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17.3909 · Interpellation · 2017-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Annahme des neuen Asylgesetzes vom Volk am 5. Juni 2016 sind neue Bundesasylzentren eine Tatsache. Wie im Vorfeld zur Abstimmung erläutert wurde, sind 5000 Plätze in solchen Bundeszentren geplant. Gemäss Medienmitteilung des SEM vom 11. September 2017 zeigen die neuesten Zahlen ein deutliches Bild: minus 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2016. Da stellen sich doch einige Fragen, ob der Bund nicht massiv zu grosse Bundeszentren plant und was mit den leeren Plätzen passiert. Da es sich um sehr teure Plätze handelt, lohnt sich eine ständig neue Beurteilung der Situation.

1. Trifft es zu, dass die aktuellen Asylzahlen tiefer sind als bei der Planung erwartet?

2. Wie präsentieren sich die Zahlen in Bezug auf die auszuweisenden Asylsuchenden?

3. Wie ist der gegenwärtige Auslastungsstand in den bisherigen Asylunterkünften?

4. Wie haben sich die Asylzahlen im Verhältnis zu den Prognosen entwickelt, die dem geplanten Bauprogramm für Asylzentren zugrunde liegen?

5. Besteht nicht das Risiko, jetzt aufgrund einer Krisensituation Überkapazitäten zu schaffen, die dann bei einer weiteren Normalisierung der Lage nicht mehr gebraucht werden?

6. Wäre es aufgrund der momentanen Asylzahlen vertretbar, das Bauprogramm zu etappieren und mit gewissen Projekten vorläufig zuzuwarten?

7. Was geschieht mit Asylzentren, die nicht vollständig oder nur gering ausgelastet sind?

8. Welche anderen Nutzungsformen sind für Asylzentren überhaupt möglich?

Stellungnahme des Bundesrates

1./4./5. Grundlage für die Planung in den Jahren 2012/13 war die Annahme von 24 000 Asylgesuchen pro Jahr. Die neuen Strukturen sollen gemäss der einstimmig von Kantonen und Bund verabschiedeten gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 sowie der Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 (BBl 2014 7991ff., 7999) im Bereich von 15 000 bis 29 000 Asylgesuchen schwankungstauglich sein. Dies wird mit der gegenwärtigen Planung sichergestellt. Bis zum 10. Oktober 2017 wurden 14 411 Asylgesuche gestellt. Damit wird auch im laufenden Jahr die Zahl der Asylgesuche voraussichtlich innerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegen.

2. Zwischen Januar und September 2017 betrug die Schutzquote 57,8 Prozent. Das heisst, dass 42,2 Prozent aller Gesuchstellenden die Schweiz verlassen müssen. Die zurzeit hohe Schutzquote ist mitunter auch darauf zurückzuführen, dass 2017 weniger beschleunigte Verfahren von schwach begründeten Asylgesuchen entschieden, aber vermehrt Asylgesuche aus den Pendenzen der Jahre 2015/16 abgebaut wurden.

3. Die durchschnittliche Auslastung in den ersten drei Quartalen 2017 betrug 47 Prozent.

In den Jahren 2014, 2015 und 2016 betrug die Auslastung 94 Prozent, 88 Prozent respektive 68 Prozent.

6. Mit der Einführung der beschleunigten Asylverfahren können nach aktueller Berechnung beim Bund jährlich Einsparungen von rund 60 Millionen Franken erzielt werden. Je schneller die beschleunigten Asylverfahren eingeführt werden können, desto eher können diese Einsparungen erzielt werden. Eine etappierte Einführung oder eine Verschiebung von Projekten, wo altes und neues Verfahren parallel geführt werden, wäre rechtlich und operativ nicht möglich. Dies wäre auch sehr teuer im Betrieb, und die erforderlichen Übergangslösungen würden zu zusätzlichen Mehrkosten führen.

7. Die Asylgesuchszahlen schwanken erfahrungsgemäss stark. Wie bereits im heutigen System müssen die Strukturen des Bundes und der Kantone künftig bei Schwankungen angepasst werden, beispielsweise durch Reduktion des Personals, Teilschliessungen oder Schliessungen gesamter Unterkünfte.

8. Die Zentren des Bundes sind vielseitige Bauten, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können, wie zum Beispiel für die (temporäre) Unterbringung von Personen.

Antwort des Bundesrates.