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20.3442 · Interpellation · 2020-05-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Um die Bevölkerung vor den Folgen des Coronavirus zu schützen, war seit dem 13. März die Einreise in die Schweiz nur noch für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein, für Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz, für Grenzgänger und Personen mit einer Meldebestätigung erlaubt. Sonst war die Einreise nur für Menschen möglich, die sich in einer Situation äusserster Notwendigkeit befanden.

Diese Fälle äusserster Notwendigkeit wurden knapp 10 000 Mal mit einem positiven Einreise-Ausnahmegesuch seitens des Bundes beschieden.

Zahlreiche andere europäische Staaten haben für Beerdigungen, Familienzusammenführungen und ähnliches keine Einreisebewilligungen erteilt.

1. Welches waren die 10 häufigsten Gründe der Einreise trotz geschlossener Grenzen?

2. In wie vielen Fällen spielten eigene gesundheitliche Gründe, in wie vielen Fällen gesundheitliche Gründe von nahen Angehörigen, wie viele Mal Tod bzw. Beerdigungen von Angehörigen in der Schweiz eine Rolle?

3. Inwiefern spielten wirtschaftliche Gründe eine Rolle und inwiefern unternehmerische?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss der massgeblichen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung; SR 818.101.24) sind Personen, die aus einer Risikoregion oder einem Risikoland kommend in die Schweiz einreisen wollen und sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden, berechtigt, in die Schweiz einzureisen. Die Weisung des Staatssekretariats für Migration (SEM) zur Umsetzung dieser Bestimmung legt genau definierte Gründe für das Vorliegen einer äussersten Notwendigkeit fest. Dazu gehören beispielsweise Besuche wegen eines Todesfalles bzw. Im-Sterben-Liegen eines in der Schweiz lebenden engen Familienmitglieds, die Fortsetzung einer in der Schweiz oder im Ausland begonnenen notwendigen medizinischen Behandlung oder Besuche zur Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen Familienangehörigen.

1. Eine Statistik zur Häufigkeit der Gründe, die Anlass für die Erteilung einer Einreisebewilligung gegeben haben, besteht nicht. Solche Einreisen werden in der Regel formlos direkt an der Grenze bewilligt. Nur in Einzelfällen wird auf Gesuch hin vorgängig eine Ausnahmebewilligung durch das SEM ausgestellt. Es kann deshalb auch nicht gesagt werden, wie viele Bewilligungen insgesamt erteilt wurden.

2./3. Auch wenn keine Statistik besteht, kann davon ausgegangen werden, dass eine grosse Zahl der Einreisebewilligungen aus den oben genannten humanitären Gründen erteilt wurde. Neben diesen humanitären Gründen wurden aber auch Einreisen bewilligt, um nicht aufschiebbare geschäftliche Termine, Besprechungen oder Sitzungen in der Schweiz zu ermöglichen.

Antwort des Bundesrates.