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16.3670 · Motion · 2016-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Eichfristen von allen gesetzlich vorgeschriebenen Messmitteln zu überprüfen und allenfalls anzupassen, das heisst, die Eichintervalle zu vergrössern. Auch eine Vereinfachung der Verfahren ist anzustreben.

Begründung

In vielen Bereichen (Handel, thermische Energie, Wärme, Elektrizität) werden Messmittel (Waagen, Abgasmessgeräte, Tanksäulen, Messmittel für thermische Energie, Elektrizitätszähler usw.) eingesetzt, für die eine regelmässige Eichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies erzeugt Kosten und Aufwand, die auf die Konsumenten abgewälzt werden. Die Verordnungen, in denen die Eichfristen festgesetzt sind, wurden teilweise seit zehn Jahren nicht überarbeitet. Aufgrund neuer Technologien sind die heutigen Messmittel (z. B. mit Ultraschall) teilweise genauer. Die Beanstandungsquoten sinken kontinuierlich. Zusätzlich zur Eichpflicht besteht für bestimmte Geräte noch eine Wartungspflicht, also werden sie sowieso gepflegt und kontrolliert. Aus all diesen Gründen ist es durchaus zeitgemäss, die Messintervalle zu vergrössern.

Eine Vereinfachung der Verfahren baut Bürokratie ab.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.