Baulinienplan Bahnhofplatz
Land-use plan · Gais
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- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Gais
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Departement
- Adopted
- May 25, 2022
- In force since
- May 25, 2022
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Departement Bau und Volkswirtschaft
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 51 Fax +41 71 353 68 33 bau [email protected] www.ar.ch
Dölf Biasotto Landammann
Herisau, 25. Mai 2022
Gemeinde Gais; Baulinienplan Bahnhofplatz Gais; Genehmigung
A.
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Ausgangslage
1. Mit Schreiben vom 14. März 2022 ersucht die Gemeinde Gais um die Genehmigung des Teilzonenplans Bahnhofplatz und des Baulinienplans Bahnhofplatz Gais. Der Teilzonenplan Bahnhofplatz wird durch den Regierungsrat in einem separaten Verfahren genehmigt. 2. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais bezweckt die Freihaltung eines Erschliessungskorridors zwischen der Langgasse und dem kantonalen Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Gais (s. kantonaler Richtplan , Teil S. Siedlung, Kapitel S.6 Entwicklungsschwerpunkte, Ziffer 3 Festlegungen, Punkt 3.1). Der Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Gais bezieht sich in Bezug auf die vorliegende Planung auf das Gebiet zwischen der Rhänstrasse und der Gaiserau, welche heute der Verkehrsfläche im Baugebiet (VFiB) zugewiesen ist. Diese Fläche steht mittelfristig für eine Entwicklung zur Disposition. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais betrifft Flächen innerhalb des weitgehend überbauten Siedlungsgebiets. Die von der Planung betroffenen Parzellen sind gernäss rechtsgültigem Zonenplan der Gemeinde Gais der Kernzone (K), der Verkehrsfläche im Baugebiet (VFiB) , der Wohn- und Gewerbezone (WG2) sowie der Grünzone im Baugebiet mit dem Zweck der Freihaltung (GRiF) zugewiesen. 3. Das Amt für Raum und Wald hat den Teilzonenplan Bahnhofplatz und den Baulinienplan Bahnhofplatz Gais am 27. September 2021 vorgeprüft und vorbehältlieh notwendiger Anpassungen als genehmigungsfähig beurteilt. 4. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais wurde zwischen dem 9. Oktober 2021 und dem 25. Oktober 2021 zur Mitwirkung bekannt gemacht. Zum Baulinienplan Bahnhofplatz Gais und dem Teilzonenplan Bahnhofplatz wurden gesamthaft fünf schriftliche Eingaben eingereicht. 5. Der Gemeinderat Gais verabschiedete den Baulinienplan Bahnhofplatz Gais am 1. Dezember 2021 zuhanden der öffentlichen Auflage. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais lag vom 4. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 öffentlich auf. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache gegen den Baulinienplan Bahnhofplatz Gais ein . Die Einsprache wurde basierend auf einer Einspracheverhandlung zurückgezogen. 6. Am 17. Februar 2022 erliess der Gemeinderat Gais den Baulinienplan Bahnhofplatz Gais. 7. Das fakultative Referendum wurde während der vom 19. Februar 2022 bis 11. März 2022 laufenden Frist nicht ergriffen.
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8.
Erwägungen
1.
Formelles
a) Gernäss Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS 721.1) sind Sondernutzungspläne dem Departement Bau und Volkswirtschaft zur Genehmigung zu unterbreiten . Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint. b) Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gernäss Art. 45 ff. BauG sind erfüllt. 2.
Übergeordnete Planung und weitere Planungsinstrumente
a) Gernäss kantonalem Richtplan gilt das Bahnhofareal Gais als Entwicklungsschwerpunkt mit den folgenden kantonalen Zielsetzungen: Entwicklung der künftig freiwerdenden Flächen des Bahnhofareals, Sicherstellung eines attraktiven Quartiers mit gemischter Nutzung von gewerblichen Angeboten und Wohnungen in hoher Dichte (Teil S. Siedlung, Kapitel S.6 Entwicklungsschwerpunkte, Ziffer 3 Festlegungen, Punkt 3.1). Aus kantonaler Sicht ist im Zusammenhang mit der nördlichen Entwicklung des Bahnhofgebiets die Erschliessung des südlichen Entwicklungsgebiets planerisch sicherzustellen. Der vorliegende Baulinienplan Bahnhofplatz Gais sichert basierend auf einer Projektstudie einen Erschiessungskorridor zwischen der Langgasse und dem südlichen Entwicklungsgebiet Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais sichert somit das kantonale Interesse an der Erschliessung des kantonalen Entwicklungsschwerpunktes ab der Langgasse als eine Option . Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais ist auf die geplante Entwicklung im Bereich des Bahnhofs abgestimmt. b) Der kommunale Richtplan der Gemeinde Gais hält für den Bahnhofplatz fest, dass dieser sowohl funktional in das Ortsgefüge als auch gestalterisch in das Ortsbild einzuordnen ist. Für die Entwicklung des Bahnhofareals wurde ein separater Richtplan Bahnhof Gais erarbeitet. Dieser wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 17. April 2018 genehmigt. Im Richtplan Bahnhof Gais wird ein Sondernutzungsplan für die Entwicklung des Bahnhofgebiets eingefordert. Diese behördenverbindliche Festlegung bezieht sich insbesondere auf die Entwicklung sowie die Sicherung der Erschliessung des Gebiets Bahnhof Süd. Zum heutigen Zeitpunkt ist die planerische Sicherung der Erschliessung des Entwicklungsgebiets Bahnhof Süd aus kantonaler Sicht von Bedeutung. Mit dem Baulinienplan Bahnhofplatz Gais wird dieses Interesse berücksichtigt. c) Die Gemeinde Gais erarbeitete als Grundlage für die Planung des Bahnhofgebiets ein Verkehrsgutachten. Basierend auf dem Verkehrsgutachten erstellte die Gemeinde Gais in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen eine Projektstudie, welche sowohl die Erschliessung des nördlichen Bahnhofplatzes als auch die Verbindung zwischen der Langgasse und dem südlichen Entwicklungsschwerpunkt aus technischer Sicht nachweist. Die Festlegung der geplanten Baulinien erfolgte basierend auf der erarbeiteten Projektstudie. Die geplanten Baulinien wurden möglichst grasszügig festgelegt, um im Hinblick auf die künftige und noch nicht definierte Entwicklung einen planerischen Handlungsspielraum zu erwirken . 3.
Recht- und Zweckmässigkeit
a) Bund, Kantone und Gemeinden haben gernäss Art. 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG ; SR 700) dafür zu sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Zudem
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sollen die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung gestaltet und in ihrer Ausdehnung begrenzt werden. ln diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Wohn- und Arbeitsgebiete untereinander zweckmässig angeordnet und mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen werden . Zusammen mit den umliegenden Gemeinden soll eine sinnvolle und geordnete Entwicklung der Siedlung gefördert werden . Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais sichert die Erschliessung eines übergeordneten Entwicklungsschwerpunkts innerhalb des bebauten Siedlungsgebiets mit direkter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais steht somit im Einklang mit Art. 3 RPG . b) Die Anforderungen an einen Baulinienplan sind in Art. 38 BauG festgehalten . Gernäss Art. 38 Abs . 1 BauG wird durch den Baulinienplan die Erschliessung bestimmter Teilgebiete geregelt und ihre Überbaubarkeit mit Hilfe von Baulinien, Höhenangaben und Richtungspunkten begrenzt. Gernäss Art. 38 Abs. 3 lit. a BauG können Baulinien zur Sicherung des Raumes geplanter Verkehrsanlagen festgelegt werden. Mit dem Baulinienplan Bahnhof Gais wird die Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts Bahnhof Süd gesichert. ln diesem Rahmen wird auch die verkehrstechnische Anbindung des Entwicklungsschwerpunkts Bahnhof Nord an die Langgasse gewährleistet. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais tangiert nur Flächen, die bereits rechtskräftig einer Bauzone zugewiesen sind. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais erweist sich als rechtmässig . c) Gernäss Art. 38 Abs . 2 BauG bestimmen Baulinien den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber vorhandenen oder projektierten Verkehrsanlagen, Gewässern, Wäldern und Aussichtslagen. Baulinien gehen allen anderen Grenz- und Abstandsvorschriften vor. Pflichtbaulinien schreiben das Bauen an die Baulinie vor. Der Baulinienplan wurde in Bezug auf die Grenz- und Abstandsvorschriften mit der Gesamtplanung Bahnhof Nord abgestimmt. Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais legt keine Pflichtbaulinien fest. d) Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais erweist sich als recht- und zweckmässig . Die Genehmigung für den Baulinienplan Bahnhofplatz Gais kann erteilt werden .
C.
Beschluss
1.
Der Baulinienplan Bahnhofplatz Gais wird genehmigt.
2.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 2'000.00 erhoben .
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Gais (3 Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Abteilung Raumentwicklung (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) GIS-Fachstelle Rechnungswesen Amtsblatt
Rechtsmittel : Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; VRPG ; bGS 143.1).
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Versandt am:
2 7. Mai 2022
Departement Bau und Volkswirtset
Dölf Biasotto, 2
dammann
5000.2019-0410
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