13.312 · Standesinitiative · 2013-10-08
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird beauftragt, das Energiegesetz zu ändern und dabei folgenden Grundsätzen Rechnung zu tragen:
a. Von der beabsichtigten Aufstockung der Fördermittel für neue erneuerbare Energien sei abzusehen;
b. das bestehende Fördermodell für neue erneuerbare Energien sei durch ein marktorientiertes Modell abzulösen;
c. sollten das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel erhöht werden, soll der Ausschluss der Wasserkraft grösser als 10 Megawatt aufgehoben werden.