RPW 2016/1 S. 256

Astorg/Goldman Sachs/HRA Pharma

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 4. Januar 2016

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 13. Januar 2016

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission beantragt beim Zusammenschlussvorhaben Astorg/Goldman Sachs/HRA Pharma auf eine Prüfung zu verzichten.

Der Antrag begründet sich wie folgt:

Kurzbegründung

Erwägungen

1. Am 9. Dezember 2015 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) den Meldungsentwurf und am 16. Dezember 2015 die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten.

2. Das gemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle durch Astorg VI Special Limited Partnership, handelnd durch Astorg Asset Management S.à r.l., welche zur Astorg Gruppe gehört („Astorg“), und durch die Co-Investorin, eine Tochtergesellschaft der The Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“) (zusammen die „Erwerber“) über die französische Gesellschaft Laboratoire HRA Pharma S.A.S. und deren Tochtergesellschaften (zusammen mit den Tochtergesellschaften „HRA Pharma“ oder die „Zielgesellschaft“). Die Transaktion bezieht sich somit auf den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle durch Astorg und Goldman Sachs über die HRA Pharma („Zielgesellschaft“).

I. Angaben zu den Unternehmen / Erwerber und Zielgesellschaft

3. Astorg ist ein unabhängiges Private Equity Unternehmen mit Büros in London, Paris und Luxemburg. Die von Astorg verwalteten Fonds haben in ein breites Spektrum von Industrien investiert, wie etwa die Herstellung von Glasflaschen, vom Zement oder in die Versicherungsvermittlung. Astorg verfügt über eine Portfolio-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die Metalor Techonologies International SA, in Neuchâtel. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine multinationale Industriegruppe, die im Edelmetallbereich aktiv ist. Diese Gesellschaft ist somit nicht im Bereich Gesundheitswesen tätig, welcher für die vorliegende Meldung von Relevanz ist.

4. Goldman Sachs ist global tätig im Investmentbanking, Wertpapier- und Investmentmanagement und erbringt weltweit eine Vielzahl von Bank-, Wertpapier- und Investitionsdienstleistungen gegenüber einem beträchtlichen und diversifizierten Kundenstamm. Die globale Geschäftstätigkeit von Goldman Sachs kann allgemein in vier Segmente unterteilt werden: (i) Investmentbanking, (ii) Betreuung von institutionellen Kunden, (iii) Investitionen und Kredite, und (iv) Investmentmanagement. Goldman Sachs hat eine schweizerische Tochtergesellschaft „Goldman Sachs Bank AG“, in Zürich. Keine der von Goldman Sachs kontrollierten Gesellschaften sind im Bereich Gesundheitswesen tätig, welcher für die vorliegende Meldung von Relevanz ist.

5. HRA Pharma ist ein französisches Pharmaunternehmen, das über seine europäischen Tochtergesellschaften sowie ein weltweites Netzwerk von ca. 50 lokalen Distributoren, in der Entwicklung und im Verkauf einer kleinen Anzahl von pharmazeutischen Produkten und Geräten im Zusammenhang mit der Reproduktionsmedizin für Frauen und Endokrinologie tätig ist. HRA Pharma verfügt über eine Schweizer Tochtergesellschaft, HRA-Pharma Switzerland Sàrl, deren Hauptaktivität die Kommerzialisierung von pharmazeutischen Produkten bildet.

II. Unternehmenszusammenschluss

6. Die Erlangung der Kontrolle über ein bisher unabhängiges Unternehmen stellt einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 1 VKU dar, wenn es durch den Erwerb von Beteiligungsrechten oder auf andre Weise die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des andern Unternehmens auszuüben.

7. Der geplante Zusammenschluss betrifft den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle durch Astorg und Goldman Sachs über HRA Pharma. Die Kontrolle wird dank zwei Investmentvehikel (HoldCo und Topco) konkretisiert und die Struktur der gemeinsamen Kontrolle wird nach dem Zusammenschluss wie folgt aussehen:

Abbildung 1: Struktur des Erwerbs der Kontrolle

Quelle: Meldung. Darstellung: Sekretariat

8. Gemäss den Bedingungen der am 18. November 2015 abgeschlossene Put Option hat Héra (nach dem Zusammenschluss als HoldCo genannt), das Investmentvehikel, das letztlich nach Abschluss der Transaktion von Astorg und Goldman Sachs kontrolliert wird, eine verbindliche und unwiderrufliche Verpflichtung abgegeben, alle von HRA Pharma ausgegebenen Wertpapiere gemäss den Bedingungen in dem der Put Option angehängten Aktienkaufvertrag zu erwerben. Die Erwerber sind der Auffassung, dass die Unterzeichnung der Put Option eine Absichtserklärung für den Abschluss eines Vertrags darstellt.

9. Im Héra Term Sheet ist vorgesehen, dass Héra von einem CEO und dem Verwaltungsrat geführt wird. Der Verwaltungsrat wird aus […] bestehen.

10. Die im Héra Term Sheet aufgelisteten Beschlüsse werden der vorgängigen Genehmigung durch den Verwaltungsrat unterstehen und beinhaltet Beschlüsse wie […].

11. Zusätzlich zum Term Sheet haben Astorg, Goldman Sachs und Héra eine Consortium Vereinbarung abgeschlossen. Diesem Consortium Agreement ist ein zwischen Goldman Sachs und Astorg vereinbartes Term Sheet, das die Basis des Aktionärsbindungsvertrags für Topco, das in Héra investieren wird, bildet.

12. Im Topco Term Sheet ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat von Héra […].

13. Goldman Sachs wird daher in der Lage sein, bestimmenden Einfluss über Héra auszuüben, da sie gemäss dem Topco Term Sheet über ein effektives Veto über grundlegende Geschäfts- und strategische Beschlüsse von Héra haben wird. Demnach wird Astorg und Goldman Sachs nach Vollzug der Transaktion über HRA Pharma gemeinsame Kontrolle im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 2 Abs. 1 VKU verfügen.1

III. Meldepflicht

14. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, übersteigt der kumulierte Umsatz der beteiligten Unternehmen die Schwelle von CHF 2 Mia. weltweit bzw. CHF 500 Mio. in der Schweiz gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG. Zudem übertreffen sowohl Astorg als auch Goldman Sachs die in Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG festgelegte Umsatzschwelle von CHF 100 Mio., womit der Zusammenschluss der Kontrolle der WEKO untersteht.

Tabelle 1: Umsätze für das Geschäftsjahr 2014

Umsatz in Mio CHF Weltweit Schweiz

Astorg […] […]

Goldman Sachs […] […]2

HRA Pharma […] […]

Quelle: Meldung

1 gl. BSK KG-REINERT, Art. 4 Abs. 3 N 249 und 253; Konsolidierte Mitteilung der Kommission zu Zuständigkeitsfragen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Abl. 2009/C 43/09, Rz. 69 ff.; RPW 2013/1 106 ff., BristolMyers Squibb Company/Astra Zeneca PLC/ Amylin Pharmaceuticals Inc., Rz. 14 ff. 2 Betriff das Jahr 2013.

IV. Vom Zusammenschluss betroffene Märkte

15. Das Zusammenschlussvorhaben gibt keinen Anlass zu wettbewerblichen Bedenken und führt insbesondere nicht zu einer Änderung der Wettbewerbsverhältnisse. Die Transaktion stellt eine reine Finanzinvestition dar und daraus werden keine industriellen Synergien erwartet. Es bestehen keine horizontalen oder vertikalen Überschneidungen zwischen den Aktivitäten der Erwerber und der Aktivitäten der HRA Pharma, die in der Reproduktionsmedizin für Frauen und Endokrinologie spezialisiert ist.

A. Gesundheitsprodukte für Frauen

a. Verhütungsmittel

16. Das Produktportfolio von HRA Pharma beinhaltet zwei Hauptprodukte im Zusammenhang mit der oralen Notfallverhütung, die unter den Markennamen „NorLevo“ und „ellaOne“ verkauft werden. Die Umsätze mit diesen Produkten betragen etwa […] % der Gesamtumsätze von HRA Pharma.

b. Behandlung von Uterine „Fibroide“

17. „esmya“ ist eine Behandlung für Uterine Fibroide (myoma), die häufigste Art von gutartigen Tumoren des weiblichen Genitaltrakts. „esmya“ wurde unter Lizenz von HRA Pharma von Pregelm entwickelt. „esmya“ wird von Partnern der HRA Pharma weltweit kommerzialisiert, inkl. von Gedeon Richter in der Schweiz, allerdings nicht von Tochtergesellschaften der HRA Pharma. Folglich hat HRA Pharma mit „esmya“ keine Verkaufsumsätze in der Schweiz erzielt. „esmya“ kann nur gegen Vorweisung eines Arztrezepts gekauft werden.

c. Behandlung von Genitalherpes

18. HRA Pharma kommerzialisiert „Clareva Gel“, eine symptomatische Behandlung von Genitalherpes. Dieses Produkt ist in einigen Ländern erhältlich inkl. in der Schweiz. „Clareva Gel“ ist in Apotheken ohne Arztrezept erhältlich.

B. Sektor Endokrinologie

a. Behandlung von fortgeschrittenem Nebennierenkrebs

19. HRA Pharma kommerzialisiert „Lysodren“ (mitotane). Dieses Produkt wird für die Behandlung von fortgeschrittenen kortikalen Nebennierenkarzinomen (advanced adrenal cortical carcinoma (ACC)), eine seltene Krebsart, verwendet. Dieses Produkt ist derzeit in Europa erhältlich inkl. in der Schweiz und kann einzig in Spitalapotheken gegen Vorweisung eines Rezepts eines spezialisierten Arztes gekauft werden.

b. Diagnostische Arzneimittel für ACTH-Insuffizienz und Cushing Syndrom

20. HRA Pharma kommerzialisiert „Metopirone“ (metyrapone). Dies ist ein Inhibitor der Kortison-Synthese, der als einen diagnostischen Test für Insuffizienz von ACTH (adrenokortikotropische Hormone) und in der Differenzialdiagnose vom ACTH-abhängigen Cushing Syndrom verwendet wird. Dieses Produkt ist derzeit in 22 Ländern erhältlich inkl. in der Schweiz. Dieses Produkt kann nur mit Arztrezept gekauft werden.

V. Wettbewerbliche Analyse

21. Es ist Standardpraxis der WEKO, bei der Abgrenzung von pharmazeutischen Märkten die ATC33 Klassifikationsstufe und die nationale räumliche Definition zu verwenden.4 Die WEKO hat bis jetzt noch keinen Markt betreffend die oben erwähnten Medikamenten definiert und schliesst nicht aus, dass es eine ATC4 Klassifikation für die Marktdefinition in einigen Fälle opportun wäre. Eine sachlich und räumlich exakte Marktdefinition ist aber nicht notwendig, da das geplante Zusammenschlussvorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Probleme im Bereich der oben erwähnten Medikamente aufwirft.

22. In Beziehung mit dem Erwerb der Kontrolle über HRA Pharma stehende Märkte liefern die Parteien die folgende Schätzungen:

3 „Anatomical Therapy Classification“.

4 Vgl. RPW 2013/1 106 et seq., BristolMyers Squibb Company/Astra Zeneca PLC/Amylin Pharmaceuticals Inc., para. 45; RPW 2009/4 349 et seq., Pfizer/Wyeth, para 27.

Tabelle 2: Anteile in der Schweiz im Jahr 2014

Segments HRA Pharma Astorg Goldman Sachs

Hormonelle Verhütungsmittel (ATC3-Klassifikation: G3A) [0-5]% 0% 0%

Behandlung von Uterine Fibroiden (ATC3-Klassifikation: G3X) [0-10]% 0% 0%

Behandlung von Genitalherpes (Keine ATC-Klassifikation) [0-5]%5 0% 0%

Behandlung von fortgeschrittenem Nebennierenkrebs (ATC3-Klassifikation: L1X)

[0-5]% 0% 0%

Diagnostische Arzneimittel für ACTH-Insuffizienz und Cushing Syndrom (ATC3-Klassifikation: V4C)

[…]6 0% 0%

Quelle: Schätzung der Parteien gestützt auf Daten von IMS Health.

22. Die Transaktion führt zu keinen horizontalen oder vertikalen Überschneidungen der Aktivitäten von HRA Pharma und den Aktivitäten der von Astorg und Goldman Sachs kontrollierten Portfolio-Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland. Zudem planen die Erwerber keine Markteintritte in diejenigen Bereiche, in denen die Zielgesellschaft tätig ist und haben dies in den letzten zwei Jahren auch nicht angestrebt. Die Erwerber halten auch keine Immaterialgüterrechte in den Märkten, in denen die Zielgesellschaft tätig ist.

23. Keines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ist in einem den Tätigkeiten des jeweils anderen Unternehmens vorrespektive nachgelagerten Markt tätig, so dass der Zusammenschluss zu keinen vertikalen Überlappungen führt.

24. Es gibt keine betroffenen Märkte gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU.

VI. Schlussfolgerungen

25. Aus den obigen Erläuterungen folgt, dass die vorliegende Transaktion in keinem der oben erwähnten Märkte in Europa oder der Schweiz eine marktbeherrschende Stellung schafft oder verstärkt und den Wettbewerb auch nicht auf andere Weise spürbar beeinträchtigt. Eine Prüfung der vorliegenden Transaktion ist somit nicht notwendig.

5 Beste Schätzung der Parteien. Es sind keine Marktdaten für die Behandlung von Genitalherpes verfügbar. Die Parteien schätzen den Marktanteil in der Schweiz mit diesem Produkt auf unter [0-5] %, denn mit diesem Produkt wurden im Jahr 2014 in der Schweiz nur Umsätze von ca. CHF […].- erzielt.

6 Für diese Produktklasse sind keine IMS-Daten erhältlich. Im Jahr 2014 hat HRA Pharma mit dem Produkt „Metopirone“ in der Schweiz minimale Umsätze von ca. CHF […].- erzielt.