21.1020 · Anfrage · 2021-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 23. Februar 2021 wurden neue Vollzugshilfen zum Mobilfunk publiziert; in ihnen werden Rahmenbedingungen für den Betrieb adaptiver Antennen, die sich von früheren Antennengenerationen unterscheiden, festgehalten.
Die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" hat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um die Transparenz dieser Technologie zu erhöhen und auf Sorgen aus der Bevölkerung einzugehen.
1. Wie sieht der Zeitplan zur Anwendung dieser Vollzugshilfen aus? Ab welchem Datum werden Antennen, die über einen Reduktionsfaktor verfügen und deren elektrische Feldstärke an Orten mit empfindlicher Nutzung über eine Zeitspanne von sechs Minuten gemittelt wird, in Betrieb?
2. Die Übersichtskarte des BAKOM zu den Standorten von Sendeanlagen gibt nur sehr wenig Auskunft; die Angaben zur Sendeleistung sind angesichts der Sendeleistung gegenwärtiger Antennen obsolet. Als höchste Stufe wird "im Bereich oberhalb 1000 Watt ERP", während heute Antennen installiert werden, deren Sendeleistung das Vierzigfache dieses Werts beträgt. Die französische Regierung der Bevölkerung eine Internetsite mit vollständigen und detaillierten Informationen zur Verfügung. Kann das BAKOM diesem Beispiel folgen, noch besser die tatsächliche Sendeleistung (ERP) angeben und allenfalls die verwendete Technologie (adaptive Antennen in Betrieb, die über einen Reduktionsfaktor verfügen)? Es liegt im öffentlichen Interesse, zu wissen, wo Antennen stehen, die zeitweilig die vorsorglichen Grenzwerte überschreiten können.
3. Ein Teil der Kontrolle der Antennen erfolgt im Rahmen des Qualitätssicherungssystems. Gibt es in Zeiten von Big Data und Open Data rechtliche Gründe, dieses System den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugänglich zu machen?
4. Das mit der Motion 09.3488 von Gilli im Jahr 2009 geforderte Monitoring hat endlich begonnen, und ein erster Bericht wird für 2022 erwartet. Könnte dieses Monitoring nicht durch transparentere Instrumente ergänzt werden, wie dies in Frankreich der Fall ist, indem Messgeräten in der Nähe von 5G-Sendemasten aufgestellt und die Ergebnisse auf einer öffentlich zugänglichen Karte veröffentlicht werden; dort könnten auch die Höchstwerte und die über eine Zeitspanne von sechs Minuten gemittelten Werte der Sendeleistung publiziert werden?
5. 5G funktioniert mit Frequenzen, die einen Datendurchsatz zulassen, der sich mit den bisherigen Raten nicht vergleichen lässt. Könnten regelmässig Karten veröffentlicht werden, aus denen die verschiedenen Raten ersichtlich sind, sodass die Konsumentinnen und Konsumenten sehen, welcher Datendurchsatz in ihrer Umgebung möglich ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund hat mit der Umsetzung der sechs begleitenden Massnahmen begonnen, welche die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" in ihrem Bericht vorschlug. Die Arbeiten werden unterschiedlich lange dauern. Priorität haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung (s. Frage 4) sowie die Schaffung einer neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Neben Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug und einer Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung ist auch eine faktenbasierte Information der Bevölkerung vorgesehen. Die bereits gestarteten Forschungsprojekte hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 21.7042 "Forschung zu 5G-Mobilfunk" genannt.
Die Nutzung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen kann erfolgen, wenn die betroffenen Antennen mit einem validierten System zur automatischen Leistungsbegrenzung ausgerüstet sind und im aktualisierten Qualitätssicherungssystem des jeweiligen Anbieters erfasst werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies ab Sommer 2021 der Fall sein wird.
2. Auf der Übersichtskarte "www.funksender.ch" werden bereits heute verschiedene Informationen zu Funkdiensten veröffentlicht. So sind beispielsweise im Mobilfunkbereich sämtliche Antennenstandorte mit Angabe der X- und Y-Koordinaten, der verwendeten Funktechnik und der Sendeleistung elektronisch zugänglich und stehen als Download zur Verfügung. Art. 24f des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) verlangt bei Auskünften durch das BAKOM eine Interessenabwägung im Einzelfall. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist möglich, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht.
Das Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz, insbesondere rund um den Ausbau der 5G-Netze, ist jedoch bekannt. Das BAKOM steht deshalb in Kontakt mit den drei Mobilfunkbetreiberinnen. Auch im Fachgremium "Austauschplattform Mobilfunk der Zukunft" werden gegenwärtig entsprechende Fragestellungen diskutiert und vertieft geprüft.
3. Die zertifizierten Qualitätssicherungssysteme sind bei den einzelnen Mobilfunkbetreiberinnen implementiert und haben zur Aufgabe, die bewilligten Sendeparameter laufend zu überwachen um Abweichungen rasch zu erkennen und zu beheben. Eine vollständige Auflistung aller Abweichungen wird den Vollzugsbehörden zweimonatlich zugestellt. Zudem liefern die Betreiberinnen alle zwei Wochen die aktuellen Einstellungen ihrer Mobilfunkstationen, welche in der Antennendatenbank über den Mobilfunk beim BAKOM gespeichert werden. Die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen obliegt den Kantonen (Art. 17 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, NISV; SR 814.710).
Die kantonalen NIS-Fachstellen können die Daten der Antennendatenbank und diejenigen der QS-Systeme kontrollieren und diese mit den Vorgaben der einzelnen Bewilligungen vergleichen. Eine Rechtsgrundlage, die die Mobilfunkbetreiberinnen verpflichten würde, ihre QS-Systeme für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, existiert heute nicht.
4. In einem ersten Schritt werden im Monitoring der nichtionisierenden Strahlung Messungen mit portablen Messgeräten auf fixen Messrouten durchgeführt. Auf diese Weise lässt sich die tatsächliche Belastung der Bevölkerung, die nach Aufenthaltsort stark variieren kann, am besten erfassen. In den weiteren Phasen des Monitorings sollen diese Daten zusammen mit den Messwerten von bereits existierenden kantonalen Messstationen und weiteren Ergebnissen auf einer öffentlich zugänglichen Datenplattform zusammengeführt werden. Die Einhaltung der Grenzwerte durch Mobilfunkantennen (inklusive 5G) kontrollieren die Vollzugsbehörden im Rahmen der Bewilligung für jede einzelne Anlage; teilweise sind dafür auch Abnahmemessungen nötig.
5. Im Breitbandatlas (www.breitbandatlas.ch) wird die Abdeckung mit den jeweils verfügbaren Technologien (Mobile und Festnetz) publiziert. Die Karte zu Mobilfunk zeigt die theoretische Abdeckung im Aussenbereich (Outdoor, Strassen, öffentliche Plätze usw.) je Mobilfunkstandard. Dazu werden die Angaben der Betreiberinnen zusammengefasst. Diese Angaben werden zwei Mal jährlich aktualisiert. Die jeweils aktuellen Abdeckungen sind auf den Seiten der Betreiberinnen ersichtlich.
Antwort des Bundesrates.