19.4463 · Motion · 2019-12-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesrecht so anzupassen, dass es möglich wird, in die Säule 3a des nichterwerbstätigen Ehe- oder eingetragenen Partners einzuzahlen.
Begründung
Die AHV Reform (AHV21) wird Anfang nächsten Jahrs im Parlament behandelt. Ein Reformentwurf zur beruflichen Vorsorge wird Anfang 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Beide Reformen sind notwendig. Jedoch darf man die 3. Säule unserer Altersvorsorge nicht vergessen: Die individuelle Vorsorge. Diese muss durch eine Modernisierung gestärkt werden. Dafür sollte die Einzahlung in die 3. Säule des nichterwerbstätigen Ehe- oder eingetragenen Partners möglich werden. Dadurch können Lücken, die in Folge eines provisorischen Rückzugs aus dem Arbeitsmarkt (bspw. für die Geburt eines Kindes) entstehen, ausgeglichen werden. Die eingezahlten Beträge sollten selbstverständlich auch steuerbefreit sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Steuerbefreite Einzahlungen in die Säule 3a für nichterwerbstätige Ehe- und eingetragene Partner/Innen würden dem Grundkonzept der Säule 3a widersprechen: Bei der Säule 3a handelt es sich im Gegensatz zur Volksversicherung AHV und wie bei der beruflichen Vorsorge um eine Versicherung, welche eine Erwerbstätigkeit voraussetzt. Nichterwerbstätige können sich deshalb in der Säule 3a nicht versichern. In diesem Sinne haben Bundesrat und Parlament eine Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen wiederholt abgelehnt (Pa. Iv. Nabholz; 96.412 "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen", Motion Markwalder; 11.3983 "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen").
Zudem würde die Regelung nichterwerbstätige Ehe- und eingetragene Partner/Innen gegenüber ledigen Nichterwerbstätigen steuerlich bevorteilen. Ein solches Steuerprivileg wäre nicht zu rechtfertigen. Dies umso weniger, als die zusätzlichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten effektiv vorwiegend den Haushalten zugutekämen, die über ein steuerbares Einkommen von über 100 000 Franken verfügen. Derzeit vermag nämlich bloss ein Drittel der Haushalte, die über ein 3a-Konto verfügen, den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge überhaupt aufzubringen. Das sind lediglich 13 Prozent aller steuerpflichtigen Haushalte.
Im Ergebnis würde die vorgeschlagene Massnahme somit in erster Linie diejenigen Haushalte zusätzlich steuerlich privilegieren, die über ein höheres Einkommen und daher bereits über ausreichende Spar- und Vorsorgemöglichkeiten verfügen, während sie für die überwiegende Zahl der Bevölkerung effektiv nichts zur gewünschten Stärkung der individuellen Vorsorge beitragen würde. Darüber hinaus würde sie nicht abschätzbare Steuerausfälle nach sich ziehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.