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19.4393 · Motion · 2019-11-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Personalausgaben des Bundes sowohl betrags- als auch stellenmässig zu begrenzen. Dabei dürfen die Personalausgaben des Bundes 6 000 Millionen Franken und die Anzahl Stellen 37 500 Vollzeitäquivalente (FTE) nicht überschreiten.

Eine Minderheit (Siegenthaler, Bendahan, Brélaz, Egger Thomas, Gschwind, Gysi, Hadorn, Heim, Meyer Mattea, Schneider Schüttel, Vogler, Weibel) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Die Obergrenze von 6 Milliarden Franken und 37 500 FTE erlauben gegenüber dem Voranschlag 2019 noch immer einen erheblichen Spielraum. Das ungebremste und nach wie vor starke Personalwachstum des Bundes muss gestoppt werden. Die Personalkosten sind von 4 555 Millionen (2014) auf inzwischen 6 039 Millionen (Voranschlag 2020) gestiegen. Die Personalausgaben nehmen gegenüber dem Voranschlag 2019 um 184 Millionen zu (+ 3,15 Prozent). Leider wurde die Motion 15.3494 s der Finanzkommission des Ständerates ("Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren"), welche eine Plafonierung der Stellen auf 35 000 FTE forderte, 2019 auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben. Die Motion 18.4090 n der Finanzkommission des Nationalrates ("Personalausgaben der Bundesverwaltung mittels Digitalisierung und Effizienzgewinnen im Griff behalten") forderte ebenfalls eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019 und die Realisierung der - aufgrund der fortschreitenden und erheblichen Investitionen in die Digitalisierung - versprochenen Effizienzgewinne.

Die Bundesverwaltung muss darüber hinaus den Spielraum bezüglich Lohn bei Neubesetzungen besser ausnutzen. Der Bund tritt auf dem Arbeitsmarkt nicht nur verstärkt als Konkurrent zur Privatwirtschaft auf, sondern entzieht dieser aufgrund des hohen Lohnniveaus und des schnellen Wachstums Fachkräfte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit seinem Bericht vom 16. März 2018 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Abschreibung der Motion 15.3494 (Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren) beantragt. Er begründete dies u. a. damit, dass die Forderung der Motion mit dem neuen Führungsmodell Bund (NFB) und der damit verbundenen flächendeckenden Einführung von Globalbudgets nicht vereinbar sei.

Die vorliegende Motion geht noch weiter als die oben genannte. Sie verlangt neben der Plafonierung der Stellen auch das Einfrieren der Personalausgaben. Damit würde das Globalbudget im Personalbereich vollständig ausgehebelt.

Eine derartige sektorielle Begrenzung verunmöglichte die mit den Globalbudgets beabsichtigte Flexibilität bei der Ressourcenplanung und beim Ressourceneinsatz. Eine starre Plafonierung wäre zu unflexibel und könnte in gewissen Bereichen die Aufgabenerfüllung behindern (Beispiele: Migrationsbereich, Sicherheit). Ferner wären Internalisierungen - selbst wenn wirtschaftlich sinnvoll - nicht möglich.

Die Motion ist aus Sicht des Bundesrates zu starr und daher nicht umsetzbar. Der Bundesrat ist aber weiterhin bestrebt, den Stellenbestand stabil zu halten, indem neue Stellen so weit wie möglich durch Verzicht auf bisherige Stellen kompensiert werden. Dieser Leitgedanke liegt der Personalbewirtschaftung des Bundes zu Grunde. Der Bundesrat muss aber weiterhin die Möglichkeit haben, bei neuen, vom Parlament beschlossenen Aufgaben oder bei nicht steuerbaren Entwicklungen (exogene Faktoren), der Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags punktuell eine Erhöhung des Personaletats zu beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.