12.4022 · Motion · 2012-11-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung als Verwaltungseinheit des Bundes mit ihren operativen Aufgaben standortmässig in Bern oder Umgebung verbleibt.
Begründung
Es ist entschieden worden, die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung zu integrieren. Damit sollen in Zukunft vermehrt Synergieeffekte erzielt und genutzt werden. Aus Effizienz- und Koordinationsgründen kann dadurch die Verwaltungstätigkeit gestärkt werden. Es geht darum, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu steigern und nicht mit dezentralen Strukturen zu erschweren. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Alkoholverwaltung als Teil der Zentralverwaltung des Bundes in Bern zu belassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes soll die Eidgenössische Alkoholverwaltung ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren und in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert werden.
Beim Organisationsentscheid ist der Generierung von Synergieeffekten ein hohes Gewicht beizumessen. Allerdings wird dies nicht das alleinige Kriterium sein. So können neben regionalpolitischen Überlegungen (Abbildung der Sprachregionen; Ausgleich verlorener bzw. bedrohter Bundesarbeitsplätze) auch die Erreichbarkeit der Verwaltungseinheit für die Kundschaft oder das Einzugsgebiet der Personalrekrutierung mitentscheidend sein.
Der Bundesrat wird im Rahmen des Integrationsprozesses auch die Standortfrage entscheiden. Dies wird aber erst der Fall sein, wenn sich die eidgenössischen Räte inhaltlich zur Totalrevision des Alkoholgesetzes geäussert haben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.