11.3479

Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Diener Lenz)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Diener Lenz)

Adopter la motion

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Allerdings ist das nicht die Organisation, die das Geld aufbringen muss, sondern sie gehört auf jene Seite, die das Geld, das in die Fonds einbezahlt wird, dann allenfalls verbraucht.

Jetzt aber zur Motion, die zur Diskussion steht: Die Motion 11.3479 wurde am 1. Juni 2011 eingereicht. Sie verlangt, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren der Kernenergieanlagen respektive im Falle von Beznau und Mühleberg bis 2015 vollständig in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einbezahlt sind.

In der Begründung wird gesagt, man habe bei den Kernkraftwerken ursprünglich mit 40 Betriebsjahren gerechnet. Da alle fünf Kernkraftblöcke inzwischen über eine unbefristete Betriebsbewilligung verfügen, habe man den Äufnungszeitraum auf 50 Jahre erhöht. Nun sei aber nicht klar, ob alle Kernkraftwerke auch 50 Jahre laufen, und es sei zwingend, dass alle Kosten der Kernenergie verursachergerecht getragen und nicht den kommenden Generationen belastet werden. Deshalb, so heisst es in der Begründung der Motion, sei eine Verkürzung der Einzahlungsfrist auf 40 Jahre vorzunehmen und für die schon älteren Kraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg - diese haben nämlich das 40. Betriebsjahr schon hinter sich - sei als Übergangslösung zu verlangen, dass die Einzahlungen bis 2015 erfolgen sollen.

Wie sieht die Situation heute aus? Rechtlich ist das Problem im Kernenergiegesetz und insbesondere in der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen geregelt. Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre für jede Kernanlage berechnet. Als Berechnungsgrundlage werden 50 Betriebsjahre angenommen. Es wird eine Anlagerendite von 5 Prozent und eine Teuerungsrate von 3 Prozent zugrunde gelegt, also eine Realverzinsung von 2 Prozent.

Es gibt eine vom Bundesrat gewählte Fondskommission, aktuell unter der Leitung des Chefs des Bundesamtes für Energie. Diese Kommission legt die Beiträge der Kraftwerkeigentümer an die Fonds fest. Letztmals 2011 wurde von den Betreibern bzw. der Nagra eine neue Kostenstudie erstellt. Das Ensi als Aufsichtsbehörde hat diese Kostenstudie geprüft, und die Fondskommission hat im November letzten Jahres die neuen Beiträge für die Jahre 2012 bis 2016 festgelegt. 2016 ist dann eine neue Kostenstudie vorgesehen.

Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwischenlagers in Würenlingen betragen gemäss der Kostenstudie etwa 3 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten bis zur definitiven Entsorgung betragen zusammen etwa 16 Milliarden Franken. Die laufenden Kosten für die Nagra - Transporte, Zwischenlager usw. - betragen, in der Gesamtsumme, etwa 7,5 Milliarden Franken. 5 Milliarden Franken - es sind immer gerundete Zahlen - sind von den Betreibern schon bezahlt worden, weil diese Kosten eben laufend bezahlt werden. Durch die beiden Fonds sind dann noch 11,4 Milliarden Franken sicherzustellen, und per Ende des letzten Jahres beträgt der Bestand beider Fonds etwa 4,8 Milliarden Franken.

Es geht um sehr lange Zeiträume, beispielsweise bis zum aus heutiger Sicht definitiven Verschluss der Tiefenlager noch etwa hundert Jahre. Man hat bisher angenommen, dass die aufsummierten Vermögenserträge der Fonds gesamthaft höher sein werden als die Summe der Einzahlungen. Man kann feststellen, dass heute in beiden Fonds etwas mehr Geld vorhanden ist, als gemäss Vorgaben darin enthalten sein müsste. Das hat auch mit der in der letzten Zeit guten Börsensituation zu tun. Die Betreiber erfüllen also ihre Anforderungen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: Die Kosten werden alle fünf Jahre neu geschätzt. Entsprechend den höher geschätzten Kosten werden jeweils auch die Beiträge der Betreiber nach oben angepasst; das ist auch passiert. Zudem ist aktuell eine Revision der Fondsverordnung im Gang, welche die Anlagerendite auf 3,5 Prozent und die Teuerung auf 1,5 Prozent ansetzt, also bei einer 2-prozentigen Realrendite bleibt; sie verlangt aber vor allem einen 30-prozentigen Sicherheitszuschlag auf den geschätzten Kosten. Diese Anpassung der Fondsverordnung ist aktuell gerade in der Vernehmlassung.

Eine Verkürzung der Betriebsdauer auf 40 Jahre würde nach Meinung der Mehrheit die Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit beeinträchtigen. Für die Möglichkeit von längeren Betriebsdauern haben nämlich die Werke sehr hohe Investitionen getätigt, auf denen nachher wiederum die Betriebsbewilligungen basieren. Allein in Beznau zum Beispiel wurden in den letzten Jahren Hunderte von Millionen Franken investiert, mit Blick auf die längere Betriebszeit. Experten sagen, Beznau sei heute, als gut vierzig Jahre altes Werk, hundertmal sicherer als bei der Inbetriebnahme.

Zudem würden die Beiträge nochmals drastisch erhöht, wenn man diese Motion annähme, was für die Betreiber ein echtes Problem wäre und - nicht zu vergessen - auch ihre Fähigkeit für andere Investitionen, zum Beispiel auch in erneuerbare Energie, weiter reduzieren würde. Für Beznau allein bedeutet die Motion Noser, dass der heutige Jahresbeitrag für die Fonds von 53 auf 101 Millionen Franken erhöht und damit praktisch verdoppelt würde. Nimmt man den vom Bundesrat vorgesehenen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent noch dazu, müsste Beznau in den nächsten drei Jahren - bis 2015, das ist ja nicht mehr so lange - total fast 800 Millionen Franken in die Fonds einzahlen. Beim halb so grossen Mühleberg sieht es im Verhältnis ähnlich aus. Notabene: Die Eigentümer dieser Werke sind die Kantone; das sind ja am Schluss eigentlich auch wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Anpassung der Verordnung wurde in der Kommission ein Antrag auf Sistierung gestellt. Dieser wurde aber mehrheitlich abgelehnt, nach dem Motto: Wenn schon eine Anpassung der Fondsverordnung, dann gemäss dem Revisionsvorschlag des Bundesrates. Eine Kumulierung beider Dinge erachtet die Mehrheit - ich habe es angetönt - als nicht tragbar.

Noch ein letzter Punkt: Gerade als Nächstes ist die Motion 13.3285 der UREK des Nationalrates, "Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen", traktandiert. Sie wird von der Mehrheit der Kommission zur Annahme empfohlen, aber - und das ist jetzt mein Punkt - sie widerspricht der jetzt diskutierten Motion. Ohne dass man sich Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen muss, kann man nicht beide Motionen annehmen. Ich versuche, das an einem Beispiel auszuführen: Ich nehme das Kernkraftwerk Mühleberg. Es ging 1972 in Betrieb, hatte also im letzten Jahr, 2012, seine 40 Betriebsjahre; im Jahre 2022 wird es 50 Jahre in Betrieb sein. Nehmen wir theoretisch an - rein theoretisch -: Die BKW überlegen sich, Mühleberg 2017 abzustellen. So ein Abstellen geht ja nicht von einem Tag auf den anderen. Bei der Abschätzung der finanziellen Folgen wird man auch die nötigen Einzahlungen in diese Fonds betrachten. Nach der Motion Noser, die jetzt zur Diskussion steht, müssten die gesamten restlichen Einzahlungen bis 2015 geleistet werden. Nach der nachher folgenden Motion der UREK-NR könnten die Einzahlungen aber bis 2022 gestaffelt werden. Dort ist nämlich vorgesehen, dass man, wenn man eine Kernanlage vorher abstellt, trotzdem noch bis zum Ablauf der 50 Jahre einzahlen kann. Es ist darauf hinzuweisen - ich habe es angetönt -, dass es hier um hohe Millionenbeträge geht.

Beides zusammen geht also nicht, und dieser Umstand ist ein weiterer Grund für die Mehrheit, die Motion Noser abzulehnen. Diese Ablehnung beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit Ihrer UREK.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Le 12 mars 2013, le Conseil national a, contre l'avis du Conseil fédéral et par 112 voix contre 63, décidé d'adopter la motion Noser.

Alors que prévoit cette motion qui a été plébiscitée par le Conseil national? Elle prévoit que les moyens nécessaires soient entièrement versés dans le fonds de désaffectation et le fonds de gestion des déchets radioactifs pour les installations nucléaires après 40 ans d'exploitation des centrales nucléaires, ce délai étant prolongé, comme l'a indiqué notre collègue Freitag, jusqu'à 2015 concernant les réacteurs des centrales de Beznau et de Mühleberg - là on arrive déjà à l'échéance du délai de 40 ans.

Que nous dit l'auteur de la motion dans son développement? Il nous dit deux choses qui méritent d'être citées. La première, c'est que lorsque l'on a construit les centrales nucléaires en Suisse, on a considéré que ces installations fonctionneraient environ 30 ans. Ce sont des machines qui ont été faites pour durer 30 ans. Monsieur Freitag nous a dit que, dans l'intervalle, on avait apporté tant d'améliorations à ces installations qu'on pouvait prolonger leur durée de vie et qu'elles pouvaient donc fonctionner non pas 30 ans, mais bien plus longtemps; et ces améliorations sont si formidables qu'on a augmenté la sécurité d'un facteur 100.

Alors, cela a l'air très impressionnant d'augmenter la sécurité d'un facteur 100, mais de quoi parle-t-on? De centrales pour lesquelles on nous disait à l'époque qu'il y avait un risque d'accident une fois tous les 100 000 ans. Maintenant, ce n'est plus une fois tous les 100 000 ans, c'est une fois tous les 10 millions d'années. Pourquoi pas? Il n'en demeure pas moins que si ces centrales risquent un accident une fois tous les 100 000 ans, et maintenant une fois tous les 10 millions d'années, il y a dans le monde un accident gravissime tous les 25 ans: il s'appelle Tchernobyl, il s'appelle Fukushima. Tous les 25 ans, une centrale a un accident majeur qui implique des dégâts majeurs également. Si cela doit se produire en Suisse, eh bien! avec la densité de population que nous avons dans notre pays, c'est en gros un tiers ou la moitié de notre territoire qui ne serait plus habitable! C'est de cela que l'on parle.

Alors quand on dit qu'on a augmenté de 100 fois, de 1000 fois ou de 10 000 fois la sécurité, ces chiffres n'ont aucun sens parce qu'ils ont été utilisés par les fournisseurs quand ils ont construit les centrales. Personne ne construit une centrale pour qu'elle soit dangereuse. Tout le monde explique qu'il y a des facteurs de sécurité absolument invraisemblables. Malheureusement, malgré ces facteurs statistiques, des accidents se produisent. Et ils se produisent si souvent que toutes ces centrales dont on parle, notamment les plus anciennes, par exemple Mühleberg, personne n'aurait aujourd'hui le droit de les construire, parce qu'elles ne correspondent pas aux normes de sécurité actuelles. Donc malgré cette augmentation de la sécurité d'un facteur 100, la centrale reste une centrale dont aujourd'hui on n'autoriserait pas la construction.

Voilà, je ne pensais pas dire tout cela, mais je n'imaginais pas non plus qu'on commencerait à nous parler des facteurs de sécurité et de la qualité de nos centrales au sujet de cette motion.

Quoi qu'il en soit, la législation actuelle prévoit que les centrales nucléaires, en tout cas la plupart d'entre elles, bénéficient d'une autorisation d'exploiter d'une durée illimitée, pas pour 30 ou 40 ans, mais illimitée avec une contrepartie, à savoir que si à un moment donné il y a le moindre problème, il est possible à l'autorité de sécurité de décréter immédiatement que l'exploitation d'une centrale doit être arrêtée. Donc, en fait, aujourd'hui on ne sait pas combien de temps les centrales actuelles vont fonctionner, peut-être 50 ans, mais peut-être aussi un jour seulement, cela dépend des décisions de l'autorité de surveillance en fonction de l'état de chaque centrale.

Ce qui est important quand on parle de sécurité du droit, c'est qu'on doit tenir compte de la législation actuelle. En l'occurrence, elle prévoit qu'on peut en tout temps fermer une centrale. C'est la raison pour laquelle Monsieur Noser a écrit dans son développement la chose suivante: "Du point de vue libéral, il est impératif que tous les coûts liés à l'énergie nucléaire soient assumés selon le principe du pollueur-payeur. Il ne faut pas que les générations futures doivent prendre à leur charge des coûts que nous avons engendrés par notre consommation d'énergie." Voilà ce qu'indique Monsieur Noser, évidemment je ne peux que souscrire à cela.

Pour ma part, j'ajoute simplement que je considère que cette motion est extrêmement modérée. Si on était rigoureux, si on tenait véritablement compte du fait qu'à tout instant une centrale nucléaire peut être fermée par décision de l'autorité de surveillance, c'est à tout instant que le fonds devrait disposer des sommes nécessaires. Aujourd'hui, le fonds de désaffectation devrait être alimenté à 100 pour cent parce qu'il y a la possibilité que l'on arrête en tout temps une centrale, à moins qu'il y ait des gens qui aient des talents de voyants et qui, quand bien même la loi prévoit qu'on peut arrêter une centrale en tout temps, disent que cela ne se fera jamais avant 50 ans. Sinon, le fonds devrait être alimenté au maximum et disponible à tout instant. Parce que si ce n'est pas le cas, cela rend un peu fictive l'exigence légale que la centrale puisse être arrêtée en tout temps. Je considère aussi que, d'une certaine façon, cela pèse sur l'indépendance del'autorité de surveillance. Celle-ci, sachant que le fonds n'est pas suffisamment alimenté, pourrait être trop timorée dans les décisions qu'elle rend.

J'ajoute à ces considérations que tous ceux qui sont attachés à la rigueur sur le plan financier - et je sais que nous sommes nombreux dans cette salle à l'être - savent qu'un principe de précaution s'applique également en matière de financement public.

Lorsque l'on parle du deuxième pilier, on exige que sa capitalisation soit à un taux de 100 pour cent maintenant, et pas à 100 pour cent dans 50 ans en fonction de je ne sais quel événement. De la même façon, nous avons décidé dans notre législation fédérale d'avoir un frein à l'endettement, toujours en vertu du principe de précaution en matière financière.

Ces principes de bonne gouvernance en matière financière trouvent aussi leur application dans le domaine du fonds de désaffectation et du fonds de gestion des déchets radioactifs pour les installations nucléaires: il faut que ces fonds soient alimentés de façon suffisante. On a indiqué tout à l'heure que cela coûterait peut-être quelque chose d'augmenter l'alimentation de ces fonds. Justement, cela tombe bien: aujourd'hui le coût de l'électricité est particulièrement bas, les exploitants de centrales électriques hydrauliques se plaignent de ce que ce coût soit extrêmement bas; on est exactement dans une période propice à alimenter de façon adéquate ces fonds. J'ajoute que, pour le deuxième pilier, personne ne s'est posé de questions au moment où il a été décidé d'imposer aux cantons une couverture de 100 pour cent.

Pour ma part, je pense que, si l'on était rigoureux, on devrait exiger que ces fonds soient tout de suite alimentés de façon suffisante. Monsieur Noser propose que ce soit après 40 ans d'exploitation des centrales: qui veut le plus, veut le moins! La motion Noser allant dans le bon sens, je considère qu'elle doit être soutenue et que nous devons donc nous rallier au Conseil national qui, je le rappelle, par 112 voix contre 63, a accepté cette motion.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Nach dem Votum des Mehrheitssprechers könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Situation und die Perspektiven rund um diesen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds null Grund zur Sorge, null Grund zur Beunruhigung geben würden. Das motiviert mich schon zu einem Votum, falls dies meine heisere Stimme zulässt.

Hinter dieser Motion steht ein, denke ich, ganz, ganz wichtiges und zentrales Anliegen: Die kommenden Generationen sollen nicht für Kosten aufkommen müssen, die wir durch unseren Energiekonsum verursacht haben. So steht es auch wortwörtlich in der Begründung dieser Motion. Ich finde das eine ganz wichtige Überlegung. Deshalb scheint eine Verkürzung der Äufnungsfrist auf 40 Jahre auch angemessen zu sein. 40 Jahre ist übrigens auch die Dauer, die ursprünglich als Betriebsdauer vorgesehen war, bevor die Fristen erstreckt worden sind.

Eine weitere Frage, die uns alle beschäftigen muss und die uns allen wichtig sein muss, lautet: Gilt das Verursacherprinzip? Wie schaffen wir es, dem Verursacherprinzip möglichst bald zum Durchbruch zu verhelfen? Der Minderheitssprecher hat es gesagt: Theoretisch kann jederzeit der Moment eintreffen, an dem dieser Fonds bereit sein muss. Muss ein AKW aus sicherheitstechnischen oder politischen Gründen ausser Betrieb genommen werden, so ist es notwendig, dass die entsprechenden Ressourcen auch vorhanden sind.

Ich bin der Meinung, dass uns etwas nicht egal sein darf: Das Risiko, dass am Ende möglicherweise die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Lücke füllen müssen, die bis dann noch bestehen wird, dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Das ist eine Frage, die mich sehr stark beschäftigt. Ich habe sie in der Kommission auch gestellt, wobei die Antwort, die ich darauf erhalten habe, wirklich tief beunruhigend ist. Dieses Risiko, dass am Ende eben doch die Steuerzahlerinnen und die Steuerzahler mit in die Pflicht genommen werden müssen, sei nicht abschätzbar. Das ist die Antwort, die ich erhalten habe. Das zeigt auf, dass grosser Handlungsbedarf besteht.

Eigentlich hätte ich mit der Sistierung des Geschäfts leben können, bis die neue, bessere Verordnung in Kraft getreten ist. Der entsprechende Antrag ist aber abgelehnt worden. In der Folge habe ich die Annahme der Motion unterstützt; ich werde das auch jetzt tun - aus voller Überzeugung und aus den Gründen, die auch im Votum des Minderheitssprechers klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sind.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin im Verwaltungsrat der Axpo, eines Stromerzeugers, der zu hundert Prozent im Besitz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Ostschweiz ist, eines Konzerns, der seine Energie zu 60 Prozent aus der Wasserkraft und zu 40 Prozent aus der Atomkraft bezieht.

Die ursprüngliche Absicht der Kernenergiegegner, durch die Verkürzung der Betriebsdauer und damit durch die Erhöhung der Einlagen in die beiden unabhängigen Fonds die Kosten pro Kilowattstunde kalkulatorisch zu erhöhen, ist obsolet geworden, weil der aktuelle Preiszerfall an den Spotmärkten Europas eine ganz andere Sprache spricht.

Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, diese Motion abzulehnen - Pankraz Freitag hat Ihnen alle Details erläutert, und die Frau Bundesrätin wird sicher auch noch darauf zu sprechen kommen -: Bei der Revision der entsprechenden Verordnung, die im Kernenergiegesetz verankert ist, ist man hier sehr vorsichtig, noch vorsichtiger als bis anhin geworden. Insbesondere der nach allen kalkulatorischen Kostenschätzungen für Stilllegung und Entsorgung erwartete Sicherheitszuschlag von 30 Prozent über alles wird die Branche zusätzlich belasten. Ich denke, die Branche wird einverstanden sein, weil die gesamte Diskussion um diese Stilllegungs- und Entsorgungsthematik sehr aktuell ist und hier natürlich die Angst mitschwingt, dass künftige Generationen noch weitere Kosten zu tragen haben werden, die nicht zurückgestellt sind.

Ich bitte Kollegin Pascale Bruderer Wyss einfach, die Finanzierung anderer grosser politischer Baustellen, die Kostenverschiebungen in die Zukunft bringen, auch heute zu regeln und sie nicht aufzuschieben. Ich denke zum Beispiel an die IV, ich denke an die Sozialwerke insgesamt. Auch hier sind wir gefordert, die Kosten in unserer Generation zu tragen und nicht auf die Zukunft zu übertragen. Ich werde Sie dann vielleicht wieder daran erinnern müssen.

Zur Betrachtung, die Kollege Cramer vorgetragen hat: Wenn man dieser Logik folgen würde, dann müssten wir die Kernanlagen heute abschalten. Denn die Sicherheitsrelevanz, die statistische Sicherheitsbetrachtung bleibt immer eine statistische. Ansonsten müsste man konsequent sein und sagen: "Okay, wir wollen ab heute dieses Risiko nicht mehr tragen und sind bereit, die Konsequenzen zu ziehen." Das heisst minus 40 Prozent bei der Stromerzeugung, das heisst Vervielfachung des Strompreises. Das kann man zwar kalkulieren, aber das ist nicht Gegenstand dieser Motion. Gegenstand dieser Motion ist es, die Spielregeln während des Spiels zu ändern, für die Branche hier Unsicherheit zu schaffen. Ich denke, das ist das Gefährlichste. Sicherheit ist bei diesem Thema nicht verhandelbar.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man dem Bundesrat folgen sollte, mit der Revision der Verordnung, mit der Strategie, die der Bundesrat zusammen mit den Stromerzeugern erarbeitet hat. Ich denke, das ist der Weg, den wir gehen müssen. Politische Schnellschüsse oder Strohfeuer helfen uns da nicht weiter. Nochmals: Die Spielregeln sollten während des Spiels nicht geändert werden. Nach meinem Dafürhalten ist der Bundesrat auf einem guten Weg, auch für die Stromerzeuger ist es ein verkraftbarer Weg. Ich denke, dass wir unter diesem Aspekt diese Motion ablehnen sollten. Denn Sicherheit ist nicht verhandelbar. Ich finde es auch nicht fair, wenn man hier die Sicherheitskonzeption des Bundesrates und der Branche in Zweifel zieht. Denn wir sind uns alle diesbezüglich unserer Verantwortung bewusst.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Für Verwalter einer Pensionskasse mit Unterdeckung wäre es der Traumzustand, wenn sie ähnliche Bedingungen wie diese beiden Fonds hätten: Braucht eine Pensionskasse mehr Geld, als sie hat, springt einfach die Eidgenossenschaft, also der Steuerzahler, ein. Damit das nicht geschieht, haben wir extra gesetzliche Vorgaben, dass ab einer bestimmten Unterdeckung, ich glaube, es sind 80 Prozent, ausfinanziert werden muss.

Die gleiche Situation haben wir heute bei den beiden Atomfonds. Die AKW-Betreiber müssen und können die Entsorgungs- und Stilllegungskosten über viele Jahre ansparen. Ich nenne das das Alterssparen für die AKW; das ist auch richtig. Wenn aber ein Werk vorzeitig ausser Betrieb geht, etwa durch einen Störfall, dann fallen in diesem Werk nur noch Kosten an. Es gibt dann keine Einnahmen mehr, aus denen die Entsorgungs- und Stilllegungskosten beglichen werden könnten. Darum ist es richtig, dass die Fonds schnell und sicher aufgefüllt werden. Wenn man das Eigenkapital der Betreiber einmal genauer anschaut, dann sieht man, dass das ebenfalls nicht reichen wird. Noch beunruhigender für die Steuerzahler ist Folgendes: Die Einlagen in die Fonds sind im Vergleich zur angenommenen Laufzeit von 50 Jahren sehr bescheiden. Leibstadt hatte nach gut der Hälfte der angenommenen Laufzeit erst ein Fünftel der erforderlichen Fondseinlagen. Wenn das Geld aber nicht reicht, dann wird die Eidgenossenschaft einspringen müssen; das haben wir bei der Swissair so erlebt, das haben wir bei Banken so erlebt. Wir sind darum gefordert, hier die Weichen rechtzeitig richtig zu stellen.

Es heisst ja, dass die Betreiber das selber berappen müssen. Wer sind die Betreiber? In vielen Fällen gehören die Werke Kantonen, die seit Jahrzehnten Dividenden genommen haben und die zum Teil ihre Regierungsräte, die eigentlich für die Steuerzahler sorgen sollten, in den Verwaltungsräten parkieren. Manchmal frage ich mich, ob es teilweise nicht gerade solches Geld ist, das den Atomfonds fehlt. Ende 2012 waren es rund 6,6 Milliarden Franken, die für die volle Sicherstellung der geschätzten Kosten in den Fondstöpfen fehlten. 6,6 Milliarden, das ist eine Riesensumme. Diese indirekte staatliche Subventionierung freut die AKW-Betreiber natürlich ebenso wie der Umstand, dass die Fonds befreit sind von Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern, obwohl in unserem Subventionsgesetz steht, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten sei - auch hier wieder eine grosse Ausnahme.

Nun zum erfreulichen Teil der Geschichte: Unterdessen hat der Bundesrat nach mehrfacher Kritik, auch von mir, die entsprechende Verordnung überarbeitet und, wie ich prima vista finde, sehr gut überarbeitet. Die Vorlage ist nun in der Vernehmlassung, und die Vernehmlassung endet Ende November. Allerdings ist offen, ob die Vorlage beim Inkrafttreten immer noch gleich aussieht wie heute.

Der Kommissionssprecher hat gesagt, die Reduktion auf 40 Jahre würde für die Betreiber die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Ich sehe das genau umgekehrt: Ohne Reduktion auf 40 Jahre steigt die Gefahr, dass Bund und Steuerzahler dereinst die Zeche bezahlen müssen. Deshalb bin ich überzeugt, dass die Kumulierung von Verordnung und Motion Noser der sicherste Schutz davor ist, dass die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen am Schluss dereinst die Rechnung bezahlen müssen.

Ich finde es übrigens interessant und auch erfreulich, dass die Motion aus freisinniger Feder stammt. Diese Partei stand einmal dafür ein, dass das Verursacherprinzip gelten soll. Deshalb ist es konsequent und logisch, dass Herr Noser eine solche Motion einreicht. Ich bin gespannt, ob dieses Selbstverständnis auch heute in diesem Rat gelebt wird. Es war doch immerhin die Gründungspartei der Eidgenossenschaft, die dafür gesorgt hat, dass wir eine soziale Marktwirtschaft mit Verursacherprinzip haben.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur Eberle a dit une chose tout à fait pertinente: si nous voulions être logiques, nous devrions demander le démantèlement quasi immédiat des centrales nucléaires. Je suis entièrement d'accord avec cette proposition. Tâchons donc d'être le plus logiques possible, car chaque instant qui passe ou que nous consacrons à débattre longuement de cette motion pourtant évidente, le risque court et le plus tôt sera le mieux: donc il faut se donner les moyens pratiques, pragmatiques de pouvoir démanteler le plus tôt possible ces centrales. Si nous avons de la chance, il ne se passera rien de grave dans l'intervalle; si nous n'en avons pas, nous n'aurons plus que les yeux pour pleurer. Il serait particulièrement bête de retarder inutilement le démantèlement inéluctable de ces centrales - le tournant énergétique étant non moins inéluctable - simplement par pusillanimité ou pour maintenir je ne sais pas quelle règle du jeu sur le marché de l'électricité et d'autres facteurs qui sont beaucoup moins importants que la sécurité.

A cet égard, par rapport aux professions de foi qu'on a pu entendre de la bouche du rapporteur, en matière de sécurité nucléaire, je voudrais juste citer, pour vous faire réfléchir, un événement que j'ai vécu personnellement lorsque je préparais mon master en physique à l'école polytechnique au milieu des années 1970. On nous présentait des calculs savants de sécurité, en l'occurrence ceux qui avaient trait à la défunte centrale de Creys-Malville qui, Dieu merci, n'a jamais vraiment existé - elle n'a jamais été vraiment en phase de production -, mais qui était très inquiétante. Un des risques était tout simplement la diffusion de sodium avec des feux de sodium. Et en toute naïveté, l'éminent professeur de physique des réacteurs qui nous enseignait cela nous proposait des calculs des probabilités qui allaient jusqu'au dernier chiffre après la virgule et il était persuadé de faire quelque chose de scientifique, alors que c'était un vrai docteur Diafoirus; c'était de l'illusion scientifique. Pourquoi? Quand on lui a posé la première question - et je me suis fait ce plaisir - pour savoir comment il avait intégré à ses calculs des probabilités le risque qu'un ouvrier ait mal serré un boulon sur un des tuyaux contenant le sodium, il a dû benoîtement reconnaître qu'il n'avait pas intégré ce facteur, que c'était un facteur humain et qu'on ne savait pas comment le calculer.

Alors, tous ces calculs liés à la sécurité, disons-le franchement, c'est de la gnognotte!

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Bei dieser Frage geht es meines Erachtens nicht um das Risiko oder die Sicherheit und auch nicht um die Lebensdauer der Kernanlagen. Das ist eine Frage, die im Kernenergiegesetz geregelt ist. Dazu gibt es eine Initiative, mit der man eine politische Lebensdauer von Kernanlagen einführen möchte, mit der also nicht das Sicherheitselement erste Priorität hat. Das ist eine ganz andere Frage. Hier hingegen geht es einzig und allein um die Frage der Sicherstellung der Entsorgungs- und Stilllegungskosten - nur darum.

Und nun komme ich zum zweiten Missverständnis: Herr Noser wie auch die Minderheit machen meines Erachtens hier einen wesentlichen Denkfehler. Ob Sie die Beiträge auf 40 oder 50 Jahre verteilen, das spielt, sorry, überhaupt keine Rolle. Das ist eine betriebswirtschaftliche Überlegung der Anlagebetreiber, die die Beiträge bezahlen müssen. Aber für den Steuerzahler, für die Risikominderung macht das überhaupt nichts aus. Das Wesentliche ist: Ist die Höhe der geschätzten Stilllegungs- und Entsorgungskosten richtig? Denn daraus errechnen Sie dann die jährlichen Beiträge. Wenn die mutmasslichen Endkosten gesamthaft 8 Milliarden Franken sind, errechnen Sie die jährlichen Beiträge auf dieser Basis, und ob Sie das auf 40 oder 50 Jahre rechnen, spielt keine Rolle. Das Problem sind nicht die Jahre, das Problem ist: Sind die geschätzten 8 Milliarden Franken richtig? Sind das die dereinst tatsächlich anfallenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten? Das ist die Frage; dafür haben wir die Verantwortung. Hier haben wir wahrscheinlich auch dasselbe Interesse: Wir möchten diese Schätzung und damit das Ansparen auf diese Zahl so genau wie möglich machen, damit der Staat und die Steuerzahler kein Risiko tragen, sondern die Betreiber dafür verantwortlich sind und bleiben. Das erreichen wir nicht mit einer Kürzung der Beitragsjahre. Das erreichen wir, indem wir diese Kosten regelmässig, alle fünf Jahre, neu schätzen lassen - das hat Herr Ständerat Freitag richtig gesagt -, indem wir immer wieder neu abschätzen: Sind wir immer noch im Bereich der Schätzung der letzten fünf Jahre, oder haben sich irgendwelche Parameter geändert, und müssen wir deshalb die mutmasslichen Endkosten, das heisst die Beiträge, anpassen? Das ist das wichtigste Element des ganzen Verfahrens.

Das zweite Element, das hier für die Beiträge eine grosse Rolle spielt, sind die Anlagerendite und die Teuerung. Denn wir sparen das Geld an, und wenn wir falsche Parameter für das angesparte Geld in den Fonds annehmen, dann ist das auch wieder ein Risiko für den Steuerzahler. Deshalb hat der Bundesrat - auch hier aufgrund von Schätzungen und Berechnungen - mit dem Finanzdepartement und mit unseren Experten angenommen, dass die heute festgelegte Anlagerendite von 5 Prozent mit all den Entwicklungen am Markt mutmasslich nicht zu erreichen ist. Wir schlagen deshalb in der neuen Verordnung 3,5 Prozent vor. Die Verordnung geht heute von 3 Prozent Teuerung aus. Auch das ist, wie man sieht, wenn man die Zukunft der Finanzmärkte anschaut, wohl nicht korrekt. Wir korrigieren hier auf 1,5 Prozent.

Herr Eberle hat es gesagt: Wir wollen auch einen Sicherheitspuffer, denn ab dem Datum der Stilllegung gibt es immer noch Kosten, die schwierig einzuschätzen sind. Deshalb schlagen wir neu diesen 30-Prozent-Zuschlag vor. Das dient der Sicherstellung und nicht dazu, die Fixkosten auf 40 oder 50 Jahre zu verteilen! Das ändert schlussendlich in Bezug auf das mutmassliche Risiko nichts.

Frau Fetz, ich bin mit Ihnen nicht einverstanden. Wir haben heute keine Unterdeckung. Das ist komplett falsch. Wir haben die Kosten, und die sind umgelegt. Man kann darüber streiten und sagen, die Kosten seien völlig falsch geschätzt bzw. die Parameter für Rendite und Teuerung seien zu tief festgelegt worden und könnten eine Unterdeckung ergeben. Aber Sie können nicht behaupten, wir hätten hier eine Unterdeckung wie bei den Pensionskassen. Die Pensionskassen haben tatsächlich eine Unterdeckung, vor allem die öffentlich-rechtlichen. Dort sind wir vom Staat, vom Bundesrat her so grosszügig, dass sie 40 bis 60 Jahre Zeit haben, ihre Unterdeckung zu beheben. Das ist dann ein grosses Risiko für alle versicherten Arbeitnehmenden. Dort hat man dann wirklich sehr lange und grosszügige Fristen, damit man diese Unterdeckung beheben kann. Das hier kann man wirklich nicht damit vergleichen; das ist ein komplett anderer Fall.

Wir meinen daher, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, dass der Weg des Bundesrates mit der Anpassung der Anlagerendite, der Teuerung und diesem Zuschlag der Weg ist, der tatsächlich mehr Sicherheit schafft respektive das Risiko minimiert. Diese fünfjährlichen Schätzungen sind für uns sehr wesentlich. Mit jedem Jahr, mit dem wir näher an eine mögliche Stilllegung kommen, wissen wir auch mehr über die Kosten. Wir haben jetzt Beispiele aus Deutschland, wo die Experten ihre Erfahrung mit den Kosten einbringen. Jedes Jahr, in welchem die Nagra weiter nach einem Tiefenlager suchen muss, generiert auch Kosten. Je mehr der politische Prozess diesbezüglich Millionen von Franken auffrisst, umso mehr geht das zulasten der Fonds und der Betreiber. Hier ist die Linke in der Verantwortung, irgendwann einmal unser Anliegen zu unterstützen, für die nächsten Generationen eine korrekte Entsorgung dieser radioaktiven Abfälle sicherzustellen. Diese schwierige Frage schiebt man ja gerne vor sich her, aber sie gehört halt auch zu dieser Problematik.

Herr Ständerat Freitag hat zu Recht schon auf die Motion der UREK-NR hingewiesen. Dort ist die Sachlage dann effektiv anders. Ich meine, sie zeigt den richtigen Weg auf, den man hier beschreiten kann. Für den Bundesrat ist es wirklich massgebend, diese Kostenschätzungen regelmässig ganz seriös von Experten vornehmen zu lassen und die Parameter der Fondsgelder der Marktsituation anzupassen. Die Berechnungsdauer von 50 Jahren entspricht halt auch dem bundesgerichtlichen Urteil vom März 2013, das bei Mühleberg eben auch die Befristung der Betriebsbewilligung aufgehoben hat. Somit haben mit diesen 50 Jahren alle dieselben Spielregeln. Wenn jemand früher vom Netz geht, dann ist es klar, dass er die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt schneller einbezahlen muss. Wenn jemand länger am Netz bleiben würde, dann ist es auch klar, dass er die Beiträge nach 50 Jahren bereits einbezahlt hat, ausser die Kostenschätzungen würden wieder etwas anderes ergeben. Es ist ein sehr klares, transparentes, sicheres Verfahren, um welches uns viele Staaten beneiden, die keine Fonds, die kein Ansparen haben. Das sind dann weitaus grössere Risiken für die Bürgerinnen und Bürger.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion Noser abzulehnen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Bei allem Respekt, geschätzte Frau Bundesrätin, aber wollen Sie ernsthaft behaupten, dass die Töpfe per Ende 2012 keine Unterdeckung im Umfang von 6,6 Milliarden Franken aufweisen? Wenn Sie das tun, dann stimmt das nicht, was in den Unterlagen steht, die man von offizieller Seite bekommt.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Das Wort "Unterdeckung" ist der falsche Begriff. Wenn man die Endsumme kennt und man jährliche Beiträge leistet, um diese Endsumme zu erreichen, so ist man auf dem gesetzlich vorgegebenen Weg bezüglich der Einzahlung. Eine Unterdeckung - Sie haben den Vergleich mit den Pensionskassen gemacht - ist etwas ganz anderes.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Erlauben Sie mir, da die Diskussion jetzt ja doch ein bisschen weiter geht, auch noch drei Bemerkungen:

Die erste Bemerkung: Ich habe als Begründung dafür, dass man sagen kann, die Werke dürften jetzt eigentlich etwas länger laufen, die Sicherheit erwähnt. Dazu noch eine Ergänzung: Die Laufzeit eines Kernkraftwerks hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele schnelle Umschaltungen es gibt, denn schnelles Hochfahren oder schnelles Zurückfahren belastet die Anlagen. Wenn man die Statistiken anschaut, sieht man, dass die Zahl schneller Umschaltungen wesentlich tiefer ist, als man ursprünglich angenommen hat. Also versteht es sich eigentlich von allein, dass diese Werke bei bestehender Sicherheit weiterlaufen können.

Die zweite Bemerkung: Ich muss sagen, ich habe wenig Verständnis dafür, dass man die Investitionen, die in die Sicherheit der Werke in der Schweiz getätigt werden, fast etwas lächerlich macht. Sie sind ja die Voraussetzung dafür, dass man die Werke weiterlaufen lassen kann.

Eine dritte Bemerkung zum Vergleich mit den Pensionskassen: Wenn Sie schon Vergleiche ziehen, dann bitte korrekte. Als ich in das Arbeitsleben einstieg, musste ich ja auch nicht schon all meine Pensionskassengelder beisammenhaben. Man zahlt so lange in die Pensionskasse ein, wie man arbeitet und Geld verdient. Zusammen mit den Kapitalerträgen, die auf lange Zeit einen grossen Teil ausmachen, ergibt das dann das Deckungskapital, das es braucht, um nachher die Rente zu bezahlen. Ich betone es noch einmal: Es gibt Berechnungen dazu, wie viel Geld jetzt in den Fonds sein muss, damit es zusammen mit den zukünftigen Zahlungen und insbesondere mit den Vermögenserträgen, die über sehr lange Zeit anfallen, ausreicht. Die entsprechenden Zahlen geben nicht die Werke vor; es ist einfach so. Diese Beiträge sind jetzt einbezahlt. Wenn man schon einen Vergleich zieht, müsste man also sagen, dass der Deckungsgrad dieser Fonds im Moment ein bisschen mehr als 100 Prozent beträgt.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen

(1 Enthaltung)