RRB Baulinien Leuggelbach Steiningen Bifang
Road building lines · Glarus
Document
- Kind
- Road building lines
- Canton
- Glarus
- Level
- Cantonal
- Authority
- Dep. Bau und Umwelt, Abt. Tiefbau
- Approved by
- SK
- Adopted
- Nov 27, 1972
- In force since
- Nov 27, 1972
- Source
- ÖREBlex, canton Glarus
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BKS-1631-19721127-E-946-Leuggelbach+Strassenkorrektion+Steinigen-Bifang.pdfOpen in a new tab
Text
fi
27. November 1972 S 946
Strassenwesen. Ausbau der Kantonsstrasse in Luchsingen, Genehmigung des Ausführungsprojektes l:500.
Die Baudirektion legt dem Regierungsrat unterm l.November 1972 folgenden Bericht und Antrag vor: Siehe Beschluss: 1. Das đem
Be i 1 a g e
Regierungsrat
unterbreitete
Ausbauprojekt wird genehmigt. 2. Die erhobenen
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Einsprachen werden der
Landerwerbskommission
mit dem Ersuchen
überwiesen, mit den Einsprechern womöglich eine Erledigung in dem Sinne zu nden, wie es die Baudirektion beantragt
hat; falls sich keine Einigung erzielen lässt, wäre dem Auszug an:
Regierungsrat
Baudirektion;
singen, Luchsingen; Herrn
erneut
Kantonsingenieur
Antrag zu stellen. ;
Gemeinderat Luch-
Regierungsrat Hermann Feusi, Präsident
derLanderwerbskommission, Glarus.
BAUDIREKTION
Glarua,den l.November 1972
DES KANTONS GLARUS
An den
Regierungsrat
-heyder Kantonsstrasse Genehmig
des Kantons Glarus
des Ausführngsprojektes l:500
onmiektfür den Ausbau der wt, 67 des
27. NOV.1972
in Luchsingen,
Am 3. Juli 1972 haben Sie uns kantonalen
belanntzu geben und zur
Kantonsstrasse Einsichtnahne
ie Gemeindekanzlei Iuchsingen
No. g46
ernächtigt,
Strassengesetzes
REGIERJNGSRAT
das
Ausführungs-
in Iuchsingen gemäss auszustecken,
unâ
öffentlich
Einspracheerhebung
auf
aufzulegen.
Wir haben điePlanauflage durchgeführt und innerhalb der gesetzlich £estgesetzten Frist von 30 Tagen sind dem Gemeinderat iachsingen total 17 Einsprachen zugegangen. Der Gemeinderat hat ns dieselben mit Schreiben und Binsprachenvom 6. Oktober 1972
ausführlichem überlassen.
Kommentar zu den
Buđen einzelnen Einsprachen äussern wir ns wie folgt:
BÄnsprache . von
,Parz,4
DerEinsprecher ist mit đer Linienführung und mit der Breite des vorgesehenen Trottoirs einverstand en, nöchte aber an Stelle der vorgesehenen Bös chng gegen seine Iiegenschaft eine Gartenmauer
samt
Abschlusszaun.
Wirhaben die Angelegenheit
geprüft nd
festgestellt, dass
die sehr lange und schmale Parzelle 4 teilveise als Garten und teilweise als Weideland bewirtschaftet wird. Nach unserer Ansicht ist eine Böschung beim Weideland onne weiteres
tragoarund vernünftig. BeimGarten ist đer Fingriff aber in Anbetracht aer schmalen Iiegenschaft SOgrOsS, dass đort auf dieBinsprachae eingetreten werden sollte. Dadurch wird die Erstellung
einer 38 m langen Gartenmauer samt Abschluss-
zaun notwendig
Binsprachevon L
. ParZ J.80. ist mit dem Bau đes vorgesehenen Trottoirs einverstanden, verlangt aber beim Hauseingang einen schräg gestellten Bundstein und lehnt jogliche Haftung für SchneeHnd Bislawinen bei seinem đirekt an das Trottoir angrenzende Haus ab.
B3 handelt sich beim Schreiben des
nicht
Beine eigentliche Binsprache, seine Begehrenkönnen in men des Ianderwerbes erledigt werden.
Bin
Bintreten an dieser Stelle erübrigt sich.
-2 sDrache_vo L uch
ist. mit dem Bau des
Trottoirs
grundsätz-
oh einverstanden. In seinem ausführlichen Schreiben n 11.August 1972
bringt
er inegesamt 9 Wünsche und
orehren an. Diese betreffen Pa
179 und
können
bei
den
alle seine Liegenschaft LanderwerbEverhandlungen
erledigt werden.
irbeantragenIhnendeshalb, auf dieseEineprachenicht
einzutreten.
L. Sehreibenvon hat
Parz.278, keine
Binwendungen
Srottoirs zu machen. Sie wünscht
gegen den Bau des
lediglich,
dass ihr
der bei ihrer Iiegenschaft anfallende Humus überlassen wird. Diesem Wunsch kann bei đen Landerwerbsverhandlungen
entaprochenwerden und ein Eintreten des Regierungsrateg
erübrigt sich.
5.Schreibenvon Die Bigentümer der Parz. 175 verlangen, đass der Zugang zu ihrer Malerwerkstätte mit einem kleineren Fahrzeug
erhalten bleibe und dass nach wie vor die
bestehe, auf eigenem Grund und Boden ein
Möglichkeit
Personenauto
2u parkieren.
Bs handelt sich auch hier um Begehren, die ohne weiteres inRahmen des Ianderwerbes erledigt werden können.
BinBintreten hierauf erübrigt sich. 6,Bingprachevon Als Vertreter
nöchte
für das
projektierte
Irottoir lediglich einen Streifen von l.30 m Breite
abtreten und er verlangt zudem noch ein Näherbaurecht für Garagen, Zudem fordert er auch noch 30% Realersatz von der benachbarten Liegenschaft. Diese Parzelle gehört der
AusKonsequenzgriündenund weil eine Abtretung für ein 2.00m breites Trottoir hier zugemutet werden đarf, beträgt doch đer kleinste Abstand zum Wohnhaus auf Parz. 172 nachher noch 6.50 m, sollte die Einsprache
inBinvenehmenmi.t đemGemeinderatIuchsingen voll
umfänglich abgeiehnt werden. Auf die Forderung für Realersatzkann nter keinen Umständen eingetretern verden.
8inspra.chevon Auch die Bigentümer der Parzelle 170 verlangen, dass
das Trottoir bei Lhrer Iiegenschaft brelte von l.30 m
erstellt
lediglich
in einer
wird . Zuđdem möchten auch
8ie ein Näherbaurecht für Garagen.
- 3auch hier ein 2.00 m breite Trottoir zugemutet werden kann unở ein Garagenbau für mindestens 1 PHohne Beanruchung des Näherbaurechtes möglich sein sollte, beanDa
tragen wir Thnen, diese Binsprache vollunfünglich abzulehnen.
Binsprachg Der Besitzer der Parzo l69 lehnt die vorgeBehene Bodenabtretung von oa. 70 m2 als unzumutbar ab. Trotzdem meldet er aber verschied ene Begehren zu Handen des Landerwerbes
An, Diese gehen đahinp đass đas
Trottoir
viel schmälexr
alevorgesehen erstellt werden sollte.
ver-
Langt auch ein Näherbaurecht
für den Binbau einer Garage. Pest steat, dass der dex Bingriff bei Pazzelle 169, inGegensatz zu den bisher behanâelten Pällen, recht ein-
schneidend ist.
Aus Konsequenzgründen
una auch wegen der
Verkehrssicher-
heit sollte aber nbedingt an der vorgesehenen Trottoirbreite von 2.00 m
festgehalten
werden,
Dadurch kann näm-
lich die heute recht unübersichtliche Einmündung der Bahnhofstrasse wesentlich verbessert werden. Wirbeantragen Ihnen đeshalb ,die Binsprache vorsorglich abzulehnen.
9.Binsprachevon Für die Brstellvng des Trottoirs muss von Wohnhaus auf Parz. 137 đer Schopfanbau samt Treppe abgebrochen werden, schreibt am 8. August 1972, dass er
unserem Projekt nur unter der Voraussetzung zustimaen könne, dass vorher ein Detailprojekt für die Unbauten an seinem Haus erstel1t werde. Zudem verlangt abzutretenden Boden Realersatz.
des
Trottoirs
er für den
Bine andere
Linienführng
als die vorge-
muss auf alle
Fälle abgebrochen werden. Realersatz kann
sehene, ist an dieser Stelle nicht möglicho Der Schopf VOmKanton aus Konsequenzgründ en und weil er keinen
eigenenBoden besitzt, Bei den
nicht
geleistet werden.
Landerwerbsverhandlungen
kann in Zusammenarbeit
mit einen versierten Architekten sicher auch hier eine befriedigende Lösung gefunåen werden. Wir beantragen Ihnen đeshalb, die Binsprache vorsorglich abzulehnen.
10,EinspracheF Gemäas Projekt
werden an den bestehenden
Vorplätzen
des
Rest."Freihof" ,Parz.122, praktisch keine Veränderungen VOrgenommen .
Selbstverständlich mugs der für das Trottoir
Bodenvom Kanton erworben werden. Wir haben dass dadurch 4
Parkplätze
Die Besitzer des Reso
für PW verloren
"Freihof"
benötigte
festgestellt,
gehen.
könnten sich zu einer
Bodenabtretungnur nter folgendenBedingungen bereit erklären
(Binsprache
von
18,August
1972)
:
4
Kenton erstellt im Grundetück Parz.62 auf đer andern 9senseite 8 Parkplätze für Personenwagen,DieserParkStrase
ple wird dem Bes1tzer abgetreten.
als
sich unter dem Vorplatz
Kos ten des
Kantons ins
Realersatz
befindliche Oeltank wirå auf
Innere des Hauses versetzt.
Diebestehende Klärgrube wird
verlegt.
Der Bingang zum Restaurant muss umgebaut, d.h.
abgedreht
werden,
duden einzelnen
Punkten
üussern
wir uns wie
folgt :
Der Gemeinderat Iuchsingen wünscht im Zusammenhang mit der Binsprache der und weil Einsprachen Yonanderen Besitzera mit Vorplätzen vorliegen, dass auf den Parzellen 61 und 62 Parkplätze erstellt werden ,Diese Projekterweiterng bedingt zudem den Brwerb und den Ab-
bruchdes stark in đie Kantonsstrasse einspringenden Doppelwohnhauses, Die dadurch entstehenden Kosten belaufen sich, inkl.o Bretellung des Parkplatzes, auf cạ.
Pr.300'000, -Da
đie Parkplatzverhältnisse in der Ge-
DeindeIuchsingen sehr prekär sind und der Bngpass eli-
niniert werden sollte,unterstützen wir điese Projekt ermeiterung. Event. könnten eln Teil der Parkplätze (nax. 4 ) dem
abgetreten
oder
reserviert
werden.
2.DieVersetzung đes Oeltanks ist nicht unbedingt nötig.
Bs soll bei den Landerwerbsverhandlungen eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden werden.
3.Die Kanalisation wird, s0Weit mbedingt notwend ig, an die neuen
Verhältnisse
angepasst.
4,Bine Verlegung des Hauseinganges ist nicht nötig, da dort durch đen Bau des entstehen.
Trottoirs
keine Veränderungen
Virschlagen Ihnen vor, auf die Eingprache in diesemSinne einzutreten.
1,Bngprachevon Mit Schreiben vom 17.August l972 dass er unserem Projekt
zustimmen könne:
teilt
mit,
nur unter folgenden Bedingungen
1,Leistung von Realersatz für zwei Personenwagen in der Nähe de8
Wohnhauses.
2,Brstel1len einer neuen Klärgrube.
3.Uebernahme der Schneeräumung auf dem neuen Gehweg.
AusKonsequenzgründen sollte kein Realersate
Werden. Zudem verliert
geleistet
nr l Parkplatz.
Die Bretellung einer neuen Klärgrube ist nach unserer Meinungnicht nötig. DieSchneerüumung ist nach Strassengesetz Sache des Kantons.
irbeantragenIhnen. dieEinspxacheinbezug auf die
unkte 1 und 2 vOrsOxglich abzulehnen. tneprache vonF
Hit Schreiben vom 13.August 1972 teilt uns der Eigentümer der Earz.l17 mit, dass er mit dem Projekt einverstanden
Be,wernn Realersatz geleistet werde und wenn verschiedene aroeitern an seinen Geschäftshaus ausgefiührt wiürden.
5
dowlengt wird eine Verlegng des Ladeneingangs und AnBung der der Schaufenster an den neuen Zustana, Wir glauben, passng đass die Begehren
erfahren erledigt
betr. Anpassungsarbeiten in Landerwerbgwerden können, Das Gesuch betr. Real-
oraatz muse hingegen aus Konsequenzgründen und weil der
Ianton keinen Boden
besitzt,
abgelehnt werden.
Virbeantragenhnen deshalb, auf điePinsprachenicht einzutreten.
.Sinsprachevon verlangt für seine Parzelle 120, die Draktisch komplett für den Bau des Trottoirs benötigt ird, Realersatz, đa ihm đort gemäss Baubewilligung vom 25.März l972 erlaubt worden sei, einen Parkplatz zu er-
stellen. Auf diesem vorgesehenen Parkplatz kann abernur ein einziges Personenauto abgestellt werden. AusKonsequenzLründen muss auch díese Dinspracne vorsOrg-
lich abgelehnt und auf đieLanderwerbsvernandlungenver-
Yiệsen werden.
4,3ineprachevon Das
Schreiben
n von
vom 15.August 1972 lautet
wie folgt: "Nachdern der
Grenzabstand
zwischen dem Bachbargrundstück
undmeinem Wòhnhaus bereits
auf der Ostseite nur l.20m
beträgt, ist es für mich untragbar, auf der Westseite
einen Streifen
von runå 2 Metern
abzutreten,"
Da Perz.14, liegt in einer unübereichtlichen Kurve und technisch ist leider keine andere Lösung als die aufgelegte nöglich. Die Ueberbaung auf der gegenüberliegenden Strassenseite grenzt unmittelbar an den Strassenrand. Sicher muss hier eine Inkonvenienzentschädigung bezahlt werden.
AufGrund nserer Ausführungenbeantragen wir Ihnen, die dieBinsprache des abzulehnen. 15.Schreiben Mit Schreiben vom 17.August 1972 teiltms
die
mit, đass sie nühere Auskün te tbrauche, bis sie einer Bodenabtretung zustimme.
Bshandelt sich also hier nicht m eine eizentliche Binsprache.
16,Binsprachevoz Diese Einspreche betrifft die Pearzelle 202. Der Besi.tzer ist nit der Linienführung und mit der Breite des Trottoirs einverstanden, verlangt aber an Stelle der vorgesehenen Böschung eine Mauer. Aus Konsequenz nd vOr allem auch ausKostengründen sollte bei landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften unbedingt auf Mauera verzichtet werden. Im vOrliegenãenFal11 ist es relativ einfach die Böschung s0 Tlach zu erstellen, dass sie mit den ortsüblichen landWirtschaftlichen Maschinen bew.rtschaftet werden kann.
rbeantragenIhnen đeshalb. die Djnspracheabzulehnen.
6
insprachevọn DieBinsprache von velche die Parzelle a06 betrifft, lautet im Prinzip wie folgt: LDa der
Abstellplatz
vor meiner Garage der
Strassenkorrektion zum Opfer fällt, erhebe ich Anspruch auf Realersatz,
2.Im weitera
sieht
es S0 aus,
als Qb durch die Zuriück-
versetzung der Strassenbeleuchtung ein Baum gefällt werdenmUSs nd đic Freileitung derselben noch näher ans Holzhaus
heran käme. In dieser Beziehung sehe
ich die Sache nicht klar und erhebe Einsprache. 7.Auchmöchte ich, đaSs đie Strassenabzänung wieder Am gleichen Sinne hergestellt wird. Dazuäussern wir uns wie folgt:
Aunkte 2 und 3 sind eindeutig klar. Die Strassenbeleuchtungmuss so erstellt werden, dass keine Beeinträchtigung
desGebäudes entsteht. Der Bigentümer der Parzelle 206 hat ein Anrecht auf einen gleichwertigen Friéd auf der neuen Grenze.
Punkt 1
betrifft
den nur ca. 2.50 m tiefen
Garagenvor-
platz. Es ist heute schon unmöglich đort einen Personen-
wagen abzustellen.
AusKonsequenzgriindenmugs die Binsprache betr._Funkt 1
abgewieden, betr, Punkte 2 und 3 au đieLandexwerbsverhandlungen verwiesen werden.
Auf Grund unserer 1,Das vorliegende
Ausführungen
Projekt,
beantragen Wir Ihnen
wie es in den Plänen
:
125°03,
125'08, 125'18, 125°19, 125'20 - i2523 dargestellt ist, wird genehmigt. 2. Die Binsprachen
werden gemäss
nseren
Anträgen
BAUDIREKTION DES
KANTONS GLARUS
Auszüge an : -
Bavdirektion
Kantonsingenieur Gemeinderat Luchsinger
erledigt.