Quartierplan Sommertalhöhe

Land-use plan · Schwellbrunn

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Schwellbrunn
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Departement
Adopted
Aug 31, 2005
In force since
Aug 31, 2005

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Text

1.

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APPenzelt Ausserrhoden

Depadement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse 174 9102 Herisau

Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 31. August 2005 / Gä

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Gemeinde Schwellbrunn Quartierplan Sommertalhöhe; Genehmigung

A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben der Gemeinde Schwellbrunn vom 18. August 2005 wird um Genehmigung des Quartierplans Sommertalhöhe durch das Departement Bau und Umwelt nachgesucht.

2. Mit der Genehmigung des Teilzonenplans Sommertalhöhe durch den Regierungsrat Appenzell A.Rh. am 12 Juli 2005 wurde das Planungsgebiet derWohnzone W2 zugewiesen. 3. Mit dem Quartierplan Sommertalhöhe, Parz. Nr. 166 wird die Erschliessung und die ortsbaulich angepasste Überbauung des Planungsgebietes, sowie die wesentlichen Grundzüge und Leitvorstellungen umschrieben und festgelegt.

4. Der Quartierplan wurde dem Vorprüfungsverfahren untezogen 5. Der Quartierplan wurde am 10. November 2004 vom Gemeinderat erlassen 6. Die öffentliche Planauflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom24. November 2004 bis 23. Dezember 2004. Gegen den Quartierplan sind verschiedene Einsprachen eingegangen, welche aufgrund der Anpassungen im Quartierplan nicht weitergezogen worden sind.

B. Erwägungen 1 . Die formellen

Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721 .1)

sind erfüllt. 2. Vorliegender Quartierplan umschreibt die für die Überbauung wesentlichen Grundzüge und stellt die

zweckmässige Erschliessung sicher. Mit der Unterteilung in zwei unterschiedliche Baubereiche werden unter-

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Appenzell Ausserrhoden

schiedlich grosse Gebäudevolumen ermöglicht, welche der bestehenden baulichen Situation in der Sommertalhöhe Rechnung tragen. 3. Auf die in der Vorprüfung vorgesehene öffentliche Aussichtsterrasse im Quartierplangebiet, respektive der in den Gesprächen mit dem Planungsamt erwähnten Freihaltung der Kuppe wurde vezichtet.

4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann der vorliegende Quartierplan genehmigt werden

C. Beschluss 1. Der Quartierplan Sommertalhöhe, Pazelle Nr. 166 wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG).

2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 800.00 Fr. erhoben 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Schwellbrunn (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) - Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - KantonalerBaukoordinationsdienst (1 ExemplarmitGenehmigungsvermerk) - Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - Rechnungswesen Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes irber die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt

Versandt

am:

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Departement Bau und Umwelt

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Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat

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