Zonenplan <2001> Hochwachtstrasse

Zoning plan · Sirnach · Repealed Jul 16, 2019

Document

Number
73
Kind
Zoning plan
Commune
Sirnach
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Dec 10, 2018
In force since
Jan 1, 2019
Repealed
Jul 16, 2019

Map

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 10. Dezember 2018

Entscheid Nr. 73 0210/2018/DBU/ARE

Politische Gemeinde Sirnach Zonenplanänderung Hochwachtstrasse

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat am 11. September 2018 beschlossene Zonenplanänderung Hochwachtstrasse wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Sirnach, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach; unter Beilage von drei Dossiers der Zorienplanänderung, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post. Plus) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Grundbuchamt Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanände¬ rung, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 26. Juli 2018 ersucht die Politische Gemeinde Sirnach um Geneh¬ migung der Zonenplanänderung Hochwachtstrasse. Die Vorlage wurde vom Gemeinde¬ rat am 11. September 2018 im vereinfachten Verfahren gemäss.§ 4 Abs. 2 des Planungs- urid Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Aufgrund der eingereichten Un¬ terlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderung Hochwachtstrasse umfasst eine Umzonung von rund 90 m2 aus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone W2. Der 90 m2 gros¬ se Spickei liegt eingeklemmt zwischen der Parzelle Nr. 788 und der Hochwachtstrasse und lässt keine sinnvolle öffentliche Nutzung zu.

Thurgau 2/2

Auslöser der beantragten Umzonung war ein Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 788, wel¬ ches die zulässige Ausnutzungsziffer überschritten hätte. Die angrenzende Parzelle Nr. 775 befindet sich im Besitz der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Sirnach. Diese hat am 3. Juni 2018 dem Verkauf der von der Umzonung betroffenen Fläche zuge¬ stimmt. Der Gemeinderat Sirnach stimmte am 16. April 2018 einem Verzicht auf das Vorkaufsrecht unter der Bedingung zu, dass die neue Eigentümerschaft der Gemeinde ein unentgeltliches Fuss- und Fahrwegrecht gewährt. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung ist eine bessere Ausnutzung der Parzelle Nr. 788 möglich und es resultiert eine zweckmässige Zonenabgrenzung. Am 23. September 2018 erfolgte die Urnenabstimmung zur Gesamtrevision der Nut¬ zungsplanung. Die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten erfolgten vor der Zustim¬ mung der Kirchgemeinde zum Verkauf der von der Umzonung betroffenen Fläche, weshalb für die vorliegende Zonenplanänderung ein separates Verfahren durchgeführt wurde. Die Gemeinde vertritt die Ansicht, dass die Revision der Nutzungsplanung durch diese Zonenplananpassung nicht präjudiziert wird. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die angeschriebenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Vorlage angemeldet. Die vorliegende Zonen¬ planänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt wer¬ den.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen.

Expediert:

12. DEZ. 2018