Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 614/2024

Interpellation Benjamin Krähenmann, Zürich, Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Silvia Rigoni, Zürich, betreffend Was bedeutet das Urteil des EGMR zur Klage der Klimaseniorinnen für den Kanton Zürich?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 142/2024

Sitzung vom 5. Juni 2024

614. Interpellation (Was bedeutet das Urteil des EGMR zur Klage der Klimaseniorinnen für den Kanton Zürich?) Kantonsrat Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie die Kantonsrätinnen Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Silvia Rigoni, Zürich, haben am 22. April 2024 folgende Interpellation eingereicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 9. April 2024 eine Klage der Klimaseniorinnen gutgeheissen. Im Urteil des Gerichts des Europarats wird klar eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 6 (Zugang zum Gericht) der Menschenrechtskonvention festgestellt. Das Gericht legt das Recht auf wirksamen Schutz durch den Staat gegen die Folgen des Klimawandels für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Lebensqualität dar. Die Schweiz wurde gemäss der Feststellung des Gerichts ihren diesbezüglichen Pflichten nicht gerecht. Das Urteil wird als wegweisend betrachtet. Obwohl es zunächst nur die Schweiz bindet, hat es auch eine Wirkung auf die 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Diese werden sich künftig nach dem Urteil ausrichten. Das Urteil zieht nach sich, dass die Schweiz ihre Klimamassnahmen überdenkt. Der Entscheid hat auch Auswirkungen auf die Klimaschutz- und Klimaadaptionsmassnahmen des Kantons Zürich. Es ist im Interesse des Kantons Zürich, dass auch der Bund eine fortschrittliche Klimastrategie verfolgt. Mit dem Energiegesetz hat der Kanton Zürich bereits eine effektive klimapolitische Massnahme umgesetzt, um Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundliche Heizlösungen zu ersetzen. Im Bereich der Mobilität reichen die Massnahmen beispielsweise aber noch nicht aus, damit die verkehrsbedingten Emissionen (ohne Luftverkehr) bis 2040 gegenüber 1990 um 95 Prozent sinken. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie schätzt der Regierungsrat die Auswirkungen des Urteils des EGMR ein?

2. Wie beeinflusst das Urteil des EGMR die Massnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie des Kantons Zürich? Werden diese Massnahmen und grosse Infrastrukturprojekte nochmals auf ihre Klimawirksamkeit überprüft?

3. Hat der Kanton Zürich seit 1990 genug unternommen, um die Bevölkerung wirksam vor den negativen Folgen der Klimaerhitzung auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Lebensqualität zu schützen? In welchen Sektoren wurden die grössten Fortschritte erzielt und wo nicht?

4. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die getroffenen Klimaschutz- und Klimaadaptionsmassnahmen in allen Sektoren ausreichend sind?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Einführung eines CO2 -Budgets, das für jeden Sektor klare Mengenbeschränkungen für Treibhausgasemissionen festlegt, um Netto-Null 2040 zu erreichen?

6. Das Urteil des EGMR fordert, dass die physikalischen Grenzen der Atmosphäre sowohl von Staaten als auch von Unternehmen respektiert werden. Wie werden die im Kanton Zürich ansässigen Unternehmen dazu verpflichtet, zur Erreichung von Netto-Null 2040 beizutragen?

7. Der Kanton Zürich strebt Netto-Null 2040 an. Wie setzt sich der Regierungsrat nach dem Urteil des EGMR sowohl in interkantonalen Gremien als auch gegenüber dem Bund für mehr Klimaschutz ein?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Benjamin Krähenmann, Zürich, Theres Agosti Monn, Turbenthal, und Silvia Rigoni, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In seinem Urteil vom 9. April 2024 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter anderem fest, dass ein Verstoss gegen Art. 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) vorliege. Gemäss dem Gerichtshof beinhaltet Art. 8 EMRK das Recht auf einen wirksamen Schutz der Menschen durch die staatlichen Behörden vor den gravierenden schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel nicht nachgekommen sei. Es stellte fest, dass es im Prozess der Einführung des relevanten innerstaatlichen Rechts kritische Lücken gebe, beispielsweise hätten es die Behörden versäumt, die nationalen Treibhausgasemissionsbeschränkungen durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise zu quantifizieren. Das Gericht stellte ausserdem fest, dass die Schweiz ihre bisherigen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht erreicht habe. Die Schweizer Behörden hätten nicht rechtzeitig und in geeigneter

Weise gehandelt, um die einschlägigen Gesetze und Massnahmen im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäss Art. 8 EMRK zu entwickeln und umzusetzen. Gemäss dem Gerichtshof muss die Schweiz nun dem Ministerkomitee des Europarates darlegen, wie sie das Urteil umsetzen will. Zu Frage 2: Der Regierungsrat strebt für den Kanton Zürich in seiner Langfristigen Klimastrategie das Ziel Netto-Null bereits bis 2040, spätestens 2050 an und hat damit eine ambitioniertere Zielsetzung als der Bund. Auf dieses Ziel sind auch die Massnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie auszurichten. Diese werden von den zuständigen kantonalen Fachstellen erarbeitet und sind auf der Internetseite des Kantons einsehbar (zh.ch/ de/umwelt-tiere/klima/langfristige-klimastrategie.html). Das Monitoring des Umsetzungsstands der einzelnen Massnahmen wird Mitte 2024 erstmals durchgeführt. Ab dann soll das Umsetzungsmonitoring jährlich erfolgen und ebenfalls auf der Internetseite des Kantons transparent aufgezeigt werden. Eine ganzheitliche Bewertung der Massnahmen ist anlässlich der Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Langfristigen Klimastrategie auf Ende der Legislatur vorgesehen (siehe Beantwortung der Frage 4). Für grosse Infrastrukturprojekte ist kein gesondertes Verfahren für die Beurteilung der Klimawirksamkeit vorgesehen. Eine solche Beurteilung wird aber teilweise bei relevanten Projekten bereits vorgenommen. So sind zum Beispiel im «Standard Nachhaltigkeit Hochbau» die Ziele «Minimierung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen bei der Erstellung» sowie «Minimierung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Betrieb» enthalten. Sie kommen in konkreten Bauprojekten zur Anwendung. In Bezug auf Beschaffungen geben die «Beschaffungsleitlinien» des Kantons Empfehlungen zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten, die auch Klimathemen abdecken. Die Leitlinien richten sich an alle beschaffenden Stellen des Kantons. Zu Frage 3: Zwar wurden in den letzten 30 Jahren bereits Massnahmen im Bereich Klimaschutz umgesetzt, diese genügten jedoch nicht zu einer substanziellen Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Erst in den letzten zehn Jahren begannen die Treibhausgas-Emissionen leicht zu sinken. Diese Reduktionen gehen zum grössten Teil auf Fortschritte im Gebäudesektor zurück. Die CO2 -Emissionen der Industrie gingen im gleichen

Zeitraum leicht zurück. Im Bereich Verkehr, Landwirtschaft und weiteren Sektoren gab es bisher nur geringe Reduktionen der Emissionen.

Hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel wurden insbesondere bei Massnahmen in den Bereichen Lokalklima und Gesundheit Fortschritte erzielt. Der Handlungsbedarf ist weiterhin sehr gross und die Umsetzung und Ergänzung von Massnahmen ist notwendig und vorgesehen. Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat die Direktionen beauftragt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Ziele der Langfristigen Klimastrategie erreicht werden. Er hat die Baudirektion beauftragt, dem Regierungsrat jeweils am Ende der Legislaturperiode Bericht über die Umsetzung der Langfristigen Klimastrategie zu erstatten und in Absprache mit den zuständigen Organisationseinheiten allfällige Steuerungsmassnahmen zu beantragen (RRB Nr. 128/2022). Grundlagen dieser Berichterstattung sind die Massnahmenplanung und das Umsetzungsmonitoring (siehe Beantwortung der Frage 2) sowie die Treibhausgasbilanzierung. Ausserdem wurden für jedes Sektorziel aus der Langfristigen Klimastrategie Indikatoren bestimmt. Die Entwicklung der Indikatoren wird im Dekarbonisierungsmonitoring dargestellt. Dieses beruht in der Regel auf jährlich erhobenen Daten. Diese Daten geben einen aktuellen Hinweis darauf, wie sich die Emissionen entwickeln. Auch bezüglich der Klimaanpassung ist ein Monitoring von wichtigen Indikatoren in den einzelnen Handlungsschwerpunkten vorgesehen. Zu Frage 5: Die Verwendung von CO2 -Budgets ist ein präziser Ansatz, um zu planen, wieviel Treibhausgase von einer bestimmten Einheit (beispielweise Land, Region oder Unternehmen) noch ausgestossen werden dürfen, um innerhalb der angestrebten Erwärmung von deutlich unter 2° C gemäss Klimaübereinkommen von Paris zu bleiben. Die Erderwärmung lag 2023 im globalen Durchschnitt bereits 1,5° C über dem vorindustriellen Niveau. Dies legt nahe, dass nur wenig Zeit zur globalen Emissionsreduktion bleibt, um die Klimaziele zu erreichen. Das noch zur Verfügung stehende CO 2 -Budget dürfte daher relativ gering sein. Zu Frage 6: Gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (SR 814.310, vgl. BBl 2022 2403) müssen alle Unternehmen spätestens im Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen aufweisen. Der Kanton Zürich unterstützt die Unternehmen mit Massnahmen bei der Dekarbonisierung, zum Beispiel durch das Beratungsangebot

«KMU und Innovation», durch das Programm ÖKOPROFIT oder durch die Förderung im Energiebereich.

Zu Frage 7: Der Regierungsrat äussert sich gegenüber dem Bund insbesondere im Rahmen von Vernehmlassungen (siehe zum Beispiel die Stellungnahme zur Klimaschutz-Verordnung, RRB Nr. 427/2024). Ausserdem beteiligt sich der Kanton Zürich in verschiedenen interkantonalen Gremien, zum Beispiel in der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren und in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Auch auf Stufe Verwaltung setzt sich der Kanton Zürich beispielsweise über die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter oder durch die Mitarbeit in interkantonalen Gremien wie dem Verein der kantonalen Klimafachstellen «Cercle Climat» für mehr Klimaschutz ein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli