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19.4589 · Motion · 2019-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Stelle eines unabhängigen nationalen Berichterstatters oder einer unabhängigen nationalen Berichterstatterin oder einen ähnlichen Mechanismus zu schaffen, um so die Überwachung und Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu gewährleisten.

Begründung

Auf internationaler Ebene wird der Menschenhandel gemäss dem Palermo-Protokoll als die Anwerbung von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder Täuschung zum Zweck der Ausbeutung in einem anderen Land oder in einer anderen Region definiert. Dabei kann es sich um sexuelle Ausbeutung handeln, aber auch um Ausbeutung der Arbeitskraft in Sektoren wie Haushalt, Gastronomie, Hotellerie, Bauwesen oder Landwirtschaft.

Dieser Handel mit Menschenleben ist eine Form von moderner Sklaverei. Obwohl das Phänomen wenig bekannt ist und von den Medien selten thematisiert wird, betrifft es alle Länder, darunter auch die Schweiz. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass jährlich 40 Millionen Menschen - mehrheitlich Frauen - davon betroffen sind. Um das Übel wirksam zu bekämpfen, empfiehlt das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (in der Schweiz seit 1. April 2013 in Kraft) "die Einsetzung nationaler Berichterstatter beziehungsweise Berichterstatterinnen oder andere Mechanismen für die Überwachung des Vorgehens der staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Umsetzung der Erfordernisse in Bezug auf die innerstaatliche Gesetzgebung."

Die Expertengruppe des Europarats gegen Menschenhandel (GRETA) hat der Schweiz regelmässig die Schaffung eines Mechanismus zur Überwachung von staatlichem Handeln in Form eines nationalen Berichterstatters oder einer nationalen Berichterstatterin empfohlen. Diese Empfehlung wurde auch im zweiten Bericht der GRETA über die Schweiz vom Oktober 2019 ausgesprochen. Die Schaffung einer solchen Stelle hätte viele Vorteile: Ein nationaler Berichterstatter oder eine nationale Berichterstatterin würde die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels fördern, die Koordination und Überwachung verbessern, die politische Sichtbarkeit erhöhen und die Gesellschaft sensibilisieren. In vielen Länder ist der nationale Berichterstatter oder die nationale Berichterstatterin auch für die Erhebung von Daten über den Menschenhandel zuständig. Die europäischen Länder, die ein solches System eingeführt haben - darunter Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Rumänien - stellen alle fest, dass sich die Schaffung dieser Stelle positiv auf den Kampf gegen den Menschenhandel auswirkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz verfügt mit der Fachstelle Menschenhandel Menschenschmuggel (FSMM), welche beim Bundesamt für Polizei (fedpol) angegliedert ist, über eine Stelle, welche die Aufgabe der nationalen Koordination gegen Menschenhandel gemäss Art. 29 Abs. 2 des Europaratsübereinkommens wahrnimmt. Eine Verpflichtung der Vertragsparteien zur Schaffung eines nationalen Berichterstatterstelle besteht nicht. Die Vertragsparteien sind lediglich dazu verpflichtet, die Schaffung einer solchen Stelle zu prüfen. Der primäre Zweck einer solchen Stelle ist es, Informationen über die Bekämpfung von Menschenhandel zu sammeln und durch periodische Berichte auf Schwachstellen im nationalen Dispositiv gegen Menschenhandel hinzuweisen, damit die zuständigen staatlichen Stellen Defizite erkennen und dagegen tätig werden können.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die FSMM den genannten Zweck erfüllt und somit als "anderen Mechanismus" im Sinne der genannten Bestimmung des Europaratsübereinkommens betrachtet werden kann. Die FSMM initiiert und entwickelt zusammen mit allen Partnern für die Bekämpfung von Menschenhandel bei Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft Strategien, Massnahmen und Instrumente. Sie steht in ständigem Austausch mit den beteiligten staatlichen Stellen, welche ihre Einschätzungen und Bedürfnisse mit der FSMM teilen, so dass diese ihre Strategiearbeit darauf abstützen und gemeinsam mit allen Beteiligten umsetzen kann.

Diese Struktur entspricht der politischen Tradition der Schweiz und ihrer föderalistischen Organisation am besten und fördert die wirksame Zusammenarbeit aller Akteure. Der gewählte Ansatz hat den Vorteil, dass die Partner ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge auf gleicher Augenhöhe mit der FSMM teilen und diskutieren können. Demgegenüber würde eine nationale Berichterstatterstelle von den zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen als eine ihnen übergeordnete Untersuchungsstelle wahrgenommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.