Kulturlandplan
Land-use plan · Brugg
Document
- Number
- 1998-000684
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Brugg
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 9, 1998
- In force since
- Jun 9, 1998
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
9. Juni 1998
Me/ek
Art. Nr.
1998-0684
(98.001827) Stadt Brugg; Bauzonenplan Teil Ost; Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die Mischzone WG 3 und die Zone für öffentliche Anlagen (OeA), nördlich Baslerstrasse, Herrenmattweg, Hansfluhsteig), Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2 BNO) vom 27. Juni 1997; Genehmigung mit Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 8. April 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Martin Christen, Turgi, stellt den Antrag, die Vorlage abzulehnen. An der Diskussion beteiligen sich weitere sechs Ratsmitglieder. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird der Antrag Christen abgelehnt und mit grosser Mehrheit b e s c h l o s s e n :
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1. Zu der am 6. September 1996 von der Stadt Brugg verabschiedeten Teilvorlage erfolgen die nachstehenden Auflagen und Feststellungen: 1.1 Der Stadtrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen (Vertrag, Anmerkung im Grundbuch) den Kernbereich des Orchideenstandortes (ca. 2000 m2) als Fläche vor Beeinträchtigung zu schützen. 1.2 Der Stadtrat wird beauftragt, die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan (Informationsinhalt) nachzutragen. 1.3 Die Stadt wird beauftragt, die Altstadtvorschriften (§§ 13 / 14 BNO) bezüglich Schutz der Dächer zu überarbeiten. Es wird festgestellt, dass für Um- / Neubauten in der Altstadt die Zustellungspflicht an die kantonale Denkmalpflege gilt. 2. Versand:
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Im übrigen werden der Bauzonenplan Teil Ost, der Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die Mischzone WG3 und die Zone für öffentliche Anlagen (OeA) nördlich von Baslerstrasse, Herrenmattweg, Hansfluhsteig), der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2 BNO) vom 27. Juni 1997, bereinigt durch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Stadt Brugg wird aufgefordert, die Auflage gemäss Ziffer 1.3 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Stadtrat 5200 Brugg (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.