Teilrevision Chantarauna

Land-use plan, basic order · Celerina/Schlarigna

Document

Number
92.2380
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Celerina/Schlarigna
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Sep 22, 1992

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Dfe Regierung des AMTSAEGISTRATU AMT FÜR RAUMPLANUNG

La Regenza dil Cantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUMPLANUNG

Sitzung vom

22. September 1992

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

28. SEP. 1992

2380

A..

Am 30.3.1992 verabschiedete die Gemeinde Celerina/Schlarigna eine Teilrevision der Ortsplanung, dargestellt im Zonenplan 1:2000 (Chantarauna) und im Generellen Erschliessungsplan 1:2000 (Chantarauna). Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses erfolgte am 3. April 1992. Bei der Regierung sind keine Beschwerden eingegangen. Mit Schreiben vom 6. Mai 1992 ersucht der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna die Regierung um Genehmigung dieser Ortsplanungsteilrevision im Rahmen von Art. 37 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG). B. Zonenplan 1:2000 {Chantarauna) Aufgrund einer am 26. Juni 1990 eingereichten und mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 22. Oktober 1990 gutgeheissenen Initiative beschloss die Gemeindeversammlung Celerina/Schlarigna die im Zonenplan 1:2000 (Chantarauna) dargestellte Zonenplanänderung (Ausscheidung von Landwirtschaftszonen und übrigem Gemeindegebiet, Ausdehnung der Landschaftsschutzzone, Aufhebung der Gewerbezone). Die Teilrevision gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden.

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2

C.

Genereller Erschliessungsplan l:2000 {Chantarauna) Die Teilrevision des Generellen Erschliessungsplanes l:2000 vom 28. April 1986, dargestellt im Generellen Erschliessungsplan 1:2000 (Chantarauna) vom 30. März 1992, gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: l.

Die Teilrevision des Zonenplanes 1:2000 vom 24. April 1986, dargestellt im Zonenplan 1:2000 (Chantarauna) vom 30. März 1992, wird genehmigt.

2.

Oie Teilrevision des Generellen Erschliessungsplanes 1:2000 vom 24. April 1986, dargest~llt im Generellen Erschliessungsplan 1:2000 (Chantarauna) vom 30. März 1992, wird genehmigt.

3.

Das Amt für Raumplanung wird angewiesen, die aufgrund dieses Genehmigungsbeschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan und im Generellen Erschliessungsplan vorzunehmen. Die Gemeinde stellt hierfür ihre Originalexemplare zur Verfügung.

4.

Die Gemeinde Celerina/Schlarigna wird angewiesen, das Datum und den wesentlichen Inhalt dieses Genehmigungsbeschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben.

5.

Es werden keine Kosten erhoben.

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3

6.

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Namens der Regierung: Der Präsident:

Chr. Br!.ndll

Der Kanzleidirektor:

Dr.Riesen