15.3498
Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten und Massnahmen aufzuzeigen, ob und wie eine Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtet werden soll und wie diese auszugestalten ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.