25.465
Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 13.02.2026
Die Kommission hat den Erlassentwurf in Umsetzung der pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» (25.465) mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Angesichts der in bestimmten Regionen und Fachgebieten weiterhin angespannten Versorgungslage erachtet die Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung weiterhin für gerechtfertigt. Die Kommission hat sich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin (Sauter, RL) gegen eine Erweiterung der Regelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgesprochen und folgt damit der Empfehlung der SGK-S. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; eine andere unterstützt die Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie. Der Bundesrat erhält nun die Gelegenheit, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 seine Stellungnahme zum Bericht vom 13. Februar 2026 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats betreffend die parlamentarische Initiative 25.465 «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» verabschiedet.
Der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf der SGK-N einzutreten und ihm zuzustimmen. Er beantragt zudem, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Wortlaut
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Vorlage auszuarbeiten, um die befristete Ausnahmeregelung zur dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung bis zum 31. Dezember 2032 zu verlängern.
Zudem soll die Ausnahmeregelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgedehnt werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 17.06.2026
Beschluss abweichend vom Entwurf
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.09.2026
Ärztemangel: Ständerat ist gegen Ausnahmebestimmung für Psychiatrie
Wenn in einer Region der Schweiz Ärztemangel herrscht, sollen die Kantone in diesen Gebieten weiterhin die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern dürfen. Darin sind sich Stände- und Nationalrat einig. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber keine Lockerung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie.
Er hat am Dienstag diskussionslos den Antrag seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) angenommen, die Ausweitung des Ausnahmekonzepts auf Psychiatrie und Psychotherapie zu streichen. Der Nationalrat hatte im Juni einen Erlassentwurf seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit entsprechend ergänzt.
Im Nationalrat war eine Mehrheit der Ansicht, es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von der Ausnahmebestimmung erfasst sei, nicht aber die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie.
Dazu sagte im Ständerat SGK-S-Sprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE), gemäss einer Statistik der Schweizerischen Ärztinnen- und Ärzteverband FMH seien im Jahr 2024 nach der allgemeinen inneren Medizin in diesem Fachgebiet am zweitmeisten Fachpersonen tätig gewesen.
Ausserdem sei in der Kommission gesagt worden, gerade in der Psychiatrie und Psychotherapie sei es wichtig, dass gute Sprachkenntnisse vorhanden und die Eigenheiten des Schweizer Gesundheitssystems bekannt seien.
Zudem bestehe die Gefahr einer Fehlversorgung in den psychiatrischen Institutionen, wenn die notwendige Weiterbildungszeit in diesen Einrichtungen gestrichen werde und sich ausländische Psychiater schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen könnten.
Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die vom Nationalrat aufgenommene Ergänzung aus. Nur Wasserfallen und Baume-Schneider äusserten sich zu diesem Geschäft.
Ausnahme soll bis Ende 2032 gelten
Prinzipiell gilt seit 2022 in der Schweiz, dass Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben müssen, wenn sie ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten wollen. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet.
Wegen Ärztemangels in gewissen Regionen der Schweiz beschlossen die eidgenössischen Räte 2023 aber, den Kantonen eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen, welche bis Ende 2027 befristet ist. Profitieren können bisher nebst der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte. Nun wollen die eidgenössischen Räte diese Ausnahmeregelung bis Ende 2032 verlängern.
Sie sind sich einig, dass die Versorgungslage in einigen Regionen der Schweiz weiterhin angespannt ist. Die Regelung habe sich bewährt. Wegen der Differenz zwischen National- und Ständerat geht aber die Vorlage zurück in die grosse Kammer.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch