AS 2009 5023
Verordnung der Bundesversammlung über eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
Verordnung der Bundesversammlung über eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
vom 25. September 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz 5 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 14. September 20092 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 20093, beschliesst:
Art. 1 Anzahl Richterstellen Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird vorübergehend auf höchstens 70 Vollzeitstellen erhöht.
Art. 2 Beschränkte Amtsdauer
1 Die Amtsdauer von Richterinnen und Richtern, die gestützt auf diese Verordnung
gewählt werden, endet spätestens am 31. Oktober 2011.
2 Absatz 1 gilt sinngemäss für die vorübergehende Erhöhung des Beschäftigungs-
grades von Richterinnen und Richtern mit ordentlicher Amtsdauer.
Art. 3 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt am 1. November 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2011.
Nationalrat, 25. September 2009 Ständerat, 25. September 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab
SR 173.322