20.3560 · Postulat · 2020-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Zukunftsfähigkeit des Service public der Schweiz zu erstellen. Er analysiert darin die heutige Definition und Ausgestaltung der öffentlichen Grundversorgung anhand der folgenden Fragestellungen:
1. Ist die heutige Ausgestaltung des Service public angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen noch ausreichend, um jederzeit eine gute Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten? Der Bericht identifiziert die Bereiche, in welchen die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist oder eine Verbesserung der Versorgung angezeigt ist.
2. Für die Bewältigung der Klimakrise sind in vielen Bereichen Investitionen in die Infrastruktur nötig. In welchen Bereichen kann der Ausbau des Service public zum Klimaschutz beitragen und diesen sozialverträglich gestalten?
Begründung
Der Staat leistet mit dem Service public einen unerlässlichen Beitrag zum Gemeinwohl der gesamten Bevölkerung, zur Chancengleichheit und Kohäsion. Mit gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen wie beispielsweise bei Demographie oder Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft entstehen neue Bedürfnisse und Anforderungen an die öffentliche Grundversorgung. Bei der Pflege und Betreuung von älteren Personen oder auch bei der familienergänzenden Kinderbetreuung zeigt sich etwa immer deutlicher, dass die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Es braucht einen deutlichen Ausbau des öffentlichen Engagements, um eine flächendeckende und qualitativ gute Grundversorgung bei gleichzeitig guten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Die starken Monopoltendenzen aufgrund von Netzwerkeffekten stellt wiederum die Medienbranche und damit die Versorgung der Bevölkerung mit verlässlichen, differenzierten Informationen, vor grosse Herausforderungen. Nicht zuletzt erfordert auch die Klimakrise ein Umdenken bei den Grenzen des Service public. Überall dort, wo kapitalintensive Infrastrukturen benötigt werden oder grosse Netzwerkeffekte vorhanden sind, hat die öffentliche Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen grosse Vorteile, beispielsweise beim Verkehr oder im Bereich des Heizens. Der Bericht soll hier einen systematischen Überblick geben über alle Bereiche, in denen ein Ausbau oder eine Ausweitung des Service public das Gemeinwohl der Bevölkerung angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen verbessern kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt der Einschätzung des Postulanten zu, dass der Service public ein wichtiger Faktor für den sozialen, politischen und regionalen Zusammenhalt in unserem Land ist. Ebenso teilt er die Auffassung, dass sich der Service public laufend an die sich verändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten anpassen muss, um seine Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können.
Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass "Service public" ein sehr breit gefasster Begriff ist, für den keine allgemein akzeptierte Definition besteht. Während in einer eng gefassten Sichtweise nur infrastrukturbasierte Dienstleistungen z.B. in den Bereichen Verkehr und Kommunikation darunter verstanden werden, zählen in einer breit gefassten Sichtweise z.B. auch Wasser- und Energieversorgung, Abfallentsorgung, Gesundheits- und Erziehungswesen, Ordnungs- und Sicherheitsdienste, Bevölkerungs- und Umweltschutz oder die Sozialwerke dazu.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine umfassende Gesamtschau aus bundestaatlicher Perspektive zum Zustand und zur Zukunftsfähigkeit des Service public in der Schweiz als überaus komplexes und wenig zielführendes Unterfangen. Vielmehr hält er an seiner früher dargelegten Überzeugung fest, dass für die konkrete Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Service public massgeschneiderte Lösungen je nach Sektor zu suchen sind, und zwar immer dann, wenn sich im entsprechenden Sektor Anpassungen aufdrängen, beispielsweise aufgrund des Klimawandels. Dabei sind die Zuständigkeiten der verschiedenen Staatsebenen zu respektieren. Dieses pragmatische und fokussierte Vorgehen hat sich nach Auffassung des Bundesrates bewährt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.