RRB Nr. 381/2024
Amt für Jugend und Berufsberatung, Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz, Stellenplan, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024
381. Amt für Jugend und Berufsberatung, Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz (Stellenplan, zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962 (Jugendheimgesetz) ist am 1. Januar 2022 durch das Kinder- und Jugendheimgesetz vom 27. November 2017 (KJG, LS 852.2) abgelöst worden. Mit RRB Nrn. 713/2016, 140/2019 und 692/2022 wurden gebundene Ausgaben für die Planungs- und Umsetzungsarbeiten der Totalrevision des Jugendheimgesetzes bewilligt und der Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) wurde befristet bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 30. Juni 2025 um zwei Stellen erweitert. Mit dem Inkrafttreten des KJG wurden die Projektarbeiten auf die Einführung und Optimierung der neuen Prozesse (wie z. B. Meldepflicht, Contracting und Fallfinanzierung), den Aufbau der Organisationseinheiten (wie z. B. die neu gegründeten Abteilungen Fallfinanzierung und Familienpflege) und das Bewältigen der grossen Anzahl an Gesuchen für Kostenübernahmegarantien und Leistungsvereinbarungen konzentriert. Die Detailkonzeption und Umsetzung der Gesamtplanung, die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe und die Evaluation der Zielsetzungen des KJG konnten im Rahmen der bewilligten Kredite aufgenommen, aber nicht im ursprünglich geplanten Tempo vorangetrieben werden. Die Planung und der aktuelle Stand der Einführungsarbeiten, der Gesamtplanung, der Qualitätsentwicklung und der Evaluation zeigen, dass die Projektarbeiten gegen Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden können und das Projekt formal beendet werden kann. Hierfür sind die Verlängerung der Stelle der Projektleitung sowie die Erweiterung des Kreditrahmens notwendig.
2. Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des KJG Das Gesetz sieht vor, dass die Bildungsdirektion eine kantonale Gesamtplanung für ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche erstellt (§ 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 lit. b KJG). Der Prozess konnte 2022 gestartet und 2023 in geplantem Fortschritt und Umfang fortgesetzt werden. Der Einbezug der beteiligten Stellen gemäss § 6 Abs. 2 KJG wird mittels einer externen
Prozessbegleitung sichergestellt. Um den Bedarf an ergänzenden Hilfen zur Erziehung besser einschätzen zu können, werden Adressatinnen und Adressaten befragt. Zudem müssen die Datengrundlage und die Datenerhebung, die für die quantitative Einschätzung von Angebot und Nutzung unabdingbar sind, strukturiert und erweitert werden. Der erste Zyklus der Gesamtplanung wird 2025 abgeschlossen sein, danach erfolgt die Optimierung und die Übergabe des Prozesses an den Zentralbereich ergänzende Hilfen zur Erziehung des AJB. Diese Arbeiten werden gegen Ende 2026 abgeschlossen sein. Die im KJG neu verankerte Meldepflicht für Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 7 Abs. 1 lit. b) hat aufgezeigt, dass die Angebote bezüglich ihrer Organisation und Qualität sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Projekt zur Sicherstellung der Qualitätsentwicklung in diesem Bereich ist in Umsetzung. Für dieses Projekt wurden mit RRB Nr. 692/2022 1,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in Lohnklasse 19 ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025 bewilligt. Die Stelle konnte jedoch mangels geeigneter Bewerberinnen bzw. Bewerber nicht besetzt werden, weshalb in der Folge ein Auftrag an die Hochschule Luzern vergeben wurde; die entsprechenden Personalkosten entfallen. Die Arbeiten zur Evaluation des KJG haben begonnen. Es wird evaluiert, ob die Ziele des Reformprojekts mit der bestehenden Ausgestaltung des KJG und der Kinder- und Jugendheimverordnung vom 6. Oktober 2021 (LS 852.21) erreicht werden können. Hieraus sind allfällige Massnahmen zur Verbesserung des operativen Vollzugs wie auch Anregungen für eine allfällige Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu formulieren. Der Evaluationsplan wurde Ende September 2023 erstellt, die Evaluation wird 2024 und 2025 vollzogen und mit der Berichterstattung und der Ableitung von Massnahmen 2026 abgeschlossen.
3. Erforderliche Mittel
3.1. Dienstleistungen Dritter Zur erfolgreichen Weiterführung der Arbeiten in der gebotenen Qualität bedarf es zusätzlicher Mittel für Dienstleistungen Dritter. Sowohl die Gesamtplanung als auch die Evaluation müssen durch eine externe Stelle begleitet werden. Für die Befragung der Adressatinnen und Adressaten (Kinder, Jugendliche und Eltern), zur Tarifüberprüfung und zur Überarbeitung der Datenerhebung für den Datenbericht werden externe Partnerinnen und Partner beigezogen. Für die Qualitätsentwicklung im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe wurde anstelle einer Anstellung ein Auftrag an eine Hochschule erteilt.
3.2. Personelle Mittel Mit RRB Nrn. 713/2016, 140/2019 und 692/2022 wurde für die Projektleitung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten der Stellenplan des AJB um 1,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in Lohnklasse 20 befristet bis 31. Dezember 2024 erweitert. Um die Arbeiten zielführend weiterführen und abschliessen zu können, muss die Erweiterung des Stellenplans bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Die Kosten dafür belaufen sich pro Jahr auf Fr. 191 000 bzw. gesamthaft auf Fr. 382 000 (Lohn- und Lohnnebenkosten). Sie sind im Budget 2024 und in den Planjahren 2025–2027 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 nicht enthalten.
3.3. Zusatzkredit und Finanzierung Mit Beschlüssen Nrn. 713/2016 und 140/2019 bewilligte der Regierungsrat für Dienstleistungen Dritter eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 446 000 und für Informatiksoftware von Fr. 1 000 000. Mit Beschluss Nr. 692/2022 bewilligte der Regierungsrat für Dienstleistungen Dritter eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 300 000. Die detaillierte Planung zeigt, dass aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Vorhabens weitere Kosten für Dienstleistungen Dritter zu veranschlagen sind. Diese fallen für die Begleitung der Gesamtplanung und der Evaluation, für die Erstellung der Datenberichte sowie die Durchführung von Befragungen und Tarifüberprüfungen an. Übersicht bewilligte Ausgaben / zusätzliche Ausgaben (in Franken) Ausgaben Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Total Bewilligte Ausgaben (RRB Nr. 713/2016) 604 000 1 000 000 1 604 000 Bewilligte Ausgaben (RRB Nr. 140/2019) 842 000 842 000 Bewilligte Ausgaben (RRB Nr. 692/2022) 300 000 300 000 Zusätzliche Ausgaben 560 000 560 000 Total 2 306 000 3 306 000 Zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 713/2016, 140/2019 und 692/2022 sind zusätzliche Ausgaben von Fr. 560 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zu bewilligen. Die Ausgaben gelten gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebunden. Die zusätzliche Ausgabe wie auch die zusätzlichen Personalkosten für die befristeten Stellen sind im Budget 2024 und in den Planjahren 2025– 2027 des KEF 2024–2027 nicht enthalten. Finanzierung (Beträge in Franken) 2023 2024 2025 2026 Total Dienstleistungen Dritter 280 000 200 000 80 000 560 000 Befristete Stelle LK 20 191 000 191 000 382 000 Befristete Stelle LK 19 –180 000 –180 000 –90 000 –450 000 Total –180 000 100 000 301 000 271 000 492 000
Die Kosten, die 2024 und 2025 anfallen, können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, kompensiert werden. Die Kosten für das Planjahr 2026 werden zusätzlich im KEF 2025–2028 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die befristete Erweiterung des Stellenplans des Amtes für Jugend und Berufsberatung, Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, um 1,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Klasse 20 VVO, gemäss RRB Nrn. 713/2016, 140/2019 und 692/2022 wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
II. Für die Umsetzung des Kinder- und Jugendheimgesetzes wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 713/2016, 140/2019 und 692/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 560 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt insgesamt Fr. 3 306 000.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli