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19.3058 · Motion · 2019-03-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit die möglichen Sanktionen für Arbeitgeber, die jungen Müttern wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft kündigen, verschärft werden.

Begründung

Verschiedene neue Studien zeigen, dass in der Schweiz 10 Prozent aller Frauen nach ihrem Mutterschaftsurlaub gekündigt wird. Seit einigen Jahren ist die Tendenz zunehmend.

Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2017 zeigt, dass es in einem Drittel der Fälle, die kantonalen Gerichten im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz unterbreitet worden sind, um Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft geht. In den allermeisten dieser Fälle wurde ein Gericht angerufen, weil eine Angestellte entlassen wurde (80 Prozent) oder weil die Diskriminierung während der Schwangerschaft (54 Prozent der Fälle) oder nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgte (46 Prozent).

Wird einer Frau wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft gekündigt, sieht die Schweizer Gesetzgebung als Höchstmass vor, dass der Arbeitgeber eine Entschädigung in der Höhe von maximal sechs Monatslöhnen zu entrichten hat.

Laut der erwähnten Studie beläuft sich die durchschnittliche Entschädigung, die ein Arbeitgeber bei einer diskriminierenden Kündigung zu entrichten hat, auf 5,7 Monatslöhne. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Strafe überhaupt keine abschreckende Wirkung entfaltet.

Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass er sich der Problematik sehr wohl bewusst ist; bisher hat er aber noch keine Massnahmen ergriffen, um die Lage zu verbessern.

Solche Kündigungen sind untragbar. Es obliegt der Landesregierung, dringend Massnahmen zum wirksamen Schutz junger Mütter in der Schweiz zu ergreifen.

Deshalb soll die Entschädigung, die einer Angestellten im Fall einer diskriminierenden Kündigung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft zu entrichten ist, heraufgesetzt werden - wie es der Bundesrat bereits 2010 vorgeschlagen hat.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen Ruiz Rebecca 16.3079, "Mutter werden und dann den Job verlieren?", und Schenker Silvia 16.3248, "Kündigung nach Mutterschaftsurlaub", dargelegt hat, anerkennt er, dass es in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft zu arbeitsrechtlichen Problemen kommen kann. So kommt eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführte Studie in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier 15.3793, "Mutterschaftsurlaub. Arbeitsunterbrüche vor dem Geburtstermin", zum Ergebnis, dass in 3,2 Prozent der Fälle nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine Kündigung ausgesprochen wird (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, Erwerbsunterbrüche vor der Geburt, BFS, Forschungsbericht 2/18, 65). Dass es gemäss der Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zur kantonalen Rechtsprechung immer wieder zu arbeitsrechtlichen Streitfällen über diese Frage oder in Zusammenhang mit der Mutterschaft allgemein kommt, scheint diesen Schluss zu bestätigen (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG [Lempem/Voloder], Analyse der kantonalen Rechtsprechung nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung [2004-2015], Kap. 4.16-4.17).

Die Studien zeigen jedoch auch, dass bei einer Mutterschaft erwerbstätiger Frauen in der grossen Mehrheit der Fälle befriedigende Lösungen gefunden werden. Die Fälle des im Auftrag des Gleichstellungsbüros erstellten Forschungsberichtes erstrecken sich über einen Zeitraum von zehn Jahren (2004-2015). In diesem Zeitraum wurden 41 Fälle von Diskriminierungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft verzeichnet, 19 davon nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. In der vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Studie lieferte die Erhebung bei den Müttern und Unternehmen zudem folgende Ergebnisse: 82 Prozent der befragten Mütter gaben an, nach der Ankündigung ihrer Schwangerschaft immer gut behandelt und unterstützt worden zu sein; gemäss 67 Prozent konnte für die Weiterbeschäftigung nach dem Mutterschaftsurlaub eine gute Lösung gefunden werden, und 58 Prozent verweisen darauf, dass für die Zeit während der Schwangerschaft konstruktiv nach Lösungen gesucht wurde (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, 48). 76 Prozent der Arbeitgeber gaben ebenfalls an, dass nach der Mutterschaft oft oder manchmal mit einem reduzierten Arbeitspensum weitergearbeitet wird; gemäss 62 Prozent wird mit dem gleichen Pensum weitergearbeitet (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, 71).

Diese ermutigenden Ergebnisse dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei einer Minderheit der Fälle weiterhin zu Problemen kommt. Der Bundesrat hatte 2010 wie in der Motion erwähnt vorgeschlagen, das Maximum der Sanktion bei einer missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Dieser Vorschlag war nicht auf die Fälle von Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt, sondern bezog sich auf sämtliche missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen. Der Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Davon abgesehen beträgt die zugesprochene Entschädigung im Durchschnitt 3,1 Monatslöhne (EBG [Lempen/Voloder], Kap. 4.28). Die diskriminierenden Kündigungen wiegen folglich nicht dermassen schwer, dass die Gerichte systematisch das gesetzliche Maximum ausschöpfen müssen.

Der Bundesrat hat entschieden, die Vorlage zu sistieren, um eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu finden. Entsprechend wurden zwei vertiefende Studien gemacht und Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt. Allerdings konnte kein Konsens gefunden werden. Somit liegt in diesem Dossier vorläufig keine politisch umsetzbare Lösung vor. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als sinnvoll, weitere gesetzgeberische Massnahmen zu lancieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.