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20.3358 · Postulat · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen eine Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit im städtischen Raum auf 40 km/h oder auf 30 km/h hätte, und diese beiden Szenarien mit der heutigen Regelung von 50 km/h zu vergleichen. Zu berücksichtigen sind dabei die folgenden Punkte:

- Luftverschmutzung

- Lärmbelastung

- Emission von Treibhausgasen

- Anzahl und Schweregrad der Unfälle

- Verkehrsfluss (Staus)

- Nachfrage in Bezug auf den öffentlichen Verkehr

- Nachfrage in Bezug auf den Langsamverkehr (Fussverkehr, Velos und ähnliche Geräte).

Begründung

Die Umwelt- und Gesundheitskosten des motorisierten Verkehrs in der Schweiz betragen 12,1 Milliarden Franken pro Jahr. Davon gehen 3,9 Milliarden auf die Luftverschmutzung zurück, 2,6 auf den Lärm, 2,7 auf die Treibhausgase und 2,9 auf andere Auswirkungen, insbesondere die Beeinträchtigung von Lebensräumen, Böden und Produktionsprozessen. Hinzu kommen 10,0 Milliarden Franken für Unfallkosten (2016, Quelle: ARE/BFS).

Lärm, Luftverschmutzung und Unfallrisiko betreffen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte. Die negativen Effekte des Verkehrs nehmen mit zunehmender Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht linear, sondern progressiv zu. Das Unfallrisiko und der Schweregrad der Unfälle im Strassenverkehr beispielsweise steigen progressiv an im Vergleich zur Fahrzeuggeschwindigkeit. Das gilt auch für die Menge an ausgestossenen Schadstoffen und damit für die Beeinträchtigung der Luftqualität. Die Verkehrssicherheit und die Luftqualität wiederum beeinflussen die Nachfrage im Bereich Langsamverkehr und damit den Mix der verschiedenen Verkehrsmittel im städtischen Bereich.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die positiven Auswirkungen einer Reduktion des Tempos auf das Klima, den Lärm, die Strassenverkehrssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung sind grundsätzlich unbestritten und mit wissenschaftlichen Studien belegt. Im Inneren von Ortschaften gilt heute generell Tempo 50. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Tempo auf 30 km/h bzw. auf 20 km/h reduziert werden. Diese Regelung wird zurzeit im Rahmen der Erfüllung des Postulats Burkart (18.4291; Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich) kritisch hinterfragt. Dabei soll nicht nur geprüft werden, wer mit welchem Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen verkehren darf, sondern auch, welche Höchstgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Verkehrsflächen gelten sollen.

Im Rahmen der Erfüllung des Postulats der UREK-S (19.3949; Der Verkehr muss einen Beitrag an den Klimaschutz leisten) prüft der Bundesrat zudem bereits weitere Massnahmen für den Beitrag des Verkehrs zum Klimaschutz. Es besteht kein Bedarf für weitere Abklärungen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.