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17.3998 · Motion · 2017-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, mit welchem eine Abgabe, Gebühr oder Lenkungsabgabe in der Zivilluftfahrt eingeführt wird, welche den Klimaauswirkungen Rechnung trägt und dessen Folgekosten den Fluggästen überträgt. Soweit internationale oder nationale Instrumente mit vergleichbarem Zweck bestehen (z. B. Emissionshandelssysteme oder Luftverkehrsabgaben), ist die Abgabe/Gebühr/Lenkungsabgabe mit diesen abzustimmen. Die eingenommenen Gelder könnten ganz oder teilweise für Massnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes im Flugverkehr und für Klimaschutzmassnahmen verwendet werden.

Begründung

Die Schweiz steht in Sachen Klimaschutz im internationalen Vergleich schlecht da. Ein innovatives und nachhaltig wirtschaftendes Land muss bei diesem globalen Problem eine Vorbildfunktion übernehmen. Die CO2-Emissionen des Verkehrs verharren in der Schweiz auf dem Niveau von 1990. Sehr besorgniserregend ist zudem, dass die Emissionen des Flugverkehrs mit hohem Tempo weiter steigen. Wenn wir unseren Kindern eine intakte Welt hinterlassen wollen, müssen wir das Steuer herumreissen und beim Klimaschutz auf der Basis des Verursacherprinzips rasch handeln. Die Schweiz soll auf internationaler Ebene (z. B. Icao, UNFCCC, usw.) an der Erreichung dieses Ziels weiterhin konstruktiv und fordernd mitwirken und muss mit gutem Beispiel vorangehen, so wie sie das beispielsweise mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen oder bei der LSVA getan hat.

Die Luftfahrt ist heute privilegiert: Fluggesellschaften entrichten auf internationalen Flügen keine Mineralölsteuern auf Kerosin, und die Passagiere zahlen für ihre Tickets keine Mehrwertsteuer. Flughäfen sind zudem vielfach mithilfe günstiger oder kostenloser Staatsdarlehen und Privilegien erbaut worden. Die Luftfahrt profitiert somit nicht nur von indirekten Subventionen, sondern profitiert auch von einem Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern wie Nachtzügen oder Fernbussen.

Die Abgabe/Gebühr/Lenkungsabgabe soll sich an der Treibhauswirkung des entsprechenden Flugs orientieren, wobei in Anlehnung an die bestehenden Systeme im Ausland entsprechende Kategorien gebildet werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz steht im internationalen Vergleich in Sachen Klimaschutz gut da, vor allem was die CO2-Emissionen pro Kopf betrifft. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und mit ihr auch die Schweiz und die europäischen Staaten setzen sich seit Längerem dafür ein, die Klimawirkung des Luftverkehrs auf ein Minimum zu beschränken. Dafür kommt ein auf vier Säulen basierender Ansatz zum Tragen: technische Massnahmen zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs der Luftfahrzeuge, Effizienzgewinne beim Betrieb der Luftfahrzeuge, direktere Führung der Flugrouten sowie marktbasierte Massnahmen. Wie diese Massnahmen in der Schweiz umgesetzt werden, ist im Icao-Aktionsplan zur CO2-Reduktion der Schweizer Luftfahrt festgehalten. Dieser regelmässig aktualisierte Plan ist Teil der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates.

Der Aspekt der Privilegierung wird durch einen Quervergleich relativiert. Der länderübergreifende Charakter der Luftfahrt und damit die über 140 bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und ausländischen Staaten schliessen eine Besteuerung der Flugtreibstoffe auf internationalen Flügen aus. Gleichzeitig ist die Beförderung im internationalen Bahn- und Busverkehr von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 41 bis 43 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009; SR 641.201). Des Weiteren fliessen mit wenigen Ausnahmen keine staatlichen Gelder in die Luftfahrt, obschon der Linienluftverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs anerkannt wird. Anders als andere Verkehrsträger profitiert er auch nicht von einer Subventionierung durch die öffentliche Hand und trägt seine internen Kosten weitgehend selbst.

Wie der Bundesrat bereits in früheren Stellungnahmen auf ähnliche Vorstösse (Motion Masshardt 13.3901, Postulat Lachenmeier-Thüring 10.4006, Postulat Seiler Graf 17.3129 und Postulat Reynard 17.3080) ausgeführt hat, könnte eine Ticketabgabe unerwünschte wirtschaftliche und ökologische Folgen mit sich bringen. Die Erfahrung, dass Verkehrsströme ins Ausland verlagert werden, hat denn beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark auch zum Rückzug ähnlich gelagerter Vorhaben und in Österreich zur Halbierung der Abgabehöhe geführt. Zurzeit hält das Vereinigte Königreich an seiner umweltbezogenen Abgabe fest, Frankreich, Norwegen und Deutschland hingegen an ihren nichtumweltbezogenen Abgaben. Zudem kann der Bund Steuern nur gestützt auf eine ausdrückliche Grundlage in der Bundesverfassung erheben; für eine Flugticketabgabe fehlt eine solche Grundlage.

Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Klimapolitik bisher der Umsetzung anderer, international abgestützter marktbasierter Massnahmen den Vorzug gegeben. So hat der Bundesrat am 23. November 2017 ein bilaterales Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet, welches im Rahmen der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU auch den Einbezug der Luftfahrt in das Schweizer Emissionshandelssystem ab 2020 vorsieht. Daneben unterstützt die Schweiz als Mitglied der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (Ecac) die Einführung des Carbon Offsetting and Reduction Scheme (Corsia) der Icao, welches zu einer weitgehenden Kompensation aller über dem Niveau von 2020 liegenden CO2-Emissionen der internationalen Zivilluftfahrt führen soll.

Die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die Einführung einer Abgabe, Gebühr oder Lenkungsabgabe in der Zivilluftfahrt steht für den Bundesrat aus heutiger Sicht nicht im Vordergrund.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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