Teilrevision Waldabstandslinie Darschalé

Land-use plan, basic order · Laax

Document

Number
24.769
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Laax
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Sep 24, 2024

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3575_B_OPTR_Waldabstand_Darschlé_RB_D_24.769.pdfOpen in a new tab

Text

KREISPLANERKARTEI      RAUMENTWICKLUNG     AMT FÜR

 Regierung   Die La  Regenza des  Kantons  Graubünden  ! dal " chantun #$ Grischun #$

Laax  Gemeinde

II Governo " del Cantone dei  Grigioni

Sitzung vom  %

"  Mitgeteilt den

&"" Protokoll Nr

24. '() September *%  2024 '+'(

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25. *% September 2024 ',)  '+'(

769/2024 -./0'+'(

mit rechtskräftigem Urteil des Obergerichts vom 14. Januar 2026 aufgehoben

OP-Teilrevision "Zonenplan 1:2000, Teilrevision Murschetg"  und 

Teilrevision Darschale" !" 1:1000,

OP-Teilrevision Verkehr1:1000, "Genereller  Erschliessungsplan # $% Teilrevision 

  Murschetg"

mit rechtskräftigem Urteil des Obergerichts vom 14. Januar 2026 aufgehoben

Genehmigung   der Ortsplanungsrevision  

&' Die  Stimmberechtigten %% #$ der  Gemeinde % Laax 1 beschlossen #$" an  der  Gemeindeversamm%%%2 " vom % 23. '3) April *" 2022 '+'' die  projektbezogene *4&  Teilrevision " der  Ortsplanung 5*" lung

"Murschetg Waldab-2 6 #$ Waldabstandslinien " " /0 Baulinie 7" Parz. ) Nr. ) 3427" 3('-6 und  "Darschale 6#$"8 "

standslinie wurden ;" folgende Planungsmittel verabschie" Parz. ) Nr. ) 478". (-96) Im % Einzelnen " : "%"  #$2

< det: =

-=

>*" ?<'+++@ " Murschetg, #$@ " " 0/ Baulinie 7" Par2 Zonenplan 1:20 Waldabstandslinien ÖE, Teilrevision

"" Nr. ) 3427 3('zelle

>*" 1:1000, ?<?+++@ Teilrevision " Darschale, #$"8@ Waldabstandslinie " " Parzelle "" Nr. ) 478 (-9 Zonenplan

Neben   diesen  Planungsmitteln "%" reichte #$ die  Gemeinde % Laax 1 einen  Planungs"= und  Mit2 wirkungsbericht April 2022 Art. 47 :& #$ (PMB) A 7B vom % 25. ',) *" '+'' gemäss %C ) (- der  eidgenössischen D#$

%*" (RPV; AEF SR  700.1) -++)?B ein. ) Raumplanungsverordnung

Das für Raumentwicklung vom 17. August '+'? 2021 ei Amt % ;! %:#&" (ARE) AB verfasste ; mit % Datum % % ?-)  2

nen Vorprüfungsbericht wel-2  E*!; #$ zur  Teilrevision " der  Ortsplanung 5*" "Siedlungsgebiet", 6" 6@ in  :"

#$% die  vorliegenden " Waldabstandslinien " " enthalten $" :)  öffentliche D;;"#$ Bekannt7&2 chem waren. Die

gabe vom 23. April '+'' 2022 gemäss Art. (9 48   des  Gemeindeversammlungsbeschlusses %%%" #$" % '3) *" %C )

'2

   ! A(KRG; F 7 2 des%*" Raumplanungsgesetzes;! für den Kanton Graubünden BR9+?)?++B 801.100) er-

folgte% am'/) 29.*" April'+'') 2022. Es ging eine" Planungsbeschwerde ein,:"#$ welchein% einem se;" #$: @ 2 paraten Regierungsbeschluss wird. * #$" behandelt $" :)

Mit Schreiben vom3)3. Mai 2022#$ ersuchte der% Gemeindevorstand1 Laax% um$% Genehmi #$  %  '+'' 2

 ) gung der " Revisionsvorlage% im$% Rahmen von) Art.(/ 49 des KRG.

(' B.

An der%%%" Gemeindeversammlung% vom ?3) 13.G Juni'+'3 2023 beschlossen die%% Stimmberechtig #$"  #$2 ten der% Gemeinde1 Laax  die*4& projektbezogene der 5*" Ortsplanung6E&$ "Verkehr   Teilrevision " 

#$6@ :"#$ " Murschetg", welche den"" Generellen#$"*" ErschliessungsplanE&$ Verkehr ?<?+++@ 1:1000, Teilrevision

#$ %;) Murschetg umfasst.

Neben diesem"%" Planungsmittel#$ reichte die% Gemeinde 1 Laax einen PMB vom ?() 14.G Juni   % 7 %

'+'3 2023%C gemäss) Art.(47 E RPV) ein.

Das ARE; verfasste% mit% Datum% vom()4. Mai 2023 einenE*!; Vorprüfungsbericht. DieD;; öffent  '+'3 #$)  2

  #$" % 2 "#$ liche7& Bekanntgabe des%%%" Gemeindeversammlungsbeschlusses vom ?3) 13.G Juni'+'3 2023 ge-

%C  ;" #$: @ mäss) Art.(9 48 KRG erfolgte% am'3) 23.G Juni'+'3) 2023. Es ging eine" Planungsbeschwerde ein,

welchein% einem* separaten Regierungsbeschluss wird. :"#$ #$" behandelt $" :)

 #$  % 2 Mit Schreiben vom?,) 15.G Juni'+'3 2023#$ ersuchte der% Gemeindevorstand1 Laax% um$ Geneh-

migung der " Revisionsvorlage% im$% Rahmen von) Art.(/ 49 des KRG. % )

)' C.    Gegenstand der* Revisionsvorlagen

Zentraler $" Inhalt der" vorliegenden*4& projektbezogenen Nutzungsplanvorlagen der Ge>"  *"" 2

% "  2 meinde1 Laax bildet die#$;; Schaffung der%*"#$ raumplanerischenE Voraussetzungen;! für die Re-

alisierung eines#$ touristisch bewirtschafteten Beherbergungsangebotes auf% einem " :#$; 7$   ;

3

2 $ " " #$  selbParzelle bestehenden dieser"" auf dem; resp.% 3427*) Nr.3('Parzelle) der "" Teilbereich

#$) %  Murschetg. C wird Weiteren: Im Gebiet im 3668,% Nr.3..9@ Grundstück) Baurecht,!#& ständigen7#$@

  " %  festgelegt. 478;") Nr.(-9 Parzelle) der"" auf Cons; Gebiet im Waldabstandslinie eine"

2  ";$  Beherberstrukturieren7$ eines& Realisierung die " Planungsverfahren den beiden Da

2     angeGründen verfahrensökonomischen! aus;$D&%#$ es ist liegt, zugrunde"@ gungsbetriebs

2 @ Regieeinzigen einem undin% koordinieren zu & Genehmigungsverfahren die$%;$ zeigt,

2   $") #$ #$"   sichergekann#$ Verfahren& derE;$ die Koordination Durch zu behandeln. rungsbeschluss

"" effizient und;; kohärent Aspekte&$C rechtlichen*& und#$"#$ planerischen die*"#$ dass werden, stellt:@

" :) werden. beurteilt

H

.'/'  '1. Teilrevision und 3427" Nr.012 Baulinie Parz. Waldabstandslinien-/( "Murschetg+,

.'/' !" 478" Nr.123 Waldabstandslinie Parz. "Darschale+,

2 * 6EI6 " "Reund6 "PRIVÄ" die Konzepte wurden Ortsplanungsrevision: die 5*" für Grundlage;! Als"

2  %  in % bereits @ :"#$ 6 umVaz/Obervaz GemeindeE05 der% ähnlicher Form welcheinC$"#$ erarbeitet, vier"

2  % * 6EI6  geSegment gehobenen im$ Appartements% sind**% "PRIVÄ" Im Konzept wurden.% gesetzt:)

2 * 66 *"@ Lebensmodernen und% jungen einen4 auf "Revier"; das Konzept währenddessen plant,:C$

2 :)  * bzw. " verbunmiteinander zwei% sehen: Vorprojekt$ dasE*4& Die Konzepte ist.  ausgelegt) stil"

 vor. Baukörper) dene 7&D*

2 " #$   Bedas 7 welcher auf:"#$ m'2@ ,; 2796% von'-/. Umfang im%; 3427% Nr.3('Parzelle) der "" Der Teilbereich

; #$ *4& *" $ und Zonen- rechtskräftigem>= gemäss#$&C;% sich%C ist, befindet geplant@ herbergungsprojekt

2 #$ in "" Wohnmischder$%#$ Cons, Murschetg Uletsch,@ 1:2000"#$@ Gestaltungsplan?<'+++ Generellen"*"

D #$ #$  sowie Bewirtschaftung": touristische7:#$;6 einem6"Förderungsbereich von% welche zone(@4,:"#$

" : % Rehierzu2 (vgl.$ wirdA") Gewässerraumzone!überlagert einer:C% von Bereich östlichen7#$ imD"#$

 '+?'@ #$" %  wurde Weiteren: Des 438/2012). Nr.(390'+?'B) Protokoll) 2012, &"" vom9)8. Mai gierungsbeschluss

2  Regie(vgl. "Siedlung"A") Ortsplanungsrevision6"6 der 5*" Rahmen im$% Wohnmischzone(4% die$%#$

2  '+'3@ #$" %  rechtskräfeiner #$&C; mit 858/2023)% Nr.9,90'+'3B Protokoll) 2023, &"" November vom-)7. % rungsbeschluss

2  %  inE  Baugesetdes 7 10c Art. ?+# mit) Verbindung 19g KRG Art. ?/ nach) Bauverpflichtung#$ tigen 7*;"#$

 2 ) '27 "@   eine ÜberbauBauG 10cAbs. Art. ?+# nach) die#$ (BauG) belegt, LaaxA7B Gemeinde1 der% zes

; vorsieht. Anordnung$) rechtskräftiger seit#$&C; Jahren achtG$ von#$ ungsfrist

"  "   Teilrevision $" die Ortsplanung bildet der5*" projektbezogenen vorliegenden*4& der" Inhalt

#$    ! "  Via Murschetg StrasseE der gegenüber 55 KRG Art.,, nach) Baulinie#$ einer 7" Festlegung

(4

im:"#$ westlichen7#$ Bereich der$%#$ Wohnmischzone(4 und eine" Waldabstandslinie nach % " #$

Art.-9 78 KRG gegenüber demJ#$:" Hochwald% imD"#$ östlichen7#$ Bereich der$%#$ Wohnmischzone()4. )  !  %  " : <'+++@ Teilrevision " Die 7= Bau- und" Waldabstandslinien werden% im6>*" "Zonenplan ?1:2000,

#$@ " " 0 /7" Murschetg, Waldabstandslinien Baulinien"" Parzelle) Nr.3('-6 3427";" festgelegt und"" sollen

eine%D"#$ möglichst;; effiziente Überbauung der$%#$ Wohnmischzone(4%D"#$) ermöglichen.    

 : " #$"8@ "  2 Ferner wird% im6>*" "Zonenplan ?<?+++@ 1:1000, Teilrevision Darschale," Waldabstandslinie Par-

""   " #$  ;"@ zelle ) Nr.(-96 478"% im Gebiet Cons eine" Waldabstandslinie nach) Art. -9 78 KRG festgelegt, um eine*%" optimalere7 Bebauung der"" Parzelle) Nr.(-9 478in der #$&C; rechtskräftigen$ Wohn%   2

 zone'2 zu:C$") gewährleisten.

'2.

"Genereller # $%  Teilrevision  Teilrevision Erschliessungsplan Verkehr1:1000,

  Murschetg"

Zur " Realisierung des#$ touristisch bewirtschafteten Beherbergungsprojekts wirdin der > :#$; 7$ *4& :

vorliegenden*4& projektbezogenen der5*" Ortsplanung der"" Generelle#$" Erschlies"  Teilrevision "  2 *" sungsplanE&$ VerkehrC) geändert.

Im Konkreten werden die bestehenden Linienführungen des :0 Radwegs/der Mountain% & : $ ;!$ 2 bikeroute sowie des: Wanderwegs% mit#$ Enteignungsrecht%C gemäss) Art.(? 41 7 BauG=- :" wel& : 2

#$  2 che % im!D"#$ südöstlichen7#$ Bereich#$ durch die$%#$ Wohnmischzone(4*) resp.#$ durch den zu bebau-

 ) % 2 enden 4&*% Projektperimeter"; verlaufen=- ;$ aufgehoben. Im" vorliegenden"" Generellen Er-

schliessungsplanE&$ Verkehr?<?+++@ 1:1000, Teilrevision werden der*" geplante= Rad#$"*" " Murschetg #$ :

weg/die Mountainbikeroute und der: Wanderweg% mit#$ Enteignungsrecht%C gemäss :0  & 

) 2 Art.(? 41 7 BauG derart;"@ festgelegt, dass sieD"#$ östlich und!"#$ südlich% am4&*% Projektperimeter ent-

langführen. Des Weiteren: wird die; auf% einem Teilbereich der "" Parzelle) Nr.3('3427; fest";!$) " #$  2

 @  gesetzte&" Parkierungsanlage" ersatzlos;$ aufgehoben, da sie seit einiger> Zeit#$ nicht%$ mehr " #$ :    "C#$ $) als&;"C#$ Parkfläche gebraucht wird und einer Überbauung der Fläche entgegensteht.

,5

!' D.

  +, 4 Zonenplan 1:2000, Teilrevision Murschetg, Waldabstandslinien-/( Baulinie Par. zelle/' Nr.012 3427

 !" ./' Zonenplan 1:1000, Teilrevision Darschale,+, Waldabstandslinie Parzelle Nr.123 478

+ Walderhaltung

%  Murschetg #$ : "!#&  :) % 2 Im Gebiet wird; auf% einem Teilstück der"" Parzelle) Nr.3('3427 bzw. imD" östli-

#$ " ; chen7#$ Bereich der#$&C; rechtskräftigen$%#$ Wohnmischzone(4: sowie zu% einem geringen Teil auf

 " #$  !  % 2 der"" Parzelle) Nr.'9? 281 eine" Waldabstandslinie nach) Art.-9 78 KRG gegenüber demJ#$ Hoch-

:" " :    wald;") festgelegt. Die" Waldabstandslinie weist einen%%" minimalenAbstand von.6 Metern

*)     2 resp. einen%1%" maximalenAbstand von?3@' 13,2 Metern zur#$&C; rechtskräftigen#$ statischen" Wald-

   grenze;) auf. Weiter: wird% im Gebiet Cons% imD"#$ nördlichen7#$ Bereich der#$&C; rechtskräftigen

$ ;""  " #$  ;"@ 2 Wohnzone'2ebenfalls eine" Waldabstandslinie nach) Art.-9 78 KRG festgelegt, dieei     % nen Mindestabstand von#) ca.-@, 7,5 Metern zumJ#$:" Hochwald;:) aufweist.

%C F 7 C  2 Gemäss) Art.'/ 29 des&" kantonalen" WaldgesetzesA(KWaG; BR/'+)?++B 920.100) beträgt der Min-

    J#$:"   2 destabstand von7 Bauten und" Anlagen! gegenüber Hochwald$ zehn Meter und gegen!über  :" ) #$ ) ?1 KWaG  &D Niederwald;!; fünf Meter. Nach) Art.3+ 30Abs. können die% Gemeindenin

$%;C"" 2 Ausnahmefällen! gestützt; auf neue7" Baulinien oder7"" Baugestaltungslinien&" kleinereAb-

C C  !  2 stände$) vorsehen. DieseAbstände sindin der*" Nutzungsplanung;") festzulegen. Für un-

#$ terirdische7 Bauten und" Anlagen&D können dieC zuständigen7$D Behörden% im$% Rahmen des ;$ :"" ") Leitverfahrens=- #$ nach einer$D Anhörung=- $% Ausnahmebewilligungen erteilen.

*#$ ;; $% ="= Entsprechend der6#$" "Richtlinie betreffend Ausnahmen% vom&" kantonalen Mindest-Wald-

abstand" 6   "C : 2 des*% Departements;! für;&@ Infrastruktur, Energie und Mobilität sowie des* Depar-

%  " 2 tements;! fürE"&:#$; Volkswirtschaft und" Soziales% vom?)1.G" Juli'+'3 2023: werden die beiden Wald-

abstandlinien "  *) 3)?)' B ;) aus;#$"#$ forstrechtlicher#$ Sicht" als7"!#& Baulücke#$ nach Kap. 3.1.2") lit. b) eingestuft.

 :"  #$ Sodann!; dürfen7"!#& Baulücken den?+=% 10-metrigen Mindestwaldabstand unterschreiten und % "  mit der*#$ entsprechenden" Waldabstandslinie die7"!#& Baulücke#$") schliessen."#$ Desgleichen

: "  " #$ *) 3)')3 wird dieE Voraussetzung;! für das Festlegen der" Waldabstandslinien nach Kap. 3.2.3

 der#$" Richtlinie;!""@ erfüllt,:#$ wonach eine#$&C; rechtskräftige und#$ statische" Waldgrenze% im Sinne

 ) ?1   " 2 von) Art.?3 13Abs. des7 Bundesgesetzes!überden WaldAF (WaG; SR/'?)+B 921.0) vorbeste-

$   *) ,)')? hen%) muss. Ferner sind! gestützt; auf Kap. 5.2.1 der#$" Richtlinie#$ unterirdische7 Bauten und

.6

" :"" C"#$@   Anlagen einer$% Ausnahmebewilligung zugänglich,: wenn bei deren"" Erstellung der

" :)  "#$;  2 Waldrand bzw. die angrenzende7#& Bestockung#$ nichtin Mitleidenschaft gezogen: wer)  7D#$& 2 den. Es" gelten% zudem die7@ Bedingungen, dass dieobere Böschungskante der7 Bau-

 #$     % grubensicherung einenAbstand von%%" minimal: zwei Metern zum" Waldrand;: aufweist

 #$ =- :"#$ und"";C"" allfällige& Anker der7 Baugrubensicherung welchein das"" Waldareal$ hineinragen

=-  #$C !;) das":& Wurzelwerk der7C% Bäume#$ nicht beschädigen dürfen.

In7 :"" Bezug; auf die"" Parzelle(-9 478 ist%&@ anzumerken, dass sie einer$% Ausnahmebewilligung

  #$ ) ?1 KWaG  C"#$ 2 zur#$ Unterschreitung des" Waldabstands nach) Art.3+ 30Abs. zugänglich@ ist, so-

; :)  "#$;  2 fern der" Waldrand bzw. die angrenzende7#& Bestockung#$ nichtin Mitleidenschaft gezo-

 gen:) werden. Die*" geplante>;$ Zufahrt;! für die"; Anlieferung;" erfolgt#$ unterirdisch und$C" hält

#$    ) auch den: notwendigen" Waldabstand von: zwei Metern ein.7$% Bezugnehmend; auf die

""   $  Parzelle) Nr.3('3427 ist;$"@ festzuhalten, dass bereits ein geteerter" Platz besteht und er" als

>:#$" $ Zwischenlager und&*" Parkplatz genutzt:) wird.#$""#$ Schliesslich: werden der bestehende

" % 7 "#$; ) Waldrand und der" Wald beim Bau des4& Projekts#$ nichtin Mitleidenschaft gezogen. >%%;  ;" " ; Zusammenfassend: erweisen#$ sich die beiden festgelegten" Waldabstandslinien auf

 den"" Parzellen) Nrn.(-9 478 und3('3427" als$%;C$) genehmigungsfähig.

%     " Murschetg, #$@ " " Im Übrigen geben der>*" Zonenplan?<'+++@ 1:2000, Teilrevision Waldabstandslinien

0 /7" " #$"8@ Baulinie"" Parzelle) Nr.3('3427: sowie der>*" Zonenplan?<?+++@ 1:1000, Teilrevision Darschale,

" " ""  % Waldabstandslinie Parzelle) Nr.(-9@ 478, beide vom'3) 23.*" April'+''@ 2022, zu& keinen: weiteren 7%& Bemerkungen"F Anlass; sie&D können$% genehmigt:) werden.

#'E.

# $%  Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:1000, Teilrevision Murschetg  % Langsamverkehr

% Im"" Generellen#$"*" Erschliessungsplan: werden die;!$ Linienführungen des:0 Radwegs/der

 & : Mountainbikeroute sowie des: Wanderwegs% mit#$ Enteignungsrecht%C gemäss

-7

2 :)  ) Art.(? 417 BauGC geändert bzw. neuD"#$ östlich und!"#$ südlich% am4&*% Projektperimeter";!$ entlangfüh;;  ) ren. Davon betroffen sind ein:@ Wanderweg, eine" regionale Wanderroute: sowie eine

 &) " regionale und: zwei"&" lokale Mountainbikerouten.

:"";$  "#& ; % ImJ Hinblick auf das$ anstehende7 Baubewilligungsverfahren ist; darauf$:@ hinzuweisen,

2  dass;; Eingriffein die Wegnetze des%&$ Langsamverkehrs%C gemäss) Art., 5a Strassenver-

; % ! AEF    ordnung des Kantons Graubünden (StrV;7 BR9+-)??+B 807.110)C vorgängig% dem Tiefbauamt

#$"" %&$ ! "  Graubünden als Fachstelle Langsamverkehr zur!; Prüfung" vorzulegen) sind.>% Zudem ist

2  die"" detaillierte neue;!$ Wegführung#$ nachE" Verlegung:#& zwecks#$;!$ Nachführung des& kantona! %") " len Inventars: Wanderwege Graubünden mitzuteilen.

" <?+++@ Teilrevision    gibt % Im Übrigen der"" Generelle#$"*" ErschliessungsplanE&$ Verkehr?1:1000,

2 #$ % Murschetg vom?3) 13.G Juni'+'3 2023 zu& keinen: weiteren7%& Bemerkungen"F Anlass; er& kann ge-

$% nehmigt:) werden.

 ! Gestützt; auf) Art.(/ 49 KRG

  , beschliesst die* Regierung:

mit rechtskräftigem Urteil des Obergerichts vom 14. Januar 2026 aufgehoben

4 +,   Teilrevision ?)1.  Der Zonenplan1:2000, Murschetg, Waldabstandslinien-/( Bauli!" ./'  nie Parzelle Nr.012 3427: sowie der Zonenplan 1:1000, Teilrevision Darschale,

 % ./' +, Waldabstandslinie Parzelle Nr.123 478, beide vom'3) 23.*" April'+''@ 2022,: werden% im  Sinne der:C Erwägungen$%) genehmigt.

mit rechtskräftigem Urteil des Obergerichts vom 14. Januar 2026 aufgehoben

9

')2.  # $%  Der Generelle Erschliessungsplan Verkehr 1:1000, Teilrevision Murschetg

% 2 vom ?3) 13. G Juni'+'3 2023: wird % im Sinne  der :C Erwägungen% mit;"% folgendemJ: Hinweis$ geneh%< migt:

=-  2 Es: wird; darauf$:@ hingewiesen, dass ;; Eingriffein die Wegnetze des % Langsamver-

&$   ! AEF kehrs%C gemäss) Art. , 5a  Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV;

7 ; %  ! " #$"" % 2 BR9+-)??+B 807.110)C vorgängig% dem Tiefbauamt Graubünden als Fachstelle Langsam-

verkehr zur !; Prüfung" vorzulegen) sind.>% Zudem ist die"" detaillierte  neue;!$ Wegfüh&$ 2

 2 rung #$ nachE" Verlegung:#& zwecks #$;!$ Nachführung des &" kantonalen Inventars Wander-

: ! %") wege  Graubünden mitzuteilen.

3)3.  #$: A7 Die " Planungsbeschwerden (PB'(0'' 24/22  und 7 PB,/0'3B 59/23): werdenin% einem* separaten

 #$" behandelt. $") Regierungsbeschluss

()4.  % Der % Gemeindevorstand 1 Laax: wird#$@ ersucht, diesen7#$" Beschlussin geeigneter Form

D;;"#$ &   A$ "$B) öffentlich bekannt zu geben (ohne #$%" Rechtsmittelbelehrung).

,)5. : 2 Soweit;! für dieE:&"#$ Verwirklichung der " Planung 7:"" Bewilligungen:"#$ irgendwelcher Art  not: "   wendig@ sind, bleibt der 7:""#$ Bewilligungsentscheid derC zuständigen 7$D Behörde oder %"" $") Amtsstelle vorbehalten.

.)6.  %% :""" 2 Die von der% Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle;!$ führt die*" Nutzungsplan-

 daten #$ nach den Weisungen des% Amtes ;! für %:#&" Raumentwicklung#$) nach.

-)7.

" < Mitteilung an:

=- % Gemeindevorstand 1@ Laax,E Via #*" Principala.+#@ 60c,;#$ Postfach ?.@ 16,-+3? 7031 1 Laax

=- "=@ Plan-Idee,E Via*"@ Caplania,;#$ Postfach ?'@ 12, -+3? 7031 1 Laax

=- "" Cavigelli Ingenieure@ AG,E Via Sorts'-@ 27,-?3+ 7130 "" llanz =- % " : Amt;! für %% Immobilienbewertung

=- % Amt;! für Natur und %:" Umwelt

=- % Amt;! für" Wald  und ;$ Naturgefahren =- Tiefbauamt ; %

=- &" Standeskanzlei

=- % Amt;! für %:#&" Raumentwicklung

9/

*% für ;! E"&:#$;  Soziales " (samt A% Unterlagen) "B -= Departement Volkswirtschaft und

 Präsident: C< Der

% der  Regierung  Namens

) Jon G Domenic %# Parolini " Dr.

 Kanzleidirektor: "&< Der

" Spadin * Daniel