20.3571 · Interpellation · 2020-06-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen bezüglich der Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit während und nach der COVID-19 Krise auf den Schweizer Arbeitsmarkt zu beantworten:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass aufgrund der Tragweite der COVID-19 Krise, ähnlich wie bei der Finanzkrise 2009, eine Zuwanderung und Ansässigkeit von eher unqualifiziertem Einwanderer gefördert wird, wie dies im Bericht des SECO über die "Auswirkung der Eurokrise auf die Zuwanderung aus der EU in die Schweiz" von 2016 gezeigt wird?
2. Wie haben sich die ausbezahlten Arbeitslosengelder, aufgeschlüsselt auf die Nationalitäten der Bezüger, zwischen Januar 2020 und August 2020 verändert?
3. Wie viele Schweizer Arbeitslosengelder wurden zwischen Januar 2020 und August 2020 an Ausländer mit Wohnsitz in der EU bezahlt und wie hoch waren die Zahlungen von EU-Staaten an Schweizer Arbeitnehmer, welche ihre Stelle in der EU verloren haben?
4. Welches sind die ausbezahlten Beträge für Kurzarbeitsentschädigungen, aufgeschlüsselt nach Nationalität der Bezüger und Auszahlungsmonat, welche in der Schweiz zwischen Januar 2020 und Juni 2020 ausbezahlt wurden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die internationale Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage können zum heutigen Zeitpunkt erst sehr vorläufig beurteilt und abgeschätzt werden. Gemäss Expertengruppe für Konjunkturprognosen des Bundes zeichnet sich im Jahr 2020 ein starker Rückgang des Bruttoinlandprodukts um -6,2 Prozent ab. Die für 2021 erwartete Erholung dürfte den Einbruch noch nicht vollständig kompensieren.
1. Die Zuwanderung in die Schweiz folgt der Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften in der Schweiz. Im Unterschied zur Eurokrise, welche das Wachstum in der Schweiz lediglich dämpfte, hatte die Covid-19-Krise einen unmittelbaren, stark negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitskräftenachfrage. Diese wirkte sich in den Monaten März bisMai 2020 auch bereits in Form einer schwächeren Zuwanderung aus. Die Situation ist insofern mit jener im Anschluss an die Finanzkrise nicht vergleichbar.
2. Die Angaben zum Taggeldbezug liegen mit einer zeitlichen Verzögerung von rund 2 Monaten verlässlich vor. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Interpellation stellen die Daten des Monats Mai 2020 die aktuellste Datengrundlage dar. Aus diesem Grund beschränkt sich der Beobachtungszeitraum auf die Monate Januar bis Mai 2020. Die Daten zum Taggeldbezug wurden am 3. August 2020 abgerufen (Datenstand 2. August 2020) und können sich nachträglich noch geringfügig verändern.
Der von der ALV ausbezahlte Taggeldbetrag hat sich in diesem Zeitraum von rund 448 Mio. CHF (Januar 2020) auf 492 Mio. CHF (Mai 2020) erhöht. Der Anteil des Gesamtbetrags an Taggeldern, der an Schweizer und Schweizerinnen ausbezahlt wird, hat sich im genannten Zeitraum von 50,9 auf 52,7 Prozent erhöht. Demgegenüber ist der Anteil am Taggeldbezug von Personen aus EU-/EFTA-Staaten sowie Ländern aus dem übrigen Europa von 34,8 auf 33,4 Prozent bzw. von 8,8 auf 8,1 Prozent leicht gesunken. Der Anteil des Taggeldbezugs von Staatsangehörigen aus nicht europäischen Drittstaaten stieg von 5,6 auf 5,8 Prozent geringfügig an.
3. Die nationalen Verbindungsstellen müssen ihre Abrechnungen binnen sechs Monaten nach Ende des Kalenderhalbjahrs, in dem die letzte Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit geleistet wurde, bei der entsprechenden nationalen Verbindungsstelle einreichen. Aus diesem Grund liegen zurzeit noch keine Angaben zu den Rechnungsstellungen im Rahmen der Grenzgänger Rückerstattungen gemäss EU-Verordnung 883/2004 für das Jahr 2020 vor.
4. Im Rahmen der Statistik zur Kurzarbeit werden keine Personenmerkmale erhoben, sondern einzig Eigenschaften von Unternehmen respektive Betriebsabteilungen. Aus diesem Grund kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Antwort des Bundesrates.