20.3050 · Motion · 2020-03-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem jene modernen Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titel- und Niveauäquivalenz mit anderen Titelbezeichnungen im In- und Ausland herstellen ("Professional Bachelor", "Professional Master").
Begründung
Seit dem 1. Januar 2020 werden in Deutschland für berufliche Abschlüsse die Titel "Bachelor Professional" und "Master Professional" vergeben. Der Vorschlag stammt vom Bundesbildungsministerium und wurde mit der Gleichwertigkeit zwischen der höherqualifizierenden Berufsbildung und dem Hochschulstudium begründet. Dieser Entscheid dürfte für die Schweizer Berufsleute drastische Auswirkungen haben. Weil die Schweiz nach wie vor keine solche Titel kennt, schmälert das für viele Schweizer Berufsleute die Anstellungschancen im In- und Ausland. Gesucht werden nämlich immer häufiger Berufsleute mit einem Bachelor- - oder Masterabschluss. Kommt hinzu, dass der zusätzliche Titel auch lohnrelevant ist. Ausweise mit "Bachelor" oder "Master" im Titel berechtigen vielerorts zu einer höheren Einstufung in der Lohnskala.
Am 22. August 2012 begründete der Bundesrat die Ablehnung einer ähnlich lautenden Motion (12.3511) noch mit Koordinationsmassnahmen in Europa. Der europäische Qualifikationsrahmen würde zusammen mit der Abgabe von englischen Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit und Transparenz der Berufsbildungsabschlüsse im Bildungssystem erhöhen und die Mobilität der Arbeitnehmenden erleichtern. Damit sei das Problem gelöst, hiess es damals. Die Einführung der Titel "Bachelor Professional" und "Master Professional" hat den Wettbewerbsvorteil der deutschen Berufsleute massiv vergrössert. Die Argumentation von damals beleuchtet also aus heutiger Sicht nur noch einen Teilaspekt des Problems.
Wer in der Schweiz einen Ausweis der höheren Berufsbildung erworben hat, gehört zu den Besten weltweit. Mit den heutigen Titeln wird diese Qualität aber international nicht erkannt. Erst recht nicht nach dem Entscheid in Deutschland. Das ist nicht nur schlecht für die Schweizer Berufsleute selbst, sondern für das ganze Schweizer Bildungswesen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahmen zu den Motionen Tschümperlin 11.3618 und Aebischer 12.3511 bereits ausführlich zur Problematik der Einführung der Titel Bachelor resp. Master und entsprechender Zusätze in der höheren Berufsbildung geäussert und diese abgelehnt. Das Parlament ist seinen Anträgen gefolgt. Hauptgrund der Ablehnung bildete die Vermischung der Titelstrukturen der Berufsbildung und der Hochschulen, im Besonderen der Fachhochschulen, die praxisorientierte Studien und berufsqualifizierende Abschlüsse anbieten. Diese Vermischung könnte einer unerwünschten "Akademisierung" der höheren Berufsbildung Vorschub leisten.
Mit dem europäischen Qualifikationsrahmen und der Abgabe von englischen Diplomzusätzen wurde seither die Vergleichbarkeit und Transparenz der Berufsbildungsabschlüsse, insbesondere auch jener der höheren Fachschulen, im Bildungssystem erhöht und die Mobilität der Arbeitnehmenden erleichtert. Im Rahmen der verbundpartnerschaftlich getragenen Initiative "Berufsbildung 2030" wird zudem das System der höheren Fachschulen derzeit breiter überprüft. Veranlasst wurde das Projekt durch die Annahme der Motionen WBK-N 18.3392 und Fetz 18.3240. Der Bundesrat, der die Motionen unterstützte, erklärte sich bereit, das System der höheren Fachschulen sowie der Bildungsgänge hinsichtlich ihrer nationalen und internationalen Positionierung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, das spezifische Qualitätsmerkmal der Arbeitsmarktorientierung der höheren Fachschulen zu erhalten und weiter zu stärken.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI nimmt bis im Sommer 2020 eine umfassende Auslegeordnung vor. Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Arbeitswelt, Bildungsanbietern, Kantonen und Bund begleiten und unterstützen diesen Prozess. Basierend auf den Ergebnissen sollen Handlungsfelder geprüft und gegebenenfalls Massnahmen ergriffen werden. Einbezogen werden dabei auch die Entwicklungen in anderen Ländern mit vergleichbaren Berufsbildungssystemen, namentlich Deutschland und Österreich.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Resultate dieser Arbeiten abzuwarten sind, und hält deshalb an seiner bisherigen Position fest. Sollte die Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.