne und zudem keine übergreifende Wirkung habe. Damit dies möglich wird, braucht es einen gewissen Austausch von Daten, und den sieht die heutige Gesetzgebung nicht vor.
Weiter braucht es Sanktionsmöglichkeiten, die generell, aber auch speziell präventiv wirken. Auch das sieht die heutige Gesetzgebung nicht vor. Schliesslich braucht es einen Kontrollapparat, der die korrumpierten Bereiche umfassend durchleuchten kann; auch das fehlt in den heutigen Gesetzen. Abhilfe kann hier nur eine Bundeslösung schaffen, da insbesondere die involvierten Sozialversicherungseinrichtungen ebenfalls auf Bundesrecht beruhen.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und um der Schwarzarbeit künftig effektiver begegnen zu können, hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterbreitet. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Verbesserungsmassnahmen zur wirksamen Kontrolle sowie zum konsequenteren Vollzug des neuen Rechtes vor. Ich fasse diese Neuerungen in vier Punkten zusammen:
1. Auf kantonaler Ebene sollen Kontrollstellen geschaffen werden, die mit Überwachungs- und Koordinationsaufgaben betraut sind. Die Kantone sollen dabei aber frei sein, ob sie eine staatliche Dienststelle oder eine tripartite Kommission - analog dem Entsendegesetz - einrichten wollen.
2. Der Entwurf verpflichtet die betroffenen Behörden - nämlich Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden, Fremdenpolizeien und Asylbehörden - zur besseren Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Informationsaustausch über die Ergebnisse der Kontrollen.
3. Bei den Sanktionen sieht der Gesetzentwurf einerseits eine Verstärkung der bestehenden Sanktionen und andererseits auch den Ausschluss von Arbeitgebenden von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens vor, wenn sich diese in Bezug auf die Schwarzarbeit eines schwerwiegenden Verstosses schuldig gemacht haben.
4. Im Sinne eines Anreizes schlägt der Entwurf administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich für geringfügige Erwerbstätigkeiten, z. B. Reinigungsarbeiten in Privathaushalten oder sehr begrenzte Tätigkeiten, vor.
Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur mit dem Drohfinger operiert, sondern versucht, die Beteiligten mittels positiver Anreize auf den rechten Weg zu bringen, beispielsweise durch administrative Entlastungen im Steuerwesen, bei den Sozialversicherungen oder Bewilligungen. Erst in zweiter Linie wird auf systematischere und effizientere Kontrollen abgezielt, ohne dabei - das sei deutlich hervorgestrichen - die Unternehmerschaft unnötig zu kriminalisieren.
Die nationalrätliche Kommission hat nach langen und eingehenden Diskussionen und nach Klärungen diverser komplexer Aspekte durch eine Subkommission folgende Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen:
Weil sie davon ausgeht, dass ein Teil der Schwarzarbeit auf administrative Überlastungen zurückzuführen ist, beantragt die Kommission einstimmig, bei Arbeitsverhältnissen kleineren Umfangs administrative Vereinfachungen einzuführen, die weiter gehen als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Bei Jahreseinkommen bis zu 10 000 Franken, genauer gesagt bis zur Hälfte des Schwellenwerts für die obligatorische berufliche Vorsorge, sollen die gesamten Lohnabzüge sowie eine Steuerpauschale von einem halben Prozent neu einfach über die AHV-Ausgleichskassen abgerechnet werden können. In den Genuss dieser administrativen Erleichterungen sollen allerdings nur kleinere Firmen mit maximal fünf Arbeitnehmenden kommen.
Ob dieses von der Kommission erarbeitete neue System schlussendlich tatsächlich zu einer administrativen Erleichterung führt, so, wie das jetzt beschrieben wird, ist eher fraglich. Die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen wehrt sich gegen diese Neuregelung. Ich bin der Meinung, der Ständerat sollte sich nochmals ausführlich mit diesem Fragenkomplex befassen, damit die beabsichtigte Vereinfachung nicht zu einer Erschwerung wird.
Besonders intensiv befasste sich die Kommission mit der Frage der Weitergabe von Daten der Sozialversicherung an die Steuerbehörden sowie die zuständigen Asyl- und Ausländerbehörden. Wie gesagt ist gemäss geltendem Recht aus Gründen des Datenschutzes ein solcher Datenaustausch nicht gestattet. Die Kommissionsmehrheit möchte nun die Weitergabe dieser Daten gestatten, falls festgestellt wird, dass Sozialabgaben und Steuern nicht entrichtet worden sind. Dabei besteht eine Verpflichtung zur Datenweitergabe ausschliesslich für und konzentriert auf jene Fälle, denen ein verstärkter Missbrauch in Form schwerer Verstösse zugrunde liegt und mit denen vermutlich schwere Verstösse im Asyl- und Ausländerrecht einhergehen. Eine Minderheit befürwortet die Datenweitergabe bereits dann, wenn Hinweise auf illegale Beschäftigung vorliegen.
Bezüglich der Kontrollorgane beantragt die Mehrheit der Kommission, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten, die Möglichkeit beizubehalten, wonach die Kantone analog dem Entsendegesetz tripartite Kommissionen schaffen können. Die Kantone können das tun, müssen aber nicht. Im Übrigen verfügen gewisse Kantone, z. B. Jura, Wallis, Freiburg und Basel-Stadt, bereits über solche tripartiten Kommissionen im Bereich der kantonalen Schwarzarbeitsregelung. Die Minderheit möchte nur eine kantonale Dienststelle, sie möchte allzu schwerfällige Strukturen vermeiden.
Weiter beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Gewerkschaften Anspruch auf eine Feststellungsklage haben sollen, in Bezug auf Ansprüche, die ein Arbeitnehmender gegenüber dem Arbeitgebenden hat, vor allem wenn er ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt worden ist. Eine Minderheit sprach sich gegen diesen Antrag aus.
In der Frage der Sanktionen beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Arbeitgebenden im Falle eines schweren Verstosses nicht nur, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern teilweise oder ganz den Anspruch auf staatliche Hilfe verlieren, z. B. auf Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Ich bin persönlich der Meinung, dass diese zweite Massnahme in die falsche Richtung zielt und zu weit geht.
In Bezug auf die Regularisierung von Schwarzarbeit beantragt eine Minderheit, dass ausländischen Arbeitnehmenden, die ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt werden und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden kann; dies für eine Frist, innerhalb der sie ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag geltend machen können. Die Mehrheit möchte hingegen die Beratung des neuen Ausländergesetzes abwarten, bevor sie entscheidet, ob die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes mit einer allfälligen Regularisierung der Schwarzarbeit zu koppeln ist.
Die Kommission hat im Zusammenhang mit dieser Vorlage zahlreiche Fragestellungen ausgiebig diskutiert, mehrere Hearings durchgeführt, Arbeitsgruppen und auch eine Subkommission eingesetzt. Ich verschweige nicht, dass viele Kommissionsmitglieder bei einigen Artikeln viele innere Vorbehalte hatten, aber am Schluss im Sinne eines Kompromisses doch zugestimmt haben, um dieses komplexe Werk im Nationalrat jetzt über die Runden zu bringen, und zwar aufgrund der Erkenntnis, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn 40 Milliarden Franken neben den Sozialversicherungen und dem Fiskus "vorbeigesteuert" werden, so harrt dieses Problem einer raschen Lösung.
Aus einem Schreiben, das der Schweizerische Arbeitgeberverband zugestellt hat, geht hervor, dass es Leute gibt, die meinen, dieses Gesetz sei arbeitgeberfeindlich. All jenen möchte ich zurufen, dass die Mehrheit aller Arbeitgebenden in der Schweiz ganz normal ihren Abrechnungsverpflichtungen nachkommt und somit praktisch von diesem Gesetz nicht betroffen ist. Nein, ich gehe sogar weiter: Diese Arbeitgebenden, welche seit Jahrzehnten ihre Verpflichtungen erfüllen, haben einen Anspruch auf gleich lange Spiesse im Wettbewerb; und jenen kriminellen Elementen von Arbeitgebenden, die sich bereichern, indem sie ganze Kolonnen von Schwarzarbeitenden beschäftigen - was wir vor allem in Grenzkantonen feststellen -, ist das Handwerk zu legen.
Nach Abschluss der Beratungen sprach sich die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Gesetzesvorlage aus.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage und jeweils Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Ne vous laissez pas abuser par le résultat final des travaux de la commission, qui indique que le projet a été finalement voté par 19 voix contre 0 et 5 abstentions. Pour situer la position politique du problème, il faut en effet dire d'emblée que ce projet est le fruit d'un compromis extrêmement délicat et qui, à mon avis, ne tient qu'à un fil. Il sera donc nécessaire, si on veut atteindre l'objectif légal - et je crois qu'il y a sur ce point une volonté très large -, d'être très prudent dans les changements qui pourraient être apportés par notre conseil.
Je rappelle aussi que la commission avait traité dans un premier temps cet objet sans parvenir à un accord, puisqu'à l'occasion d'un vote interne sur l'ensemble elle avait rejeté le projet. Ce n'est qu'après la reprise des travaux sous l'égide d'un groupe de travail, d'une sous-commission qu'elle a réussi à construire une position de compromis utile.
C'est une chose essentielle pour l'économie de ce pays que de ne pas laisser le travail au noir se développer comme un cancer. Le travail au noir, dans certains pays qui nous sont proches, voisins, représente, dit-on, jusqu'à un tiers du produit intérieur brut. En Suisse, cela doit plutôt tourner - les estimations sont évidemment difficiles et sujettes à caution - autour de 10 pour cent. Mais enfin, 30 à 40 milliards de francs sur le produit intérieur brut, c'est énorme. Non seulement ce sont des sommes qui sont indûment soustraites aux assurances sociales et au fisc - un grand nombre de personnes ne sont pas dûment assurées contre les risques que nos assurances sociales, Dieu merci! couvrent encore et qui sont des risques élémentaires -, mais c'est aussi, du point de vue économique, une considérable distorsion de concurrence.
Je voudrais rappeler ici les mânes de notre ancien collègue libéral Christoph Eymann, qui était intervenu avec la plus grande vigueur pour faire prendre conscience à ce conseil de ce qu'il était profondément injuste pour l'économie nationale - et qu'elle était par là même faussée - de laisser dûment se perpétuer un avantage tout à fait déloyal. Cet avantage favorisait ceux qui ne payaient pas régulièrement leurs cotisations aux assurances sociales ou leurs impôts et qui pour finir l'emportaient, voire mettaient à mal les entreprises gérées par des gens qui avaient un certain sens civique et qui étaient tout simplement corrects. C'est aussi pour cela, pour ce faisceau de motifs, que je crois qu'on peut espérer obtenir, sur l'ensemble des bancs de ce conseil, un soutien résolu au principe.
Mais, évidemment, le diable se cache dans le détail! Je vous en donne un petit prélude puisque la discussion par article vous permettra de vous en rendre compte plus tard. Ce qu'il faut savoir, c'est que, du côté de la gauche de la commission et, plus encore, des Verts, nous avons craint énormément - et je vous rends attentifs quand même à cela - que la loi ne tourne à une sorte de chasse aux sorcières. Il ne serait pas admissible qu'en voulant mieux assurer les gens, qu'en voulant assurer contre des distorsions de concurrence, on se mette à chasser des personnes qui, en général, ne peuvent pas grand-chose à la situation réelle, qui, bien sûr, en tirent un certain avantage, mais qui, enfin, en contrepartie, apportent un travail éminemment nécessaire à la communauté nationale, puisqu'elles effectuent en général des travaux qu'aucun Suisse ni aucun étranger établi depuis longtemps en Suisse ne veut accomplir.
De l'autre côté de la commission, on a craint pendant longtemps que cette loi ne constitue de nouveau une occasion de compliquer par trop la tâche des entreprises et de l'économie en général. Nous avons donc accordé un soin tout particulier et une longue attention à préparer des solutions de décompte simplifié, du moins à en poser les bases, de manière à ce que chacun puisse se contenter d'indiquer dans un premier décompte les travailleurs qu'il emploie et les salaires qu'il octroie et qu'ensuite, par cette sorte de guichet unique, l'information suive sans qu'il y ait des myriades de formulaires insensés à remplir, ce qui prend finalement beaucoup de temps et coûte beaucoup d'argent.
Je n'entrerai pas ici dans les détails, car je reprendrai la parole, au nom de la commission, dans la discussion par article.
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
C'est très bien de vouloir combattre ce que certains appellent "un grave et préjudiciable problème représentant une menace pour la protection des travailleurs". Il y a là, semble-t-il, une belle unanimité qui cache un fait fondamental: dans toute lutte contre le travail au noir, c'est d'abord la partie la plus faible qui subit les premières conséquences, soit le travailleur au noir, précarisé et saigné à blanc par un patron qui l'a bien engagé pour profiter de sa force de travail. Il ne peut pas y avoir de bonne loi contre le travail au noir sans une sortie de la précarité et de la zone noire ou grise de tous les travailleurs engagés au mépris des lois sociales, qui sont déjà si maigrichonnes dans ce pays. Sinon, c'est de la poudre aux yeux pour se donner bonne conscience et faire semblant.
Soyons clairs: la précarité croissante du travail n'est pas un phénomène météo. C'est une lame de fond de ce système capitaliste; c'est étroitement lié à la mondialisation. Cela prend plusieurs visages: le travail intérimaire, le travail à la carte, le travail temporaire, la liberté de licencier toujours plus et la précarité des salaires. Le travail au noir se développe partout, dans toute l'OCDE et dans tout le monde en général. Ce travail privé de toute règle est surtout totalement privé de tout droit. Cela ne concerne pas seulement - comme on veut le faire croire - les travaux les plus pénibles, les activités saisonnières, comme dans l'agriculture, l'hôtellerie, la restauration, ou les services domestiques, mais aussi de plus en plus les secteurs de l'informatique, de la haute finance, et aussi certains secteurs de la santé.
C'est là le paradoxe de votre système économique, que majoritairement vous défendez: plus le patronat flexibilise, plus le patronat précarise, et plus il déréglemente et fait toujours plus recours au travail au noir. Les économistes officiels ont tout faux! L'économie souterraine ne se nourrit pas de la rigidité de l'économie officielle ou de l'excès des charges sociales, comme aiment à le dire certains. Nous vivons justement une période où les rares garanties que le monde du travail a conquises depuis la Deuxième Guerre mondiale sont en train d'être détruites année après année par des politiques néolibérales. Au lieu de voir le travail au noir disparaître, puisqu'on libéralise, eh bien le travail au noir ne cesse d'augmenter.
Donc, la vérité est ailleurs. Cela signifie que plus le travail se flexibilise, plus il se précarise, plus le travail au noir se développera. Alors, lutter contre le travail au noir tout en "cassant" les protections sociales et les réglementations protégeant les travailleurs est une absurdité totale. C'est pour cela que cette loi est de la poudre aux yeux pour se donner bonne conscience. Il est parfaitement vraisemblable que les premiers êtres humains qui en feront les frais ne seront pas les patrons négriers, mais les sans-droits, corvéables à merci, qui ont toujours été considérés comme forces de réserve et bien utiles pour les yoyos de la production. C'est pour cela que, pour notre groupe "A gauche toute!", il ne peut pas y avoir d'autre levier essentiel contre le travail au noir que de redonner une dignité pleine et entière à tous ces hommes et à toutes ces femmes surexploités et sans garanties quant à leur emploi.
A notre avis, il faut donc accomplir un acte de régularisation collective, afin de mettre les compteurs à zéro et sortir ainsi de la zone grise et noire 10 pour cent de l'économie du pays. Sans cette cautèle, la loi ne remplira jamais son rôle. Certes, un certain patronat sera ou pourra être sanctionné, mais si peu et de manière si superficielle! Par contre, il est parfaitement vraisemblable qu'une partie des travailleurs aujourd'hui en zone grise vont même passer en zone noire, là aussi pressurés par un patronat sans scrupules, et ils seront à ce moment-là les seules vraies victimes de cette opération.
Notre groupe "A gauche toute!" vous demande, pour ces raisons de fond, de renvoyer ce projet au Conseil fédéral afin qu'il ait un mandat clair d'inclure dans la loi une régularisation collective des travailleurs en situation irrégulière, engagés de manière irrégulière par un certain patronat.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass kein Mensch und keine Organisation für die Schwarzarbeit ist. Tatsächlich wird dieses Phänomen allgemein als negativ beurteilt. Vor diesem Hintergrund ist allerdings Folgendes bedenklich: Alle Experten bestätigen, dass die Schwarzarbeit zunimmt. Schätzungen gehen von einem jährlichen Umsatz von fast 40 Milliarden Franken oder knapp 10 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes aus. Damit ist Schwarzarbeit volkswirtschaftlich kein Kavaliersdelikt und kein vereinzeltes Phänomen. Wir alle kennen konkrete Beispiele von Schwarzarbeit, die bestätigen, dass in gewissen Branchen, z. B. in der Hausarbeit, der Landwirtschaft, dem Gastgewerbe oder im Tourismus, regelmässig Schwarzarbeit betrieben wird. Deshalb haben die Mitglieder der WAK bei der Detailberatung mit einer gewissen Überraschung festgestellt, dass es auf diesem Gebiet so viele Wenn und Aber gibt, dass man daran zweifeln könnte, dass tatsächlich alle Personen und Organisationen gegen die Schwarzarbeit kämpfen wollen.
Die Arbeit in der Kommission war schwierig. Ein Konsens wurde schliesslich nur erreicht, weil der politische Druck so stark geworden war, dass es keine Partei wagte, für dieses Projekt die Rolle des "Scharfrichters" zu übernehmen. Die Schwierigkeiten der WAK können in zwei Sätzen zusammengefasst werden, die ich zitiere:
1. "Wir sagen klar Ja zu zusätzlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Allerdings gilt es dabei, die Proportionen zu wahren."
2. "Wir kritisieren, dass gewisse Organe der sozialen Sicherheit Informationen über eine ausländerrechtlich unrechtmässige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Fremdenpolizei weitergeben."
In der Detailberatung waren die Verhältnismässigkeit auf der einen Seite und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden auf der anderen Seite die am meisten geprüften Punkte. Dabei hat man versucht, nicht nur repressiv zu wirken, sondern - wenn immer praktikabel - die Ursachen der Schwarzarbeit zu bekämpfen. Diese Bekämpfung der Ursachen ist für die FDP wichtig. Bereits in der Vernehmlassung forderte sie administrative Erleichterungen für Dienstleistungen in Privathaushalten. Sie hat auch die Vernetzung der Behördendaten unterstützt. Auf der repressiven Ebene verlangte sie eine Verschärfung der Sanktionen zur Erhöhung des Abschreckungseffektes. Auch trat sie für eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und tripartiten Kommissionen ein. Dabei insistierte sie jedoch darauf, dass keine neuen Behörden und Organe geschaffen, sondern die bestehenden genutzt werden.
Nach Prüfung der Arbeit der WAK zeigt sich die FDP-Fraktion grundsätzlich zufrieden. Bei einer so schwierigen Materie mit so vielen gegensätzlichen Interessen ist es für die FDP-Fraktion bereits ein Erfolg, dass die Hauptziele dieses Koordinationsgesetzes erreicht worden sind, namentlich die Vernetzung der Informationen, die Verschärfung der Sanktionen und der seriöse Versuch einer administrativen Vereinfachung für Arbeitende mit sehr kleinen Lohnsummen.
Für die FDP-Fraktion ist es auch wichtig, dass den Kantonen eine besondere Verantwortung beim Kampf gegen die Schwarzarbeit zukommt. Es besteht jedoch die Sorge, dass sie dafür nicht bestehende Behörden oder Kommissionen nutzen, sondern neue staatliche Organe schaffen: Sinn des Gesetzes ist es, dank der Vernetzung der Informationen bessere, nicht aber mehr Kontrollen durchzuführen! Die Arbeitgeber unterliegen schon heute einer Vielzahl von Kontrollen. Weitere Kontrollen vorzusehen würde zu teuren Doppelspurigkeiten führen und wäre wachstumshemmend. Wir hoffen deshalb, dass die Kantone die Aufgabe der Kontrolle schon bestehenden Behörden oder Kommissionen anvertrauen.
Von der Haltung der Kantone wird auch die Wirksamkeit des vereinfachten Systems zur Anmeldung der Arbeitnehmenden abhängen. Hier soll die Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, steuerbare Einkünfte anzumelden, mit der Anmeldung bei der AHV erfüllt werden. Das bedeutet eine massive administrative Vereinfachung. Damit dieses System funktioniert und genügt, müssen aber die Kantone die Pauschalsteuer auf einem vernünftigen, das heisst tiefen, Niveau festlegen. Eine zu hohe Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern würde das Interesse an der Benützung des neuen Anmeldesystems reduzieren. Damit würde der Kampf gegen die Schwarzarbeit in einem zentralen Bereich behindert.
Wegen der wichtigen Rolle, die die Kantone im Kampf gegen die Schwarzarbeit spielen werden, sollte der Ständerat die Frage prüfen, ob eine erneute Vernehmlassung der Kantone notwendig ist. Die WAK-NR hat angesichts der sehr langen Dauer der Kommissionsarbeit darauf verzichtet. In gewissen Kantonen hat sich jedoch in letzter Zeit ein anderes, einfacheres System entwickelt als jenes, das die WAK vorschlägt. So hat die WAK die in Teilen des Kantons Wallis und in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg angewandten Systeme gründlich geprüft. Sie stellen interessante Experimente dar.
Für die FDP können sie aber eine nationale Lösung nicht ersetzen. Vielmehr ist die FDP überzeugt, dass ein nationales System mit der AHV-Verwaltung als Hauptpfeiler viel effizienter arbeitet. Die FDP kann nicht sicher sein, dass die künftige Anwendung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zu grossen Erfolgen im Kampf gegen das perverse Phänomen Schwarzarbeit führen wird. Niemand kann das versprechen. Sehr viel hängt in der Tat von der Effizienz der kantonalen Kontrollen und von der tatsächlichen Benützung des vereinfachten Anmeldesystems ab.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion einzutreten.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich vertrete die SVP-Fraktion. Der Fraktionsbeschluss lautet auf Eintreten, die Diskussion in der Fraktion war aber ziemlich ausführlich. Wir behalten uns bei Nichterreichen einiger Ziele vor, dass wir in der Schlussabstimmung Nein sagen würden. Die Begründung dafür liefere ich Ihnen.
Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Schwarzarbeit von niemandem geliebt wird, von allen bekämpft werden will, und auch ich als Wirtschaftsvertreter teile diese Meinung absolut. Schwarzarbeit ist in hohem Masse unsozial. Fehlende Sozialabgaben haben für ehrliche Unternehmer und ehrliche Arbeitnehmer immer höhere Lohnnebenkosten zur Folge, was wiederum einen negativen Wettbewerbseffekt auf die Schweizer Wirtschaft hat.
Schwarzarbeit ist aber auch in hohem Ausmass wettbewerbsverzerrend, und gerade in Randgebieten wie zum Beispiel im Thurgau ist das auch beim Gewerbe und bei KMU sehr verpönt. Niemand will Schwarzarbeit, und niemand aus diesem Bereich will sie unterstützen.
Die Schwarzarbeit erhöht permanent den Druck auf die Lohnnebenkosten. Es gibt Studien, die besagen, dass in Deutschland bereits 16 Prozent des Bruttoinlandproduktes durch Schwarzarbeit erbracht werden; für die Schweiz spricht man von 9 Prozent. Es muss also ein Ziel sein, hier ein griffiges Gesetz zu schaffen, um diesen Prozentsatz zu reduzieren.
Stellen Sie sich mal hypothetisch vor, wir würden es hinkriegen, diesen Anteil von 9 auf 8 Prozent zu reduzieren. Das würde im Hinblick auf das BIP bedeuten, dass 4,2 Milliarden Franken aus der Schwarzarbeit in den "normalen" Arbeitsbereich transferiert würden. Das hätte zur Folge - nehmen wir mal die BVG-Abgaben heraus, die altersabhängig sind -, dass etwa 500 bis 600 Millionen Franken zusätzliche Mittel in die Sozialwerke fliessen würden. Auch hier ist es ein grosses Anliegen der Wirtschaft, des Gewerbes und schlussendlich - so hoffe ich wenigstens - aller bürgerlichen Fraktionen, dass wir hier mit geeigneten Mitteln Druck von den Lohnnebenkosten wegnehmen können. Als Unternehmer kenne ich Deutschland gut. Da läuft das Ganze komplett in die andere Richtung, mit ganz fatalen Folgen betreffend die Lohnnebenkosten. Ich erinnere Sie auch daran: Deutschland löst das Problem zurzeit nicht mit einer Reduktion oder einer Verschärfung der Gesetzgebung, sondern mit einer Quersubventionierung.
In der Kommission hat sich dann - Herr Pelli hat es bereits erwähnt - die grosse Frage gestellt, wie wir nun ganz konkret die Schwarzarbeit bekämpfen sollen. Aus meiner Sicht gibt es drei Wege: Der erste Weg sind möglichst tiefe Steuersätze. Der zweite Weg besteht darin, die administrativen Verfahren, Anmeldungen usw., möglichst zu vereinfachen. Der dritte Weg, und daran krankt momentan auch die Schweiz, ist die konsequente Durchsetzung des bestehenden Rechtes. Zu Punkt 1 - den tieferen Sätzen - will ich heute nichts sagen; das steht auch nicht zur Diskussion, das wird in anderen Gesetzen geregelt. Bei Punkt 3 glaube ich auch, dass wir alle gleicher Meinung sind. Also konzentrieren wir uns auf den Bereich der vereinfachten Verfahren, der administrativen Entlastung.
Wir schaffen hier ein neues Gesetz, und wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit diesem neuen Gesetz die Gesetzesflut erhöhen. Ich denke da an die KMU-Verträglichkeit, ich denke auch an unseren Bundespräsidenten, der ja auch die KMU sehr ins Zentrum stellt und da Entlastungen will. Wenn wir hier ein neues Gesetz einführen, dann muss eine konkrete Wirkung das Ziel sein. Wenn diese Wirkung ausbleibt, müssen wir auch den Mut haben - die Presse hört ja sicher zu -, auch hier Nein sagen zu können.
Wir haben uns in diesem Bereich schwer getan, und wir haben uns zu einer möglichen tragfähigen Lösung zusammengerauft. Die Vorteile dieses neuen Gesetzes aus der Sicht der Wirtschaft liegen darin, dass wir bei der Anmeldung ein sehr einfaches Verfahren haben: ein Formular an die AHV. Wir haben uns auf die Freigrenze von 50 Prozent des definierten BVG-Lohnes geeinigt. Wir haben uns dazu zusammengerauft, dass beide möglichen Systeme - als erstes System die normale Abrechnung, wie das heute in allen Betrieben der Fall ist, und als zweites dieses vereinfachte Verfahren - parallel laufen können. Das war zuerst nicht vorgesehen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Es hat keinen Sinn, dass es beispielsweise in einem Restaurant, wo drei Personen angestellt sind, nicht möglich ist, das vereinfachte Verfahren parallel laufen zu lassen.
Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die juristischen Personen nicht ausgeklammert werden. Auch hier hätten wir keine Wirkung erzielt. Wir haben uns schlussendlich auf fünf Arbeitsverhältnisse im vereinfachten Verfahren pro Jahr geeinigt.
Nachteile gibt es sicher auch. Die Gefahr besteht, dass wir hier wieder einen administrativen GAU erzeugen, dass wir die Administration herauffahren und zusätzliche Kommissionen usw. schaffen. In diesem Bereich wollen wir von der SVP-Fraktion keinen weiteren Ausbau. Das ist auch der Punkt, bei dem wir uns vorbehalten müssen, eventuell Nein zu sagen.
Als Zusammenfassung: Die SVP-Fraktion hat sich für Eintreten entschieden. Wir behalten uns vor, Nein sagen zu können, gerade wenn im administrativen Bereich, auch betreffend die KMU, der Karren überladen wird. Wir hoffen, dass wir hier ein griffiges Gesetz schaffen können, das wirklich Wirkung im Ziel erzeugt.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In unserem Land nimmt die Schwarzarbeit rasant zu. Angesichts dieser Tatsache, die wir feststellen, ist es erforderlich, dass die Politik reagiert. Bedenklich ist auch, dass vor allem die so genannte organisierte Schwarzarbeit zunimmt, an der Unternehmungen und Organisationen beteiligt sind, die zum Teil ihren Sitz im Ausland haben, Leute in die Schweiz schleusen, durch billige Akkordarbeit konkurrenzfähig sind, aber natürlich das Gebot der gleich langen Spiesse im Wettbewerb extrem verletzen. Von der Schwarzarbeit sind alle Branchen betroffen; auch die privaten Haushalte, die privaten Einzelunternehmer sind hier zum Teil Akteure. Es kann nicht sein, dass immer weniger bereit sind, die Abgaben und Steuern zu entrichten, und so dazu beitragen, dass diese Abgaben und Steuern durch höhere Sätze erhöht werden müssen.
Es gibt ja zwei Arten von Schwarzarbeit: Auf der einen Seite werden eben diese Abgaben nicht entrichtet. Die Ursachen dafür liegen zum Teil in tieferen Arbeitszeiten, bei Feierabendarbeit, bei Dienstleistungen, die erbracht werden - in der Automobilbranche, indem jemand noch einem Bauern hilft oder sonst irgendeinen Service leistet. Auf der anderen Seite haben wir die eigentliche Schwarzarbeit, wo in gewissen Branchen, sagen wir einmal in der Landwirtschaft, ohne Bewilligung gearbeitet wird, aber wo eben trotzdem abgerechnet wird. Wir haben von unserem Kanton gesprochen; wir können bezüglich Steuern und AHV abrechnen, auch bei solchen, die keine offizielle Arbeitsbewilligung haben.
Unser Ziel ist es, hier in diesem Bereich Ordnung zu schaffen, damit es sich nicht lohnt, damit es nicht attraktiv ist, die Abgaben eben nicht zu leisten. Ob nun das vorliegende Gesetz eine Wirkung erzielt, ist noch offen. Ich habe für die Anliegen von Herrn Zisyadis ein gewisses Verständnis, aber wir müssen etwas versuchen. Wenn wir den Bereich der administrativen Leistungen und die Verhältnismässigkeit berücksichtigen, tun wir einen Schritt in die richtige Richtung.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Après plus de deux ans de travaux, la Commission de l'économie et des redevances a finalement, dans sa séance du 25 mai dernier, fini par approuver ce projet de loi contre le travail au noir, cela par 19 voix contre 0 et 5 abstentions. Ce score démontre qu'il a finalement été possible de dégager un consensus assez large.
Décidément, il était temps d'arriver à une décision, non seulement parce que les plaisanteries les plus courtes sont les meilleures, mais surtout parce que le travail au noir est un véritable fléau social, économique et fiscal. Tout d'abord, le travail au noir constitue une menace pour les travailleurs au noir, comme pour ceux qui sont en règle. Sans assurance, le travailleur au noir n'est protégé ni contre les accidents de travail, ni contre la maladie, ni contre l'invalidité et la vieillesse. Cela tient au fait que, du point de vue juridique, le travailleur au noir n'existe pas. Il est par conséquent à la merci des humeurs de son patron, qui peut le licencier comme bon lui semble pour réengager un autre travailleur au noir et en l'absence de tout contrôle administratif.
Quand on dit les choses de cette manière, cela paraît un peu théorique, mais j'ai ici un exemple relaté par un excellent journal qui s'appelle "L'Evénement syndical" et qui fait état du cas d'un ouvrier agricole portugais qui a été engagé en début d'année par un marchand de bétail jurassien qui ne l'a pas déclaré aux assurances sociales. Ce travailleur portugais a été victime d'un accident. Résultat des courses: il se retrouve sans travail, sans revenu, sans assurance. Je ne crois pas que ce soit la société que nous voulons.
Mais les conditions des autres salariés sont aussi menacées par cette économie souterraine. En effet, la présence sur le marché de salariés qui sont disposés, voire obligés de fournir une prestation à un coût inférieur ne peut que favoriser le dumping social et la sous-enchère salariale. Du même coup, le travail au noir génère une concurrence déloyale entre les entreprises correctes et celles qui ne le sont pas. C'est pourquoi ces dernières doivent être lourdement frappées.
Le travail au noir a aussi de graves conséquences du fait qu'il engendre d'importantes pertes sur le plan fiscal et au niveau de toutes les branches de la sécurité sociale. Pis encore, l'économie souterraine reporte ses charges sur l'ensemble de la société. En d'autres termes, ici encore, ce sont les autres salariés, ainsi que les entreprises honnêtes qui passent à la caisse, ce qui constitue une autre distorsion de concurrence.
De par sa nature même, le travail au noir est très difficile à quantifier. Aujourd'hui, les seules données disponibles sur l'emploi du travail au noir en Suisse reposent sur une estimation indirecte de l'économie souterraine, méthode qui présente toutefois quelque limite. Pour l'année 2001, ces calculs font état d'un volume de travail au noir équivalant à 37 milliards de francs, ce qui représente presque 10 pour cent du produit intérieur brut, autrement dit de la richesse nationale, encore que le terme de "richesse" ne soit peut-être guère approprié dans ce cas de figure. Le travail au noir, par ailleurs, va croissant partout, et cela notamment en raison des progrès de la globalisation. Dans ce contexte, nous considérons aussi que ce projet est un complément aux mesures d'accompagnement liées à la libre circulation des personnes.
Au vu de ces considérations, le groupe socialiste est favorable à l'entrée en matière, d'autant plus que le texte qui est débattu aujourd'hui lui paraît meilleur que le projet initial du Conseil fédéral et que le premier projet discuté en commission.
Je tiens aussi à souligner que,même si elle ne nous satisfait pas entièrement, la solution concernant la transmission des données relatives au travail au noir aux autorités compétentes en matière d'asile et de droit des étrangers nous paraît acceptable, d'autant plus que cette transmission se fera selon le principe de la proportionnalité. Concrètement, cela signifie que les autorités compétentes en matière d'assurance-chômage et chargées de l'application des législations en matière d'assurances sociales communiqueront les résultats de leurs contrôles aux autorités compétentes en matière d'asile et de droit des étrangers si la personne a perçu un revenu provenant d'une activité dépendante ou indépendante pour laquelle des contributions aux assurances sociales n'ont pas été versées et s'il n'apparaît pas d'emblée que la situation de séjour de la personne concernée est conforme aux dispositions en vigueur.
Le groupe socialiste tient aussi à saluer l'introduction d'un nouvel article 19a dans le projet, article qui confère un droit d'action aux organisations syndicales dans le domaine du travail au noir. Je dois toutefois préciser que cet article est combattu par une minorité relativement importante de la commission. Or, le destin de cet article sera l'un des principaux éléments d'appréciation du groupe socialiste avant le vote sur l'ensemble.
Même si ce projet permet d'aller dans la bonne direction, nous avons maintenu deux propositions de minorité. La première, à l'article 15a, vise à instaurer une forme de régularisation des sans-papiers pour que ceux-ci puissent faire valoir leurs droits. Nous sommes en effet persuadés que si cette problématique n'est pas abordée de manière sérieuse, il manquera une pièce importante dans le dispositif de lutte contre le travail au noir. L'autre proposition de minorité socialiste se trouve à l'article 17. Aux termes de cette proposition de minorité, les organes dans lesquels siègent des représentants des travailleurs, comme les commissions de contrôle et les commissions paritaires, ne seraient pas tenus de communiquer des informations aux autorités compétentes en matière d'asile et de droit des étrangers. Nous avons fait cette proposition parce qu'il nous paraît difficilement acceptable d'obliger des syndicalistes à pratiquer ce qu'il faut bien appeler de la délation. Nous reviendrons bien évidemment là-dessus lors de la discussion par article.
Pour l'instant, je vous invite à entrer en matière, à suivre pour l'essentiel la majorité de la commission, à accepter les deux propositions de minorité socialistes précitées, mais par contre à rejeter toutes celles qui visent à affaiblir les instruments permettant de prévenir et de combattre le travail au noir.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Alle haben sich bisher klar gegen Schwarzarbeit ausgesprochen. Es ist auch genügend klar gesagt worden, welche volkswirtschaftliche Bedeutung Schwarzarbeit hat. Aber etwas ist mir schon aufgefallen, wenn ich den beiden Referenten der SVP-Fraktion zugehört habe, namentlich jenem Kollegen, der acht Minuten beansprucht hat: Herr Spuhler sagt, wir seien alle gegen Schwarzarbeit. Wenn ich dann seine Ausführungen höre, heisst es, die Bedingungen seien aber tiefere Steuersätze und administrative Vereinfachungen; so einfach sei das. Da muss ich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion: Wer sagt, er sei gegen Schwarzarbeit, und am Schluss das Problem quasi darauf reduziert, wenn dereguliert wäre, gäbe es keine Schwarzarbeit, kennt erstens das Problem nicht - oder will es nicht zur Kenntnis nehmen - und hat zweitens keine Lust, konsequent gegen Schwarzarbeit anzutreten. Das ist meine Feststellung.
Lieber Kollege Spuhler: Wer die Wirtschaft kennt - Sie kennen sie, und ich kenne sie auch, aber aus gewerkschaftlicher Sicht -, der weiss, dass gerade in Branchen mit zum Teil enorm schlechten Bedingungen, mit tiefsten Löhnen und schlechten Sozialbedingungen, Schwarzarbeit noch viel stärker verbreitet ist als in jenen Branchen, wo wir ein sehr gutes Lohn- und Sozialniveau haben. Von dorther sind wir uns bewusst: Wenn Schwarzarbeit volkswirtschaftlich in der Grössenordnung von 40 Milliarden Franken liegt - das sind rund 10 Prozent des BIP -, dann haben wir einen Handlungsbedarf.
Wenn ich von Handlungsbedarf spreche, so haben wir bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit enorme Lücken im schweizerischen System. Es geht nicht um die Sanktionen, das möchte ich hier klar betonen; die Sanktionen gegen die Arbeitnehmenden sind streng genug, das ist die Realität. Dagegen brauchen wir systematischere Sanktionen gegenüber den Arbeitgebern - darüber sind wir uns in der Kommission auch einig gewesen -, wenn wir Schwarzarbeit wirksam bekämpfen wollen. Neben stärkeren administrativen und strafrechtlichen Sanktionen, die wir einzuführen beabsichtigen - da ist sich die Kommission auch mehrheitlich einig geworden -, wollen wir Sanktionen, die wirksam sind. Dazu gehört der Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und zusätzlich auch der vollständige oder teilweise Verlust staatlicher Unterstützungsleistungen, sprich Direktzahlungen oder Subventionen anderer Art, bei schwerwiegenden Verstössen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass dies ein wirksames Instrument ist.
Das Entscheidende sind die Sanktionen. Ganz entscheidend sind auch die Kontrollen, die durchgeführt werden; wir werden bei Artikel 3 darauf zurückkommen. Schliesslich sind auch die Zusammenarbeit und der Durchsetzungsmechanismus entscheidend. Das ist ja der Grund, weshalb wir in der Kommission beschlossen haben, dass wir in Artikel 19a mit diesem Klagerecht ein wirksames Instrument brauchen. Das wird in der Durchsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein ganz entscheidender Punkt sein.
In diesem Sinne möchte ich Sie im Namen der SP-Fraktion auffordern, auf diese Vorlage einzutreten. Sie ist dringend nötig, es gibt einen Handlungsbedarf. Ich möchte Sie im Sinne der Kommissionsmehrheit auch bitten, diesen Gesetzentwurf nicht abzuschwächen. Ich bitte Sie zudem, zur Verbesserung der Vorlage den Minderheitsanträgen der SP-Fraktion zuzustimmen.
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion
Die EVP/EDU-Fraktion begrüsst die Vorlage für eine effiziente Bekämpfung illegaler Beschäftigung, für administrative Vereinfachungen, für verstärkte Kontrollen, für verschärfte Sanktionen und für einen verbesserten Informationsaustausch unter den Behörden. Wir wollen keine einseitige Pönalisierung der Arbeitgeber in Artikel 15a, dafür unterstützen wir aber auch die Mehrheit beim Klagerecht der Arbeitnehmerverbände in Artikel 19a. Wir meinen, dass Generalunternehmer Verantwortung für ihre Unterakkordanten übernehmen müssen.
Schwarzarbeit ist nicht im Interesse der Wirtschaft. Sie entzieht dem Staat und den Versicherten wichtige Mittel, sie setzt den Arbeitnehmer Risiken aus, sie wird von Arbeitnehmern aber auch missbräuchlich angestrebt. Sie ist Unrecht, und sie muss von Staates wegen geahndet werden.
Wir brauchen dieses griffige Gesetz. Ich bitte Sie um Eintreten.
Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Par définition, l'expression "travail au noir" englobe les activités échappant aux statistiques. Il peut s'agir d'activités souterraines illicites, voire criminelles, comme d'activités licites, mais échappant au fisc et aux assurances sociales, comme l'AVS et le deuxième pilier. Il s'agit, pour une partie, d'activités exercées par des personnes sans autorisation de travail. Parfois, ces dernières, bien qu'elles n'aient pas de permis de travail, cotisent aux organisations paritaires; on parle donc alors souvent de "travail au gris".
Outre l'absence de définitions claires, on relèvera le peu de recherches mené pour déterminer l'étendue de ce phénomène. Parmi les plus dignes de foi et celles qui font consensus, relevons celle de l'"Institut für Volkswirtschaftslehre" à l'université autrichienne de Linz. Selon ses travaux, l'économie souterraine helvétique aurait représenté en 2001 un volume de 37 milliards de francs suisses, soit l'équivalent de 9,3 pour cent du PIB. Selon une communication faite par le professeur François Hainard dans le cadre d'un colloque organisé à l'Université de Neuchâtel, le seul travail au noir coûterait en Suisse environ 10 milliards de francs par année au fisc et aux assurances sociales. 10 milliards de francs, c'est une somme conséquente! Or, quelle est la première cible du projet de loi qui nous est soumis? L'emploi des travailleurs étrangers en violation des dispositions du droit des étrangers. Quand on parle de travail au noir, comme presque chaque fois qu'on discute dans notre pays d'abus, tout se cristallise généralement sur les étrangers. Et tout est bon pour certains pour déclencher de nouvelles polémiques qui attisent la xénophobie dans notre pays. Pourtant, le nombre des étrangers, selon une étude du Forum suisse des migrations faite sur mandat de l'Office fédéral des réfugiés, se situe dans une fourchette allant de 70 000 à 180 000 personnes, dont seules quelques milliers sont des requérants d'asile ou des personnes admises provisoirement.
Si l'on estime que les travailleurs au noir toucheraient en moyenne un salaire mensuel de 2500 francs, sur lequel les employeurs devraient payer environ 13 pour cent de cotisations paritaires, on arrive par an à une somme allant de 270 à 700 millions de francs. S'y ajoutent environ 175 à 450 millions de francs d'impôts, soit au total une fourchette allant de 450 millions de francs à 1,1 milliard de francs. Des montants qui ne sont pas une bagatelle, mais représentent seulement de 5 à 10 pour cent des sommes soustraites au fisc et aux organisations paritaires, soit une masse faible par rapport aux estimations des professeurs Schneider et Hainard.
Qui sont donc les autres travailleurs au noir? Il s'agit certainement d'une majorité de Suisses, du menuisier au conseiller d'entreprise, de l'architecte à l'informaticien, du manoeuvre au retraité, jusque parfois, mais oui! à la conseillère nationale et au conseiller national. La palette dépasse largement les travailleurs de l'hôtellerie, du bâtiment, de l'agriculture et de l'économie domestique mentionnés habituellement.
Certains avancent que l'augmentation considérable de l'économie souterraine et du travail au noir, multipliée par 2,5 en vingt ans, serait due à une trop grande étatisation. Or, il faut au contraire se demander si ce n'est pas le résultat d'une trop grande libéralisation. En effet, par le jeu des délocalisations, de grosses pressions sont exercées sur les bas salaires, les emplois à temps partiel non souhaités se sont multipliés. En outre, l'absence de salaire minimal a conduit à l'augmentation du nombre des "working poor". Ils sont estimés en 2001, selon une étude du bureau BASS sur mandat de l'Office fédéral de la statistique, à 250 000 personnes actives, touchant au total 535 000 personnes, si l'on prend en compte les familles concernées. L'étude du programme national de recherche 45 conclut très clairement: "Si l'activité professionnelle ne garantit plus de pouvoir vivre au-dessus du seuil de pauvreté fixé selon les critères politiques, il est à craindre que les normes existantes soient de moins en moins respectées. L'érosion graduelle d'une éthique du travail pourrait en être la conséquence, comme une augmentation du travail au noir."
Le travail au noir ne touche donc pas uniquement certains secteurs comme l'agriculture, la construction, la restauration, l'hôtellerie et l'économie domestique. Il y a par ailleurs fort à parier que, dans cette salle, ici, même des parlementaires, qu'ils soient hommes ou femmes, ont eu recours un jour ou l'autre à des travailleurs au noir ou au gris, qui sont nombreux.
Si, pour les Verts, la nécessité de lutter contre le travail au noir est indéniable, en revanche nous déplorons que la loi ne cible pas de manière prioritaire les premiers responsables de ce phénomène, à savoir des employeurs indélicats. Pour nous, il est également important de régulariser les travailleurs au noir ou au gris qui se trouvent dans notre pays sans autorisation de séjour, pour mettre fin à l'une des plus grandes hypocrisies qui existent dans notre pays.
La proposition de la minorité Rennwald à l'article 15a va dans la bonne direction, mais reste évidemment insuffisante pour lutter contre l'injustice criante concernant les sans-papiers dans notre pays.
Malgré nos critiques et nos réserves, nous vous appelons néanmoins à entrer en matière sur ce projet.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es gibt viele Gründe, warum wir Grünen auf dieses Gesetz gegen die Schwarzarbeit eintreten wollen.
Für uns Grüne stehen folgende Punkte im Vordergrund: der mit Schwarzarbeit gefährdete Arbeitnehmerschutz, die hohe Gefahr von Lohndumping und damit auch das Entstehen von Working Poor, oftmals unwürdige Arbeitsbedingungen, die schwierige Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Angst vor der Aufdeckung ihres illegalen Arbeitsverhältnisses haben müssen, und dann schliesslich auf volkswirtschaftlichem Niveau der die verschiedenen staatlichen Ebenen betreffende massive Entzug von Steuermitteln und die nicht geleisteten Sozialbeiträge an die Sozialversicherungen.
Wir haben es gehört, das geschätzte Volumen an Schwarzarbeit ist gross. Wer ist in diesem grossen Arbeitsvolumen involviert? Unter Artikel 2 werden die vielfältigsten Möglichkeiten von so genannter Schwarzarbeit dargestellt. Es handelt sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den verschiedensten Situationen, gleicherweise geht es aber auch um Selbstständigerwerbende, die ihr Einkommen nicht mit dem Fiskus abrechnen. Wesentlich ist es, festzuhalten, dass Schwarzarbeit sowohl Schweizerinnen und Schweizer wie auch Ausländerinnen und Ausländer betrifft. Arbeitgeber sollten in ihrem eigenen Interesse alles daransetzen, dass weder Schwarzarbeit noch sonstige, "graue" Arbeitsverhältnisse eine Chance haben.
In diesem Zusammenhang muss ich mein Befremden über ein Schreiben von Hotelleriesuisse ausdrücken. Darin spricht sich Hotelleriesuisse gegen die Einsetzung von kantonalen Kontrollkommissionen aus. Gerade diese Kontrollkommissionen sind ein Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Allerdings werden diese nicht wirklich alle Fälle aufdecken können. Diese Kommissionen werden besonders in gewissen Branchen Wirkung entfalten können. Persönlich befürchte ich, dass vor allem Frauen, die in Haushalten unter zum Teil prekären Verhältnissen arbeiten und arbeiten müssen, kaum erfasst werden.
Schwarzarbeit zu bekämpfen, vielschichtig wirksam zu bekämpfen bedeutet, dass gesellschaftspolitisches Engagement notwendig ist, welches über die Möglichkeiten eines solchen Gesetzes hinausgeht. Diese Überlegung gilt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genauso wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Kommissionsarbeit gestaltete sich harzig, vor allem wegen der Komplexität der Ansätze. Wir Grünen setzen uns aber für dieses neue Gesetz ein, das vielleicht auch wieder revidiert werden muss, vor allem dann, wenn wir weitere und bessere Wege zur Bekämpfung von Schwarzarbeit finden.
Aber machen wir uns heute auf diesen Weg, und machen wir heute einen Anfang: Treten wir auf die Vorlage ein.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Obschon Schwarzarbeit vielen bekannt und bis anhin sowohl von Arbeitgeberinnen als auch von Arbeitnehmern oft als Kavaliersdelikt betrachtet worden ist, ist sie ganz klar eine Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen. Das haben wir heute Morgen mehrmals gehört. Wir haben es dann mit Schwarzarbeit zu tun, wenn mit der Leistungserbringung in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmässige Gewerbeausübung oder unerlaubte Ausübung eines Handwerks verbunden ist. Gleiches gilt, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgegeben oder wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden. Auch Scheinselbstständigkeit fällt unseres Erachtens unter den Tatbestand der Schwarzarbeit.
Wir gehen davon aus, dass diese Schattenwirtschaft - das hat der Kommissionssprecher bereits gesagt - bis zu 10 Prozent aller Arbeiten in unserem Land umfasst und jährlich etwa 37 Milliarden Franken erwirtschaftet. Das Phänomen Schwarzarbeit ist selbstverständlich kein ausschliesslich schweizerisches; so geht man zum Beispiel bei unserem nördlichen Nachbarn davon aus, dass die Schattenwirtschaft im letzten Jahr etwa 370 Milliarden Euro erwirtschaftet hat und innerhalb eines Jahres um 6 Prozent angewachsen ist. Das hat auch dazu geführt, dass Professor Schneider von der Universität Linz ganz klar gesagt hat, dass die Schwarzarbeit in Deutschland - das Gleiche könnte für die Schweiz gesagt werden - zu den blühendsten Wirtschaftszweigen des Landes gehöre. Die Schattenwirtschaft bedeutet einerseits für den Staat Steuer- und Abgabenausfälle in Milliardenhöhe und andererseits - das ist ebenso wichtig - fehlenden Versicherungsschutz und fehlenden Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher betont auch das Seco zu Recht, dass Schwarzarbeit ein gravierendes und schädliches Phänomen sei, das bekämpft werden müsse. Schwarzarbeit führt zu inakzeptablen und ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen.
Auch aus ethischen Überlegungen gilt es, jene zu bestrafen, die den Staat betrügen oder/und den Mitarbeitenden den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz verwehren. Eigentlich sollte die heutige materielle Gesetzgebung die Entstehung der Schwarzarbeit verunmöglichen. Dennoch müssen wir feststellen, dass sie floriert, und daher ist es auch angebracht, dass wir neu legiferieren und ein neues Gesetz schaffen. Der Handlungsbedarf ist klar erwiesen, und das anerkennen sowohl Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften, da zahlreiche Beschäftigte auf dem Schwarzmarkt tätig sind.
Die Sachverhalte sind zahlreich und gehen von der gelegentlichen Samstagsarbeit von Handwerkern, der Reinigungsfrau im Privathaushalt bis hin zur Beschäftigung illegal anwesender Ausländer und Ausländerinnen. Oft werden diese Tätigkeiten von den Betroffenen nicht als unrechtmässig betrachtet, dennoch gilt es zu handeln, denn die Umgehung der gesetzlichen Normen ist stossend und ethisch nicht akzeptabel. Aus ethischer Sicht müssen wir alles daransetzen, dass die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zur Vermeidung illegaler Beschäftigung aufrechterhalten bleibt.
Wir von der CVP sind überzeugt, dass von der energischen Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung, um nur einen Aspekt zu erwähnen, schliesslich das gesamte Gemeinwesen profitieren wird. Die CVP begrüsst daher die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und unterstützt den Bundesrat in seinen Bemühungen, damit erstens die administrativen Erleichterungen bei den Sozialversicherungen durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglicht werden und damit zweitens eine Verschärfung der Sanktionen sowohl im Ausländerrecht und im Sozialversicherungsbereich als auch die Einführung neuer Sanktionen ermöglicht werden. Wir wollen die Möglichkeit zum Beispiel des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen für jene Unternehmen fördern, die die Gesetzesnormen verletzen und vom öffentlichen Beschaffungswesen profitieren könnten.
Wir haben uns in der Fraktion mit den Themen administrative Vereinfachungen, Regularisierung, Datenschutz und Datentransfer, Zeugnisverweigerung und Klagerecht auseinander gesetzt. Wir stellen fest, dass noch einige Fragen präzisiert werden sollten, namentlich im Bereiche der administrativen Vereinfachungen, und erwarten, dass der Ständerat sich nicht nur der versicherungstechnischen Abläufe annimmt, sondern auch der Folgen, die sich allenfalls mit den erforderlichen zusätzlichen Informationen - mit dem Datenerhebungsaufwand beim Arbeitgeber, sofern dieser auch besteht - ergeben.
Selbst wenn wir die eine oder andere Frage noch nicht bis ins Detail geklärt haben, obschon wir zweieinhalb Jahre lang an diesem Gesetz gearbeitet haben, sind wir dezidiert der Meinung, dass wir die Rechtslage klären müssen. Auf der einen Seite wollen wir den Unternehmen entgegenkommen und entsprechende Vereinfachungen im administrativen Bereich gesetzlich verankern, damit sie einen Anreiz haben, ihre schwarzarbeitenden Mitarbeiter anzumelden. Administrative Entlastungen müssen für kleinere Pensen erfolgen. Auch gehen wir davon aus, dass diese Vereinfachungen vor allem von Arbeitgebern mit einer kleinen Zahl beschäftigter Personen, die allenfalls temporär oder auf Abruf arbeiten oder kleine Arbeitspensen haben, genutzt werden sollen.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Privatbereich setzt ebenfalls ein vereinfachtes System für die Erbringung der Steuer- und Beitragspflicht voraus. Diese so genannten Minijobs müssen erfasst werden und sind auch klar von der Nachbarschaftshilfe, von Gefälligkeiten - sofern kein Gewinn angestrebt wird - zu unterscheiden.
Die CVP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten. Sie wird dies aus drei Gründen tun, die ich abschliessend nochmals in Erinnerung rufen möchte:
1. Aus ethischen Überlegungen: Die Schaffung oder indirekte Unterstützung einer Schattenwirtschaft führt zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen und schädigt zunehmend gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Dieses schädliche Verhalten können und wollen wir nicht unterstützen.
2. Aus der Sicht der Arbeitnehmenden: Es gilt, den Kampf aufzunehmen, damit sie in den Genuss des Arbeitnehmer- und des Sozialversicherungsschutzes gelangen.
3. Aus der Sicht der Unternehmen: Sie sollen ihre Mitarbeiter dank einem vereinfachten und kostengünstigen System ohne grossen Aufwand anmelden und somit legal beschäftigen können. Wir wollen damit bewirken, dass in Zukunft weniger illegale Beschäftigungsverhältnisse am Fiskus und an den Sozialversicherungen vorbeigeschleust werden.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Je crois que les divers intervenants ont fait suffisamment le procès du travail au noir. Par conséquent, il est maintenant nécessaire pour le conseil de procéder à la discussion par article. A mon sens, il n'est donc pas nécessaire de démontrer encore qu'il existe un réel besoin de légiférer. Les faits sont là et parlent d'eux-mêmes: le travail au noir est une réalité. Mais c'est aussi un délit, et un délit que nous ne voulons pas considérer comme mineur.
En effet, non seulement le travail au noir fausse la concurrence en avantageant ceux qui en abusent, mais surtout il est aussi pernicieux parce qu'il supprime la protection des travailleurs ou encore parce que l'Etat se voit privé de revenus importants. On voit ainsi que le travail au noir est un phénomène néfaste pour l'ensemble de la société, mais plus encore pour les employeurs honnêtes qui, non seulement payent leur dû, mais doivent faire un effort supplémentaire pour compenser ce qui est détourné. Il y a donc dans tout cela non seulement des aspects pratiques, mais aussi une dimension éthique essentielle. Par le travail au noir, des personnes indélicates adoptent un comportement asocial et font supporter à celles qui sont respectueuses de notre ordre juridique l'entier du financement, tant de l'activité étatique que des assurances sociales.
J'aimerais vous rappeler brièvement quels sont, au sens du Conseil fédéral, les quatre axes principaux du projet qui vous est soumis maintenant.
Le premier axe concerne les mesures incitatives qui visent à faciliter les procédures dans le domaine des assurances sociales et des impôts. Votre commission a très largement discuté de cet aspect; elle a prévu de le rendre applicable de façon plus large que ce que prévoyait le Conseil fédéral. Il s'agit de mesures qui tendent à surmonter les difficultés actuelles en créant des incitations pour amener les personnes concernées à modifier leur comportement.
Le deuxième paquet de mesures vise à améliorer l'exécution des législations existantes. Pour cela, chaque canton se dote d'un organe appelé à jouer le rôle de plaque tournante et disposant d'une vision globale de la lutte contre le travail au noir. Tel qu'il est conçu, ce principe est assez large et laisse suffisamment de liberté aux cantons pour s'organiser comme ils le souhaitent, soit au moyen d'un organe administratif, soit par l'intermédiaire d'une commission tripartite, institution qui existe déjà dans le cadre des mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes, et qui pourrait, si le canton le souhaite, voir ses compétences étendues aux aspects de la lutte contre le travail au noir.
Le troisième paquet de mesures vise à renforcer l'arsenal répressif: d'une part en revoyant à la hausse le montant des amendes dans différentes lois, dont la nouvelle loi sur les étrangers et certaines assurances sociales; d'autre part, en introduisant une nouvelle sanction, sous la forme d'une exclusion, pour une certaine durée, des entreprises ayant commis de graves infractions en matière de travail au noir des procédures relatives aux marchés publics et à l'octroi de subsides publics. Mais nous reviendrons encore ultérieurement sur ce point dans la discussion par article.
Enfin, quatrième axe, et comme cela a déjà été annoncé dans le message, il est prévu de procéder à une vaste campagne d'information et de sensibilisation sur le travail au noir et ses méfaits, ainsi que sur la nouvelle loi, avant l'entrée en vigueur du dispositif. Nous répondons ainsi au postulat de la Commission de l'économie et de la redevances (2004.3001) qui appelle de ses voeux une telle campagne.
En ce qui concerne les discussions qui ont eu lieu ces dernières semaines autour de cette nouvelle loi, j'aimerais insister sur le fait que cette loi ne doit pas ou ne va pas amener de nouvelles difficultés, ou de nouvelles charges administratives, notamment pour les entreprises, pour les entrepreneurs honnêtes! Il serait impensable que nous puissions, par l'intermédiaire de l'instrument qui vise à lutter contre les abus, gêner surtout ceux qui se comportent correctement. Par conséquent, il faut le dire clairement aussi, les entrepreneurs qui se comportent réglementairement, conformément à la loi, ne doivent craindre ni cette loi ni même un surcroît de travail!
Le Conseil fédéral remercie la comission de l'intensité et du sérieux avec lesquels elle a fait le travail. Certes, cela a pris quelque temps, mais je pense que nous avons maintenant un projet qui mérite d'être adopté par le Parlement, et qui doit nous permettre d'aller de l'avant. Il serait donc malencontreux que le conseil renvoie ce projet au Conseil fédéral, comme le propose Monsieur Zisyadis, puisque cela retarderait une fois encore l'application de ces dispositions.
Le Conseil fédéral va soutenir, dans la plupart des cas, les propositions faites par la majorité de la commission et vous invite par conséquent à le faire aussi.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Messieurs Zisyadis et Walter Hansjörg se sont retrouvés dans une touchante unanimité pour dire que ce projet n'était pas musclé, que c'était un animal sans dents. Je crois que c'est faire une lecture peu crédible de ce projet.
A l'intention de Monsieur Zisyadis et du groupe "A gauche toute!", je dirai bien sûr que ce projet est délicat; je l'ai d'ailleurs déjà dit lors de ma première intervention dans le cadre de ce débat d'entrée en matière. Il pose véritablement un problème s'il est l'occasion de tourner à la chasse aux sorcières. Mais si l'on regarde le texte assez finement pesé de l'article 17 alinéa 2, on constate qu'une cautèle a été posée. Naturellement, la cautèle posée par la proposition de la minorité Rennwald est meilleure encore et elle donne une véritable garantie. Je crois que nous sommes face à un dilemme très délicat. D'un côté, il s'agit de savoir si l'on veut véritablement aller de l'avant et prendre le risque que dans certains cas des personnes en situation illégale soient assez injustement attrapées et renvoyées. De l'autre, il s'agit de savoir si l'on veut prendre le risque de voir des personnes du même milieu ne pas être assurées, être victimes d'invalidité, du décès d'un proche sans aucune compensation. A ce stade-là, on doit faire un choix difficile, mais qui paraît quand même assez nettement faire pencher la balance, dirai-je à l'intention du groupe "A gauche toute!", en faveur du projet de loi, du moins tel qu'il est actuellement rédigé.
A ce titre, je le rappelle, nous marchons en effet sur des oeufs, nous sommes sur le fil du rasoir. Il est clair qu'un déséquilibrage du projet, même faible, pourrait conduire à se retrouver dans la même situation qu'en commission, où nous avons fini par voir les extrêmes s'additionner pour refuser très largement le projet. Ce serait assez déplorable. Et là, je ne le dis maintenant plus au groupe "A gauche toute!", mais à "A droite plein gaz!", à Monsieur Walter, que ses critiques sont quelques peu outrées et surtout contradictoires. Parce qu'on ne peut pas à la fois dire que cette loi n'apporte rien de sérieux et vouloir à coup de petits amendements, comme le propose la minorité Spuhler dont fait partie Monsieur Walter, affaiblir encore par-ci par-là les éléments qui sont nécessaires dans cette loi. Je pense notamment au degré des sanctions que l'on veut affaiblir dans certaines situations, à la composition des organes de contrôle dans lesquels il est absolument indispensable que les partenaires sociaux puissent intervenir, comme nous le verrons lorsque nous arriverons à l'article 19.
Donc, dans l'ensemble je vous dis avec conviction d'entrer en matière.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zuerst zum Antrag Zisyadis auf Rückweisung an den Bundesrat. Die Kommission hat sich sehr ausführlich mit der Frage der Regulierung befasst. Sie ist aber nach eingehenden Beratungen zum Schluss gelangt, dass es jetzt nicht darum gehen kann, in erster Linie Amnestien sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu gewähren, die bis jetzt gegen die Bestimmungen der entsprechenden Gesetze verstossen haben. Es würde mich eigentlich noch interessieren, ob sich Herr Zisyadis auch so stark dafür einsetzt, wenn es einmal um die Amnestie im Steuerrecht geht. Aber das ist eine persönliche Bemerkung.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.
Vielleicht doch noch ein paar Worte zu jenen, die sich zwar positiv zur ganzen Vorlage geäussert, aber doch bereits gedroht haben, gegebenenfalls in der Schlussabstimmung mit Nein zu stimmen. Ich möchte Ihnen sagen, dass insbesondere die Bauwirtschaft ein grosses Interesse an der Erfassung jener kriminellen Elemente hat, die einerseits ihre Arbeitnehmer brutal ausnützen - meistens sind es auch ausländische Arbeitnehmer, die sich zu Unrecht in der Schweiz aufhalten - und sich auf deren Kosten bereichern und die andererseits den sich korrekt verhaltenden Unternehmern Konkurrenz machen. Erste Kontrollen, die im Kanton Basel-Landschaft im Rahmen des Entsendegesetzes seit dem 1. Juni durch die entsprechenden Organe durchgeführt worden sind, haben in diesem Grenzkanton doch aufgezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besteht, auch wenn es hier um das Entsendegesetz geht.
Darum bitte ich alle, die jetzt in der Detailberatung mitmachen, schlussendlich nicht einfach ein Ja oder ein Nein zu einer Mehrheit oder Minderheit zum Anlass zu nehmen, bereits jetzt zum Ausdruck zu bringen, man sei gegen die ganze Vorlage.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Präsident (Binder Max, Präsident): Wir stimmen über den Rückweisungsantrag Zisyadis ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Zisyadis .... 4 Stimmen
Dagegen .... 124 Stimmen
Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Loi fédérale concernant des mesures en matière de lutte contre le travail au noir
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
d. Streichen
....
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
....
d. Biffer
....
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
1a. Abschnitt Titel
Antrag der Kommission
Administrative Vereinfachungen bei den Abgaben für die Sozialversicherungen und Steuern
Section 1a titre
Proposition de la commission
Simplifications administratives lors du prélèvement des cotisations aux assurances sociales et de l'impôt
Angenommen - Adopté
Art. 2a
Antrag der Kommission
Titel
Persönlicher Geltungsbereich
Text
Arbeitgeber können die Löhne von höchstens fünf in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden gemäss den nachstehenden Bestimmungen abrechnen. Die Löhne dürfen je den halben Mindestlohn nach Artikel 7 BVG nicht übersteigen.
Art. 2a
Proposition de la commission
Titre
Personnes concernées
Texte
Les employeurs peuvent effectuer le décompte des salaires conformément aux dispositions ci-dessous pour au plus cinq travailleurs occupés dans leur entreprise. Le salaire versé à chacun de ces travailleurs ne peut excéder la moitié du salaire minimum fixé à l'article 7 LPP.
Angenommen - Adopté
Art. 2b
Antrag der Kommission
Titel
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Abs. 1
Die Anmeldung erfolgt bei der AHV-Ausgleichskasse für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die Erwerbsersatzordnung, die Arbeitslosenversicherung, die Familienzulagen in der Landwirtschaft, die Unfallversicherung und für die Steuern gemäss Artikel 37a DBG und Artikel 11 Absatz 4 StHG.
Abs. 2
Die AHV-Ausgleichskasse erhebt die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern. Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden direkt durch die Versicherer erhoben. Weiter gehende Vereinbarungen zwischen AHV-Ausgleichskassen und Unfallversicherern bleiben vorbehalten.
Abs. 3
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Art. 2b
Proposition de la commission
Titre
Procédure de décompte simplifiée
Al. 1
Les employeurs annoncent les salariés auprès de la caisse de compensation AVS en ce qui concerne l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité, les allocations pour perte de gain, l'assurance-chômage, les allocations familiales dans l'agriculture, l'assurance-accidents et l'impôt dû en vertu des articles 37a LIFD et 11 alinéa 4 LHID.
Al. 2
La caisse de compensation AVS prélève les cotisations aux assurances sociales et l'impôt. Les assureurs-accidents prélèvent directement les primes de l'assurance-accidents obligatoire. Des conventions plus détaillées entre les caisses de compensation AVS et les assureurs-accidents demeurent réservées.
Al. 3
Le Conseil fédéral règle les détails.
Angenommen - Adopté
Art. 2c
Antrag der Kommission
Die AHV-Ausgleichskasse erstattet keine namentliche Nennung an die Steuerbehörden.
(Siehe auch Art. 14 Abs. 6 und 69 Abs. 2bis AHVG, Art. 93 Abs. 7 UVG, Art. 37a und 83 DBG, Art. 11 Abs. 4 und 32 StHG)
Art. 2c
Proposition de la commission
La caisse de compensation AVS ne communique pas le nom des travailleurs à l'autorité fiscale.
(Voir également art. 14 al. 6 et 69 al. 2bis LAVS, art. 93 al. 7 LAA, art. 37a et 83 LIFD ainsi que les art. 11 al. 4 et 32 LHID)
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
.... erstattet der vom Bundesrat bezeichneten Behörde jährlich Bericht ....
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 1
Jeder Kanton bezeichnet eine Verwaltungseinheit (kantonale Dienststelle). (Rest des Absatzes streichen)
Abs. 2-4
Streichen
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
.... année, à l'organe désigné par le Conseil fédéral, un rapport ....
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 1
Chaque canton désigne une unité administrative (service cantonal). (Biffer le reste de l'alinéa)
Al. 2-4
Biffer
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich vertrete die Minderheit bei Artikel 3; die Anträge dieser Minderheit ziehen sich durch das ganze Gesetz hindurch.
Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion, aber auch die Wirtschaftsvertreter usw. hier auf keinen Fall eine zusätzliche administrative Aufblähung haben wollen. Denken Sie bitte an die KMU-Verträglichkeit, die überall, bis in die Reihen der Linken, propagiert wird. Es kann nicht sein, dass wir hier wieder Tür und Tor öffnen, um weitere administrative Stellen schaffen zu können.
Wir vertreten die Meinung, dass die kantonalen Dienststellen genügen und dass die in den GAV geregelten sozialpartnerschaftlichen Regelungen hier absolut ihre Wirkung im Ziel erhalten. Die "oder"-Verknüpfung in Absatz 1 ist in der Praxis faktisch mit einer "und"-Verknüpfung gleichzusetzen. Wir haben hier das Problem, dass dann die tripartiten Kommissionen überall flächendeckend eingeführt werden; das möchten wir nicht.
Ich bitte Sie daher, unbedingt die Minderheit zu unterstützen, damit hier nicht weiteren administrativen Aufblähungen Tür und Tor geöffnet wird.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sollen die Kantone frei sein, wie der Bundesrat es vorschlägt, selber zu entscheiden, ob die Kontrollstellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Dienststellen der Verwaltung sein müssen oder mit Teilnahme der Sozialpartner gebildete Kommissionen?
Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat vorgesehen, die Kantone zu verpflichten, tripartiten Kommissionen nach dem Modell des Entsendegesetzes den Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit anzuvertrauen. Nachdem in der Vernehmlassung ein Teil der Kantone und der politischen Parteien geltend gemacht hatte, dass der Vollzug von öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dem Staat vorbehalten sein solle und nicht an Private vergeben werden dürfe, hat der Bundesrat entschieden, den Kantonen die Wahlfreiheit zu überlassen.
Die FDP-Fraktion hat Verständnis für die Sorgen der Minderheit Spuhler. Es sind dieselben Sorgen, die der Kommission seitens des Arbeitgeberverbandes mitgeteilt wurden. Der Einbezug der Sozialpartner in die Gesetzeskontrolle und in die Sanktionierung stellt einen Eingriff in die klassische Aufgabenzuteilung des Staates dar, indem paritätischen Strukturen die Aufgabe übertragen wird, nicht nur die Durchsetzung der aus dem Gesamtarbeitsvertrag entstehenden vertraglichen Verpflichtungen, sondern auch gesetzliche Verpflichtungen zu kontrollieren bzw. umzusetzen. Es handelt sich somit nicht nur um ein theoretisches Problem.
Indem den kantonalen Kontrollstellen die Untersuchungsrechte gemäss Artikel 10 garantiert werden, stellt sich die Frage der Benutzung der firmeninternen Daten, in welche Mitglieder der Kommissionen im Rahmen der Kontrollen Einsicht haben werden. In diese Daten Einsicht zu haben kann gemäss Arbeitgeberverband die Gewerkschaftspolitik beeinflussen. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen und aufmerksam zu prüfen. Sie dürfen jedoch nicht übertrieben werden. Wenn ein Kanton einer tripartiten Kommission die Aufgabe der Kontrollstelle gemäss dem Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit anvertraut, dann ist der gewerkschaftliche Vertreter in jener Kommission - ebenso wie die anderen Kommissionsmitglieder - gemäss Artikel 8 der Schweigepflicht unterstellt.
Man kann sich sogar fragen, ob die Tätigkeit in einer solchen Kommission nicht vollamtlich ausgeübt werden müsste - insbesondere, wenn jene Kommissionen, wie sie sich die FDP-Fraktion wünscht, gleichzeitig Aufgaben aus dem Entsendegesetz sowie aus Artikel 360b OR erfüllen. Als vollamtlicher Verbandsvertreter in der Kommission könnte ein Mitglied keine Aufgabe im Rahmen der gewerkschaftlichen oder patronalen Organisationen mehr übernehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeberverband bereits früher zu Recht festgestellt, "dass die Kantone auch ohne den Segen des Bundes Kommissionen einsetzen können; damit bleibt wohl nichts anderes übrig, als solche Kommissionen im Bundesgesetz als Kann-Vorschrift zuzulassen, keinesfalls dürfen sie aber obligatorisch werden".
Das ist der Vorschlag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit. Die FDP-Fraktion unterstützt eine solche pragmatische Haltung, die die Rechte, aber auch die politische Intelligenz der kantonalen Behörde respektiert.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die SVP-Fraktion sagt, der Minderheitsantrag zu Artikel 3 und andere Anträge zu anderen Artikeln dieses Gesetzentwurfes sorgten dafür, dass keine administrative Aufblähung stattfinde. Es geht doch gar nicht um die administrative Aufblähung, im Gegenteil. Ich glaube, Herr Gysin hat es bereits vorher in seinem Votum auch dargelegt: Man muss die Erfahrungen nutzbar machen, die man bereits in verschiedenen Kantonen und Regionen gesammelt hat. Dann ist es doch richtig, wenn man sagt - entsprechend den unterschiedlichen Erfahrungen und Kulturen in den Kantonen -, dass die Kantone die Freiheit haben sollen, zu bestimmen, welche Verwaltungseinheit sie allenfalls einsetzen, ob sie eine Kommission einsetzen, ob sie eine tripartite Kommission mit dieser Kontrolle beauftragen. In diesem Sinne geht es doch nicht darum, mit diesem Antrag vonseiten der SVP-Fraktion irgendwo die administrative Aufblähung zu bekämpfen, sondern im Prinzip will man damit den Kantonen verbieten, die Form zu finden, die am effizientesten ist. Gerade in diesem Bereich sind natürlich sozialpartnerschaftliche Erfahrungen, auch Erfahrungen aus tripartiten Kommissionen, sehr hilfreich und effizient.
In dem Sinne bitten wir Sie, diesen Antrag vonseiten der SVP abzulehnen. Ich kann Ihnen versichern: Das, was die Mehrheit der Kommission beantragt, ist ein sehr pragmatischer Ansatz mit Organen, die wir kennen. Es geht letztlich auch darum, dass wir versuchen, eine gewisse Kompatibilität mit den Massnahmen herzustellen, die wir im Bereich der Personenfreizügigkeit mit der EU, mit der Öffnung gegenüber der EU ohnehin umsetzen müssen.
In dem Sinne bitte ich darum, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion hat sich im Vorfeld dieser Debatte intensiv mit beiden Formulierungen auseinander gesetzt und die Vor- und Nachteile abgewogen; dies nicht zuletzt, weil wir ja wissen, dass wir vor der zweiten Lesung versucht haben, unter den vier Bundesratsparteien einen Konsens zu finden, damit wir diesem Gesetz auch zum Durchbruch verhelfen. Die Minderheit Spuhler spricht jetzt von einem Casus Belli und macht diesen Artikel zum Schicksalsartikel; sie befürchtet, dass wir eine administrative Aufblähung hätten, wenn wir die bundesrätliche Fassung beziehungsweise die Mehrheit der Kommission unterstützen würden.
Nach eingehender Diskussion innerhalb der CVP-Fraktion sind wir ganz klar der Meinung, dass die bundesrätliche Fassung eine Differenzierung ermöglicht und - das ist für uns zentral - den Kantonen die Gestaltungsfreiheit lässt. Bereits heute nehmen paritätisch zusammengesetzte Kommissionen - Sie haben es von meinem Vorredner gehört - in gewissen Kantonen diese Aufgabe wahr. Wenn wir nun, wie dies die Minderheit vorsieht, zwecks administrativer Vereinfachung die Kontrolle ausschliesslich einer kantonalen Dienststelle übertragen, dann nehmen wir dem Kanton die Möglichkeit, diese Tätigkeit auszugliedern, und jenen, die sich bis anhin dieser Aufgabe angenommen haben, verunmöglichen wir, ihre Kontrollen fortzusetzen.
Die CVP-Fraktion will dem Kanton eine möglichst grosse Freiheit in der Organisation der Kontrolle lassen und ihm nicht bis ins Detail vorschreiben, wie er vorzugehen hat. Auch muss man davon ausgehen, dass die Kantone angesichts ihrer eigenen angespannten Finanzlage überhaupt kein Interesse haben, zusätzliche Kontrollinstanzen ins Leben zu rufen, wenn sie ohne diese die Schwarzarbeit erfolgreich bekämpfen können. Der Bundesrat soll Mindestanforderungen in der Verordnung festlegen - wir sind überzeugt, dass das notwendig ist -, aber den Kantonen weiterhin die Möglichkeit geben, mit paritätisch zusammengesetzten Kommissionen zusammenzuarbeiten.
Wir sehen auch in der Formulierung der Mehrheit nicht eine Gefährdung der nationalen Sozialpartnerschaft, wie uns dies gewisse Branchen glauben machen wollten, bevor wir diese Debatte starteten. Es sind Branchen, die einen Gesamtarbeitsvertrag haben bzw. einen Landesgesamtarbeitsvertrag, einen so genannten LGAV, abgeschlossen haben. Diese können durchaus weiterhin bestehen, da in der Formulierung der Mehrheit keine Eingriffe in diese sozialpartnerschaftlichen Verträge vorgesehen sind.
Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Mehrheit der Kommission und den Bundesrat, dies unter anderem, um den Kantonen weiterhin die Möglichkeit zu geben, den bereits existierenden Kommissionen mittels eines Leistungsvertrages diese Kontrolltätigkeiten zu übertragen. Wir werden danach logischerweise auch in allen Artikeln die geforderten Anpassungen der Minderheit Spuhler betreffend die kantonalen Verwaltungsstellen ablehnen.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Spuhler spricht von Vereinfachung; das ist ein bisschen eine Masche. Man spricht immer dann von Vereinfachungen, wenn man das, was man bekämpft, materiell nicht will. Es geht ihm also nicht um eine Vereinfachung, sondern es geht ihm um die materielle Änderung eines heute funktionierenden Status in einzelnen Kantonen mit diesen Kontrollkommissionen. Darum geht es, und darüber müssen wir abstimmen. Sie müssen nicht mit Ihrem Scheinargument der Vereinfachung kommen.
Reden wir zur Sache: Der Bundesrat schlägt eine differenzierte Lösung vor; sie hat sich in der Praxis bewährt. Die Kantone sind frei, die Kontrollen so durchzuführen, wie sie wollen. Es besteht kein Grund - nur weil die SVP das nicht so gut findet -, nun eine einheitliche Bundeslösung zu suchen. Pikanterweise ist es die SVP, die heute eine Einheitslösung will, die aber sonst so viel Wert legt auf die Möglichkeit eines differenten Vorgehens der einzelnen Kantone. Also: Föderalismus von Fall zu Fall. Wenn es um die Sache geht, ist man plötzlich bundesetatistisch.
Stimmen Sie der Fassung des Bundesrates bzw. der Mehrheit zu.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich habe etwas Mühe, die Argumentation der Minderheit Spuhler zu verstehen. Laut dieser Argumentation geht es ja darum, möglichst wenig zusätzlichen administrativen Aufwand und möglichst wenig zusätzliche Bürokratie zu verursachen. Der Bundesrat schlägt vor, die ohnehin existierenden tripartiten Kommissionen - es geht nicht darum, diese Kommissionen zu schaffen - auch für diesen Zweck einsetzen zu können; also ohne zusätzliche Kosten, vielleicht mit zusätzlichem Zeitaufwand, weil mehr Arbeit auch etwas mehr Zeit braucht.
Nun schlagen Sie vor, dass man dafür nur Verwaltungseinheiten bestimmen kann, dass diese Arbeit auf der Ebene der Verwaltungen gemacht werden muss. Ich gehe davon aus, dass hier neue Stellen oder neue Einheiten geschaffen werden müssten. In meiner Sicht steht das im Widerspruch zu dem, was Sie immer befürworten. Das Zweite ist, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass wir bei der Ausführung der Gesetze den Kantonen möglichst viel Freiheit lassen sollten, wo es für den Zweck keine Rolle spielt.
Der Bundesrat ist also der Meinung, dass mit dieser Wahlmöglichkeit auch den Kantonen am besten gedient ist, und bittet Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte noch vorausschicken, dass der Antrag der Minderheit Spuhler auch für die Artikel 4, 5, 6, 9, 12, 13, 14, 15, 16 und 22 gilt. Die Kommissionssprecher werden nicht jedes Mal darauf zurückkommen; ich trage deshalb die Argumente jetzt vor.
In Artikel 3 werden die Kontrollorgane bestimmt. Sinnvollerweise hat es der Bundesrat den Kantonen überlassen - hier ist ihm die Kommissionsmehrheit gefolgt -, ob sie den Vollzug der Kontrolle mit einer Verwaltungseinheit oder einer kantonalen Kontrollkommission, also einer tripartiten Kommission, regeln wollen. Die Frage war in der Kommission sehr umstritten. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Mehrheit durchgesetzt, welche es den Kantonen überlassen will, selber zu wählen, ob sie eine Verwaltungseinheit oder eine entsprechende Kommission einsetzen möchten.
Es ist doch richtig, den Kantonen diese Freiheit zu belassen, ob sie solche tripartiten Kommissionen einsetzen oder ob sie es lieber bleiben lassen wollen. Wenn man sich aber für tripartite Kommissionen entscheidet, ist es sicher auch sinnvoll - das möchte ich gerne zuhanden der Gesetzesmaterialien sagen -, nach Möglichkeit dieselben zu nehmen, wie wir sie bereits im Entsendegesetz definiert haben. ch habe Ihnen vorhin gesagt, dass verschiedene Kantone schon heute einen Vollzug von Massnahmen gegen Schwarzarbeit haben, in Form von kantonalen Gesetzen oder entsprechenden Regierungsverordnungen, wie zum Beispiel die Kantone Jura, Freiburg, Wallis und Basel-Stadt. Diese Kantone haben also dieses Instrument bereits eingesetzt.
Es ist auch deshalb sinnvoll: Wenn es in einer Kommission, wo Arbeitgebende, Arbeitnehmende und die öffentliche Hand vertreten sind, darum geht, Präventivmassnahmen gegen Schwarzarbeit zu beschliessen, die ja auch sehr wichtig sind, dann muss das Ganze sehr breit abgestützt sein. Als einer, der seit Jahren in der Sozialpartnerschaft im Kanton Baselland tätig ist, begreife ich eigentlich nicht, warum gewisse Kreise die tripartiten Kommissionen fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es gehört eben zu einer guten Streitkultur zwischen den Sozialpartnern, dass man sich nach harten Auseinandersetzungen, wenn die Unterschriften unter die Verträge gesetzt sind, an den Tisch setzt und diese Verträge gemeinsam umsetzt.
Ich möchte nicht immer den Kanton Baselland zitieren, aber ich erinnere mich zum Beispiel, dass wir bei uns auch für die kantonale Wirtschaftsförderung und für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes überall das Prinzip der "Triparität" gewählt haben. Es hat sich bewährt, weil die Partner immer zusammen am Tisch sitzen. Es gehört aber auch dazu, dass die entsprechenden Partner in einer solchen Kommission über eine gewisse Streitkultur verfügen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Spuhler abzulehnen. Ich kann Herrn Spuhler eigentlich folgendermassen trösten: Auch wenn sein Antrag angenommen wird, kann er die Kantone nicht daran hindern, trotzdem neben der Verwaltungseinheit solche Kommissionen einzusetzen, denn er hat ja in seinem Antrag den Kantonen nicht explizit verboten, dies zu tun. Auch wenn der Antrag der Minderheit angenommen werden sollte, werden sich also die Kantone die Freiheit nicht nehmen lassen, in diesem Fall das zu tun, was sie für richtig halten.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Gysin, normalerweise kämpfen wir ja auf der gleichen Seite. Eine Frage: Würden Sie bitte noch Ihre Interessen offen legen; wie weit stehen Sie beruflich mit diesen tripartiten Kommissionen in Verbindung?
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich mache das sehr gerne. Ich bin zum Beispiel Mitglied der tripartiten Kommission im Kanton Basel-Landschaft, die das Entsendegesetz gefordert hat. Dort vertrete ich die Seite der Arbeitgebenden. Ich bin aber auch in vielen - heute nicht mehr in allen - Kommissionen der Berufsbildung tätig, die gemäss kantonalem Gesetz tripartit zusammengesetzt sind. Nicht zuletzt bin ich heute noch in der Konsultativkommission des Regierungsrates für Wirtschaftsförderung, die ebenfalls tripartit zusammengesetzt ist.
Herr Spuhler, in meiner Brust habe ich nicht zwei Seelen, ich bin durch und durch ein Arbeitgebervertreter. Auch ich kämpfe wie Sie für die Anliegen der Arbeitgeberschaft. Ich meine aber, dass die Gewerkschaften nicht in erster Linie unsere Gegner sind, sondern dass wir uns in einer guten Demokratie und in einer guten Streitkultur, wie wir sie in der Schweiz haben, nicht davor fürchten müssen, uns mit den Partnern an einen Tisch zu setzen, schon gar nicht, wenn der dritte Partner, nämlich die Vertretung der öffentlichen Hand, noch dabei ist.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die folgende Abstimmung über Artikel 3 gilt auch für die Anträge der Minderheit in den Artikeln 4 bis 6, 9, 12 bis 16 und 22.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 54 Stimmen
Art. 4
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 1
.... kantonale Dienststelle ihre Kompetenzen ....
Art. 4
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 1
Dans les branches dotées d'une convention collective de travail, le service cantonal peut ....
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 5
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 1
Die kantonale Dienststelle kontrolliert ....
Abs. 2
Die kantonale Dienststelle bezeichnet ....
Abs. 3
.... Dienststelle die Kontrolltätigkeit ....
Art. 5
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 1
Le service cantonal veille ....
Al. 2
Le service cantonal désigne ....
Al. 3
En cas de délégation, le service cantonal surveille ....
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 1
Die kantonale Dienststelle und die paritätischen ....
Antrag Hutter Markus
Abs. 1
.... der Kontrollen qualifizierte Inspektoren an. Sie können geeignete aussen stehende Fachleute beiziehen. (Rest streichen)
Art. 6
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 1
Les services cantonaux et les commissions paritaires (organes de contrôle) engagent ....
Proposition Hutter Markus
Al. 1
.... engagent des inspecteurs qualifiés pour exécuter les contrôles. Ils peuvent recourir aux services d'experts extérieurs ayant les capacités requises. (Biffer "si les spécificités d'un cas le requièrent")
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht in meinem Antrag zu Artikel 6 Absatz 1 um eine klärende Spezifizierung. Nicht irgendwelche Inspektoren oder Fachleute sollen mit der Kontrolle betraut werden, sondern nur qualifizierte und geeignete. Mit diesen Ergänzungen sollen die fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie die Eignung der Inspektoren und der aussen stehenden Fachleute als grundlegende Anforderung für Personen, die mit der Kontrolle betraut sind, von allem Anfang an festgeschrieben werden.
Ich ersuche Sie, diesen ergänzenden Spezifizierungen in Artikel 6 Absatz 1 zuzustimmen.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt die Anträge Hutter Markus zu den Artikeln 6 und 7. Die Begründung dafür liegt ebenfalls wieder in einer möglichen Überregulierung. Ich denke, dass bei den GAV-Kommissionen die Kontrolle besser verankert ist und sich die Sozialpartner entsprechend unterhalten sollen.
Ich möchte mich daher kurz halten: Die SVP-Fraktion unterstützt bei den Artikeln 6 und 7 die Anträge Hutter Markus.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion und die FDP-Fraktion unterstützen auch bei den Artikeln 6 und 7 die Anträge Hutter Markus.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich kann mich dem Antrag insofern anschliessen, als die Absätze 2 und 3 nicht geändert werden.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Berichterstatter verzichten auf das Wort. Der Antrag der Minderheit entfällt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hutter Markus .... 124 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 7
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Die vom Bundesrat bezeichnete Behörde organisiert ....
Antrag Hutter Markus
Streichen
Art. 7
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
L'organe désigné par le Conseil fédéral organise ....
Proposition Hutter Markus
Biffer
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es handelt sich bei Artikel 7 mit diesen detaillierten Vorschriften um eine unnötige und unübliche Überreglementierung. Die eben beschlossene Bezeichnung "qualifizierte Inspektoren" in Artikel 6 Absatz 1 umschreibt die Zielanforderungen genügend und bietet die nötige Flexibilität für die Aus- und Weiterbildung der mit der Kontrolle betrauten Personen. Die Festschreibung von "ausreichenden Sachkenntnissen", "regelmässigen Weiterbildungskursen" oder deren Organisation bindet die zuständigen Stellen allzu sehr und ist als eigentlicher Ausbildungsauftrag unverhältnismässig und wenig zweckmässig. Zudem wird für die wenigsten staatlichen Verwaltungsaufgaben eine spezielle Ausbildung mit Weiterbildungsverpflichtung verlangt. Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit neue und einengende Regulierungen für Aus- und Weiterbildung ins Gesetz aufgenommen werden sollen.
Ich ersuche Sie deshalb, im Sinne einer Vereinfachung Artikel 7 zu streichen.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben ja nichts dagegen, dass man in Artikel 6, wie wir es jetzt auch gemacht haben, praktisch unisono gesagt hat, es brauche "qualifizierte Inspektoren", "geeignete aussen stehende Fachleute". Das ist ja richtig, deshalb haben wir auch zugestimmt. Aber dies jetzt zu benutzen und zu sagen, wir hätten das definiert und könnten deshalb Artikel 7 streichen, indem man sagt, dies sei überreguliert, finde ich politisch gesehen spitzfindig. Denn es ist doch richtig, was hier in Artikel 7 definiert wird; es heisst, dass die Qualifizierung aufgrund der Ausbildung oder Berufserfahrung nachzuweisen ist. Wer weiss, dass die Schwarzarbeit in der Praxis nicht so einfach zu bekämpfen sein wird, dass das relativ komplex ist und dass wir alles Interesse daran haben müssen, eine gewisse Praxis in der gesamten Schweiz einzuführen, findet es auch richtig, das noch mit einer regelmässigen Weiterbildung zu verknüpfen, die durch die zuständigen Behörden des Bundes dann auch sichergestellt werden soll. In diesem Sinne waren wir einverstanden, Artikel 6 so zu verbessern; aber es ist falsch, gleich auch noch Artikel 7 zu streichen.
Deshalb bitte ich Sie, Artikel 7 im Sinne der Kommission beizubehalten und den Antrag Hutter Markus abzulehnen.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
En soi, la Direction du travail du SECO n'a pas besoin de cet article pour pouvoir organiser des cours. Si vous biffez cet élément, cela n'aura pas de conséquence. En revanche, je pense que l'idée qui sous-tend cet article est de garantir la qualité du travail qui est réalisé à cet effet. Par conséquent, je n'ai pas le sentiment que c'est une question de surréglementation, mais c'est simplement une question de volonté de faire au mieux. Je crois que dans ce cas, tout le monde devrait avoir cet intérêt. Comme je vous l'ai dit d'emblée, le fait de biffer cet article ne porte donc pas à conséquence.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Selbstverständlich kann man sich bei diesem Artikel fragen, ob es sich um eine Überreglementierung handle. Ich schliesse mich der Meinung von Bundespräsident Deiss an, der gesagt hat: Schlussendlich ist es auch eine Frage der Qualität. Wollen wir Qualität bei der Umsetzung dieses Gesetzes? Ich habe bei der Umsetzung des Entsendegesetzes selber solche Kurse des Seco - dort sind entsprechende Ausbildungskurse vorgesehen - zusammen mit Vorstehern von Arbeitsämtern usw. besucht. Ich habe festgestellt, dass mir das einiges gebracht hat, obwohl ich politisch doch schon sehr viel gewusst habe. Wenn nun das Seco im Bereich Schwarzarbeit seine Erfahrungen in der Ausbildung, die es beim Entsendegesetz gemacht hat, hier wieder einbringt, erachte ich das als positiv.
Darum, meine ich, sollte man diesen Artikel so stehen lassen, wie ihn die Kommission beschlossen hat.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hutter Markus .... 81 Stimmen
Für den Antrag der Kommission .... 67 Stimmen
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
.... stehen. Sie dürfen auch nicht direkt oder indirekt von kontrollierten Personen abhängig sein.
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 2
Die von der kantonalen Dienststelle angestellten ....
Antrag Hutter Markus
Abs. 2
Die von der kantonalen Dienststelle oder Kontrollkommission angestellten Inspektoren, Fachleute gemäss Artikel 6 Absatz 1 sowie Mitglieder der paritätischen Kommissionen dürfen nicht in einem wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnis zu den kontrollierten Personen und Arbeitgebern stehen.
Art. 9
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
.... contrôlées. Ils ne doivent pas non plus être directement ou indirectement dépendants des personnes contrôlées.
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 2
Les inspecteurs engagés par les services cantonaux ne doivent ....
Proposition Hutter Markus
Al. 2
Les inspecteurs et experts selon l'article 6 alinéa 1, engagés par les services cantonaux ou les commissions de contrôle ainsi que les membres des commissions paritaires ne doivent en aucun cas se trouver dans un rapport de concurrence économique direct avec les personnes et employeurs contrôlés.
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dieser Antrag betrifft Artikel 9 Absatz 2 und beinhaltet zwei Ergänzungen: einerseits die Präzisierung und Vervollständigung des verbotenen wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnisses der Kontrollierenden zu den Kontrollierten, andererseits die Ergänzung "und Arbeitgebern" aufseiten der Kontrollierten.
1. Logischerweise muss ein Konkurrenzverbot bzw. das Verbot eines direkten wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnisses für alle gelten, nicht nur für die Inspektoren, sondern auch für aussen stehende Fachleute und die Mitglieder der paritätischen Kommissionen. Alles andere wäre rechtsungleich. Dabei ist mir bewusst, dass es, wohl insbesondere bei den paritätischen Kommissionen, Grenzfälle geben kann, die im Einzelfall zu lösen sind. Es geht nicht darum, beispielsweise Angehörige einer gleichen Branche grundsätzlich von der Kontrolltätigkeit auszuschliessen. Aber Berufsleute, die beispielsweise auf der gleichen Baustelle arbeiten oder für denselben Auftrag offeriert haben, befinden sich in einem direkten wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnis und dürfen für Kontrollen nicht berücksichtigt werden.
Dabei möchte ich ausdrücklich festhalten, dass der französische Text meines Antrages, der von "rapport de concurrence économique direct" spricht, als Grundlage diente. Es geht darum, die Frage des direkten wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnisses zu lösen.
2. Die wirtschaftliche Konkurrenz besteht ja wohl auch zu den kontrollierten Betrieben, nicht nur zu den kontrollierten Personen. Deshalb erscheint mir der Zusatz "und Arbeitgebern" eben sinnvoll oder nötig.
Ich bitte Sie deshalb, die Ergänzungen, wie sie in diesem Antrag enthalten sind, zu genehmigen.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist nur eine technische Frage, weil es nicht ganz klar aus dem Antrag hervorgeht, und ich hätte diese Frage auch persönlich stellen können, aber es ist mir nicht aufgefallen. Gemäss dem Antrag hört die Formulierung von Herrn Hutter nach dem Wort "stehen" auf. Auf der Fahne haben wir noch einen zusätzlichen Satz: "Sie dürfen auch nicht direkt oder indirekt von kontrollierten Personen abhängig sein." Ist dieser letzte Satz zu streichen?
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dieser Satz bleibt bestehen. Die Regelung ist nur in den von mir hier begründeten Fällen zu ändern.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag Hutter Markus.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Aufgrund der Erklärung, die jetzt Herr Hutter abgegeben hat, und insbesondere wenn der deutsche Text ergänzt wird und von einem "direkten wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnis" die Rede ist, wenn also das Wort "direkt" eingefügt wird, kann ich mich damit einverstanden erklären.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Antrag der Minderheit entfällt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hutter Markus .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 20 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 10
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
c. alle erforderlichen Unterlagen konsultieren und fotokopieren; (Rest des Buchstabens streichen)
....
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 10
Proposition de la commission
Al. 1
....
c. consulter ou copier les documents nécessaires; (biffer le reste de la lettre)
....
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11
Antrag der Kommission
.... Verlangen alle für den Kontrollauftrag erforderlichen Dokumente ....
Antrag Hutter Markus
Titel
Pflichten der kontrollierten Personen und Betriebe
Text
Die kontrollierten Personen und Betriebe sind verpflichtet ....
Art. 11
Proposition de la commission
.... nécessaires à leur contrôle. Au surplus ....
Proposition Hutter Markus
Titre
Obligations des personnes et entreprises contrôlées
Texte
Les personnes et entreprises contrôlées ....
Art. 11b
Antrag Lustenberger
Ausländischen Arbeitskräften, welche in schwerwiegender Art und Weise gegen dieses Gesetz verstossen, kann die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Art. 11b
Proposition Lustenberger
Les travailleurs étrangers qui enfreignent gravement la présente loi peuvent se voir retirer l'autorisation de séjour.
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Hier geht es um klärende Ergänzungen bezüglich der Auswirkung der Kontrollen, und zwar betrifft das sowohl Artikel 11 als auch die Artikel 13 und 14 des Gesetzes. Die Begründung ist deshalb für alle drei Artikel identisch. Wenn nicht nur Personen, sondern auch Betriebe kontrolliert werden müssen, so soll dies auch im Titel und im Text zum Ausdruck kommen. Es macht wenig Sinn, wenn ausschliesslich die kontrollierten Personen, nicht aber die Betriebe, welche diese Personen beschäftigen, zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Zudem ist es nur konsequent, wenn auch die Betriebe mit einer Kopie des Protokolls bedient werden.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie um Zustimmung zu meinem Antrag.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag Hutter Markus.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wenn Sie dieses Gesetz durchlesen, dann stellen Sie fest, dass es ein Erlass ist, der einseitig auf die Arbeitgeber ausgerichtet ist. In der Regel braucht es aber beim Tatbestand der Schwarzarbeit mindestens zwei Parteien: erstens eine Unternehmung, welche Schwarzarbeitende beschäftigt und somit den Staat um die ihm zustehenden Abgaben prellt, und zweitens Arbeitskräfte, die sich in der Regel bewusst schwarzanstellen lassen und damit im gleichen Ausmass schuldig werden wie der Arbeitgeber.
Eine Frage an Herrn Bundespräsident Deiss - ich habe sie gestern auch Herrn Bundesrat Blocher im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz gestellt -: Wieso sieht dieses Gesetz keine Sanktionen gegenüber den Arbeitnehmenden vor, die sich rechtswidrig verhalten?
Sie erinnern sich an die gestrige Diskussion im Ausländergesetz bei Artikel 117ff. Die Mehrheit unseres Rates hat im Submissionswesen ganz bewusst Sanktionen gegenüber Firmen festgeschrieben, die sich nicht an die Regelungen des Arbeitsrechtes halten. Wenn Sie jetzt konsequent sind, dann stimmen Sie meinem Antrag zu. Er verlangt, dass ausländische Arbeitnehmende, die in schwerer Art und Weise gegen das Gesetz verstossen, ausgewiesen werden können, indem man ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzieht. Denn die Aufenthaltsbewilligung ist ja die Voraussetzung, in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Ausländische Arbeitnehmende, die sich schwarzanstellen lassen, und dies in vollem Bewusstsein, verstossen gegen das Gastrecht, das wir ihnen bieten.
Ich bitte Sie, eine Parität zum gestrigen Beschluss zu machen, als Sie die Arbeitgeber, also die Unternehmungen, konsequenterweise und ganz bewusst in der Submissionsgesetzgebung in die Pflicht genommen haben. Schaffen Sie gleiches Recht gegenüber den Arbeitnehmenden, die bei der Ausübung der Schwarzarbeit im gleichen Mass schuldig werden.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SP-Fraktion und die SVP-Fraktion unterstützen bei Artikel 11 den Antrag Hutter Markus. Bei Artikel 11b unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag Lustenberger.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt die beiden Anträge Hutter Markus zu Artikel 11, 13 und 14. Es handelt sich um eine vernünftige Vervollständigung des Textes.
Dagegen kann die FDP-Fraktion den Antrag Lustenberger nicht unterstützen, denn er gehört nicht zu diesem Gesetz: Es handelt sich um ein Koordinationsgesetz, das koordiniert zwischen verschiedenen Gesetzen, die sich mit Schwarzarbeit befassen. So gibt es hier nichts über verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zu entscheiden. Eine einzige Sanktion ist hier vorgesehen: In Artikel 18 geht es um den Ausschluss von öffentlichen Märkten bei schweren Verstössen, aber das ist eine wirtschaftliche Sanktion, die notwendigerweise zu diesem Gesetz gehört. Dagegen gehört das, was Herr Lustenberger beantragt, zur Diskussion von gestern betreffend das Ausländergesetz und nicht zur heutigen Diskussion.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SP-Fraktion lehnt in Artikel 11b den Antrag Lustenberger ab.
Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
J'aimerais réagir à la proposition Lustenberger. Je ne comprends vraiment pas sa logique. Les Verts sont évidemment opposés à sa proposition. J'espère que les collègues du parti démocrate-chrétien de Monsieur Lustenberger ne soutiennent pas cette proposition. Peut-être y aurait-il encore la possibilité de convaincre Monsieur Lustenberger de retirer sa proposition, car je crois tout simplement qu'il n'est pas conscient de ce que ça veut dire.
Jusqu'à nouvel avis, nous parlons ici de travailleurs, donc de personnes qui ont un contrat de travail - écrit ou non - avec un employeur. C'est cet employeur qui est responsable face à l'administration, face à l'office de l'emploi, face à la police des étrangers, etc., pour annoncer quelqu'un. C'est cet employeur qui n'a pas le droit d'engager quelqu'un si l'autorisation requise n'est pas accordée. Maintenant, on sait qu'en pratique, c'est un peu plus compliqué, qu'il y a des travailleurs qui ont besoin de travailler et qui, parfois, croient qu'ils vont obtenir une autorisation de travail par la suite.
Ce que vous proposez, Monsieur Lustenberger, c'est-à-dire une sanction extrêmement grave comme expulser quelqu'un de Suisse qui n'aurait pas d'autorisation de travail - chez un employeur qui l'a employé -, c'est tout simplement un non-sens. Et si ce n'est pas un non-sens, c'est extrêmement inhumain et illogique.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Tout d'abord, en ce qui concerne la proposition Hutter Markus, je ne vois pas de problèmes. Mais, lorsqu'on parle de "personnes", je précise qu'il s'agit de personnes physiques ou morales. Les entreprises sont donc aussi des personnes. Disons que cette proposition ne pose pas de problèmes si on l'introduit.
En revanche, avec la proposition Lustenberger, il y a une difficulté d'unité de la matière et je crois qu'il y a une erreur d'appréciation.
Sie haben die Frage gestellt, ob nur die Unternehmer bestraft würden. Das ist nicht der Fall. Wie Herr Pelli gesagt hat, sind die Sanktionen nicht in diesem Gesetz festgehalten. Sie beziehen sich ja nur auf ausländische Arbeitskräfte, und es gibt diese Möglichkeit für Ausländer heute schon; sie ist nämlich in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b des Ausländergesetzes schon vorgesehen. Und nicht nur das: Es ist auch vorgesehen, dass sie bestraft werden können.
Heute oder gestern konnten Sie in den Medien von einem Fall lesen, wo bei einem Vorkommnis dieser Natur der Ausländer mit 15 Tagen bestraft wurde, während der Betrieb 800 Franken Busse bezahlen musste. Was hier nicht aufgeht, ist das Missverhältnis zwischen den beiden Strafen. Es ist also auf jeden Fall ein Irrtum, wenn Sie glauben, die Arbeitnehmer würden nicht betroffen und nicht bestraft.
Ein Zweites: Eine solche Bestimmung existiert schon, sie gehört aber auf keinen Fall in dieses Gesetz, sondern, wie das Herr Pelli auch gesagt hat, ins Ausländergesetz.
Ich bitte Sie also, den Antrag Lustenberger abzulehnen.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Je ne veux pas allonger ni appuyer sur la tête de notre collègue Lustenberger qui, je crois, de bonne foi a cherché à résoudre un problème qui ne se trouve en effet pas où il croyait. En réalité, ce qu'il prévoit, dans sa proposition, c'est un délit impossible du point de vue juridique: il nous demande de prévoir le retrait de l'autorisation de séjour à l'encontre des travailleurs étrangers "qui enfreignent gravement la présente loi". Si vous relisez attentivement la présente loi, vous constatez que ça ne peut concerner que la volonté de se soustraire à des contrôles. Or, il n'est possible de commettre des infractions graves en se soustrayant à l'obligation de contrôles ou d'y participer - contrôles qui, d'ailleurs, reposent largement sur l'employeur, et pas sur le travailleur - qu'en commettant un délit pénal plus grave. C'est au titre de la commission de ce délit pénal plus grave qu'alors on pourrait retirer l'autorisation de séjour. On ne peut pas imaginer que quelqu'un qui omet de donner un renseignement commette ainsi une violation grave de la présente loi.
C'est donc un délit impossible, et je crois qu'il vaut mieux soit que Monsieur Lustenberger retire sa proposition, soit que nous la rejetions.
Quant aux propositions Hutter, elles "ne mangent pas de pain", comme on dit. On peut les adopter ou non, c'est sans importance.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Abstimmung in Bezug auf den Antrag Hutter Markus gilt auch für die Artikel 13 und 14.
Art. 11
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hutter Markus .... 142 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Art. 11b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Lustenberger .... 54 Stimmen
Dagegen .... 91 Stimmen
Art. 12
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 3
Sie muss das Protokoll unverzüglich der kantonalen Dienststelle zustellen.
Art. 12
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 3
.... au service cantonal.
Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit entfällt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 13
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 1
....
b. .... an die kantonale Dienststelle weiter;
c. .... an die kantonale Dienststelle weiter.
Abs. 2
Die kantonale Dienststelle ergreift ....
Antrag Hutter Markus
Abs. 2
.... kontrollierten Personen und Betrieben eine Kopie des Protokolls zu.
Art. 13
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 1
....
b. transmet le procès-verbal au service cantonal;
c. transmet au service cantonal, après ....
Al. 2
Le service cantonal prend ....
Proposition Hutter Markus
Al. 2
.... Une copie est remise aux personnes et entreprises contrôlées.
Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit entfällt.
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen gemäss Antrag Hutter Markus
Adopté selon la proposition Hutter Markus
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 14
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Hat die kantonale Dienststelle die Kontrolle ....
....
Antrag Hutter Markus
....
c. stellt sie den kontrollierten Personen und Betrieben eine Kopie des Protokolls zu.
Art. 14
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Si le contrôle lui incombe, le service cantonal:
....
Proposition Hutter Markus
....
c. remet une copie du procès-verbal aux personnes et entreprises contrôlées.
Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit entfällt.
Angenommen gemäss Antrag Hutter Markus
Adopté selon la proposition Hutter Markus
Art. 15
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 2
Sie informieren die kantonale Dienststelle über ihre ....
Art. 15
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leu, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Al. 2
Elles informent le service cantonal de leurs ....
Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit entfällt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00