Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und –Bürger (2)
15.321 · Standesinitiative · 2015-09-30
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass wieder systematisch und von Amtes wegen sowie ohne nähere Begründung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine kurz- oder langfristige Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen (einschliesslich entsandter Arbeitnehmender).
Begründung
2008 stellte das damalige Ratsmitglied Lorenzo Quadri im Tessiner Grossen Rat einen Antrag, der darauf abzielte, im Rahmen des Aufenthaltsbewilligungsverfahren aus Gründen der inneren Sicherheit systematisch zu überprüfen, ob gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller Gerichtverfahren hängig sind.
Die Rechtskommission des Grossen Rates erstellte daraufhin einen Bericht zu diesem Thema und sprach sich für die Annahme des Antrages aus.
Diesem Thema kommt grosse Bedeutung zu, und bei seiner Behandlung sollte ein weiterer Spezialfall, nämlich jener der entsandten Arbeitnehmenden, ebenfalls berücksichtigt werden.
Allein im Jahr 2014 kamen mehr als 25 000 Personen vorübergehend ins Tessin, um insgesamt 673 000 Arbeitstage dort zu leisten. Dies entspricht ungefähr 3000 Vollzeitstellen.
Abgesehen von den Fragen zum Arbeitsmarkt, die eine vertiefte Diskussion verdienen, geht es jedoch vor allem darum, dass auf diese Weise eine grosse Zahl von Personen unkontrolliert in die Schweiz einreist. Im Gegensatz zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die sich bei den Behörden um eine Arbeitsbewilligung bemühen müssen, kommen die entsandten Arbeitnehmenden nach einer einfachen Online-Anmeldung ins Land. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Motion vom 10. März 2014, welche eine Abschaffung dieser Online-Anmeldungen verlangt, noch nicht umgesetzt wurde. Die Einwohner von Cevio warten seit 18 Monaten auf die von Fiorenzo Dadò vorgeschlagene Öffnung eines Schalters.
Aus diesen Gründen und im Sinne der öffentlichen Sicherheit muss das Thema der entsandten Arbeitnehmenden Teil der Diskussion sein.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 21.03.2025
Abschreibung
Debatte im Ständerat, 23.09.2025
Keine Abschreibung
Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 23. Januar 2026
Nachdem der Ständerat am 23. September 2025 entgegen dem Nationalrat beide Standesinitiativen nicht abgeschrieben hatte, musste die Kommission an ihrer Sitzung vom 13. November 2025 nach Artikel 117 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes erneut über die Frage der Abschreibung Beschluss
fassen.
Die Initiativen verlangen, dass vor der Erteilung von Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen an EU-Bürgerinnen und -Bürger bzw. vor deren Entsendung durch Unternehmen aus der EU in die Schweiz systematisch und von Amtes wegen ein Strafregisterauszug einzuholen ist.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 13 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung, die Standesinitiativen nicht abzuschreiben und die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre, bis zur Frühjahrssession 2028, zu verlängern.
Die Minderheit der Kommission (Wasserfallen Christian, Glättli, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Nantermod, Schaffner, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline) beantragt, die Standesinitiativen abzuschreiben.
Auskünfte
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
spk.cip@parl.admin.ch