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13.312 · Standesinitiative · 2013-10-08

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird beauftragt, das Energiegesetz zu ändern und dabei folgenden Grundsätzen Rechnung zu tragen:

a. Von der beabsichtigten Aufstockung der Fördermittel für neue erneuerbare Energien sei abzusehen;

b. das bestehende Fördermodell für neue erneuerbare Energien sei durch ein marktorientiertes Modell abzulösen;

c. sollten das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel erhöht werden, soll der Ausschluss der Wasserkraft grösser als 10 Megawatt aufgehoben werden.