Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Verordnung über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

AS 1999 569 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Dec 7, 1998

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/1999-569/de/verordnung-uber-die-preisbeobachtung-im-landwirtschaftsbereich

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Basic act of: Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31)

AS 1999 569

Verordnung
über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

vom 7. Dezember 1998

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 27, 177 und 185 Absätze 2 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes1,
verordnet:

Footnotes

  1. [1] SR 910.1; AS 1998 3033

Art. 1 Preisbeobachtungsstelle

Das Bundesamt für Landwirtschaft führt eine Preisbeobachtung durch. Die Preisbeobachtungsstelle erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen.

Art. 2 Der Preisbeobachtung unterstehende Waren

Der Preisbeobachtung unterstehen folgende Warengruppen:

  1. Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren;

  2. Milch und Milchprodukte;

  3. Eier und Geflügel;

  4. Ackerbauprodukte und deren Verarbeitungserzeugnisse;

  5. Früchte und Gemüse und deren Verarbeitungserzeugnisse.

Die Preisbeobachtungsstelle bestimmt auf Grund der Preis- und Absatzverhältnisse die einzelnen Waren, deren Preise beobachtet werden.

Art. 3 Mitwirkung weiterer Stellen

Der Preisbeobachtungsstelle sind Datensätze oder Statistiken, die andere Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden im Rahmen von Preiserhebungen erstellt haben, zur Verfügung zu stellen.

Art. 4 Information der Öffentlichkeit

Die Preisbeobachtungsstelle informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse ihrer Erhebungen.

SR 942.31

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Januar 1999 in Kraft.

7. Dezember 1998 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Cotti

Der Bundeskanzler: Couchepin