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19.3750 · Motion · 2019-06-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Investitionsplan vorzulegen (allenfalls mittels Vierjahresplänen), um die Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich bis in 12 Jahren sicherzustellen.

Begründung

Gemäss dem Umweltbericht des Rumba-Programms für den Zeitraum 2006-2016 macht die elektrische Energie bei den Bundesgebäuden im Jahr 2016 51 Prozent des Energiebedarfs aus.

Obwohl die verschiedenen Betreiber in den letzten Jahren Energieeinsparungen vorgenommen haben und das Immobilienportfolio in verschiedener Hinsicht verbessert wurde, scheint es weiterhin einen hohen Bedarf an Strom zu geben. Die Treibhausgasemissionen sollten schon möglichst kurzfristig reduziert werden. Im Jahr 2016 ist die Fotovoltaikproduktion die wichtigste erneuerbare Ressource der Bundesverwaltung, die jährlich aber nur 890 000 Kilowattstunden produziert, während ihr Bedarf bei rund 66 Millionen Kilowattstunden (Endenergie) liegt.

Die Investitionen in Fotovoltaikanlagen im Immobilienvermögen des Bundes können und sollten deutlich gesteigert werden, um Ende des nächsten Jahrzehnts eine autonome Stromversorgung im Immobilienbestand des Bundes zu gewährleisten.

Der Bund ist ein bedeutender Kunde auf dem Strommarkt und verschafft sich ein "gutes Gewissen", indem er von seinen Lieferanten zertifizierten Wasserkraftstrom bezieht. Mit diesem Verhalten fördert er allerdings nicht die Suche nach Alternativen, und er monopolisiert die verfügbaren umweltfreundlichen Ressourcen zulasten kleinerer Kunden aus dem privaten Sektor wie auch der öffentlichen Hand.

Durch eine proaktive Politik soll der Bund künftig an oder in der Nähe seiner Standorte erneuerbare Energien durch den Einsatz von Fotovoltaik erzeugen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu braucht es dringend eine entsprechende Investitionspolitik in diesem Bereich, die ausser ökonomischen Kriterien v. a. auch die Umweltbilanz berücksichtigt. Die Budgetauswirkungen solcher Massnahmen (rund 40 Millionen Franken pro Jahr) dürften gemessen am Investitionsvolumen des Bundesamtes für Bauten und Logistik, der ETH und des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gering sein, ebenso die Auswirkungen auf die Betriebskosten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesverwaltung bezieht bereits heute 100 Prozent erneuerbaren Strom, produziert diesen aber nur zu einem kleinen Teil selbst. Mit der Verabschiedung des Klimapakets Bundesverwaltung am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat u. a. entschieden, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeiten bis Mitte 2020 zuhanden des Bundesrates ein Konzept zur Nutzung aller geeigneten Flächen. Dieses enthält einen Aufbauplan zu den Flächen, den Investitionskosten und zum Eigenverbrauch.

Eine vollständige Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich, wie dies der Motionär verlangt, ist hingegen weder aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher noch energetischer Sicht sinnvoll. Die dafür anfallenden Investitionskosten wären unverhältnismässig hoch. Eine Autonomie könnte allein mit Fotovoltaikanlagen nicht erreicht werden. Insbesondere saisonale Schwankungen müssten mit lokalen Speichern oder Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen ausgeglichen werden. Das Stromnetz kann eine gewisse Ausgleichsfunktion wahrnehmen; es wäre nicht sinnvoll, die Gebäude der Bundesverwaltung von diesem abzukoppeln.

Der Bundesrat lehnt auch das Ziel einer (über das Jahr gerechneten) vollständigen Deckung des Strombedarfs mittels eigener Produktionsanlagen ab. Auf den Dachflächen der Bundesbauten könnten nur zirka 15 Prozent des aktuellen Strombedarfs mit Fotovoltaik produziert werden. Der Bund müsste somit in erheblichem Mass geeignete Dachflächen mieten oder Freiflächen überbauen. Dies erachtet der Bundesrat als nicht sinnvoll. Damit würde der Bund als Konkurrenz zu privaten Anbietern auftreten.

Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Abänderung der Motion dahingehend zu beantragen, den Bundesrat mit der Nutzung aller geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus Fotovoltaik zu beauftragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.