17.466 · Parlamentarische Initiative · 2017-06-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, welche eine Mitwirkung des Parlamentes bei der Bezeichnung der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten von Asylsuchenden ermöglicht (Art. 6a AsylG). Die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte sollen vor jeder Änderung der Liste, mindestens aber einmal pro Jahr konsultiert werden.