17.4014 · Interpellation · 2017-12-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurde vom Volk eine Senkung der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem Jahr 2020 beschlossen. Die Erreichung dieses Ziels liegt in weiter Ferne: Die CO2-Emissionen der Schweiz liegen weit über dem europäischen Durchschnitt, die derzeitige CO2-Absenkung ist so gering wie lange nicht mehr. Von 2015 bis 2016 konnte der CO2-Durchschnitt der Neuwagenflotte um lediglich 1 Gramm gesenkt werden. Das ist völlig ungenügend. Echter Klimaschutz im Automobilbereich würde bedingen, dass die Automobilindustrie bis 2030 60 Prozent CO2 einspart. Das belegen verschiedene Studien der Europäischen Kommission. Sie möchte daher 30 Prozent CO2 bis 2030 und als Zwischenziel 15 Prozent CO2 bis 2025 einsparen. Statt sich diesem Minimalziel der EU anzuschliessen, hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung ein branchenfreundlicheres und damit umweltbelastendes Sondersetting beschlossen: Die Zielerreichung wird durch ein verlängertes Phasing-in (Art. 27 Abs. 2) und die Wiedereinführung von Supercredits (Art. 27 Abs. 2) faktisch zwei Jahre nach hinten verschoben. Hinzu kommt, dass mit der Umstellung der Messverfahren von NEFZ auf WLTP eine Annäherung an die Realität im Gange ist.
1. Sieht sich der Bundesrat mit dem Ziel, die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen ab dem Jahr 2020 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken, auf Kurs? Falls ja, wie wird das mit Blick auf die überdurchschnittlich hohen CO2-Emissionen und die abflachende CO2-Absenkung begründet?
2. Gefährden das verlängerte Phasing-in und die Wiedereinführung von Supercredits diese Zielerreichung nicht?
3. Warum führt er die Supercredits entgegen dem Beschluss des Parlamentes zur Motion 15.4205 dennoch wieder ein?
4. Wie beurteilt er folgende Aussage von Ständerat Vonlanthen zu Supercredits: "Statt des 95-Gramm-Zieles der Energiestrategie 2050 würde man de facto ein 119-Gramm-Ziel verwirklichen, wenn man davon ausgeht, dass 10 Prozent Elektroautos verkauft werden"?
5. Berücksichtigt er die neuesten Ergebnisse, die zeigen, dass der tatsächliche Ausstoss bei Neuwagen etwa 42 Prozent höher ist als in den Messzyklen bislang angegeben?
6. Wird er NEFZ mit WLTP ohne Umrechnungsfaktor gleichsetzen?
7. Welche zusätzlichen Massnahmen plant er, um das vom Volk im Rahmen der Energiestrategie 2050 genehmigte Ziel zu erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die gegenwärtig beobachtete Stagnation der CO2-Emissionswerte bei neuen Personenwagen ist aus Sicht des Bundesrates unerfreulich und zeigt, dass ohne ambitionierte Zielwerte keine ausreichende Absenkung erreicht werden kann. Zur Erreichung des Ziels von 95 Gramm CO2 pro Kilometer sind noch erhebliche Anstrengungen fast aller Importeure notwendig. Für den Zeitraum ab 2018 kündigen zahlreiche Hersteller effiziente neue Hybrid- und Elektromodelle an, was die Zielerreichung unterstützen wird.
2. Die Ausführungsbestimmungen erleichtern das Erreichen der Ziele während einer begrenzten Zeit. Die Zielwerte selbst werden nicht angepasst, auf die Ausgangslage in der Schweiz wird jedoch somit Rücksicht genommen. Analysen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben gezeigt, dass die verabschiedete Regelung für die Schweizer Importeure immer noch ambitioniert, jedoch erreichbar bzw. tragbar ist.
3. Die Motion 15.4205 forderte die Einführung unbefristeter Supercredits mit einem Faktor 3,5. Eine solche lehnt der Bundesrat ab. In seiner Stellungnahme zur Motion hat der Bundesrat erwähnt, dass er wieder Bestimmungen vorschlagen werde, welche die Erreichung der Zielwerte während einer begrenzten Zeit erleichtern und sich dabei an den Regelungen der EU orientieren werden.
4. Ständerat Vonlanthen tätigte diese Aussage im Rahmen der Debatte zur Motion 15.4205 und beschrieb dabei die Wirkung unbefristeter Supercredits in der Höhe von 3,5. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, dieser Empfehlung ist der Ständerat gefolgt. Die jetzt vorgeschlagenen Einführungserleichterungen gehen weniger weit und sind zeitlich befristet.
5. Der Bundesrat berücksichtigt diese Ergebnisse. Die Einführung des neuen, realitätsnäheren Messzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) stellt sicher, dass künftig die Abweichung zwischen tatsächlichem Ausstoss der Fahrzeuge und dem Ausstoss in den Messzyklen kleiner wird. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verkehr in stärkerem Ausmass als bisher an die Erreichung der klimapolitischen Ziele beiträgt.
6. Das Vorgehen zur Einführung des WLTP wird sich an die Regelungen in der EU anlehnen. Zur Beurteilung der Zielerreichung bis 2020 werden entweder direkt gemessene Werte gemäss den bisher geltenden "neuen europäischen Fahrzyklus-Werten" (NEFZ-Werte) oder aus WLTP-Werten zurückgerechnete NEFZ-Werte verwendet werden. Ab 2021 gelten WLTP-basierte Zielwerte. Die Details zur Umstellung sind Gegenstand laufender Arbeiten. Grundsätzlich soll sichergestellt werden, dass die mit dem revidierten CO2-Gesetz beschlossenen Zielsetzungen auch unter dem WLTP-Fahrzyklus erfüllt werden.
7. Der Bundesrat unterstützt energieeffiziente Fahrzeuge durch Informations- und Koordinationsaktivitäten im Rahmen des Programms Energie Schweiz. Zudem fördert er durch die elektrische Erschliessung von Rastplätzen entlang der Nationalstrassen den Aufbau der nötigen Schnellladestationen für die Elektromobilität. Des Weiteren unterstützt der Bund Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich energieeffiziente Fahrzeuge und Technologien.
Antwort des Bundesrates.