AS 2017 6519
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung
der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease)
aus Norwegen, Schweden und Finnland
Änderung vom 30. November 2017
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Die Verordnung des BLV vom 4. November 20161 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2
Sie regelt die Einfuhr der folgenden Tiere und Stoffe aus Norwegen, Schweden und Finnland:
Tiere der Familie der Hirschartigen (Cervidae);
Jagd-Lockstoffe, die aus Urin von Hirschartigen hergestellt worden sind.
Art. 2a Einfuhr von Jagd-Lockstoffen
Die Einfuhr von aus Urin hergestellten Jagd-Lockstoffen ist verboten, wenn der Urin von Hirschartigen aus den im Anhang aufgeführten Sperrzonen stammt.
II
Der Anhang wird wie folgt geändert:
Anhang Artikelverweis
Anhang
Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland. V des BLV
III
Diese Verordnung tritt am 2. Dezember 2017 in Kraft. 2 30. November 2017 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:
i. A. Prisca Grossenbacher
Dringliche Veröffentlichung vom1. Dez. 2017 im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).