17.3257 · Postulat · 2017-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Massnahmen vorzulegen, die er zu ergreifen gedenkt, um die Qualität der schweizerischen PET-Branche zu gewährleisten.
Begründung
PET wird in der Schweiz seit nunmehr 25 Jahren rezykliert. Dank dem Gemeinsinn der Bevölkerung beträgt die Verwertungsquote heute 83 Prozent. PET hat die Eigenschaft, dass aus alten Flaschen neue hergestellt werden können, was zweifelsohne ein Paradebeispiel für einen geschlossenen Stoffkreislauf darstellt.
Nun bieten sowohl private Unternehmen als auch Gemeinden und Kantone seit Kurzem parallel zur bestehenden Separatsammlung von Abfällen eine Gemischtsammlung für Kunststoffe an. Für die Gemischtsammlung verwenden sie kostenpflichtige Sammelsäcke, die mit allen im Haushalt anfallenden Kunststoffen gefüllt werden können.
Diese Praxis weist verschiedene Nachteile auf.
So fordern die Lieferanten der Sammelsäcke die Konsumentinnen und Konsumenten auf, auch PET-Flaschen mit ihren Säcken zu entsorgen; damit entgehen diese dem geschlossenen Flaschenkreislauf, obwohl dieses System ökologisch gesehen äusserst sinnvoll ist. Tatsächlich werden die in den Säcken für die gemischte Kunststoffsammlung gesammelten Materialien meist im Ausland aussortiert. Die Verordnung über Getränkeverpackungen verlangt von der PET-Branche eine Verwertungsquote von 75 Prozent. Diese wird jedoch schon bald nicht mehr bestätigt werden können. Diese Praxis führt bei der Bevölkerung zu einer gewissen Verwirrung darüber, wie sortiert wird.
Weiter geben die Lieferanten der Sammelsäcke den Konsumentinnen und Konsumenten fälschlicherweise Anlass zu glauben, dass die in diesen Säcken gesammelten Materialien grösstenteils rezykliert werden. Die Erfahrungen, die im Ausland mit ähnlichen Sammelsäcken bereits gemacht wurden, zeigen nämlich, dass etwa 70 Prozent der Kunststoffverpackungen aufgrund der anfallenden Kosten nicht rezykliert werden können und daher in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt werden.
Dieses neue Sammelsystem mit gemischtem Kunststoff, dessen Marktanteil jährlich wächst, mindert den Wert der Recycling-Materialien aus diesen Kunststoffverpackungen. Diese Praxis widerspricht dem Willen des Bundesrates, der in seiner Strategie nachhaltige Entwicklung 2016-2019 festhält, dass die Ressourceneffizienz durch eine optimale Gestaltung ihrer Produktionsprozesse und Produkte gesteigert werden soll und dass die Stoffkreisläufe vermehrt geschlossen werden sollen. Dies setzt eine hohe Qualität der rezyklierbaren Materialien voraus, die so nicht mehr wird garantiert werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Separatsammlung von PET-Getränkeflaschen ist mit einer Rücklaufrate von über 80 Prozent ein Erfolg. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Verordnung über Getränkeverpackungen (SR 814.621). Mit einer Rücknahmepflicht und einer Finanzierungspflicht der Entsorgung stellt sie die erweiterte Produzentenverantwortung und die Förderung der Schliessung der Kreisläufe sicher. Sie legt zudem eine Verwertungsquote von mindestens 75 Prozent fest. Die Finanzierung der stofflichen Verwertung von PET-Getränkeflaschen erfolgt durch ein freiwilliges System, welches durch den Verein PET-Recycling Schweiz (PRS) betrieben wird. PRS informiert und sensibilisiert die Bevölkerung aktiv für die selektive Separatsammlung von PET-Getränkeflaschen.
Die Bevölkerung ist gewillt, Kunststoffabfälle zu sammeln und diese zu rezyklieren. Seit einiger Zeit entwickeln sich daher verschiedenste neue Sammelsysteme für Kunststoffabfälle aus Haushalten: Sammlungen von gemischten Kunststoffabfällen, von Kunststoffflaschen (PE-Flaschen) mit oder ohne Getränkekartons, mit Bring- und Holsystemen. Diese Vielfalt kann zu einer Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen, dazu gehören auch Kunststoffabfälle aus Haushalten, sind die Kantone zuständig (Entsorgungsmonopol). Diese Aufgabe wird von den Kantonen meist den Gemeinden übertragen. Für allfällige zusätzliche Kunststoffsammlungen durch Private bedarf es somit der Einwilligung des zuständigen Gemeinwesens.
Das Bafu setzt bei Separatsammlungen auf reine Fraktionen (z. B. nur PET-Getränkeflaschen) mit dem Ziel einer hochwertigen stofflichen Verwertung. Bei den PET-Getränkeflaschen ist es das Ziel, ein möglichst weitgehendes "Bottle to bottle"-Recycling oder die Herstellung eines qualitativ hochstehenden anderen Produkts zu ermöglichen. Mit gemischten Kunststoffsammlungen besteht das Risiko einer Qualitätsminderung des PET-Getränkeflaschen-Sammelguts (z. B. durch Fehlwürfe) bzw. des Recyclingprodukts. Zusätzlich gelangen PET-Flaschen, die in gemischte Sammlungen gegeben werden, nicht mehr ins PET-Flaschenrecycling.
In diesem Sinn hat das Bafu Empfehlungen zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden für Kunststoffsammlungen aus Haushalten veröffentlicht (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/abfallwegweiser-a-z/kunststoffe.html). Insbesondere soll das etablierte Recyclingsystem für PET-Getränkeflaschen weiterhin genutzt und nicht gefährdet werden. Sinnvoll erachtet das Bafu auch die vom Grosshandel flächendeckend angebotene selektive Sammlung von PE-Flaschen (z. B. Shampooflaschen). Bei allfälligen anderen Kunststoffsammlungen aus Haushalten empfiehlt das Bafu - im Hinblick auf eine hohe stoffliche Verwertungsquote im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung -, die Transparenz der Stoffflüsse und der Finanzflüsse sicherzustellen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bis jetzt eingesetzten Massnahmen genügen, um das freiwillige System von PRS zu stützen. Der Bundesrat verzichtet dabei bewusst auf regulierende Massnahmen z. B. auf Verordnungsstufe, da das freiwillige PET-Sammelsystem sehr gut funktioniert. Die Wirtschaft soll hier weiterhin möglichst viel Spielraum haben. Die Erarbeitung eines Berichtes erachtet der Bundesrat deshalb nicht als notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.