Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für eine Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
20.3173 · Motion · 2020-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Mit dem Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu verringern, wird der Bundesrat beauftragt, möglichst rasch das ILO-Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz zu ratifizieren und dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.
Begründung
Die Covid-19-Pandemie in unserem Land macht deutlich, wie dringend notwendig es ist, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz können ihre Tätigkeit einfach nicht im Home-Office verrichten und sind an ihrem Arbeitsplatz seit Wochen der Gefahr ausgesetzt, sich anzustecken: so Arbeitskräfte, die in der Pflege, im Verkauf, im Transportwesen oder in der Reinigung tätig sind oder auf dem Bau oder in der Fabrik arbeiten.
Theoretisch sind die Arbeitgeber für die Einhaltung der Empfehlungen des BAG am Arbeitsplatz zuständig. In der Praxis aber veranlassen die spärlichen Kontrollen verschiedene Arbeitgeber dazu, die Sicherheitsmassnahmen auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vernachlässigen. Untersuchungen haben denn auch schwere Mängel bei der Umsetzung der Sicherheitsregeln ans Licht gebracht: Verkaufspersonal, das wegen Nichteinhaltung der Distanzregeln und unzureichendem Schutz an den Kassen der Ansteckungsgefahr ausgesetzt ist, Bauarbeiterinnen und -arbeiter, die in überfüllten Bussen transportiert werden und denen in den Baubaracken zu wenig Raum zur Verfügung steht, Mangel an Schutzmaterial für das Pflegepersonal in Altersheimen usw.
Diese Beispiele zeigen, wie dringlich es ist, dass sich unser Land einen Rahmen gibt für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Übereinkommen Nr. 187 des Internationalen Arbeitsamtes wurde bereits von 49 Staaten ratifiziert, darunter Deutschland, Österreich und Belgien. Es sieht sowohl eine Pflicht zur Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes als auch eine Pflicht vor, ein nationales Programm zu schaffen, um die Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu beseitigen oder auf ein Minimum zu verringern.
Dieses Übereinkommen zu ratifizieren wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um all denen zu danken, die tagaus, tagein mit der Pandemie hautnah konfrontiert sind, und vor allem auch, um gewappnet zu sein für allfällige künftige Gesundheitskrisen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In seinem am 30. Mai 2008 publizierten Bericht über die anlässlich der 94., 95. und 96. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) genehmigten Instrumente hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, warum eine Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 187 nicht geplant ist. Die Schweiz unterstützt die mit dem Übereinkommen Nr. 187 angestrebten Ziele, die in der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schon weitgehend verwirklicht sind. Sie hat jedoch nicht alle im Übereinkommen Nr. 187 und in der Empfehlung Nr. 197 erwähnten Rechtsinstrumente ratifiziert; zudem ist zurzeit nicht geplant, das Koordinationssystem im Arbeitsschutzbereich umfassend zu revidieren bzw. zu zentralisieren, um es mit diesen Instrumenten in Einklang zu bringen.
Mit dem Vollzug der zwei wichtigsten im Bereich Arbeitsschutz geltenden Bundesgesetze sind unterschiedliche Durchführungsorgane betraut (Arbeitsgesetz ArG: Arbeitsinspektorate; Unfallversicherungsgesetz UVG: SUVA). Aufgrund der Vielfältigkeit der schweizerischen Gesetzgebung und der mit ihrer Anwendung beauftragten Kontrollorgane verfügt die Schweiz nicht über ein eigentliches innerstaatliches System zur Verwirklichung übergeordneter Arbeitsschutzziele, wie es das Übereinkommen fordert. Und es gibt auch kein nationales Programm, das sämtliche Arbeitsschutzziele horizontal integriert, wie es das Übereinkommen verlangt. Dieses Übereinkommen würde eine umfassende Reform des schweizerischen Systems zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der allgemeinen öffentlichen Gesundheit sowie die Ratifizierung von 13 bestehenden ILO-Übereinkommen im Bereich des Arbeitsschutzes nach sich ziehen.
In der im Juni 2019 von der IAK angenommenen Jahrhunderterklärung der ILO zur Zukunft der Arbeit steht, dass sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für menschenwürdige Arbeit von grundlegender Bedeutung sind. Die IAK sieht deshalb vor, dass der Verwaltungsrat der ILO Vorschläge prüft, um die Frage der sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen in den ILO-Rahmen der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu integrieren. Angesichts der Vielzahl der ILO-Instrumente im Arbeitsschutzbereich wurde im November 2019 damit begonnen, die wichtigsten darunter zu identifizieren und Konsolidierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Schweiz unterstützt den integrierten Ansatz der ILO im Normensetzungsbereich: Er erlaubt es, die technischen Instrumente der Organisation zusammenzufassen und zu konsolidieren, sodass diese ihr Mandat wirksamer wahrnehmen kann. Deshalb bietet es sich an, erst das Ende dieser Arbeiten abzuwarten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.