Waldreservat Heulochwald, Glarus Süd
Forest reserves · Glarus
Document
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Glarus
- Level
- Cantonal
- Approved by
- DBU
- Adopted
- Sep 18, 2018
- In force since
- Sep 18, 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Glarus
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WAR-1631-20180918-E-N26+Heulochwald.pdfOpen in a new tab
Text
VEREINBARUNG zwischen dem
KANTON GLARUS Departement Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus und der
WALDEIGENTÜMER/IN Gemeinde Glarus Süd Gemeinderat Glarus Süd Postfach 9 8756 Mitlödi betreffend
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1
Ausscheidung und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Heulochwald - Brennerplattenwald bei Matt (Teile der Parzelle Nr. 700 GB Matt, Gemeinde Glarus Süd)
Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:
1.
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Zweck
Mit der vorliegenden Vereinbarung wird der Wald im Gebiet Heulochwald - Brennerplattenwald (Nr. 42 des kantonalen Waldreservatskonzeptes vom Mai 1996) gemäss den untenstehenden Zielen als Totalreservat unter Schutz gestellt.
2.
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung sind die sich im beiliegenden Plan 1 :5'000 innerhalb der Perimeter befindenden Waldflächen (Teile der Parzelle 700, GB Matt, Gemeinde Glarus Süd). Das Waldreservat umfasst eine Fläche von 113.68 ha.
3.
Schutzziele
Angestrebt wird ein Naturwald ohne forstwirtschaftliche Nutzung und mit geringer alpwirtschaftlicher Nutzung des Waldes im Sinne eines Totalreservats. Die möglichst ungestörte natürliche Entwicklung des Waldes muss gewährleistet sein. Die Schutzziele sind: • • • • • •
Schutz der Vielfalt subalpiner Waldgesellschaften; Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; Zulassen von Wildnis und einer natürlichen Waldentwicklung; Beitrag zum Schutz einer besonderen Landschaft; Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe; Die Beweidung von Wald zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird weder ausgedehnt noch intensiviert.
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4. Massnahmen Folgende Massnahmcn sind in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und Naturgefahren und bei Bedarf nach Anzeichnung durch den Revierförster erlaubt: -
Beweidung von Wald mit Rindvieh im bisherigen Gebietsumfang. Die Beweidung von Wald mit Geissen ist ausgeschlossen; Absägen und Entfernen von Sturm- oder Lawinenholz in Bacheinhängen, das zu Verklausungen führen kann (Holz bleibt im Waldreservat).
Folgende Massnahmen sind nach Anzeichnung durch den Revierförster erlaubt: - Fällen und liegenlassen von Bäumen, die eine Gefahr für Gebäude, Strassen oder Wanderwege darstellen (Gefahrenträger). Falls notwendig, können die Bäume entfernt werden; - Absägen und Entfernen von Bäumen, die aus dem Waldreservat auf Weideflächen fallen; - Fällen und Aufrüsten von Bäumen für den Eigengebrauch der das Gebiet bewirtschaftenden Alpen (Brenn- und Pfahlholz) sowie der sich im Waldreservat befindenden Jagdhütten (Brennholz). Weitere erlaubte Massnahmen: - lnstandstellunqsarbeilen an Strassen, Wegen und Wasserleitungen, die durch den Wald führen; - Aufstellen und Unterhalt von Beschriftungen und Informationstafeln.
5.
Abgeltung für Leistungen im öffentlichen Interesse
a) Die Gemeinde Glarus Süd begründet das Waldreservat als Rodungsersatz zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes gemäss Art. 7 Abs. 2 Wa'G. Eine Ertragsausfall-Entsehädigung entfällt. b) Die Herstellung und der Ersatz von Beschriftungen und Informationstafeln erfolgt durch den Kanton, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und Naturgefahren, c) Das Aufstellen und der Unterhalt von Beschriftungen und Informationstafeln erfolgt durch die Gemeinde Glarus Süd.
6.
Weitere Verpflichtungen
Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, alle Massnahmen, die für die Schutzziele förderlich sind, zu unterstützen und umgekehrt alle Massnahmen, die diesen Zielen abträglich sind, abzuwenden. Das Waldreservat wird im kantonalen Waldplan aufgeführt.
7.
Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2067 (50 Jahre). Die Vertragsparteien verhandeln vor Ablauf der Vereinbarung über deren Verlängerung und die zugehörigen Bedingungen und Abgeltung der Leistungen.
8.
Rechtsnachfolge
Die Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Sie ist einem Rechtsnachfolger mit weiterer Überbindungsverpflichtung zu übertragen.
9.
Beilagen
- Der beiliegende Plan 1: 10'000 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss Ziffer 2 wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. - Ubersichtskarte 1: 1 o·uuu mit iJVaidgeseiischaiit:tr 1
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Diese Vereinbarung wird in 3 Exemplaren ausgefertigt:
Exemplar:
{Ein Exemplar geht an den zuständigen Revierförster)
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Planbeilage zur Vereinbarung über ein Waldreservat zwischen der Gemeinde Glarus Süd und dem Kanton Glarus Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt
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Legende
CJ Perimeter vereinbartes Totalwaldreservat (113.68 ha) Wald (Quelle: Amtiche Vermessung)
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Waldreservat Heulochwald - Brennerplattenwald, Matt
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Legende
C'.J Perimeter vereinbartes Totalwaldreservat Wakigesellschalten (Waldtyp rm Nr. nach Ellenberg & Klötzli) 1-hochmontaner Tannen-Fichtenwald J-subalpiner Fichtenwald
D N-Gebüschwald - G-Edeltaubwald auf feuchtnassern Boden
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