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11.400 · Parlamentarische Initiative · 2011-01-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative, die bis Ende 2011 befristete Verordnung der Bundesversammlung vom 23. Juni 2006 über die Richterstellen am Bundesgericht (SR 173.110.1) durch eine inhaltlich übereinstimmende unbefristete Verordnung zu ersetzen. Das Bundesgericht soll weiterhin aus 38 ordentlichen und 19 nebenamtlichen Richtern und Richterinnen bestehen. In seinen Stellungnahmen vom 31. Januar und 16. März 2011 hat sich das Bundesgericht gestützt auf seine Geschäftsstatistiken für die Beibehaltung der bisherigen Richterzahl ausgesprochen. Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Verordnungsentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)

Wortlaut

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, einen Entwurf zu einer Änderung der Verordnung der Bundesversammlung vom 23. Juni 2006 über die Richterstellen am Bundesgericht auszuarbeiten mit dem Ziel, die Anzahl Richterstellen ab 2012 festzulegen. Der Verordnungsentwurf soll die Stellenplanung an aussagekräftige Indikatoren koppeln, die mit einem Controlling nach quantitativen und qualitativen Kennzahlen im Jahresvergleich ermittelt werden.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Diskussion zu.

In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung im Nationalrat mit 194 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.