AS 2007 4451

Verordnung des BVET (1/07)
über Massnahmen zur Bekämpfung der Maul- und
Klauenseuche

Änderung vom 14. September 2007

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
verordnet:

I

Die Verordnung des BVET (1/07) vom 7. August 20071 über Massnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wird wie folgt geändert:

Art. 1

Zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich sind die Massnahmen gemäss Entscheidung 2007/554/EG der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 9. August 20072 mit bestimmten Massnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich in der Fassung nach der Entscheidung 2007/608/EG vom 13. September 20073 für die Schweiz anwendbar.

Art. 2 Reiseverkehr

Im Reiseverkehr ist das Einführen von Tierprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von anderen Paarhufern aus Grossbritannien verboten.

II

Diese Änderung tritt am 15. September 2007 um 0 Uhr in Kraft.4 14. September 2007 Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss