RPW 2009/4 S. 349
Pfizer/Wyeth
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Verfügung der Wettbewerbskommission vom 31. Juli 2009
Sachverhalt
A.1 Zusammenschlussvorhaben
1. Am 01. Juli 2009 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben zwischen Pfizer Inc. (Pfizer) und Wyeth erhalten.
2. Pfizer und Wyeth haben am 25. Januar 2009 eine Fusionsvereinbarung abgeschlossen. Gemäss dieser Vereinbarung soll Wyeth mit einer speziell für diese Transaktion konstituierte Pfizer-Gesellschaft, der Wagner Acquisition Corp. (Wagner Acquisition), verschmolzen werden. Im Anschluss an den Zusammenschluss erlischt die Wagner Acquisition und Wyeth zu einer 100 %-igen Tochtergesellschaft von Pfizer. Pfizer erlangt somit die alleinige Kontrolle über Wyeth.
A.2 Die beteiligten Unternehmen
3. Pfizer ist ein nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware konstituiertes Unternehmen mit Sitz in Wilmington, County of New Castle, Delaware, USA. Pfizer ist ein forschungsorientiertes, global tätiges Pharmaunternehmen. Es entwickelt, produziert und vermarktet verschreibungspflichtige Medikamente für Menschen und Tiere1. Pfizer ist in 89 Ländern präsent und die Produkte des Unternehmens werden in mehr als 150 Ländern verkauft.
4. Wyeth ist ebenfalls ein nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware konstituiertes Unternehmen mit Sitz in Wilmington, County of New Castle, Delaware, USA. Wyeth ist ein forschungsorientierter Produzent von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten. Das Unternehmen ist im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Biotechnologieprodukten und OTC Medikamenten tätig. Die wichtigsten Geschäftsbereiche des Unternehmens sind Wyeth Pharmaceuticals, Wyeth Consumer Healthcare (mit OTC Produkten unter anderem im Bereich Schmerzmittel, Husten-, Erkältungs- und Allergieprodukte und Vitamine bzw. Nahrungsergänzungsmittel) und Fort Dodge Animal Health.
5. Das Zusammenschlussvorhaben ist den Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union gemeldet worden. Mit Entscheid vom 17. Juli 2009 wurde der Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen in diversen Märkten im Bereich von Tierarzneimitteln genehmigt.2
6. Die Parteien haben unter anderem in folgenden Punkten ein Begehren um erleichterte Meldung beantragt:
1. „Betreffend Geschäftsaktivitäten der beteiligten Unternehmen, auf welche sich das Zusammenschlussvorhaben nicht bezieht, sei – unabhängig davon, ob es sich dabei um betroffene Märkte gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU handelt oder nicht – auf die Einreichung von Informationen und Dokumenten zu verzichten.
2. Betreffend Produktemärkte, auf die sich das Zusammenschlussvorhaben bezieht und die gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU nicht als betroffen zu qualifizieren sind, sei auf die Einreichung von Informationen und Dokumenten zu verzichten.“
7. Nachdem das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) noch gewisse Unterlagen eingefordert hat, wurden im Rahmen der Vollständigkeitserklärung nach Art. 14 VKU die Anträge mit Ausnahme von Ziff. 1 gutgeheissen.
8. Mit Schreiben vom 30. Juli 2009 haben die Parteien folgendes zugesichert:
Namens und im Auftrag von Pfizer Inc. und Wyeth sichere ich Ihnen daher zu, dass die Parteien bereit sind, in der Schweiz mit Bezug auf Endektozide für Nutztiere dieselben Auflagen anzubieten, wie sie von der Europäischen Kommission, im Entscheid i. S. Pfizer Inc./Wyeth mit Bezug auf die Länder Belgien, Deutschland und Vereinigtes Königreich akzeptiert wurden.
Pfizer hat seinen Geschäftsbereich rezeptfreie Produkte (Over-The-Counter [OTC] zwar vor ein paar Jahren an Johnson & Johnson verkauft, es verbleiben jedoch noch ein paar sog. Orphan-Produkte, die als OTC eingestuft werden könnten. Diese würden jedoch nur ca. […] % des Gesamtumsatzes von Pfizer ausmachen. 2 http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1161
A.3 Ziel des Zusammenschlussvorhabens
9. Die Parteien haben für den Zusammenschluss die Möglichkeiten zur Diversifizierung in neuen therapeutischen Bereichen als einen der Hauptgründe genannt. Gleichzeitig würden durch den Zusammenschluss die Abhängigkeiten der Unternehmen von ihren führenden Produkten reduziert und die Ertragseinbussen aufgrund des auslaufenden Patentschutzes auf verschiedenen Wirkstoffen der Medikamente gemindert.
B
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
10. Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 Abs. 1 KG).
B.1.1 Unternehmen
11. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.
B.1.2 Unternehmenszusammenschluss
12. Gemäss Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG gilt als Unternehmenszusammenschluss jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen
unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen. Nach Art. 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4) erlangt ein Unternehmen die Kontrolle über ein bisher unabhängiges Unternehmen, wenn es durch den Erwerb von Beteiligungsrechten oder auf andere Weise die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des andern Unternehmens auszuüben.
13. Gemäss der Vereinbarung vom 25. Januar 2009 erwirbt Pfizer Wyeth in einem Bar- und Aktiengeschäft im Wert von ca. USD 68 Mrd. (ca. CHF 77 Mrd.). Mit der geplanten Transaktion wird jede im Umlauf befindliche Wyeth-Stammaktie vorbehaltlich der Konditionen der Fusionsvereinbarung in eine Option auf USD 33 (ca. CHF 38) in bar und 0.985 einer Pfizer-Stammaktie umgewandelt.
14. Beim geplanten Zusammenschluss handelt es sich somit um einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG.
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
15. In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.
B.3 Meldepflicht
16. Der konsolidierte weltweite Umsatz der beteiligten Unternehmen belief sich im Jahr 2008 auf:
Tabelle 1:
Unternehmen Weltweiter Umsatz 2008
(in Mio. USD)
Weltweiter Umsatz 2008
(in Mio. CHF)3
Pfizer 48„296 52„305
Wyeth 22„834 24„729
Gesamt 71‘130 77‘034
Quelle: Angaben der Parteien (Geschäftsbericht)
17. Die beteiligten Unternehmen haben im Jahr 2008 einen gemeinsamen Umsatz von über CHF 77 Mrd. erwirtschaftet, weshalb der Schwellenwert von Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG überschritten ist.
Die Umrechnung der Umsatzzahlen von USD in CHF basiert nachfolgend auf dem durchschnittlichen jährlichen Wechselkurs wie im monatlichen statistischen Bulletin der Schweizerischen Nationalbank veröffentlicht (jährlicher durchschnittlicher Wechselkurs 2008: USD 1 = CHF 1.0830).
18. Im Geschäftsjahr 2008 erzielten die beteiligten Unternehmen in der Schweiz folgende Umsätze:
Unternehmen Schweizer Umsatz 2008
(in Mio. USD)
Schweizer Umsatz 2008
(in Mio. CHF)
Pfizer […] […]
Wyeth […] […]
Quelle: Angaben der Parteien
19. Beide beteiligten Unternehmen haben im Jahr 2008 in der Schweiz je mehr als CHF 100 Mio. Umsatz erzielt, weshalb der Schwellenwert von Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG erfüllt ist.
20. Der vorliegende Unternehmenszusammenschluss ist somit gemäss Art. 9 Abs. 1 KG meldepflichtig.
B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter vorläufiger Prüfung
21. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).
22. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.
23. Im Bereich von Arzneimitteln wird zwischen Human- und Tierarzneimitteln unterschieden. Nachfolgend wird zuerst auf die Human- und unter Rz. 98 ff. auf die Tierarzneimittel eingegangen.
B.4.1 Humanpharmazeutische Produkte
B.4.1.1 Sachlich relevante Märkte
24. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
25. Arzneimittel können gemäss der ATC-Klassifikation (Anatomical Therapeutic Chemical Classification Index; http://www.ephmra.org) eingeordnet werden. Die ATC-Klassifikation ist ein vierstufiges Klassifikationssystem für Arzneimittel und wird zur Angabe von Indikationen verwendet. Die erste Stufe gibt die generellen therapeutischen Gruppen wieder. In den höheren Stufen (2, 3, und 4) werden diese Therapiegruppen nach medizinischen Kriterien weiter aufgegliedert (Stufe 1 = anatomische Hauptgruppe, Stufe 2 = therapeutische Hauptgruppe, Stufe 3 = pharmakologische Hauptgruppe, Stufe 4 = chemischtherapeutische Untergruppe). Durch den hierarchischen Aufbau bietet dieses Klassifikationssystem die Möglichkeit, Arzneimittel differenziert zu betrachten.
Ähnliche Stoffe lassen sich je nach Fragestellung sinnvoll zu Gruppen zusammenfassen. Arzneimittel derselben höheren Stufe sind in der Regel engere Substitute als diejenigen auf einer tieferen Stufe. Von den vier ATC-Klassifikationsstufen ist die erste Stufe (ATC-1) die allgemeinste und die vierte Stufe (ATC-4) die detaillierteste.
26. Die ATC-Klassifikation wurde sowohl von der Wettbewerbskommission für die Zusammenschlussvorhaben Roche/Corange (RPW 1998/1, S. 62 ff.), Hoechst/Rhône-Poulenc (RPW 1999/3), Glaxo Wellcome PLC/SmithKline Beecham PLC (RPW 2001/2, S. 338 ff.), Pfizer Inc./Pharmacia Corp. (RPW 2003/2, S. 314 ff.) als auch von der EU-Kommission (vgl. z.B. IV/M.631, Upjohn/Pharmacia, vom 28. September 1995, IV/M.737, Ciba-Geigy/Sandoz vom 17. Juli 1996, IV/M.781, Schering/Gehe-Jenapharm vom 13. September 1997, COMP/M.2922, Pfizer/Pharmacia, Entscheidung vom 27. Februar 2003; COMP/M.4691, Schering-Plough/Organon Biosciences, Entscheidung vom 11. Oktober 2007) angewandt.
27. Für die Abgrenzung der einzelnen, sachlich relevanten Produktmärkte wird den therapeutischen Klassen der ATC-Klassifikation (vorwiegend) der Stufe 3 gefolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Medikamente innerhalb der höheren ATC-Klassen funktional austauschbar sind, selbst wenn sie den Wirkstoffeinteilungen innerhalb der therapeutischen Gruppen des Arzneimittelkompendiums nicht immer entsprechen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Analysen auf anderen Stufen der ATC-Klassifikation durchzuführen. So kann es sich beispielsweise aufdrängen, bestimmte Gruppen zusammenzufassen. Dies ist insbesondere dann angebracht, wenn bestimmte Produkte aus verschiedenen ATC-Klassen Substitute für die Behandlung einer spezifischen Krankheit darstellen.
28. Es können indes zusätzliche, nachfrageseitige Kriterien zur Marktabgrenzung beigezogen werden: etwa die Unterscheidung in rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel oder kassenpflichtige (gemäss Spezialitätenliste) und nicht kassenpflichtige Arzneimittel.
29. Pfizer und Wyeth vertreiben ihre Produkte generell durch Grossisten und Verteiler, die ihrerseits Apotheken, Ärzte, Kliniken, Spitäler und andere Grosskunden beliefern.
30. Der sachlich relevante Markt wird auf Stufe Herstellung durch die entsprechenden humanpharmazeutischen Produkte und ihre Klassifikation definiert.
B.4.1.2 Räumlich relevante Märkte
31. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
32. Gemäss ständiger Praxis ist von einem nationalen Markt auszugehen4. Es gibt keinen Grund von dieser Praxis abzuweichen.
B.4.1.3 Stellung von Pfizer und Wyeth auf dem Gesamtmarkt Schweiz
33. Aus Tabelle 3 ist ersichtlich, dass Pfizer und Wyeth nach dem Zusammenschluss den zweiten Rang im schweizerischen Gesamtmarkt für Pharmaprodukte belegen. Nach dem Unternehmenszusammenschluss rückt Pfizer zwar rangmässig nicht weiter vor. Aufgrund des Zusammenschlusses kann sich Pfizer jedoch von seinen Konkurrenten mit ähnlich grossen Marktanteilen (Astra-Zeneca, Sanofi-Aventis, Roche) lösen und rückt in der Folge dicht an Novartis, weiterhin die Nummer eins, heran. Der Marktanteil im Pharmagesamtmarkt Schweiz der beiden Parteien beträgt nach dem Unternehmenszusammenschluss [10-15] %.
Tabelle 3: Nationale Marktanteile der Unternehmen gemäss Umsatz 2008
Rang Unternehmen Umsatz (in Mio. CHF) Marktanteil (in %)
1 (1) Novartis […] [10-15]
2 (-) Pfizer und Wyeth […] [10-15]
- (2) Pfizer […] [5-10]
3 (3) AstraZeneca […] [5-10]
4 (4) Sanofi-Aventis […] [5-10]
5 (5) Roche […] [5-10]
6 (6) GlaxoSmithKline […] [5-10]
7 (7) Mepha Pharma […] [0.1-5]
8 (8) Merck […] [0.1-5]
9 (9) Schering-Plough […] [0.1-5]
10 (10) Eli Lilly […] [0.1-5]
- (13) Wyeth […] [0.1-5]
Total […] 100.0
Quelle: IHA Paneldata, 2008
34. Der Tabelle 4 ist zu entnehmen, dass Pfizer und Wyeth nach dem Zusammenschluss im Bereich Vertrieb an die Apotheken mit einem Marktanteil von [10-15] % knapp den ersten Platz vor Novartis, mit [10-15] % Marktanteil, übernehmen. Auf den nachfolgenden Rängen existieren namhafte Konkurrenten.
Medikamentenpreis Thalidomid, RPW 2006/3, S. 433, N. 46; Sanofi-Synthélabo SA/Aventis SA, RPW 2004/3, S. 812, N. 24; Pfizer Inc./Pharmacia Corp., RPW 2003/2, S. 315, N. 25 ff.; Hoechst/Rhône-Poulenc, RPW 1999/3, S. 513 ff.; Roche/Corange, RPW 1998/1, S. 61, N. 29.
Tabelle 4: Marktanteil der Unternehmen im Bereich Vertrieb an die Apotheken gemäss Umsatz 2008
Rang Unternehmen Umsatz (in Mio. CHF) Marktanteil (in %)
1 (-) Pfizer und Wyeth […] [10-15]
2 (1) Novartis […] [10-15]
- (2) Pfizer […] [5-10]
3 (3) AstraZeneca […] [5-10]
4 (4) Sanofi-Aventis […] [5-10]
5 (5) GlaxoSmithKline […] [5-10]
6 (6) Mepha Pharma […] [5-10]
7 (7) Merck […] [0.1-5]
8 (8) Roche […] [0.1-5]
9 (9) Bayer HealthCare […] [0.1-5]
10 (10) Schering-Plough […] [0.1-5]
- (12) Wyeth […] [0.1-5]
Total […] 100
Quelle: IHA Paneldata, 2008
35. Aus Tabelle 5 wird ersichtlich, dass Pfizer und Wyeth im Bereich Vertrieb an die selbst dispensierenden Ärzte (SD) von den Rängen drei bzw. neun nach dem Zusammenschluss auf den ersten Rang vorstossen. Der Marktanteil der beiden Parteien beträgt nach dem Unternehmenszusammenschluss [10-15] %. Novartis, mit einem Marktanteil von [5-10] % und AstraZeneca, mit einem Marktanteil von [5-10] %, büssen je einen Rang ein.
Tabelle 5: Marktanteil der Unternehmen im Bereich Vertrieb an die selbst dispensierenden Ärzte gemäss Umsatz 2008
Rang Unternehmen Umsatz (in Mio. CHF) Marktanteil (in %)
1 (-) Pfizer und Wyeth […] [10-15]
2 (1) Novartis […] [5-10]
3 (2) AstraZeneca […] [5-10]
- (3) Pfizer […] [5-10]
4 (4) GlaxoSmithKline […] [5-10]
5 (5) Sanofi-Aventis […] [5-10]
6 (6) Roche […] [5-10]
7 (7) Mepha Pharma […] [0.1-5]
8 (8) Sanofi Pasteur MSD […] [0.1-5]
- (9) Wyeth […] [0.1-5]
9 (10) Merck […] [0.1-5]
10 (11) Spirig […] [0.1-5]
Total […] 100.0
Quelle: IHA Paneldata, 2008
36. Tabelle 6 kann entnommen werden, dass Pfizer und Wyeth im Bereich Vertrieb an die Spitäler von den Rängen sieben bzw. siebzehn vorrücken auf Rang sechs. Mit
Roche, Novartis und Sanofi-Aventis verbleiben auf den ersten drei Rängen namhafte Konkurrenten.
Tabelle 6: Marktanteil der Unternehmen im Bereich Vertrieb an die Spitäler gemäss Umsatz 2008
Rang Unternehmen Umsatz (in Mio. CHF) Marktanteil (in %)
1 (1) Roche […] [10-15]
2 (2) Novartis […] [5-10]
3 (3) Sanofi-Aventis […] [5-10]
4 (4) Schering-Plough […] [5-10]
5 (5) GlaxoSmithKline […] [5-10]
6 (-) Pfizer und Wyeth […] [5-10]
7 (6) AstraZeneca […] [5-10]
- (7) Pfizer […] [0.1-5]
8 (8) Bristol-Myers Squibb […] [0.1-5]
9 (9) Eli Lilly […] [0.1-5]
10 (10) Amgen […] [0.1-5]
- (17) Wyeth […] [0.1-5]
Total […] 100.0
Quelle: IHA Paneldata, 2008
B.4.1.4 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
37. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung. Daher werden nachfolgend lediglich diejenigen Märkte aufgeführt, in denen diese Marktanteilsschwellen (nach Umsatz) erreicht beziehungsweise überschritten werden.
38. Nachfolgend werden die relevanten Märkte (betroffene Produktkategorien) im Bereich Humanarzneimittel vorgestellt, die durch den Zusammenschluss betroffen sind (vgl. Rz. 25 ff., Rz. 29).
B.4.1.4.1. Produktsegmente mit sich überschneidenden Aktivitäten der beteiligten Unternehmen mit einem Marktanteil von über 20 %
39. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen haben in der ATC-3-Klassifikation folgende drei Produktsegmente mit sich überschneidenden Aktivitäten in der
Schweiz, die zu einem gemeinsamen Marktanteil von 20 % oder mehr führen:
a) N6A (Antidepressiva und stimmungsstabilisierende Substanzen)
b) N5C (Beruhigungsmittel)
c) M1A (Nichtsteroidale Antirheumatika)
a) N6A (Antidepressiva und stimmungsstabilisierende Substanzen)
40. Antidepressiva und stimmungsstabilisierende Substanzen werden gemäss ATC-Klassifikation auf der 3. Stufe als N6A bezeichnet. Antidepressiva sind Medikamente, die primär zur Behandlung der sog. Major Depression (major depressive disorder, MDD) und bestimmter Angststörungen eingesetzt werden5.
5 Zu den Angststörungen gehören die generalisierte Angststörung (GAS), die Panikstörung (PS), soziale Angststörungen (SAS), die Zwangsstörung (ZS), die posttraumatische Stressstörung (PTSS), die akute Belastungsstörung (ABS), die spezifische Phobie (SP), die Agoraphobie (AG), die prämenstruelle dysphorische Störung (PMDS) sowie sonstige Angststörungen (other anxiety disorders, OAD).
41. Die drei Antidepressiva von Pfizer im N6A-Segment sind Zoloft (Wirkstoff: Hydrochlorid), Edronax (Wirkstoff: Reboxetin) und Sinquan (Wirkstoff: Doxepin). Das Produkt von Wyeth in diesem Segment ist Efexor (Wirkstoff: Venlafaxin). Der Patentschutz für die Wirkstoffe der vier Produkte ist bereits abgelaufen und für die Produkte von
Pfizer existieren bereits Generika. Das Patent auf dem Wirkstoff Venlafaxin ist 2008 ausgelaufen und Generika sind in der Schweiz erhältlich. Alle Präparate sind verschreibungspflichtig und befinden sich auf der sog. Spezialitätenliste (SL).
Tabelle 7:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber in der Kategorie N6A in der Schweiz in
den Jahren 2006 - 2008
Hersteller Produkt Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2008
% Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2007
% Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2006
%
Pfizer Zoloft Edronax Sinquan
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Wyeth Efexor […] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Zusammen - […] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Lundbeck Cipralex Seropram
Saroten Nortrilen
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Schering-Plough
Remeron
Tolvon
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Sandoz Pharmazeutika
Citalopram
Ecosol Fluoxetine
Sandoz und 10 weitere6
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Mepha Pharma Fluoxetine
Mepha ... und 5 weitere
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Eli Lilly Cymbalta
Fluctine
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Sonstige - […] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: IMS Health, Schätzung der Parteien; Rundungen können bei Summen zu geringen Abweichungen führen
Aktueller Wettbewerb
42. Die Parteien machen geltend, dass die Produkte der Parteien keine nahe verwandten Substitute seien, obwohl sich diese Medikamente alle auf derselben ATC-3-Kategorie befinden. Sie würden sich in ihren Wirkungsmechanismen unterscheiden, und es bestünden wesentliche Unterschiede bei den Indikationen, für welche die Produkte der Parteien verschrieben würden. Das Zusammenschlussvorhaben würde bei einer engeren Marktabgrenzung, basierend auf der ATC-Kategorie-4, zu keiner Marktanteilsaddition führen und es wäre somit kein betroffener Markt. Ob eine engere Marktabgrenzung im vorliegenden Segment notwendig wäre, kann offen
gelassen werden, da keine Anzeichen bestehen, dass auf der 3. ATC-Kategorie eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, wie nachfolgend aufgezeigt wird.
43. Der Marktanteil von Wyeth in diesem Segment lag in den letzen drei Jahren knapp über [20-30] %. Die Marktanteile von Pfizer lagen mit [0.1-10] % eher im unteren Bereich. Der Zuwachs an Marktanteilen aufgrund des
6 Im Jahr 2007 waren es 9 weitere und im Jahr 2006 6 weitere.
Zusammenschlusses ist gering. Zudem verbleiben mit Lundbeck, Schering-Plough und Sandoz Pharmazeutika namhafte Konkurrenten im Markt, die sowohl Originalprodukte als auch Generika herstellen. Gemäss Aussagen der Parteien besteht die Möglichkeit, dass der gemeinsame Marktanteil der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den nächsten Jahren unter 20 % sinken könnte. Der Patentschutz für den Wirkstoff Venlafaxin von Wyeths Efexor ist 2008 abgelaufen. Zwar ist der Marktanteil von Wyeth mit Efexor 2006 von [20-30] % auf [20-30] % im Jahre 2008 leicht gestiegen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gemeinsamen Marktanteile von Pfizer und Wyeth unter die 20 % Schwelle sinken, sollten sich Generika für den Wirkstoff Venlafaxin in der Schweiz etablieren. Überdies handelt es sich sowohl bei Wyeths Efexor, als auch bei den Medikamenten Zoloft, Edronax und Sinquan um SL-Präparate. Gemass Art. 67 Abs. 2 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) bedürfen Erhöhungen der in der SL festgesetzten Preise einer Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Gemäss Art. 36 Abs. 2 der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31) lehnt das BAG Preiserhöhungsgesuche ab, sofern die
Überprüfung ergibt, dass der ersuchte Preis zu hoch ist. Das BAG hat denn auch mit Schreiben vom 8. Juli 2009 bestätigt, dass der geplante Zusammenschluss infolge der Überprüfungen und Genehmigungen der Preise durch das BAG keine erhöhte Verhandlungsmacht der Parteien zur Folge hat.
b) N5C (Beruhigungsmittel)
44. Diese ATC-3-Kategorie enthält alle leichten Beruhigungsmittel. Nicht unter diese ATC-Kategorie fallen die für die Schlafstörungen indizierten Arzneimittel.
45. Pfizer verkauft in dieser Kategorie die Medikamente Xanax (Wirkstoff: Alprazolam) und Demetrin (Wirkstoff: Prazepam). Wyeths Produkt in dieser Kategorie nennt sich Temesta (Wirkstoff: Lorazepam). Es handelt sich um verschreibungspflichtige Medikamente und sie befinden sich auf der SL.
46. Alle drei Medikamente werden zur Behandlung von Angststörungen, Panikstörungen und durch Depressionen verursachte Angstzustände verwendet. Temesta kommt ausserdem vor Operationen und bei unangenehmen oder längeren Untersuchungen wie z.B. bei der Bronchoskopie, der Arteriographie oder der Endoskopie zum Einsatz. Tabelle 8:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber in der Kategorie N5C in der Schweiz in
den Jahren 2006 - 2008
Hersteller Produkt Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2008
% Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2007
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2006
%
Pfizer Xanax Demetrin
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Wyeth Temesta […] [30-40] […] [20-30] […] [20-30]
Zusammen - […] [40-50] […] [40-50] […] [40-50]
Roche Pharma Lexotanil
Valium
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Meda Pharma Seresta […] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Sanofi-Aventis Tranxilium […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Bristol-Myers Squibb
Buspar […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Vifor Anxiolit […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Sonstige - […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [10-20]
Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: IMS Health, Schätzung der Parteien; Rundungen können bei Summen zu geringen Abweichungen führen
Aktueller Wettbewerb
47. Neben den Marktanteilen ist die Marktkonzentration ein weiterer zu berücksichtigender Faktor. Zur Messung der Marktkonzentration kann der Hirschman-Herfindahl-Index (HHI)7 herangezogen werden. Gemäss Praxis der
EU-Kommission hinsichtlich horizontaler Zusammen-
7 Der HHI berechnet sich aus der Summe der quadrierten Marktanteile (in %) sämtlicher Unternehmen in einem Markt. Der HHI variiert zwischen 0 (in einem fragmentierten Markt) und 10„000 (im Falle eines Monopols).
schlüsse bedürfen Märkte, in denen der HHI nach dem Zusammenschluss (HHIpost) unterhalb von 1'000 liegt, in der Regel keiner genaueren Untersuchung. Gleiches gilt, wenn
a) der HHIpost zwischen 1‟000 und 2‟000 und der Delta-Wert (ρHHI; die durch die Übernahme induzierte Veränderung des HHI) unterhalb von 250 liegt oder
b) der HHIpost zwar höher als 2'000, aber der Delta-Wert kleiner als 150 ist; beides gilt unter der Voraussetzung, dass besondere Umstände nicht vorliegen bzw. bestimmte Marktgegebenheiten nicht gegeben sind (z.B. betreffend potenzieller Konkurrenz und Abwesenheit von Anhaltspunkten für kollektive Marktbeherrschung)8.
Tabelle 9:
HHI pre post ρ
1„806 2'982 1'175.6
Quelle: Berechnungen des Sekretariates
48. Der HHIpost
9 liegt im Segment der Beruhigungsmittel mit 2„982 über 2„000 und der ρHHI ist deutlich über 150. Zudem beträgt der kumulierte Marktanteil von Pfizer und Wyeth in der Kategorie N5C [40-50] % und liegt damit deutlich über der Schwelle des gemeinsamen Marktanteils von 20 %, unter welcher ein Zusammenschlussvorhaben vermutungsweise unproblematisch ist. Wyeth würde mit seinem Marktanteil von [30-40] % bereits alleine den Schwellenwert für eines der beteiligten Unternehmen erreichen. Es gilt daher zu überprüfen, ob die Übernahme von Wyeth durch Pfizer zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Mark für Beruhigungsmittel führt.
49. Im N5C Segment sind noch andere namhafte Wettbewerber tätig. Roche hielt im Jahr 2008 immerhin [10-20] % Marktanteil, Meda Pharma [10-20] %, Sanofi-Aventis [0.1-10] %, Bristol-Myers Squibb [0.1-10] % und Vifor [0.1-10] % Marktanteil. Die Parteien haben zudem angegeben, dass Substitute aus anderen ATC-Klassen vorhanden seien, insbesondere aus dem Segment N6A (Antidepressiva) und N5B (Hypnotics und Sedatives). Um die Aussagen der Parteien zu überprüfen, hat sich das Sekretariat der Wettbewerbskommission an den Chefapotheker der spitäler fmi ag vom Spital Interlaken gewandt. Gemäss seinen Aussagen trifft es nicht zu, dass gewisse Antidepressiva substituierbar sind mit Beruhigungsmitteln. Bestätigen konnte er hingegen, dass zahlreiche Produkte in der Kategorie N5B vorhanden sind, die als Substitute für Beruhigungsmittel gelten. Diese Produkte unterscheiden sich dabei lediglich in der Dauer des Wirkungseintritts und in der Wirkungsdauer. Somit wäre der Markt grundsätzlich weiter abzugrenzen. Dies hat zur Folge, dass sich sowohl die kumulierten Marktanteile von Pfizer und Wyeth als auch die Marktanteile der Konkurrenten ändern würden. Der anfangs hohe Marktanteil von [40-50] % wird damit relativiert. Zudem geniessen weder die Produkte von Pfizer noch die von Wyeth Patentschutz. So sind diverse Pharmaunternehmen bereits mit einem Marktanteil von [0.1-10] %10 mit Generika im N5C Markt vertreten. Dies wirkt sich allgemein kostensenkend auf die Preise von Originalpräparaten aus. Zudem handelt es sich um SL-Präparate. Die Parteien haben somit keine Möglichkeit, die Preise nach dem Zusammenschluss eigenmächtig zu erhöhen (vgl. Rz. 43).
Potenzieller Wettbewerb
50. Sanofi-Aventis und Bristol-Myers Squibb haben gemäss Angaben der Parteien mind. drei Phase-III-Beruhigungsmittel Produkte in der Pipeline. Die am Zusammenschluss beteiligten Parteien hingegen haben in diesem Segment keine Produkte in der Pipeline11.
51. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übernahme von Wyeth durch Pfizer zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Beruhigungsmittel führt.
c) M1A (Nichtsteroidale Antirheumatika)
52. Die ATC-3-Klasse der nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) enthält alle nichthormonellen entzündungshemmenden Produkte für die systematische Behandlung von Entzündungen des Bewegungsapparates.
53. Die Produkte von Pfizer im M1A-Segment heissen Celebrex, Arthrotec und Felden, wobei Pfizer den grössten Teil des Umsatzes in der Schweiz mit Celebrex erwirtschaftet (im Jahr 2008 CHF […] gegenüber CHF […] mit Arthrotec sowie CHF […] mit Felden12). Wyeths Produkt im M1A-Segment ist Lodine. Patentschutz geniessen nur noch die beiden Pfizer Produkte Celebrex (bis […]) und Arthrotec (bis […]).
8 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:03 1:0005:0018:DE:PDF [18.01.08], zuletzt besucht am 20. Juli 2009 9 Der HHIpre und der HHIpost sind leicht nach oben verzerrt, da alle Generikahersteller unter „sonstige“ in der Tabelle 9 zusammengefasst sind und die Berechnung nicht aufgrund einzelner Marktanteile erfolgt ist.
Vgl. Tabelle 8: Von den [0.1-10] %, die unter Sonstige Hersteller aufgeführt sind, gehören [0.1-10]% zu den Generikaherstellern.
Präparate in der Entwicklungsphase werden als Pipelineprodukte bezeichnet. Phase I: Prüfung an gesunden Menschen. Phase II: Dosisfindung an Patienten. Phase III: Erprobung an Patienten. Phase IV: Überwachung und Zulassung durch Swissmedic. Produkte in der Phase III könnten somit kurz vor der Marktzulassung durch Swissmedic stehen. 12 Davon entfällt ein Umsatz von ca. CHF […] auf die Gel-Version von Felden, welche der ATC-Klasse M2A (topische Antirheumatika und Analgetika) zugerechnet wird.
Tabelle 10:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber in der Kategorie M1A in der Schweiz in
den Jahren 2006 – 2008
Hersteller Produkt Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2008
% Wert in Mio. CHF
für das Jahr 2007
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2006
%
Pfizer Celebrex Arthrotec
Felden
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Wyeth Lodine […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Zusammen - […] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Novartis Diclofenac
Sandoz Ecofenac Ecoprofen
Pirosol Voltaren Voltaren Rapid
Voltfast
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Mepha Pharma Bonidon
Irfen Naproxen
Olfen Piroxicam
Mepha
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Drossapharm Tilur […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [10-20]
Abbott Brufen Froben
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Vifor Algifor
Aulin
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Sonstige - […] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: IMS Health, Schätzung der Parteien; Rundungen können bei Summen zu geringen Abweichungen führen
Aktueller Wettbewerb
54. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Marktzulassung für Lodine, das einzige Wyeth Produkt im M1A-Segment, aufgrund einer im Jahr […] abgeschlossenen Vereinbarung nicht von Wyeth, sondern von der Sigma-Tau Pharma AG (Sigma-Tau) gehalten wird. Inhalt dieser Vereinbarung ist unter anderem […]13. Vor diesem Hintergrund ist mangels Marktpräsenz von Wyeth fraglich, ob es sich beim M1A-Segment überhaupt um einen vom Zusammenschluss betroffenen Markt handelt. Diese Frage kann jedoch vorliegend offen gelassen werden, da sich hinsichtlich des Marktes für nichtsteroidale Antirheumatika keine Anzeichen für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ergeben, auch wenn Lodine wie nachfolgend im Sinne einer Arbeitshypothese Wyeth zugerechnet werden sollte.
55. Der Marktanteil von Pfizer im M1A-Segment in der Schweiz betrug in den letzten drei Jahren jeweils etwas mehr als [10-20] %. Das Produkt Lodine von Wyeth erreicht im selben Zeitraum einen Marktanteil von [0.1-10]%. Der addierte Marktanteil der Zusammenschlussparteien von knapp [20-30] % erscheint im Hinblick auf die bestehende starke Konkurrenz von Novartis und Mepha Pharma, welche je einen mit Pfizer vergleichbaren Marktanteil von [10-20] % halten, sowie weiterer
13 […]
namhafter Konkurrenten wie Drossapharm, Abbot und Vifor (eine Tochtergesellschaft von Galenica) aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unbedenklich, zumal es sich bei den Pfizer-Produkten Celebrex, Arthrotec und Felden als auch bei Wyeths Lodine um SL-Präparate handelt (vgl. dazu Rz. 43). Ein Absinken des gemeinsamen Marktanteils unter 20 % vor Ablauf des Patentschutzes von Celebrex im […] erscheint jedoch eher unwahrscheinlich, da im Bereich der ATC-4-Unterklasse M1A1 (einfache nichtsteroidale Antirheumatika), zu der neben Lodine auch die Pfizer-Produkte Felden und Arthrotec gehört, Generika bereits etabliert sind und der Ablauf des Patentschutzes bei Letzterem im […] somit keinen grossen Marktanteilseinbruch erwarten lässt. Die Parteien haben jedoch im M1A-Segment keine Phase III-Produkte in der Pipeline, um eine allfällige Marktanteilserosion aufzuhalten.
B.4.1.4.2. Produktsegmente, in denen nur Pfizer aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30 % verfügt
56. Basierend auf die ATC-3-Klassifikation bestehen folgende elf Produktsegmente, in denen Pfizer, nicht aber Wyeth, in der Schweiz aktiv ist und Pfizer Marktanteile von mehr als 30 % erreicht:
a) C10A (Cholesterin- und triglyceridsenkende Mittel)
b) B1B (Heparine)
c) S1E (Miotika und Glaukommittel)
d) G4E (Produkte gegen Erektionsstörungen)
e) N7D (Anti-Alzheimer-Produkte)
f) G4D (Harninkontinenzprodukte)
g) J1F (Makrolide und ähnliche Wirkstoffe)
h) G2D (Prolaktinhemmer)
i) C11A (Lipidregulierende kardiovaskuläre Multitherapie-Kombinationen)
j) G1C (Gynäkologische Antibiotika)
k) A7A (Antiinfektiöse antidiarrhöische Darmmittel)
a) C10A (Cholesterin- und triglyceridsenkende Mittel)
57. Cholesterin ist ein wesentlicher Bestandteil der Zellmembran von Säugetieren, wo die Substanz benötigt wird, um die richtige Durchlässigkeit und Fluidität der Membran zu regulieren. Obwohl Cholesterin lebenswichtig ist, wird ein hoher Cholesterinspiegel mit Atherosklerose in Verbindung gebracht. Triglyzeride spielen beim Metabolismus als Energiequellen eine wichtige Rolle und sie transportieren Nahrungsfett. Im menschlichen Körper wurden hohe Triglyzeridspiegel im Blut jedoch mit Atherosklerose und somit mit einem erhöhten Risiko für Herzkrankheiten und Schlaganfälle in Verbindung gebracht.
58. In der Schweiz werden in der ATC-3-Kategorie die Produkte Sortis, Gevilon/Gevilon Uno, Colestid und Olbetam durch Pfizer vermarktet, die zur Senkung des Cholesterin- und Triglyzeridspiegels im Blut eingesetzt werden. Das wichtigste dieser Produkte ist Sortis, da Pfizer damit […] % des Umsatzes im C10A-Segment generiert. Alle diese Medikamente sind SL-Präparate. Tabelle 11:
Marktanteile in der Kategorie C10A (Cholesterin- und
triglyceridsenkende Mittel) in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Mio. CHF %
Pfizer […] [50-60]
Wyeth - -
Zusammen […] [50-60]
AstraZeneca […] [0.1-10]
Merck […] [0.1-10]
Sandoz […] [10-20]
Mepha […] [10-20]
Bristol-Myers / Squibb […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
59. Neben Pfizer sind noch andere Wettbewerber im Markt vertreten. Zu den verbleibenden Konkurrenten zählen Sandoz, Mepha, Merck und weitere Pharmaunternehmen. Hinzu kommt, dass alle Präparate von Pfizer
SL-Präparate sind und Pfizer so auch nach dem Zusammenschluss die Preise nicht ohne Genehmigung des BAG erhöhen kann (vgl. Rz. 43). Zudem ist Wyeth in diesem Bereich nicht tätig, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Da Wyeth auch keine Pipelineprodukte in diesem Bereich hat, entfällt durch den Zusammenschluss auch kein künftiger aktueller Wettbewerber im Bereich von Cholesterin- und triglyceridsenkende Mittel.
b) B1B (Heparine)
60. Heparine werden weitgehend als injizierbare Antikoagulanzien verwendet. Injizierbare Antikoagulanzien dienen der Verhinderung unerwünschter Blutgerinsel, z.B. vor Operationen, um Thrombosen oder Embolien zu
verhindern. Die B1B-Kategorie enthält ausserdem Produkte zur Pflege intravenöser Zugänge. Antikoagulanzien können ausserdem Herzpatienten oder sonstigen Patienten mit hohem Risiko verschrieben werden, um die Bildung neuer sowie das Anwachsen vorhandener Blutgerinsel zu verhindern.
61. Pfizer vermarktet in der Schweiz lediglich Fragmin im B1B Segment. Dieses Medikament wird zur Prophylaxe von Venenthrombosen eingesetzt, die zu Lungenembolien führen können. Es handelt sich um ein Präparat, das sich auf der SL befindet.
Tabelle 12:
Marktanteile in der Kategorie B1B (Heparine) in der Schweiz in
2008
Hersteller Wert in Mio. CHF %
Pfizer […] [30-40]
Wyeth - -
Zusammen […] [30-40]
Sanofi-Aventis […] [30-40]
GlaxoSmithKline […] [30-40]
Novartis […] [0.1-10]
B. Braun Medical […] [0.1-10]
Drossapharm […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
62. Pfizer hält mit Fragmin einen Marktanteil von [30-40] %. Neben Pfizer sind weitere starke Wettbewerber im B1B-Segement vertreten, so GlaxoSmithKline mit einem Marktanteil von [30-40] % und Sanofi-Aventis mit einem Marktanteil von [30-40] %. Da Fragmin ebenfalls ein SL-Präparat ist, wird eine Preiserhöhung ohne Genehmigung durch das BAG durch Pfizer auch nach der Übernahme von Wyeth nicht möglich sein (vgl. Rz. 43). Wyeth hat keine Präparate in diesem Bereich. Zudem sind im Bereich Heparine auch keine Pipelineprodukte vorhanden, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden.
c) S1E (Miotika und Glaukommittel)
63. Glaukoma (Grüner Star) ist eine Augenerkrankung. Bei manchen Patienten wird der Schaden durch erhöhten
Augendruck verursacht. Bei anderen liegt der Augendruck im normalen Bereich. Der Sehschaden wird dann durch die Schwäche des Sehnervs verursacht. Miotika sind Augenmedikamente, die die Pupille dazu veranlassen, sich zusammenzuziehen. Dadurch wird das Drainagesystem des Auges geöffnet und die Flüssigkeit, die den erhöhten Druck im Auge erzeugt, kann abfliessen. Sie werden in Form von Augentropfen verabreicht.
64. Pfizer verkauft in der Schweiz Xalatan und Xalacom in der S1E-Kategorie. Diese Präparate sind zur Senkung eines erhöhten Augeninnendrucks bei Patienten mit Offenwinkelglaukom und okulärer Hypertension angezeigt, die andere Medikamente zur Senkung des Augeninnendrucks nicht vertragen oder bei denen diese nicht ausreichend wirken.
Tabelle 13:
Marktanteile in der Kategorie S1E (Miotika und Glaukommittel) in
der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Mio. CHF %
Pfizer […] [40-50]
Wyeth - -
Zusammen […] [40-50]
Merck […] [20-30]
Bausch & Lomb […] [0.1-10]
Alcon […] [10-20]
Allergan […] [10-20]
Novartis […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
65. Neben Pfizer sind noch andere Wettbewerber wie Merck, Alcon und weitere Pharmaunternehmen im S1E-Segment tätig. Die Preise können nach dem Zusammenschluss nicht eigenmächtig erhöht werden, da es sich bei beiden Präparaten um SL-Medikamente handelt und Preiserhöhungen durch das BAG genehmigt werden müssten (vgl. Rz. 43). Zudem ist Wyeth in diesem Bereich weder aktuell tätig noch hat sie Pipelineprodukte, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden.
d) G4E (Produkte gegen Erektionsstörungen)
66. Erektile Dysfunktion (ED) ist die Unfähigkeit eines Mannes, eine feste Erektion lang genug aufrecht zu erhalten, um Geschlechtsverkehr zu vollziehen. ED wurde früher als Impotenz bezeichnet.
67. Neben Pfizer produzieren Eli Lilly und Bayer Präparate gegen Erektionsstörungen in Tablettenform. Es sind dies Viagra von Pfizer, Cialis von Eli Lilly und Levitra von Bayer. Neben den Medikamenten, die in Tablettenform verabreicht werden, existieren auf diesem Markt noch die Schwellkörperinjektion (Caverject, Caverject DC, beide von Pfizer) und Minizäpfchen bzw. Gel für die Harnröhre (Muse von Meda Pharma). Das erste Produkt wird durch den Patienten unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr in die Schwellkörper des Penis injiziert. Muse wird mittels eines Applikators in die Harnröhre eingebracht.
Tabelle 14:
Marktanteile in der Kategorie G4E (Produkte gegen Erektionsstörungen) in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Mio. CHF %
Pfizer […] [40-50]
Wyeth - -
Zusammen […] [40-50]
Eli Lilly […] [30-40]
Bayer […] [10-20]
Meda […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
68. Pfizer hält in dieser Kategorie einen Marktanteil von [40-50] %. Neben Pfizer sind mit Bayer und Eli Lilly noch zwei wesentliche Wettbewerber mit hohen Marktanteilen vertreten. Zudem ist Wyeth in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte gegen die erektile Dysfunktion in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden.
e) N7D (Anti-Alzheimer-Produkte)
69. Die Alzheimersche Krankheit zerstört Nervenzellen im Gehirn, was im Körper des Patienten zur Bildung von Acetylcholinesterase (AChE) führt. Dieser Schaden führt typischerweise zu einer Verringerung der Acetylcholin-Menge im Gehirn. Der Verlust dieser chemischen Substanz verursacht Demenz. Bei Anti-Alzheimer-Produkten sind Cholinesterase-Hemmer und andere Behandlungsmittel zu unterscheiden. Derzeit werden zwei Arten medikamentöser Behandlungen vermarktet: Acetylcholinestrerase-Inhibitoren (Hemmer) sowie NMDA-Rezeptor-Antagonisten. Die erstgenannte Behandlung ist bei leichten bis mittelschweren Fällen von Alzheimer angezeigt, die zweitgenannte bei mittelschweren bis schweren Fällen von Alzheimer.
70. In der Produktkategorie N7D führt Pfizer das Produkt Aricept, welches zusammen mit Eisai, einem japanischen Unternehmen entwickelt wurde und vermarktet wird. Aricept kann bei der Linderung einiger Symptome im frühen und mittleren Stadium von Alzheimer Hilfe leisten.
71. Wyeth ist im Bereich der Anti-Alzheimer-Produkte gegenwärtig nicht tätig.
Tabelle 15:
Marktanteile in der Kategorie N7D (Anti-Alzheimer Produkte) in der
Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [50-60]
Wyeth - -
Zusammen […] [50-60]
Janssen-Cilag […] [10-20]
Novartis […] [10-20]
Lundbeck […] [10-20]
Merz […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
72. Der Marktanteil von Pfizer im Produktesegment N7D beträgt [50-60] %. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen werden weiterhin einem Wettbewerbsdruck durch internationale Konkurrenten wie beispielsweise Janssen-Cilag oder Novartis ausgesetzt bleiben. Das Zusammenschlussvorhaben hat keine Marktanteilsaddition zur Folge, da Wyeth in diesem Bereich nicht tätig ist. Zudem handelt es sich bei dem durch Pfizer vermarkteten Präparat um ein SL-Präparat, so dass Pfizer die Preise nicht eigenmächtig erhöhen kann (vgl. Rz. 43).
Phase III-Pipelineprodukte
73. Wyeth entwickelt zusammen mit dem Unternehmen […] den monoklonalen Antikörper Bapineuzumab (AAB-001). Für zwei grosse weltweite Phase-III-Studien hat Wyeth mit der Registrierung von Patienten begonnen. Im Fall eines erfolgreichen Verlaufs der Studien, erfolgt die Zulassung voraussichtlich nicht vor […]. Bapineuzumab ist […].
74. Pfizer hat von Medivation die Rechte zur Vermarktung von Dimebon erworben. Die Einführung des Produkts findet im Erfolgsfall voraussichtlich […] statt. Dimebon ist […].
75. Die rege Aktivität der Zusammenschlussparteien in Bezug auf Anti-Alzheimer-Produkte reflektiert das Potenzial, welches in diesem Bereich noch besteht, da bei Alzheimer im Hinblick auf Ursache und Verlauf der Krankheit noch erhebliche Unsicherheit besteht. Gemäss Angaben der Parteien befinden sich derzeit mehr als 50 Alzheimer-Substanzen in der Entwicklung, und es laufen 589 registrierte klinische Studien14. Im Weiteren habe fast jedes bedeutende Pharmaunternehmen einen Anti-Alzheimer-Wirkstoff in der Entwicklung.
14 www.clinicaltrials.vog/ct2/results?term=alzheimer.
76. Im Bereich der Anti-Alzheimer-Produkte ist eine zukünftige Überschneidung von solchen Arzneimitteln möglich, so dass es zu einer Marktanteilsaddition kommen kann. Mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken werden jedoch dadurch relativiert, dass die Erfolgsaussichten für den Markteintritt auf dem Gebiet von Anti-Alzheimer-Produkten selbst in der Phase III - wegen der zahlreichen unbekannten Faktoren der Krankheit - unter 50 % liegen. Zudem herrscht aufgrund der Forschungs- und Entwicklungsbemühungen von grossen Pharmaunternehmen potenzieller Wettbewerb, so dass durch mögliche Markteintritte ihrerseits eine disziplinierende Wirkung auf die sich zusammenschliessenden Parteien hervorgehen
kann. Im Weiteren unterscheiden sich die Anti-Alzheimer-Produkte in der Pipeline der beiden Parteien bezüglich der Auswirkungen auf die Krankheit wesentlich (vgl. Rz. 73 f.).
f) G4D (Harninkontinenzprodukte)
77. Als Harninkontinenz bezeichnet man eine gestörte Reservoirfunktion der Harnblase mit unwillkürlichem Harnabgang. Pfizer verkauft in der Schweiz Detrusitol SR, welches Spasmen der Blasenmuskeln reduziert und zur Behandlung einer überaktiven Blase mit Harninkontinenzsymptomen indiziert ist.
Tabelle 16:
Marktanteile in der Kategorie G4D (Harninkontinenzprodukte) in
der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [50-60]
Wyeth - -
Zusammen […] [50-60]
Novartis […] [10-20]
Madaus […] [10-20]
Astellas […] [10-20]
Janssen-Cilag […] [0.1-10]
Sanofi […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
78. Pfizer verfügt in der Produktkategorie G4D über einen Marktanteil von [50-60] %. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte gegen Harninkontinenz in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt auch nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Die sich zusammenschliessenden Parteien sind weiterhin Konkurrenz von namhaften Unternehmen wie Novartis, Astellas sowie Madaus ausgesetzt.
g) J1F (Makrolide und ähnliche Wirkstoffe)
79. Makrolide (auch bezeichnet als Makrolid-Antibiotika) werden normalerweise für die Behandlung von verschiedenen allgemeinen Infektionen angewendet, wie beispielsweise Halsentzündungen, Bronchitis, Entzündungen der Harnwege, Ohrenentzündungen, Sinusitis und Pneumonia.
80. In der Produktkategorie J1F vermarktet Pfizer die Produkte Dalacin C und Zithromax. Während Dalacin C überwiegend in Krankenhäusern eingesetzt wird, ist Zithromax auf den Einzelhandelsbereich ausgerichtet. Dalacin C Lösung wird meist für die Behandlung von Haut- und Weichgewebeentzündungen eingesetzt; Dalacin C Kapseln und Mixtur dagegen werden zusätzlich auch für die Behandlung von wiederkehrender Tonsillitis verwendet. In speziellen Fällen wird Dalacin C auch für die Behandlung von gynäkologischen Entzündungen sowie Entzündungen der oberen/unteren Atemwege verschrieben. Pfizers Zithromax ist ein orales Antibiotikum für die Behandlung von milden bis mittelschweren Entzündungen bei Erwachsenen und Kindern (wie Bronchitis, durch Ansteckung erworbene Pneumonia oder AEP, Pharyngitis, Sinusitis und Hautentzündungen). Zithromax wird auch bei der Behandlung von gynäkologischen Entzündungen wie trachomatöser Chlamydie angewendet.
Tabelle 17:
Marktanteile in der Kategorie J1F (Makrolide und ähnliche Wirkstoffe) in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [30-40]
Wyeth - -
Zusammen […] [30-40]
Abbott […] [20-30]
Mepha Pharma […] [10-20]
Sandoz […] [10-20]
Spirig […] [0.1-10]
Pro Concepta […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
81. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Wyeth werden zudem weiterhin u.a. von Abbott, Mepha Pharma sowie Sandoz konkurrenziert. Zudem handelt es sich um SL-Präparate15, so dass Pfizer die Preise nach dem Zusammenschluss nicht ohne Genehmigung des BAG erhöhen kann (vgl. Rz. 43).
h) G2D (Prolaktinhemmer)
82. Störungen der Hypophyse führen zu einem übermässig hohen Prolaktinspiegel, der bei Frauen unter anderem zu Unfruchtbarkeit und einem Rückgang oder Verlust der Menstruation führen kann. Als weitere mögliche Folge eines extrem hohen Prolaktinwerts ist die Produktion von Brustmilch bei Frauen, die weder schwanger sind noch stillen. Dostinex von Pfizer ist ein Dopaminrezeptor, der zur Behandlung von prolaktinproduzierenden Geschwülsten an der Hypophyse eingesetzt wird.
Tabelle 18:
Marktanteile in der Kategorie G2D (Prolaktinhemmer) in der
Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [70-80]
Wyeth - -
Zusammen […] [70-80]
Ferring […] [10-20]
Novartis […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
15 Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Granuli und die Kapseln auf der SL stehen. Die Injektionslösungen von Dalacin C stehen jedoch nicht auf der SL.
Aktueller Wettbewerb
83. Wyeth hat keinerlei Aktivitäten in diesem Produktsegment. Das Zusammenschlussvorhaben hat damit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Wyeth hat auch keine Pipelineprodukte, so dass auch in diesem Bereich kein potenzieller Wettbewerber verloren geht. Auch nach dem Zusammenschluss stehen die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Wyeth unverändert mit Ferring und Novartis im Wettbewerb.
i) C11A (Lipidregulierende kardiovaskuläre Multitherapie-Kombinationen)
84. Die C11A-Kategorie besteht aus Produkten, die für kardiovaskuläre Lipidstörungen zusammen mit mindestens einer weiteren kardiovaskulären Erkrankung wie
z.B. Bluthochdruck indiziert sind. Caduet von Pfizer, das einzige Produkt im C11A-Segment, verbindet zwei eigene Medikamente, Norvasc (Wirkstoff: Amlodipinbesilat) und Sortis (Wirkstoff: Atorvastatinkalzium). Norvasc wird zur Behandlung von Bluthochdruck (Hypertension), Brustschmerzen (Angina) oder Verengungen der Herzkranzgefässe verwendet. Sortis wird zur Senkung eines hohen Cholesterinspiegels verwendet. Das Präparat wird ausserdem zur Reduzierung des Herzinfarkt- und Schlaganfallrisikos bei Patienten mit mehreren Risikofaktoren für Herzerkrankungen wie z.B. Familienanamnese, Bluthochdruck, hohes Alter, niedriger Anteil von Lipoproteinen hoher Dichte oder Rauchen verwendet.
Tabelle 19:
Marktanteile in der Kategorie C11A (Lipidregulierende kardiovaskuläre Multitherapie-Kombinationen) in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] 100.0
Wyeth - -
Zusammen […] 100.0
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
85. Im Jahr 2008 betrug der Marktanteil von Pfizer im C11A-Segment 100 %. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Es handelt sich überdies um ein SL-Präparat, so dass Pfizer die Preise nicht ohne Genehmigung des BAG erhöhen kann (vgl. Rz. 43).
j) G1C (Gynäkologische Antibiotika)
86. Die Kategorie G1C erfasst Antibiotika und Sulfonamide, die bei gynäkologischen Erkrankungen eingesetzt werden. Das Produkt Dalacin-V von Pfizer wird zur Behandlung von Infektionen verwendet, die durch anaerobe Bakterien, Streptokokken, Pneumokokken und Staphylokokken verursacht werden. Normalerweise wird es nur bei Patientinnen indiziert, die auf Penicillin allergisch sind oder für das Penicillin aus anderen Gründen nicht geeignet ist. Von Dalacin-V sind zwei Dosierungen vorhanden. Die 20g-Dosierung steht auf der SL, die 40g-Dosierung jedoch nicht.
Tabelle 20:
Marktanteile in der Kategorie G1C (Gynäkologische Antibiotika) in
der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] 100.0
Wyeth - -
Zusammen […] 100.0
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
87. Im Jahr 2008 betrug der Marktanteil von Pfizer im G1C-Segment 100 %. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Zudem steht eine der beiden Dosierungen auf der SL, so dass Pfizer für diese Dosierung den Preis auch nach dem Zusammenschluss nicht ohne Genehmigung des BAG erhöhen kann (vgl. Rz. 43).
k) A7A (Antiinfektiöse antidiarrhöische Darmmittel)
88. Die Kategorie A7A erfasst alle Produkte, die ein oder mehrere antiinfektiöse Darmmittel (Antibiotika, Sulfonamide, Antiseptika) mit oder ohne weitere Substanzen beinhalten. Sulfonamide und spezielle Antibiotika in oraler Form sind ebenso erfasst wie Kombinationen mit Motilitätshemmern, intestinalen Absorptionsmitteln und Mikroorganismen. Humatin von Pfizer (Wirkstoff: Paromomycinsulfat) behandelt portosystemische (Leber-)Enzephalopathie, eine Hirnerkrankung, Darmentzündungen, Dysenterie, Taeniaris (eine durch Bandwürmer verursachte Krankheit) und schwere Infektionen wie Pseudomonas.
Tabelle 21:
Marktanteile in der Kategorie A7A (Antiinfektiöse antidiarrhöische
Darmmittel) in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [70-80]
Wyeth - -
Zusammen […] [70-80]
Bioforce […] [20-30]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
89. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Auch nach dem Zusammenschluss stehen die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Wyeth unverändert vor allem mit Bioforce im Wettbewerb.
B.4.1.4.3. Produktsegmente, in denen nur Wyeth aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30 % verfügt
90. Wyeth hat in der ATC-3-Klassifikation folgende zwei Produktsegmente, in denen Wyeth, nicht aber Pfizer, in der Schweiz aktiv ist und Marktanteile von mehr als 30 % erreicht:
a) M1C (Spezifische Antirheumatika)
b) B2D (Antikoagulanzien)
a) M1C (Spezifische Antirheumatika)
91. Diese Kategorie umfasst Produkte zur Behandlung von rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis und chronischer mittelschwerer bis schwerer Psoriasis. Das wichtigste M1C-Produkt von Wyeth ist Enbrel. Dieses Präparat ist ein Tumor-Nekrose-Faktor-Blocker.
92. Enbrel entfaltet seine Wirkung, indem es sich an ein bestimmtes Eiweiss anlagert und so dessen Aktivität blockiert. Diese Blockade vermindert die durch die rheumatoide Arthritis bedingten Schmerzen und Entzündungen.
Tabelle 22:
Marktanteile in der Kategorie M1C (spezifische Antirheumatika) in
der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Mio. CHF %
Pfizer - -
Wyeth […] [30-40]
Zusammen […] [30-40]
Abbott […] [50-60]
Sanofi […] [0.1-10]
Genzyme […] [0.1-10]
Bristol-Myers |Sqiubb […] [0.1-10]
Nycomed […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
93. Die Parteien bezweifeln, dass Enbrel unter M1C einzustufen wäre. Sie sind der Ansicht, dass Enbrel unter die ATC-3-Kategorie L4A (Immunsuppressiva) einzustufen wäre. In dieser Kategorie würde der Marktanteil von Wyeth auf dem L4A Markt mit Enbrel und Rapamune lediglich [20-30] % betragen, was keinen betroffenen Markt ausmachen würde. Die Marktabgrenzung kann vorliegend offen gelassen werden. Denn selbst wenn Enbrel in der Kategorie M1C eingestuft würde, wäre der Zusammenschluss in diesem Markt unproblematisch. Denn mit Abbot ist noch ein grösserer Wettbewerber im Markt tätig, und da es sich bei Enbrel wiederum um ein SL-Präparat handelt, können die Preise nicht ohne Genehmigung des BAG erhöht werden (vgl. Rz. 43). Pfizer ist in diesem Markt nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dadurch keine Marktanteilsadditionen zur Folge hat.
b) B2D (Antikoagulanzien)
94. Die Blutgerinnung ist ein komplexer, in Phasen ablaufender Vorgang, der durch physiologische und pathologische Prozesse ausgelöst wird und vor allem der anhaltenden Blutstillung dient. Der Prozess der Beendigung einer Blutung (Hämostase) ist von einer intakten Blutgerinnung abhängig.
95. Wyeth verfügt in der Produktkategorie B2D über zwei Arzneimittel: ReFacto einerseits ist für die Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Erwachsenen und Kindern jeglichen Alters mit Hämophilie A, der häufigsten Form von Bluterkrankheit, indiziert. BeneFIX andererseits ist zur Kontrolle und Prävention von hämorrhagischen Episoden bei Patienten mit Hämophilie B indiziert, einschliesslich der Kontrolle und Prävention von Blutungen bei Operationen.
Tabelle 23:
Marktanteile in der Kategorie B2D (Antikoagulanzien) in der
Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer - -
Wyeth […] [60-70]
Zusammen […] [60-70]
Baxter […] [30-40]
Octapharma […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
96. Wyeth hat in der Produktkategorie B2D einen Marktanteil von [60-70] %16. Das Zusammenschlussvorhaben hat keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge, da Pfizer in diesem Bereich nicht tätig ist und auch keine Produkte in der Pipeline hat. Zudem steht den zusammenschliessenden Parteien mit Baxter ein starker Konkurrent in der Schweiz gegenüber.
B.4.1.5 Zwischenergebnis
97. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass durch den Zusammenschluss in den einzelnen betroffenen Märkten im Bereich der humanpharmazeutischen Produkte eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde.
B.4.2 Tiergesundheitsprodukte
B.4.2.1 Sachlich relevante Märkte
98. Bei der Definition der relevanten Produktemärkte im Bereich veterinärpharmazeutischer Präparate hat die Wettbewerbskommission eine Trennung zwischen den ernährungsbedingten Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Nahrungsergänzungsmitteln (Hygieneprodukte), Impfstoffen und veterinärmedizinischen Präparaten in Betracht gezogen.17 Besonders im Bereich der veterinärmedizinischen Präparate differenzierte die Wettbewerbskommission weiter zwischen antimikrobiellen, antiinfektiösen, antientzündlichen und parasitiziden Mitteln. Bei den Parasitiziden zog die Wettbewerbskommission eine weitere Unterteilung nach dem zu behandelnden Tier beziehungsweise dem zu bekämpfenden Parasiten in Erwägung. Zur letzten Kategorie wurde festgehalten, dass Endoparasizide, Ectozide und Endectozide verschiedene Produktemärkte darstellen könnten.
99. Die EU-Kommission ihrerseits hat festgehalten, dass veterinärpharmazeutische Präparate in drei Hauptgruppen unterteilt werden können, nämlich medizinische Nahrungsergänzungsmittel, biologische Mittel (hauptsächlich Impfstoffe) und Pharmazeutika (Schering-Plough/Organon Biosciences, Entscheidung vom 11. Oktober 2007; Pfizer/Pharmacia, Entscheidung vom 27. Februar 2003, COMP/M.4691; Akzo Nobel/Hoechst Roussel Vet, Urteil vom 22. November 1999, COMP/M.2922; Merck/Rhone-Poulenc/Merial, Urteil vom 2. Februar 1997, COMP/M.1681; IV/M.737, Ciba-Geigy/Sandoz, Urteil vom 17. Juli 1996, IV/M.885). Im Bereich der Pharmazeutika für Tiere erkannte die EU-Kommission einen Unterschied zwischen folgenden Produkttypen: parasitizide, antimikrobielle, hormontherapeutische, antientzündliche und schmerzlindernde sowie wirkungssteigernde und andere Pharmazeutika (COMP/M.1681. Akzo Nobel/Hoechst Roussel Vet, Urteil vom 22. November 1999, COMP/M.2922, Pfizer/Pharmacia, Entscheidung vom 27. Februar 2003, COMP/M.4691, Schering-Plough/Organon Biosciences, Entscheidung vom 11. Oktober 2007).
100. Die EU-Kommission hat zudem weitere Faktoren identifiziert, welche bei der Abgrenzung der relevanten Produktmärkte bei Pharmazeutika relevant sein können (COMP/M.2922, Pfizer/Pharmacia, Entscheidung vom 27. Februar 2003, COMP/M.4691, Schering-Plough/Organon Biosciences, Entscheidung vom 11. Oktober 2007). Es sind dies unter anderem die Abgrenzung nach:18
- der Tiergattung: Obwohl viele Pharmazeutika für mehrere Tiergattungen geeignet sind, können gewisse Pharmazeutika nur für gewisse Gruppen von Tieren indiziert sein. So wird beispielsweise die Unterscheidung zwischen Haus- bzw. Nutztieren getroffen.
Gemäss den Parteien könnte dieser leicht höher sein, da das interne Berichtsystem von Wyeth höhere Umsatzzahlen für ReFacto verzeichnet hat, als von IMS Health erfasst wurden.
Vgl. Merial, RPW 1997/3, S. 350 ff. Substitutionsmöglichkeiten und konkurrenzierende Indikationen ergeben sich aber über sämtliche Grenzen der gestützt auf die oben erwähnten Kriterien definierten Kategorien.
- der Verabreichungsform: Die meisten Pharmazeutika sind als Injektionslösungen verabreichbar (besonders bei Nutztieren). Bei Haustieren wird hingegen ein grosser Teil der Präparate oral, d.h. in Tablettenform, als Paste oder Granulat, verabreicht. Auf jeden Fall existiert – dem entsprechenden Bedürfnis nach – eine grosse Vielfalt an Verabreichungsformen, so beispielsweise die intramämmäre Verabreichung des Präparates bei milcharmen Kühen oder antiparasitizide Halsbänder für Haustiere.
- der Wirkungsdauer: Landwirte könnten in einigen Fällen dazu neigen, Präparate mit langer Wirkungsdauer zu wählen, da diese aus präventiven Gesichtspunkten ein entscheidender Faktor sein könnten.
- der Absetzfrist: Nach der Behandlung mit einem Medikament kann diese Frist bei Nutztieren von entscheidender Bedeutung sein, da während dieser Periode der Konsum von Fleisch oder Milch nicht angezeigt ist.
- dem Wirkstoff: In gewissen Fällen kann es angezeigt sein, den relevanten Markt nach dem Wirkstoff abzugrenzen.
- dem Stadium des tierischen Reproduktionszyklus (z.B. Milchkühe oder milcharme Kühe).
101. Aufgrund dieser Kriterien werden die unter Rz. 106 ff. besprochenen Märkte abgegrenzt.
102. Die von den Herstellern und Vertreibern angebotenen Produkte bestehen in einer Palette von Tierarzneimitteln. Die Hersteller und Vertreiber liefern ihre veterinärpharmazeutischen Produkte grösstenteils an TierärztInnen und vereinzelt an ApothekerInnen, Futtermühlen, Labors, Forschungsanstalten, Universitätskliniken, kantonale Veterinärämter, an das BVET, Mischfutterhersteller, landwirtschaftliche Mühlen und an die Armeeapotheke. Sie können daher als Marktgegenseite bezeichnet werden.
103. Der sachlich relevante Markt wird somit auf Stufe Herstellung durch die entsprechenden veterinärpharmazeutischen Produkte und ihre Klassifikation definiert.
B.4.2.2 Räumlich relevante Märkte
104. Gemäss den Ausführungen in Randziffer 32 entspricht im vorliegenden Fall der räumlich relevante Markt dem Gebiet der Schweiz.
B.4.2.3 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
105. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung. Daher werden nachfolgend lediglich diejenigen Märkte aufgeführt, in denen diese Marktanteilsschwellen (nach Umsatz) erreicht beziehungsweise überschritten werden.
B.4.2.3.1. Vorbemerkung
106. Tiergesundheitsprodukte von Wyeth werden in der Schweiz von […] vermarktet. […]. Es stellt sich somit die Frage, ob die Präparate im Tiergesundheitsbereich Wyeth oder […] zuzurechnen sind. Diese Frage lässt sich auf Basis der vorliegenden Angaben der Parteien nicht beantworten. Sie kann jedoch auch offen bleiben, da, wie im Folgenden zu zeigen ist, keine Anzeichen bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde, selbst wenn die betroffenen Tiergesundheitsprodukte wie nachfolgend im Sinne einer Arbeitshypothese Wyeth zugerechnet werden sollten.
107. Nachfolgend werden die relevanten Märkte (betroffene Produktkategorien) im Bereich Tierarzneimittel vorgestellt, die durch den Zusammenschluss betroffen sind (vgl. Rz. 98 ff., Rz. 103).
B.4.2.3.2. Produktsegmente mit sich überschneidenden Aktivitäten der beteiligten Unternehmen mit einem Marktanteil von über 20 %
108. Unter der Arbeitshypothese einer Differenzierung gemäss den Kriterien in Rz. 100 ergibt sich, dass bei folgenden Geschäftsaktivitäten der beteiligten Unternehmen in der Schweiz ein gemeinsamer Marktanteil von 20 % oder mehr resultiert:
a) Penicilline / synthetische Penicilline für Nutztiere
b) Endoparasitizide / Endektozide für Nutztiere
a) Penicilline/ synthetische Penicilline für Nutztiere
109. Penicilline/ synthetische Penicilline gehören dem Marktsegment der antimikrobiellen Substanzen für Nutztiere an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
110. Parallel zur Anwendung von Penicillinen beim Menschen werden Penicilline für Tiere (und insbesondere die Produkte der Parteien) bei einer Reihe von Indikationen eingesetzt, die von Infektionen des Verdauungstraktes bis hin zur Prävention von postoperativen Infektionen reichen.
111. Pfizer ist mit den Präparaten Clamoxyl Injektionslösung RTU, Cobiotic, Synolux 500mg Bolus und Synulox RTU im Markt für Penicilline und synthetische Penicilline für Nutztiere vertreten. Wyeths Präparat auf diesem Markt ist Duphamox.
112. Die Produkte der Parteien werden zur Behandlung einer Reihe von Indikationen eingesetzt, die von Infektionen des Verdauungstraktes bis hin zur Prävention von postoperativen Infektionen reichen. Die Präparate werden gegen eine Vielzahl gram-positiver und gramnegativer Bakterien eingesetzt. So werden Penicilline oft zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, Erkrankungen der Harnwege, Infektionen des Verdauungstrakts, Ohr- und Hautinfektionen eingesetzt.
113. Amoxicillin ist der Wirkstoff für Synulox, Clamoxyl und für Duphamox. Die Wirkstoffe von Cobiotic sind Procain-Penicillin G und Dihydrostreptomycin. Der Patentschutz dieser Wirkstoffe ist bereits ausgelaufen. Pfizer
generierte […] % des Umsatzes im Jahre 2008 mit Cobiotic.
Tabelle 24:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber im Bereich Penicilline/ synthetische
Penicilline für Nutztiere in der Schweiz in den Jahren 2006 – 2008
Hersteller Produkt Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2008
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2007
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2006
%
Pfizer Clamoxyl Injektionslösung RTU
Cobiotic Synolux 500mg
Bolus Synulox RTU
[…] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Wyeth Duphamox LA […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Zusammen - […] [30-40] […] [20-30] […] [20-30]
UfaMed Amoxan […] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Intervet | Schering-Plough
Paracillin SP
Albipen LA
Procacillin Duplocillin LA
[…] [0.1-10] […] [10-20] […] [10-20]
Boehringer Mamyzin 5 Mamyzin 10
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Novartis Ilcocillin P Ilcocillin PS
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Streuli Penicillin N […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Arovet Betamox LA Norocillin LA
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Virbac Stabox 5 % Stabox 50 %
Ampivet
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Vetoquinol Ampitab Longamox
[…] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: CEESA, Schätzung der Parteien
Aktueller Wettbewerb
114. Pfizer hielt 2008 einen Marktanteil von [20-30] % im Markt für Penicilline/ synthetische Penicilline für Nutztiere. Mit UfaMed ist mit [20-30] % Marktanteil ein gleichwertiger Wettbewerber im Markt. Zusätzlich ist Pfizer weiteren kleineren Wettbewerbern in diesem Bereich ausgesetzt. Die Patente für die Wirkstoffe der Präparate der am Zusammenschluss beteiligten Parteien sind ausgelaufen. Die Produkte der Parteienstehen folglich im Wettbewerb mit Generika. Der Marktanteil von Wyeth ist mit [0.1-10] % tief, so dass die Marktanteilsaddition des Zusammenschlusses gering ist.
b) Endoparasitizide / Endektozide für Nutztiere
115. Parasitizide können in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt werden. Anti-Coccidiale greifen einzellige Parasiten an. Die übrigen Anti-Parasitizide greifen mehrzellige Parasiten an und können weiter in die folgenden drei Segmente unterteilt werden19: Ektozide werden gegen äussere Parasiten wie Flöhe, Zecken, Läuse
19 Vgl. dazu auch Rz. 96.
und Krätzmilben eingesetzt. Endoparasitizide dienen der Bekämpfung von inneren Parasiten wie Würmer, Leber-Plattwürmer oder Protozoen. Endektozide bekämpfen sowohl innere wie äussere Parasiten. Parasitizide werden sowohl Hausals auch Nutztieren verabreicht. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Märkten für Haus- und Nutztiere. Während sich das Angebot an Medizinalprodukten für fleischproduzierende Tiere grundsätzlich nach dem ökonomischen Wert des Tieres und den Kosten für das Verabreichen der Präparate bestimmt, finden diese Überlegungen hingegen kaum oder bloss in einem beschränkten Ausmass bei Haustieren Anwendung.
116. Die Produkte von Pfizer werden unter den Markennamen Valbazen und Dectomax vermarktet. Valbazen (Wirkstoff: Albendazol) gehört zu den Endoparasitiziden, Dectomax (Wirkstoff: Doramectin) zu den Endektoziden. Wyeth vermarktet sowohl Cydectin pour-on (Wirkstoff: Moxidectin), als auch Cydectin oral. Während Cydectin pour-on gegen ein breites Spektrum bedeutender innerer und äusserer Parasiten wirksam ist, bekämpft Cydectin oral lediglich innere Parasiten.
117. Bezüglich der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes stellen die Parteien auf einen einzigen Produktmarkt Endoparasitizide/Endektozide für Nutztiere ab. Das Sekretariat hegt an einer breiten Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes jedoch starke Zweifel. Bereits im Entscheid Pfizer Inc./Pharmacia Corp. wurde festgehalten, dass es sich im Bereich Endoparasitizide und Endektozide wahrscheinlich um verschiedene Märkte handelt.20 Aus Sicht der Nachfrageseite, also des Landwirtes und des Veterinärs, sind die Produkte nicht immer substituierbar, da Endektozide grundsätzlich teurer sind als Endoparasitizide und demzufolge die Landwirte Endektozide nicht ohne Weiteres kaufen würden, ohne sich in jedem Einzelfall zu überlegen, was der wirkliche Mehrwert dieses Produkts darstellt. Somit ist davon auszugehen, dass Endoparasitizide und Endektozide keine Substitute darstellen.
118. Bei einer Marktabgrenzung nach den beiden Teilmärkten Endoparasitizide und Endektozide ergibt sich bei den Endoparasitiziden kein betroffener Markt, da der Schwellenwert gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU nicht erreicht wird. Auf dem Teilmarkt der Endektozide ergibt sich im Jahr 2008 in der Schweiz für die zusammenschliessenden Unternehmen ein gemeinsamer Marktanteil von [40-50] %. Die zwei stärksten Konkurrenten sind Merial und Norbrook mit einem Marktanteil von [30-40] % und [10-20] %. Tabelle 25:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber im Bereich Endektozide für Nutztiere in
der Schweiz in den Jahren 2006 – 2008
Hersteller Produkt Wert in Tausend
CHF für das Jahr
2008
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2007
% Wert in Mio. CHF
für das
Jahr 2006
%
Pfizer Dectomax 0.5 %
Pour-on-Lösung Dectomax Injektionslösung
[…]
[…]
[0.1-10]
[20-30]
[…]
[…]
[0.1-10]
[20-30]
[…]
[…]
[0.1-10]
[20-30]
Wyeth Cydectin pour-on
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Zusammen - […] [40-50] […] [40-50] […] [40-50]
Merial Eprinex
Ivomec Ivomec Plus
[…] […] […]
[20-30] [0.1-10] [0.1-10]
[…] […] […]
[20-30] [0.1-10] [0.1-10]
[…] […] […]
[20-30] [0.1-10] [0.1-10]
Norbrook Noromectin […] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Virbac Virbamec […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10]
Vetoquinol Optimectin […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10] Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: CEESA, Schätzung der Parteien
20 RPW 2003/2, Rz. 129.
119. Wird der Fokus auf die Anwendungsart der Produkte gerichtet, stellt sich die Frage, ob der Markt weiter einzugrenzen ist, da sogenannte pour-on Produkte21 fast ausschliesslich bei Rindern eingesetzt werden und bei Schafen hingegen mehrheitlich Injektionen verwendet werden.
120. Bei dieser Marktabgrenzung resultiert für die zusammenschliessenden Unternehmen im Jahr 2008 in der Schweiz ein addierter Marktanteil von [30-40] % auf dem
Teilmarkt für Endektozide pour-on Rind. In diesem Markt hält Merial im Jahr 2008 mit einem Marktanteil von [30-40] % in der Schweiz höhere Marktanteile als Pfizer und Wyeth gemeinsam und auch Norbrook verfügt über einen Marktanteil von [20-30] %. Auf dem Teilmarkt Endektozide Injektion Schaf ist Wyeth in der Schweiz nicht tätig, so dass sich in der Folge keine Marktanteilsaddition ergibt.
Tabelle 26:
Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber im Bereich Endektozide pour-on Rind
in der Schweiz in den Jahren 2006 – 2008
Hersteller Produkt Wert in Tausend
CHF für das Jahr
2008
% Wert in Tausend
CHF für das Jahr
2007
% Wert in Tausend
CHF für das Jahr
2006
%
Pfizer Dectomax 0.5 %
Pour-on-Lösung
[…] [10-20] […] [10-20] […] [10-20]
Wyeth Cydectin pour-on
[…] [20-30] […] [20-30] […] [20-30]
Zusammen - […] [30-40] […] [30-40] […] [40-50]
Merial Eprinex […] [30-40] […] [30-40] […] [30-40]
Norbrook Noromectin […] [20-30] […] [20-30] […] [10-20]
Vetoquinol Optimectin […] [0.1-10] […] [0.1-10] […] [0.1-10] Gesamtmarkt - […] 100 […] 100 […] 100
Quelle: CEESA, Schätzung der Parteien
Einzelmarktbeherrschung respektive kollektive Marktbeherrschung
121. Aufgrund der kumulierten Marktanteile von Pfizer und Wyeth stellt sich die Frage, ob sie durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Zusätzlich stellt sich die Frage einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung zwischen Pfizer/Wyeth, Merial und Norbrook.
122. Unabhängig davon, ob man der breiteren oder der engeren Martkdefinition folgt, liegt der gemeinsame Marktanteil deutlich über der Schwelle von 20 %, unter
welcher ein Zusammenschlussvorhaben vermutungsweise unproblematisch ist. Der kumulierte Marktanteil von Pfizer und Wyeth im Markt für Endektozide für Nutztiere beträgt [40-50] %. Merial ist mit [30-40] % und Norbrook mit [10-20] % Marktanteil vertreten. Im Bereich der Endektozide für Nutztiere pour-on Rind beläuft sich der kumulierte Marktanteil von Pfizer und Wyeth auf [30-40] %, während Merial und Norbrook einen Marktanteil von [30-40] % bzw. [20-30] % halten.
123. Der HHIpost liegt im Segment der Endektozide für Nutztiere bei 2„868 und der ρHHI liegt mit 1159.2 deutlich über 150. Tabelle 27:
HHI pre post ρ
1„709 2„868 1159.2
Quelle: Berechnungen des Sekretariates
21 Pour-on Produkte sind flüssige Produkte, die auf dem Rücken des Tieres aufgetragen werden.
124. Im Bereich der Endektozide pour-on Rind liegt der HHIpost bei 2„733 und der ρHHI liegt mit 607 wiederum
deutlich über 150.
Tabelle 28:
HHI pre post ρ
2„733 3„340 607
Quelle: Berechnungen des Sekretariates
125. Wie den Tabellen 27 und 28 entnommen werden kann, deuten die Resultate der Berechnungen auf eine starke Marktkonzentration hin. Dies zeigt sich dadurch, dass der HHIpost nach der Transaktion bei beiden Marktdefinitionen über 2„000 liegt und die Zunahme (ρHHI) ein Mehrfaches von 150 beträgt. Sodann halten Pfizer/Wyeth, Merial und Norbrook einen gemeinsamen Marktanteil von [90-100] % im Markt Endektozide für Nutztiere, respektive [90-100] % im Markt für Endektozide für Nutztiere pour-on Rind.
126. Es deuten somit gewisse Indizien darauf hin, dass eine allfällige Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen könnte.
127. Auf eine definitive Marktabgrenzung kann vorliegend verzichtet werden, da sich die Parteien bereit erklärt haben, im Bereich der Endektozide für Nutztiere dieselben Bedingungen und Auflagen zu erfüllen, die in der EU für die Länder Belgien, Deutschland und Vereinigtes Königreich auferlegt wurden. Damit wurden die Bedenken der WEKO in diesem Bereich ausgeräumt, weshalb auf eine weitere Prüfung des Segments Endektozide für Nutztiere verzichtet werden kann.
B.4.2.3.3. Produktsegmente, in denen nur Pfizer aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30% verfügt
128. Pfizer hat in den folgenden sachlich relevanten Märkten, in welchen Wyeth nicht tätig ist, in der Schweiz Marktanteile von mehr als 30 % erreicht:
a) Impfstoffe gegen Ebergeruch
b) Monovalente feline Impfstoffe gegen feline infektiöse Peritonitis
c) Oral verabreichte nichtsteroidale Antirheumatika
für Hunde und Katzen
d) Cephalosporine für Nutztiere
e) Chinolone für Nutztiere
f) Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen
Kühen
g) Cephalosporine für Haustiere
h) Makrolide für Haustiere
i) Antibiotikafreier Mastitisschutz für trockene Kühe
j) Sedativa
a) Impfstoffe gegen Ebergeruch
129. Impfstoffe gegen Ebergeruch gehören dem umfangreicheren Marktsegment der Impfstoffe für Schweine an, die ihrerseits zur Klasse der biologischen Mittel gehören.
130. Ebergeruch ist ein unangenehmer Geruch, der von Schweinefleisch beim Kochen freigesetzt wird. Traditionell setzen Schweinezüchter auf die physische Kastration männlicher Ferkel als primäre Methode zur Eindämmung von Ebergeruch. Diese Methode hat jedoch eine Reihe von Nachteilen wie z.B. Produktionsverluste aufgrund von Infektion, Verletzung, Herniation, Schmerz und Stress für das Tier. Das Produkt Improvac von Pfizer nutzt das eigene Immunsystem des Schweins, um die Funktion der Hoden zu blockieren und somit die für den Ebergeruch verantwortlichen Substanzen zu reduzieren.
Tabelle 29:
Marktanteile Impfstoffe gegen Ebergeruch in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] 100.0
Wyeth - -
Zusammen […] 100.0
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
131. Improvac von Pfizer ist derzeit der einzige in der Schweiz zugelassene Impfstoff gegen Ebergeruch und wurde in der Schweiz im Jahr 2008 zum ersten Mal angeboten. Wyeth hat keine Aktivitäten in diesem Produktsegment und hat auch keine Präparate in der Pipeline. Das Zusammenschlussvorhaben hat somit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge, und es geht mit dem Zusammenschluss durch Wyehts fehlende Forschungstätigkeit in diesem Gebiet auch kein potenzieller Wettbewerber verloren.
b) Monovalente feline Impfstoffe gegen feline infektiöse Peritonitis
132. Monovalente feline Impfstoffe gehören dem umfangreicheren Marktsegment der Impfstoffe für Haustiere an, die ihrerseits zur Klasse der biologischen Mittel gehören.
133. Monovalente feline Impfstoffe sind keine homogene Produktgruppe. Jeder Impfstoff hat eine andere und ganz bestimmte Indikation. In der Schweiz sind nur zwei monovalente feline Impfstoffe erhältlich. Primucell von Pfizer ist als Impfstoff gegen feline infektiöse Peritonitis (FIP) konzipiert, eine Infektion des Bauchfells, die eine Freigabe von Flüssigkeiten in die Bauchhöhle verursacht und zum Tod führt. Nobivac Bb von Intervet ist dagegen ein Impfstoff gegen Bordetella bronchiseptica, ein Erreger, der bei Katzen Atemwegserkrankungen auslöst. Diese beiden Produkte sind dementsprechend keine Substitute. Tabelle 30:
Marktanteile monovalente feline Impfstoffe gegen feline infektiöse
Peritonitis in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] 100.0
Wyeth - -
Zusammen […] 100.0
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
134. Primucell von Pfizer ist derzeit der einzige in der Schweiz zugelassene monovalente Impfstoff gegen FIP. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Wyeth hat auch keine Produkte in der Pipeline.
c) Oral verabreichte nichtsteroidale Antirheumatika für Hunde und Katzen
135. Oral verabreichte nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) für Hunde und Katzen gehören dem umfangreicheren Marktsegment der Antiphlogistika (Entzündungshemmer) an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören. NSAR sind Medikamente, die in geringen Dosen eine erhöhte Körpertemperatur senken und Schmerzen lindern, ohne das Bewusstsein zu beeinträchtigen, und die in höheren Dosen entzündungshemmende Wirkungen aufweisen. Rimadyl von Pfizer ist ein Medikament für Hunde und Katzen mit lähmenden Gelenkserkrankungen.
Tabelle 31:
Marktanteile oral verabreichte nichtsteroidale Antirheumatika für
Hunde und Katzen in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [50-60]
Wyeth - -
Zusammen […] [50-60]
Boehringer […] [20-30]
Vetoquinol […] [0.1-10]
Essex (Vertrieb durch Provet) […] [0.1-10]
Merial […] [0.1-10]
Graeub […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
136. Pfizer hat auf dem Markt für oral verabreichte nichtsteroidale Antirheumatika für Hunde und Katzen einen Marktanteil von [50-60] %. Wyeth ist nicht in diesem Produktsegment tätig. Der geplante Zusammenschluss führt somit nicht zu einem Zuwachs an Marktanteilen. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen stehen zudem weiterhin mit Boehringer, Vetoquinol, Essex, Merial und Graeub im Wettbewerb.
d) Cephalosporine für Nutztiere
137. Cephalosporine für Nutztiere gehören dem umfangreicheren Marktsegment der antimikrobiellen Substanzen für Nutztiere an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
138. Cephalosporine sind eine Familie von Breitspektrum-Antibiotika. Sie zerstören Bakterien, indem sie die Synthese der bakteriellen Zellwand stören und dadurch die Zellteilung verhindern. Sie können gegen grampositive und die meisten gram-negativen Bakterien eingesetzt werden.
139. Excenel von Pfizer (Wirkstoff: Ceftiofur) ist ein zur örtlichen Behandlung von bakteriellen Infektionen bei Rindern und Schweinen registriertes Cephalosporin. Das zweite Pfizer-Präparat Naxcel basiert auf demselben Wirkstoff, ist jedoch nur zur Behandlung von Schweinen registriert.
Tabelle 32:
Marktanteile Cephalosporine für Nutztiere in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [60-70]
Wyeth - -
Zusammen […] [60-70]
Intervet/Schering-Plough […] [30-40]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
140. Im Bereich der Cephalosporine für Nutztiere hielt Pfizer im Jahr 2008 einen Marktanteil von [60-70]%. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Wyeth werden zudem weiterhin durch Intervet/Schering-Plough konkurrenziert.
e) Chinolone für Nutztiere
141. Chinolone gehören dem umfangreicheren Marktsegment der antimikrobiellen Substanzen für Nutztiere an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
142. Chinolone sind eine Familie synthetischer Breitspektrum-Antibiotika. Der Einsatz von Chinolonen ist im Nutztier-Bereich weit verbreitet, und es gibt mehrere Präparate, die zur tierärztlichen Anwendung zugelassen sind, jedoch nicht für Menschen.
143. Advocid von Pfizer nutzt den Wirkstoff Danofloxacin. Advocid 18 % und Advocid Injektionslösung 2.5 % werden hauptsächlich zur Behandlung von Atemwegserkrankungen und Durchfall verwendet, wobei Advocid 18 % nur zur Behandlung von Rindern verwendet werden kann, während Advocid Injektionslösung 2.5 % für Rinder und Schweine eingesetzt werden kann.
Tabelle 33:
Marktanteile Chinolone für Nutztiere in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [40-50]
Wyeth - -
Zusammen […] [40-50]
Vetoquinol […] [40-50]
Bayer […] [10-20]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
144. Pfizer hatte im Jahr 2008 einen Marktanteil von [40-50] %. Wyeth ist in diesem Produktsegment nicht tätig. Das Zusammenschlussvorhaben führt in diesem Produktbereich somit zu keiner Markanteilsaddition. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen stehen zudem weiterhin mit Vetoquinol, die im Jahr 2008 mit [40-50] % einen nur leicht kleineren Marktanteil als Pfizer aufwies, und Bayer im Wettbewerb.
f) Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen Kühen
145. Die EU-Kommission identifizierte ein Produktsegment, das sich auf die antibiotische Behandlung von Mastitis bei milcharmen Kühen bezieht. Dieses Segment kann zudem weiter in die verschiedenen Klassen von Antibiotika unterteilt werden. Bei einer Anwendung der Methodik der EU-Kommission sind auf Penicillin basierende Antibiotika zur Behandlung von Mastitis bei milcharmen Kühen, die topisch (vorliegend: intramammär) verabreicht werden, als Subsegment auszuscheiden.
146. Mastitis-Antibiotika zur Anwendung bei trockenen Kühen gehören dem umfangreicheren Marktsegment der antimikrobiellen Substanzen insbesondere zur Anwendung im Milchkuhbereich des Nutztiersegments an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
147. Mastitis ist eine Entzündung des Eutergewebes bei Milchkühen, die erhebliche Auswirkungen auf die Milchqualität und die Produktivität der Kühe haben kann. In extremen Fällen kann die Erkrankung sogar zum Tod führen.
148. Orbenin von Pfizer wird zur routinemässigen Anwendung beim Austrocknen von Kühen (am Ende einer Laktationsperiode) empfohlen, um bestehende Euterinfektionen zu behandeln und anhaltenden Schutz vor neuen Infektionen während der Trockenperiode zu gewähren.
Tabelle 34:
Marktanteile Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen
Kühen in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [30-40]
Wyeth - -
Zusammen […] [30-40]
Intervet/Schering-Plough […] [20-30]
Biokema […] [10-20]
Graeub […] [10-20]
Stricker […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
149. Pfizer hält in diesem Markt einen Marktanteil von [30-40] %. Wyeth ist nicht in diesem Produktsegment tätig. Die geplante Transaktion ändert daher nichts an den derzeitigen Wettbewerbsbedingungen auf diesem Gebiet. Darüber hinaus stehen die Zusammenschlussparteien weiterhin in Konkurrenz mit Intervet/Schering-Plough, Biokema, Graeub und Stricker.
g) Cephalosporine für Haustiere
150. Cephalosporine gehören zu den antimikrobiellen Substanzen für Haustiere, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören. Cephalosporine sind eine Antibiotikaklasse, die zur Prophylaxe und Behandlung durch Bakterien verursachter Infektionen dienen.
151. Das Produkt von Pfizer ist Convenia und wird zur Behandlung bestimmter Infektionen der Haut und der Weichgewebe, von Wunden und Abszessen sowie zur Behandlung bestimmter Harnwegsinfektionen bei Hunden und Katzen eingesetzt. Convenia unterscheidet sich von anderen Cephalosporinen dadurch, dass es hochgradig an Proteine gebunden wird und eine lange Wirkungsdauer besitzt. Convenia wurde 2007 eingeführt, dessen Wirkstoff Cefovecin ist somit noch patentrechtlich geschützt.
Tabelle 35:
Marktanteile Cephalosporine für Haustiere in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [30-40]
Wyeth - -
Zusammen […] [30-40]
Sogeval (Vertrieb durch
Biokema) […] [20-30]
Virbac […] [10-20]
Provet […] [10-20]
Vetoquinol […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
152. Pfizer hält in diesem Markt einen Marktanteil von [30-40] %. Es bestehen für Pfizers Convenia Substitute von Sogeval bzw. Biokema, Virbac, Provet und Vetoquinol, so dass Pfizer genügend Wettbewerb ausgesetzt ist. Insbesondere Sogeval ist mit [20-30] % Marktanteil ein starker Wettbewerber. Hinzu kommt, dass Wyeth in diesem Markt nicht tätig ist, so dass der Zusammenschluss zu keiner Marktanteilsaddition führt.
h) Makrolide für Haustiere
153. Makrolide für Haustiere gehören den antimikrobiellen Substanzen für Haustiere an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
154. Pfizers Antirobe wird zur Behandlung von bakteriellen Hautinfektionen (Wunden und Abszesse), Zahninfektionen und Osteomyelitis bei Hunden und Katzen eingesetzt. Antirobe enthält den Wirkstoff Clindamycin, ein halbsynthetisches Antibiotikum, das gegen diverse Keime wirksam ist.
Tabelle 36:
Marktanteile Makrolide für Haustiere in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [90-100]
Wyeth - -
Zusammen […] [90-100]
Vetoquinol […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
155. Pfizer hält einen Marktanteil von [90-100] % auf dem Markt Makrolide für Haustiere. Vetoquinol ist der einzige Konkurrent von Pfizer in diesem Markt.
Die Parteien haben vorgebracht, dass Antirobe substituierbar mit allen übrigen Antibiotika wie Penicillinen und Cephalosporinen sei, da diese alle bei der Behandlung der Krankheiten wirksam sein könnten, für die auch Antirobe indiziert sei. Gemäss Abklärungen bei Fachpersonen trifft es zu, dass bei der Behandlung von Hautinfektionen, Zahninfektionen und Osteomyelitis bei Hunden und Katzen Penicilline und Cephalosporine an Stelle von Antirobe verwendet werden können.22 Der Marktanteil von Pfizer mit Antirobe in diesem Markt wird dadurch relativiert. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden.
i) Antibiotikafreier Mastitisschutz für trockene Kühe
156. Der antibiotikafreie Mastitisschutz für trockene Kühe gehört dem Marktsegment der topischen Produkte für Nutztiere an, die ihrerseits zur Klasse der Pharmazeutika gehören.
157. Orbeseal von Pfizer verhindert neue Mastitis-Infektionen bei trockenen Kühen und wird durch Einführen in die Milchdrüsen verabreicht. Das Präpart bewirkt, dass der Milchkanal verschlossen wird. Bakterien werden dadurch gehindert in das Euter vorzudringen. Orbeseal ist das einzige Produkt auf diesem Markt. Während Orbeseal bei gesunden Kühen anstelle von Antibiotika eingesetzt werden kann, um Mastitis bei trockenen Kühen
zu verhindern, werden Antibiotika eingesetzt, solange nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Kuh gesund ist. Orbeseal kann nur bei gesunden Kühen verwendet werden.
22 Um die Aussagen der Parteien zu überprüfen, hat sich das Sekretariat der Wettbewerbskommission an Frau Mevissen, Professorin an der VetSuisse Fakultät für Pharmakologie und Toxikologie, gewandt.
Tabelle 37:
Marktanteile antibiotikafreier Mastitisschutz für trockene Kühe in
der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] 100.0
Wyeth - -
Zusammen […] 100.0
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
158. Da Orbeseal nur bei gesunden Kühen verwendet werden kann, kommen Antibiotika zum Einsatz, wenn der Gesundheitszustand der Kuh nicht zweifelsfrei feststeht. Antibiotika können somit Substitute für Orbeseal darstellen. Das Medikament von Pfizer unterliegt somit in gewissen Fällen dem Wettbewerb von Antibiotika-Präparaten, obwohl es sich faktisch um separate Märkte handelt. Der Umsatz von Pfizer mit Orbeseol beläuft sich auf CHF […], während der Gesamtmarkt für Antibiotika zur Prävention von Mastitis bei trockenen Kühen über CHF […] beträgt. Wyeth ist in diesem Bereich nicht tätig und hat auch keine Produkte in der Pipeline, so dass sich die Wettbewerbsbedingungen in diesem Markt nach dem Zusammenschluss nicht verändern werden.
j) Sedativa
159. Sedativa gehören zu den Produkten, die auf das allgemeine Nervensystem wirken. Sie gehören zur Klasse der Pharmazeutika.
160. Sedativa werden dazu verwendet, um eine umkehrbare Ruhigstellung eines Tieres zu erzielen, um diagnostische Verfahren zu erleichtern. Darüber hinaus werden Sedativa ausserdem bei der Anästhetisierung von Tieren als Präanästhetika verwendet.
161. Pfizer bietet in diesem Markt Domosedan, Domitor und Antisedan an. Pferde werden mit Domosedan für kleinere chirurgische und diagnostische Prozeduren ruhiggestellt. Domitor ist für die mit klinischen Untersuchungen verbundene Kontrolle, Sedation und Analgesie, kleinere Operationen und Präanästhesie bei Hunden und Katzen zugelassen. Antisedan ist das Gegenmittel zu Domitor und macht dessen sedative und analgesische Wirkungen bei Hunden und Katzen rückgängig. Tabelle 38:
Marktanteile Sedativa in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer […] [40-50]
Wyeth - -
Zusammen […] [40-50]
Graeub […] [10-20]
Streuli […] [10-20]
Novartis […] [0.1-10]
Vetoquinol […] [0.1-10]
Ceva Sante Animale […] [0.1-10]
Sonstige […] [0.1-10]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
162. Pfizer hält mit den drei Präparaten auf dem Markt für Sedativa einen Marktanteil von [40-50] %. Neben Pfizer sind noch diverse andere Wettbewerber wie Graeub, Streuli und Novartis im Markt tätig.
163. Die Parteien bringen vor, dass eine breitere Marktabgrenzung sinnvoll wäre. Produkte könnten oft ausgetauscht oder im Rahmen einer Kombination verschiedener Pharmazeutika verwendet werden. Die Parteien gehen bei Sedativa und Anästhesieprodukten von vier Gruppen aus, nämlich Prämedikation, Einleitung, Erhalt und Umkehr23. Produkte aus allen vier Gruppen seien für eine Vollnarkose eines Tieres erforderlich. Somit könnten Produkte auch (in Verbindung mit anderen Präparaten) bei der Vollnarkose verwendet werden. In Verbindung mit anderen Präparaten könnten sie eingesetzt werden, um einen bestimmten Sedations- oder Narkosegrad zu erzielen. Der Wettbewerb auf diesem Produktgebiet sei nur unter Berücksichtigung aller in der Anästhesie und Sedation verwendeten Produkte richtig einschätzbar.
164. Die definitive Marktabgrenzung kann vorliegend offen gelassen werden, da Pfizer auch bei einer engeren Marktabgrenzung, nämlich Markt für Sedativa, genügend Wettbewerb ausgesetzt ist. Da Wyeth in diesem Bereich nicht tätig ist, führt der geplante Zusammenschluss auch nicht zu einer Marktanteilsaddition und somit auch nicht zur Veränderung der Wettbewerbssituation.
B.4.2.3.4. Produktsegmente, in denen nur Wyeth aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30 % verfügt
165. Wyeth hat in den folgenden sachlich relevanten Märkten, in welchen Pfizer nicht tätig ist, in der Schweiz Marktanteile von mehr als 30 % erreicht:
a) Impfstoffe gegen Pferdeherpesviren Typ 1 und
Typ 4
b) Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit
a) Impfstoffe gegen Pferdeherpesviren Typ 1 und Typ 4
166. Multivalente Impfstoffe gegen die Pferdeherpesviren Typ 1 und Typ 4 gehören dem umfangreicheren Marktsegment der Impfstoffe für Pferde an, die ihrerseits zur Klasse der biologischen Mittel gehören. Pferdeherpesviren des Types 1 und 4 können zu Atemwegserkrankungen und bei Stuten zu Aborten führen. Wyeth bietet in diesem Segment das Produkt Duvaxyn EHV 1/4 an. Der einzige weitere in der Schweiz in diesem Marktsegment verkaufte Impfstoff ist Equilis Resequin von Intervet, welches in der Schweiz auf die Intervet-Tochtergesellschaft Veterinaria zugelassen ist. Bei Equilis Resequin handelt es sich jedoch um einen multivalenten Impfstoff, der zusätzlich den Schutz gegen Pferdeinfluenza mit abdeckt.
Tabelle 39:
Marktanteile Impfstoffe gegen Pferdeherpesviren Typ 1 und Typ 4
in der Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer - -
Wyeth […] [40-50]
Zusammen […] [40-50]
Intervet […] [50-60]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
167. Wyeth hatte im Jahr 2008 einen Marktanteil von [40-50] %. Pfizer ist nicht in diesem Produktsegment tätig. Das Zusammenschlussvorhaben führt in diesem Produktbereich somit zu keiner Markanteilsaddition. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Wyeth werden zudem weiterhin von Intervet konkurrenziert, die gegenwärtig in der Schweiz über einen grösseren Marktanteil als Wyeth verfügt.
b) Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit
168. Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gehören dem umfangreicheren Marktsegment der Impfstoffe für Wiederkäuer an, die ihrerseits zur Klasse der biologischen Mittel gehören. Der Blauzungenvirus kann bei
Wiederkäuern zur Bildung von Geschwüren im Mund, zum Verlust des Fötus, zu Fruchtbarkeitsstörungen und zum Tod führen. Die Impfung von Wiederkäuern gegen den Blauzungenvirus ist in der Schweiz zurzeit vorgeschrieben.
169. Wyeth bietet in diesem Segment das Produkt Zulvac 8 bo an. Dieses Präparat dient der Bekämpfung des Blauzungenvirus-Serotyps 8 bei Rindern.
23 Prämedikationspräparate werden dazu verwendet, um Haustiere ruhig zu stellen, ohne dass sie das Bewusstsein verlieren. Einleitungsprodukte leiten den Schlaf ein und werden für kleinere Operationen verwendet. Erhaltungsprodukte werden dazu verwendet, einen tiefen Schlaf auszulösen. Umkehrprodukte werden als Gegenmittel eingesetzt, um ein Tier wieder aus der Sedation/Narkose aufzuwecken.
Tabelle 40:
Marktanteile Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit in der
Schweiz in 2008
Hersteller Wert in Tausend
CHF %
Pfizer - -
Wyeth […] [30-40]
Zusammen […] [30-40]
Merial […] [60-70]
Gesamtmarkt […] 100
Quelle: Angaben der Parteien
Aktueller Wettbewerb
170. Der Marktanteil von Wyeth betrug im Jahr 2008 [30-40] %. Pfizer vermarktet derzeit keine Produkte in diesem Produktsegment. Das Zusammenschlussvorhaben führt in diesem Bereich daher zu keiner Marktanteilsaddition. Den sich zusammenschliessenden Unternehmen steht mit Merial weiterhin ein Konkurrent mit doppelt so hohem Marktanteil gegenüber.
Potenzieller Wettbewerb
171. […]. Im Weiteren ist die Markteinführung eines neuen Impfstoffes gegen Blauzungenkrankheit von Intervet/Schering-Plough für 2009 oder 2010 geplant.
172. Unter Berücksichtigung des aktuellen Wettbewerbs, bei welchem es zu keiner Marktanteilsaddition der sich zusammenschliessenden Parteien kommt, […], liegen derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, dass die Übernahme von Wyeth durch Pfizer zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit führt.
B.4.2.4 Zwischenergebnis
173. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Zusammenschluss in den einzelnen betroffenen Märkten im Bereich Tierarzneimittel eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.
B.4.3 Ergebnis
Betroffene Märkte, in welchen beide Parteien tätig sind:
174. Je nach betroffenem Markt, unabhängig davon, ob im Bereich von Human- oder Tierarzneimitteln, zeigt sich, dass die Marktanteilsadditionen entweder gering ausfallen oder andere, meist grosse Konkurrenten vorhanden sind. Lediglich im Bereich N5C (Beruhigungsmittel - Humanarzneimittel) und bei den Endektoziden (Tierarzneimitteln) war die Ausgangslage anders.
175. Im Bereich N5C (Beruhigungsmittel) fällt der gemeinsame Marktanteil der am Zusammenschluss beteiligten Parteien mit [40-50] % hoch aus. Wie unter Rz. 49
aufgezeigt, existieren jedoch Substitute in der Kategorie N5B (Hypnotics und Sedatives), was den hohen Marktanteil relativiert. Zudem handelt es sich um SL-Präparate. Preiserhöhungen sind somit auch nach dem Zusammenschluss nicht ohne Genehmigung des BAG möglich.
176. Im Segment Endektozide für Nutztiere konnten die Bedenken der WEKO mit den Verpflichtungen der Parteien, die Bedingungen und Auflagen der EU für die Länder Deutschland, Belgien24 und Vereinigtes Königreich in der Schweiz ebenfalls zu übernehmen, ausgeräumt werden.
Betroffene Märkte, in denen lediglich eine der Parteien tätig ist:
177. In den meisten betroffenen Märkten (Human- und Tierarzneimittel), in denen nur eine der beiden Parteien tätig ist, hat sich herausgestellt, dass genügend aktuelle Konkurrenz vorhanden ist. Diverse Wirkstoffe von Präparaten sind nicht mehr patentgeschützt, so dass diese Medikamente mit Generika im Wettbewerb stehen.
178. Wo lediglich Pfizer in betroffenen Märkten tätig ist, hat Wyeth keine Phase III-Produkte in der Pipeline und umgekehrt25, so dass in diesen Bereichen auch kein potenzieller Wettbewerber durch den Zusammenschluss verloren geht. Zudem geht genügend potenzielle Konkurrenz von den anderen Pharmaherstellern aus. Dies hat auch zur Folge, dass die Problematik einer kollektiven Marktbeherrschung in denjenigen Märkten entschärft wird, in welchen neben Pfizer bzw. Wyeth ein bis zwei Wettbewerber mit hohen Marktanteilen vorhanden sind.
Fazit
179. Mit der Verpflichtung der Parteien, die Bedingungen und Auflagen der EU für die Länder Deutschland, Belgien und Vereinigtes Königreich im Bereich Endektozide für Nutztiere in der Schweiz ebenfalls zu übernehmen, entfallen die Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss
24 Inklusive Luxemburg.
25 Mit Ausnahme der Kategorien N7D und der M1C.
die Begründung oder Verstärkung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung bewirken könnte. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.
C KOSTEN
180. Gemäss Art. 53a Bst. b KG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Gebühren zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebV-KG; SR 251.2) erheben die Wettbewerbsbehörden Gebühren für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen nach Art. 32 ff. KG. Laut Art. 2 Abs. 1 GebV-KG ist gebührenpflichtig, wer das Verwaltungsverfahren verursacht hat.
181. Für die vorläufige Prüfung gemäss Art. 32 KG erhebt das Sekretariat eine Pauschalgebühr von CHF 5„000.- (Art. 4 Abs. 3 GebV-KG).
182. Die Kosten zu Lasten von Pfizer/Wyeth belaufen sich somit auf CHF 5„000.- und werden den Parteien zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung auferlegt.
D
Dispositiv
DISPOSITIV
Aufgrund des Sachverhalts und der vorangehenden Erwägungen verfügt die Wettbewerbskommission:
1. Der Zusammenschluss wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen zugelassen:
a. Die Parteien verpflichten sich, in der Schweiz mit Bezug auf Endektozide für Nutztiere dieselben Bedingungen und Auflagen umzusetzen, wie sie von der Europäischen Kommission im Entscheid vom 17. Juli 2009 i. S. Pfizer Inc./Wyeth (M.5476) mit Bezug auf die Länder Belgien, Deutschland und Vereinigtes Königreich auferlegt worden sind.
b. Die Parteien verpflichten sich, die Schweizerischen Wettbewerbsbehörden laufend über die Umsetzung der Bedingungen und Auflagen schriftlich zu informieren.
2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können mit Sanktionen gemäss Art. 51 und 55 KG belegt werden.
3. [Kosten]
4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen
beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss die Rechtsbegehren und deren Begründung enthalten und vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. [Eröffnung]