Quartierplan Befang
Ausser Kraft · Hundwil · Repealed Nov 3, 2021
Document
- Kind
- Ausser Kraft
- Commune
- Hundwil
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Regierungsrat
- Adopted
- Sep 27, 1988
- In force since
- Sep 27, 1988
- Repealed
- Nov 3, 2021
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Hundwil with its building zones.Open the full map
Files
CH73_04_GE_Quartierplan Befang.pdfOpen in a new tab
Text
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A. RH.
27. September 1988 F.
Gemeinde Hundwil: Quartierplan Befang; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 7. September 1988 ist zu ent nehmen: Mit Brief vom 31. Mai 1988 ersucht der Gemeinderat Hundwil gestützt auf Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG um die Genehmigung des Quartierplanes Befang vom 16. November 1987. Das Quartierplangebiet befindet sich gemäss Zonenplan vom 20. März 1979 und der ebenfalls zur Genehmigung vorliegenden Zonen planänderung in der Wohnzone für Einfamilienhäuser und in der Wohn- und Gewerbezone. Der Quartierplan mit Sonderbauvorschrif ten wurde am 16. November 1987 vom Gemeinderat genehmigt. Am 3. Februar 1988 nahm das Planungsamt in einem Vorprüfungsbericht zum Quartierplan Stellung. Der vorliegende Quartierplan trägt dieser Stellungnahme Rechnung. Vom 6. April bis 5. Mai 1988 erfolgte die öff entliehe Planauflage. Einsprachen sind keine eingegangen. Gemäss Art. 26 Abs. 4 des Baureglementes der Gemeinde Hundwil werden Quartierpläne und Sonderbauvorschriften vom Gemeinderat erlassen. In materieller Hinsicht erfüllt der Quartierplan die Grundsätze von Art. 2 EG zum RPG. Der vor liegende Quartierplan mit Sonderbauvorschriften hält der formellen und materiellen Rechtmässigkeitsprüfung stand und kann in dieser Form genehmigt werden. Gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG (bGS 721 .1) und Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren (bGS 233.2) beantragt die Baudirektion: 1. Der Quartierplan vom 16. November 1987 sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 200. -- zu erheben. Beschluss:
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
Amtsblatt (Ziffer 1).
- 2 Auszug an
versandt am
Baudirektion Sekretariat der Baudirektion (2 Expl. ); Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt (2 Expl. ); Beilage: Quartier plan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Hundwil (4 Expl. ); Beilage: Quartier plan mit Genehmigungsvermerk
Show the full text
29. September 1988