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Ausstandspflicht für Ratsmitglieder mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen

15.467 · Parlamentarische Initiative · 2015-06-19

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsgesetz ist so zu revidieren, dass Ratsmitglieder in Kommissionssitzungen bei Geschäften, von denen ihr persönliches Einkommen unmittelbar betroffen ist, in den Ausstand treten müssen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsgesetz ist so zu revidieren, dass Ratsmitglieder in Kommissionssitzungen bei Geschäften, von denen ihr persönliches Einkommen unmittelbar betroffen ist, in den Ausstand treten müssen.

Begründung

Die Schweiz hat in den letzten Wochen über Lobbyisten in den Wandelhallen debattiert. Dabei geht vergessen, dass die stärksten Lobbys im Parlament selber sitzen; dass diese in den Kommissionen die Interessen ihrer Branchen vertreten und durchsetzen, dass ihre Vertreter häufig die Geschäfte auch noch als Kommissionssprecher vertreten oder dass sich Parlamentarier extra in Kommissionen "einwechseln" lassen, um dort ihre Eigeninteressen einzubringen. Was die Kommissionen den Räten vorschlagen, ist so vielfach nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, also im Interesse der Allgemeinheit, sondern zielt auf grosszügige Subventionen oder Erleichterungen für einzelne Branchen oder entspricht Partikularinteressen.

Dass Vertreter aller Wirtschaftsbranchen im Parlament vertreten sind und über Gesetze abstimmen, die von den Kommissionen vorbereitet wurden, ist letztendlich gewollt in unserem politischen System. Dass sie bei der vertraulichen Vorberatung der Geschäfte in den Kommissionen ihre direkten finanziellen Eigeninteressen vertreten, überspannt jedoch den Bogen und ist nicht mehr im Sinne unserer Demokratie.

Die mit der parlamentarischen Initiative geforderte Ausstandspflicht soll bei direkten finanziellen Eigeninteressen gelten. Als solche könnte beispielsweise eine Betroffenheit von über 30 000 Franken pro Jahr gelten, wobei die Kommission frei ist, eine andere Anknüpfung vorzuschlagen.

Das heisst beispielsweise, dass Angestellte einer Firma, die von einer Gesetzgebung betroffen ist, nicht in den Ausstand treten müssen (da ihr persönliches Einkommen ja nicht unmittelbar vom Gesetz abhängt). Wenn aber ein Landwirt persönlich über 30 000 Franken Direktzahlungen pro Jahr vom Bund bezieht, soll er in der Kommission weder über die Ausgestaltung noch über die Höhe dieser Direktzahlungen befinden dürfen - sondern bei der entsprechenden Beratung in der WAK wie auch der Finanzkommission in den Ausstand treten.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 13.06.2016

Nationalrat hat kein Gehör für eine Ausstandspflicht

(sda) Der Nationalrat will nichts wissen von einer Ausstandspflicht bei Kommissionssitzungen, wenn das persönliche Einkommen unmittelbar betroffen ist. Er hat am Freitag eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der GLP verworfen.

Kathrin Bertschy (GLP/BE) ist es ein Dorn im Auge, wenn Parlamentarier sich in Kommissionen einwechseln lassen, um dort ihre Eigeninteressen einzubringen. Da die Beratungen geheim seien, entfalle der Kontrollmechanismus durch die Öffentlichkeit.

"Was die Kommissionen den Räten vorschlagen, ist so vielfach nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, also im Interesse der Allgemeinheit, sondern zielt auf grosszügige Subventionen oder Erleichterungen für einzelne Branchen oder entspricht Partikularinteressen", hielt sie in der Begründung zum Vorstoss fest.

Bertschy schlug deshalb vor, dass, wenn handfeste wirtschaftliche Eigeninteressen vorliegen, die Person nicht an den Beratungen der Kommission teilnimmt. Das heisse: den Raum verlassen, nicht mitberaten und nicht abstimmen.

Als Möglichkeit könne die Ausstandspflicht bei direkten finanziellen Eigeninteressen ab 30'000 Franken gelten. Bertschy zeigte sich auch offen für andere Vorschläge. Doch diese werden nicht diskutiert, denn der Vorstoss wurde mit 118 zu 64 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt.

Ausstand aus Anstand

Namens der Kommissionsminderheit, die Bertschy unterstützte, verwies Tiana Moser (GLP/ZH) auf die Vorteile der Expertinnen und Experten in den Kommissionen hin. Dank ihnen könne oft die Umsetzbarkeit eines Gesetzes verbessert werden. Der Nachteil sei aber, dass es Experten gebe, die ihre direkten Interessen verfolgten auf Kosten des wirtschaftlichen Gesamtwohls.

Eine Ausstandspflicht sei deshalb das einzig anständige. Die Einwechslungen von direkt Betroffenen in Kommissionen sei "ein Missbrauch der politischen Institutionen", kritisierte Moser. Als Beispiele nannte sie die Agrarreform 2014/17 oder die Debatte um das Alkoholgesetz, das nach mehrjährigen Debatten zu einem "Schnapssubventionsgesetz" geworden und schliesslich gescheitert sei.

Der Vorschlag aus den Reihen der GLP stiess auf wenig Sympathien. Jean-François Rime (SVP/FR) liess sich gar zur Frage hinreissen, ob denn nicht die Folge sei, "dass nur Leute im Parlament sitzen, die noch nie etwas geleistet haben in ihrem Leben".

Fraktionen in der Pflicht

Der Nationalrat folgte der Ansicht der Kommissionsmehrheit. Diese erachtete es als zu schwierig, Ausstandsregeln zu definieren, welche wirklich alle Ratsmitglieder erfassen, die unmittelbar finanziell von einer Gesetzgebung profitieren. So habe sich etwa die Frage gestellt, wie das bei Steuerfragen zu handhaben sei oder ob ein Parlamentarier im Rentenalter bei der Altersvorsorge mitdiskutieren dürfe, erklärte Matthias Jauslin (FDP/LU) namens der Kommission.

Um das Problem der Dominanz bestimmter Interessen in Kommissionen zu lösen, erachtet es die Kommission als sinnvoller, auf eine repräsentative Zusammensetzung der Kommissionen zu achten. Hier seien vor allem die Fraktionen gefordert. Wenn von diesen zu viele "einseitig ausgerichtete Mitglieder" vorgeschlagen würden, sollten allenfalls die Ratsbüros diese zurückweisen.

Von den Ratsmitgliedern forderte die Staatspolitische Kommission mehr Zurückhaltung bei Stellvertretungen, wenn andere Ratsmitglieder Interesse an einem bestimmten Traktandum haben. Funktioniere diese Selbstregulierung nicht, so wären allenfalls strengere Stellvertreterregelungen vorzusehen.