Baulinienplan Büchel
Special-use plan · Nesslau
Document
- Number
- 2009-6060
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Nesslau
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Aug 13, 2009
- In force since
- Aug 13, 2009
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Stein 9655 Stein
13. August 2009
Gemeinde Stein: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Baulinienplan Büchel
Damit eine zweckmässige Überbauung der Parzelle Nr. 425 ermöglicht werden kann, wurde entlang dem Haselbach der vorliegende Baulinienplan erlassen. Der Haselbach ist in das Gelände eingeschnitten und wurde 1997 offengelegt. Der Erlass wurde nicht vorgeprüft. Die Genehmigungsfähigkeit erfolgte somit im Genehmi gungsverfahren. Einer Unterschreitung des Abstands kann auch aus wasserbaulicher Sicht zugestimmt werden. Im Sinn des haushälterischen Umgangs mit dem Boden ist eine optimale Ausnutzung sinnvoll. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und ge nehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
09-3862 / 162260_57529
-
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie
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Re.çhtsableilung
-
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
09-3862 / 162260_57529
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2-
Plan
Legende
Gemeinde Stein Kanton St.Gallen
Festlegungen
Baulinie für Gewässerabstand
Hinweise
27. März 2009 Strassenabstand
Baulinienplan Büchel
1:500
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Gewässer
Gewässerabstand Vom Gemeinderat erlassen am: 02.04.2009 mdeprasident:
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Der Gemeind'
reiber
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Öffentliche Planauflage vom: 21.04.2009
bis: 20.05.2009
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
j 3, ÄUp. 2009
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen ' Herisau | Wil Toggenburgerstrasse 67 | 9500 Wil | T +41(0)71 913 90 40 | [email protected]
Projekt:
Str
Gezeichnet: mf
Plangrösse: File:
63x30 blp_haselbach.dgn
Änderungen:
Projekt Nr.
3.139.2.001.00