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20.3064 · Interpellation · 2020-03-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ohne Zweifel ist es im öffentlichen Interesse, durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Zahl an jungen Erwachsenen ohne Sek II-Abschluss noch weiter reduziert werden kann.

Die Unterstützung sozial engagierter Lehrbetriebe, die benachteiligten Jugendlichen oder solchen mit besonderen Schwierigkeiten die Absolvierung einer Berufsausbildung ermöglichen, ist in diesem Kontext ein erfolgversprechender Ansatz. Der Bund hat im Bereich der Berufsbildung gewisse Verantwortung und Kompetenzen. U.a. bestehen im Berufsbildungsgesetz (BBG) auf Grundlage der Artikel 52-61 für den Bund verschiedene Möglichkeiten, Projekte im Bereich der Berufsbildung finanziell zu unterstützen.

2013 schrieb der Bundesrat in einer Vorstossbeantwortung (13.4171) folgendes: Seit 2004 wurden über 1000 Projekte der Verbundpartner durch den Bund finanziell unterstützt. Dabei handelt es sich unter anderem auch um Projekte zu den Themen Fachkräftemangel, Berufsabschluss für Erwachsene oder Integration Jugendlicher in die Berufsbildung.

In einer "Richtlinie zur Gewährung von Bundesbeiträgen an Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätssicherung nach Artikel 54 BBG / für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse nach Artikel 55 BBG" steht folgendes: Gemäss Art. 54 BBG können Projekte subventioniert werden, die zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung beitragen. Darunter fallen beispielsweise Pilotprojekte, Studien und Anschubfinanzierungen. Artikel 55 BBG gibt dem Bund die Möglichkeit, Beiträge für Leistungen auszurichten, die im öffentlichen Interesse liegen, aber ohne zusätzliche Unterstützung nicht erbracht werden könnten. Dabei handelt es sich etwa um Massnahmen (...) zur Förderung benachteiligter Regionen und Gruppen sowie (...) der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wäre es möglich. eine detaillierte Aufschlüsselung veröffentlichen, welche Arten von Projekten im Bereich der Berufsbildung genau gefördert werden?

2. Wie viel Beiträge an wie viel sozial engagierte Lehrbetriebe richtet der Bund schon heute auf Grundlage von Artikel 55 BBG aus?

3. Gibt es weitere Massnahmen des Bundes, um sozial engagierte Lehrbetriebe direkt oder indirekt zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Bund und Kantone arbeiten daran, die Zahl von jungen Erwachsenen ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II zu reduzieren. Ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen solchen Abschluss verfügen. Noch nicht erreicht ist dieses Ziel vor allem bei Personen, die das Schulsystem nicht oder nur teilweise in der Schweiz durchlaufen haben. Bund und Kantone setzen dabei auf differenzierte Massnahmen, sowohl in der obligatorischen Schule als auch auf der Sekundarstufe II. Die Berufsbildung kennt beispielsweise Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung oder das Case-Management Berufsbildung sowie die individuelle Begleitung von Lernenden in zweijährigen beruflichen Grundbildungen. Zu dieser Massnahmenpalette gehören auch Projekte, die auf der Basis von Artikel 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) gefördert werden.

1./2. Der Bund setzt im Rahmen des BBG bis zu zehn Prozent seiner finanziellen Mittel zugunsten der Berufsbildung für die Projektförderung ein. Er kann Projekte von Kantonen, von Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sowie von Dritten mit einer grossen Vielfalt unterstützen. So fördert der Bund beispielsweise Lehrbetriebsverbünde für Jugendliche mit Bildungsdefiziten oder kantonale Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen beim Eintritt in die Berufsbildung. Über die Projektförderung und die aktuellen Förderschwerpunkte informiert die Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/berufsbildungssteuerung-und--politik/berufsbildungsfinanzierung/projektfoerderung.html.

Ob und wie viele sozial engagierte Lehrbetriebe direkt oder indirekt von dieser Projektförderung profitieren, ist weder Kriterium für die Beurteilung der Projektgesuche noch Gegenstand des Projektcontrollings. Eine Aufschlüsselung, welche das soziale Engagement von Lehrbetrieben aufzeigt, ist daher nicht möglich.

3. Der Bundesrat anerkennt die Leistungen der Lehrbetriebe, die sich alle auch ein Stück weit sozial engagieren. Die Lehrbetriebe bilden aber nicht primär aufgrund von sozialen Überlegungen aus. Die Ausbildung von Lernenden ist für Unternehmen vor allem eine Investition in den Berufsnachwuchs. Aufgabe des Bundes und der Kantone ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Lehrbetriebe zu schaffen, wozu unter anderem die administrative Entlastung oder Beratungsangebote gehören.

Auch bei der Integrationsvorlehre (INVOL) besteht die Unterstützung der teilnehmenden Unternehmen darin, dass Bund und Kantone sie mit Informationen, Beratung sowie möglichst einfachen Abläufen unterstützen. Zudem werden die Unternehmen und Teilnehmenden von Seiten der unterrichtenden Berufsfachschulen oder kantonalen Behörden fachlich begleitet. Wie erste Ergebnisse aus der Evaluation zeigen, nennen viele Unternehmen als Motiv für die Teilnahme am Pilotprogramm nebst "Fachkräftebedarf" auch die "soziale Verantwortung".

Antwort des Bundesrates.